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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailerbeladung
Was darf man auf den Trailer laden, wenn ein grünes Nummernschild vorliegt? (Im engen und weiteren Sinn......)
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Alle fangen mal an ... |
#2
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Sportgeräte
bei einem Bootstrailer also Boote
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Gruß Sven |
#3
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sportgeräte - bootstransporte sind wohl klar deklariert zum transportieren von booten. schau mal in deinen fahrzeugschein da steht was du fahren darfst
wenn du damit mal eine Couch transportierst und erwischt wirst machst du dich der Steuerhinterziehung, Verkehrsgefährdung, Fahren ohne Versicherungsschutz und Versicherungsbetruges schuldig |
#4
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Zitat:
Bei mir stand aber auch nur Anhänger für Sportgeräte im Schein. MFG René
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MFG René |
#5
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Zitat:
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#6
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ich wüsste nicht, was ich anderes als ein Boot damit transportieren sollte,auch kann ich das Boot nicht einfach runternehmen...
und die Kiste Bier hinten im Boot gehört zur Sportausübung....
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#7
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mit dem Trailer kann man prima Langholz fahren
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Gruß Sven |
#8
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Zitat:
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Gruß Jörg |
#9
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Und wie ist das mit Schlafsäcken, Proviant, Grill ==> für die Mahlzeiten an Bord...
Benzin in Kanistern.... Bier, Wein, sonstige Alkoholika.....
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Alle fangen mal an ... |
#10
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Hallo bunatex,
wenn der ganze Krempel im Boot verstaut ist spricht nichts dagegen, bei Benzin mußt du auf die Menge achten, über einer bestimmten Menge, (ich glaube 80 Liter in Kanistern) kann man sich da Probleme einhandeln
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#11
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Fahrräder und so`n Plunder können damit auch gezottelt werden, eigentlich alles was Sportgeräte im weiteren Sinne darstellt....
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MfG Eric Allet wird jut... |
#12
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Zitat:
wenn du mehr als drei liter in kanistern mitführst >> gefahrengut schein!!!!
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liebe grüsse aus wien franz |
#13
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Zitat:
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#14
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Hallo
Ruf doch mal bei deinem Strassenverkehrsamt an,die können dir bestimmt klare anworten geben Sascha
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MFG Sascha |
#15
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Die Fragen, was alles im Boot auf dem Treaielr sein darf interessiert mich auch brennend, da ich im Sommer Camping-Urlaub mit Boot und Zelt machen möchte. Der Platz im Boot ist ja verschwenderisch groß im Verhältnis zum Kofferraum, so daß sich förmlich anbietet das Zelt, Fahrräder, Tisch, Stühle und sonstiges Gepäck ins Boot zu packen.
Wo kann man genau erfahren, welche Gegegnstände gesetzlich auf dem steuerbefreiten Trailer (im Boot) nun erlaubt sind und welche nicht. Gruß Nico |
#16
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Zitat:
1. das zulässige Gesamtgewicht des Trailers ist zu beachten, sowie auch die zulässige Anhängelast deines Zugfahrzeugs und 2. die Ladung muß entsprechend gesichert sein. Das trifft sowohl für dein Boot, als auch für alles was du in deinem Boot verstaust zu.
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Grüße aus Bärlin Thomas |
#17
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ich wüsste kein Gesetz das einem vorschreibt was man in einem Boot auf einem Trailer transportieren darf.
Also rein was geht, ordentlich verzurren und wie anderweits erwähnt aufs gewicht achten dann kann keiner was sagen |
#18
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Ich transportiere schon seit Jahren Campinggegenstände bei Urlaubsfahrten im Boot,ist mir auch nicht bekannt das es nicht erlaubt ist.Nur zul.Gesamtgewicht beachten,meistens sind die Trailer nicht so groß ausgelegt.
Gruß Manni |
#19
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Zitat:
Die 80l gelten fürs Zugfahrzeug! Für im Boot gibt es keine Regeln (haben extra nachgefragt!) Im Boot darf man alles transportieren! Solange das zulässige Gesamtgewicht und die zulässige Anhängelast nicht überschritten werden. Alles gilt nur für Deutschland!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#20
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Also,
mein Freund hat schon mal Ärger bekommen weil er in seinem Pferdetransporter der auch ein grünes Kennzeichen hat Holz transportiert hat. Laut Aussage Polizei darf nur Sportgerät und Zubehör transportiert werden. Beim Pferdeanhänger zB. Sattel Heu und natürlich Pferde, aber keine Kühe. Ich weiß nicht wie das bei Trailer ist aber ich schleppe auch immer jede Menge Sachen mit nach HR die nichts mit dem Boot zu tun haben, hatte aber auch noch nie eine Kontrolle. Ich kann mir aber Vorstellen das man selbst im Boot nicht alles transportieren darf sondern nur Sportgerät und Zubehör. Gruß Bernd
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Es gibt keine bessere Lenzpumpe als einen erschrockenden Kapitän mit Eimer |
#21
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Also nehme ich alles mit, was im weitesten Sinne mit dem Sportboot zu tun hat. Es kommt auf die Begründung an?!
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Alle fangen mal an ... |
#22
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Hier noch eine Steuerinfo
Bei einem Leichtkraftrad liegt der Steuersatz bei 18,– DM. Sportanhänger (Bootsanhänger, Pferdeanhänger), die nur zu einem fest umrissenen Zweck dienen und somit früher schon steuerbefreit waren, sind somit jetzt auch wieder von der Steuer befreit. Achtung: Ein Autotransportanhänger, auf dem ein zugelassener Oldtimer zu Veranstaltungen transportiert wird, ist kein Sportanhänger und somit nicht steuerfrei. Wird auf einem Anhänger ein Rennfahrzeug zu Veranstaltungen transportiert und wird der Anhänger nicht zu anderen Zwecken benutzt, ist eventuell eine Steuerbefreiung möglich. Auskünfte hierzu gibt das örtliche Finanzamt. Gruß Bernd
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Es gibt keine bessere Lenzpumpe als einen erschrockenden Kapitän mit Eimer |
#23
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#24
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Zitat:
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel |
#25
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Zitat:
so eine liste wird es hoffentlich nie geben allein bei dem gedanken an "gesetzlich erlaubt" stehen mir schon die haare zu berge. sofern kein verstoss gegen vorschriften wie beispielsweise transport von gefahrgut vorliegt hat es niemanden zu interessieren, was ich in mein boot aufm hänger packe. le loup
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen . |
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