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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 05.02.2007, 20:38
bunatex bunatex ist offline
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Standard Trailerbeladung

Was darf man auf den Trailer laden, wenn ein grünes Nummernschild vorliegt? (Im engen und weiteren Sinn......)
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  #2  
Alt 05.02.2007, 20:44
Benutzerbild von Onkel-Pit
Onkel-Pit Onkel-Pit ist offline
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Sportgeräte
bei einem Bootstrailer also Boote
__________________
Gruß Sven
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  #3  
Alt 05.02.2007, 20:45
AndreasR AndreasR ist offline
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sportgeräte - bootstransporte sind wohl klar deklariert zum transportieren von booten. schau mal in deinen fahrzeugschein da steht was du fahren darfst

wenn du damit mal eine Couch transportierst und erwischt wirst machst du dich der Steuerhinterziehung, Verkehrsgefährdung, Fahren ohne Versicherungsschutz und Versicherungsbetruges schuldig
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  #4  
Alt 05.02.2007, 20:58
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divefreak divefreak ist offline
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Zitat:
Zitat von Onkel-Pit
Sportgeräte
bei einem Bootstrailer also Boote
Also ich hab auf meinen Trailer öfter mal ein Auto drauf gestellt. War auch legal.

Bei mir stand aber auch nur Anhänger für Sportgeräte im Schein.

MFG René
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MFG René

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  #5  
Alt 05.02.2007, 21:08
Benutzerbild von falcon-jörg
falcon-jörg falcon-jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von AndreasR
sportgeräte - bootstransporte sind wohl klar deklariert zum transportieren von booten. schau mal in deinen fahrzeugschein da steht was du fahren darfst

wenn du damit mal eine Couch transportierst und erwischt wirst machst du dich der Steuerhinterziehung, Verkehrsgefährdung, Fahren ohne Versicherungsschutz und Versicherungsbetruges schuldig
Deswegen hab ich mir ein schwarzen Kennzeichen geholt und zahle ein paar Euro Steuer und Versicherung und brauch mir keine Sorgen zu machen.
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  #6  
Alt 05.02.2007, 21:20
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dieter dieter ist offline
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ich wüsste nicht, was ich anderes als ein Boot damit transportieren sollte,auch kann ich das Boot nicht einfach runternehmen...

und die Kiste Bier hinten im Boot gehört zur Sportausübung....
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #7  
Alt 05.02.2007, 21:29
Benutzerbild von Onkel-Pit
Onkel-Pit Onkel-Pit ist offline
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mit dem Trailer kann man prima Langholz fahren
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Gruß Sven
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  #8  
Alt 05.02.2007, 21:40
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von Onkel-Pit
mit dem Trailer kann man prima Langholz fahren
Dann sag Halt das ist dein neues Floß, dann kommt das einem Boot schon recht nahe
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Gruß Jörg
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  #9  
Alt 05.02.2007, 22:04
bunatex bunatex ist offline
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Und wie ist das mit Schlafsäcken, Proviant, Grill ==> für die Mahlzeiten an Bord...

Benzin in Kanistern....

Bier, Wein, sonstige Alkoholika.....
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  #10  
Alt 05.02.2007, 23:00
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo bunatex,
wenn der ganze Krempel im Boot verstaut ist spricht nichts dagegen,
bei Benzin mußt du auf die Menge achten, über einer bestimmten Menge, (ich glaube 80 Liter in Kanistern) kann man sich da Probleme einhandeln
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #11  
Alt 05.02.2007, 23:38
Benutzerbild von Greta
Greta Greta ist offline
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Fahrräder und so`n Plunder können damit auch gezottelt werden, eigentlich alles was Sportgeräte im weiteren Sinne darstellt....
__________________
MfG Eric


Allet wird jut...
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  #12  
Alt 06.02.2007, 02:28
spitzi spitzi ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt
Hallo bunatex,
wenn der ganze Krempel im Boot verstaut ist spricht nichts dagegen,
bei Benzin mußt du auf die Menge achten, über einer bestimmten Menge, (ich glaube 80 Liter in Kanistern) kann man sich da Probleme einhandeln
und wieder mal im ösiland
wenn du mehr als drei liter in kanistern mitführst >>

gefahrengut schein!!!!
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liebe grüsse aus wien
franz
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  #13  
Alt 06.02.2007, 05:57
AndreasR AndreasR ist offline
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Zitat:
Zitat von Greta
Fahrräder und so`n Plunder können damit auch gezottelt werden, eigentlich alles was Sportgeräte im weiteren Sinne darstellt....
nicht wenn im schein steht "für den Bootstransport" es sei denn dass die Räder im Boot sind
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  #14  
Alt 06.02.2007, 06:58
Benutzerbild von Galaxy2001
Galaxy2001 Galaxy2001 ist offline
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Hallo
Ruf doch mal bei deinem Strassenverkehrsamt an,die können dir bestimmt klare anworten geben


Sascha
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MFG Sascha
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  #15  
Alt 06.02.2007, 18:38
Benutzerbild von Nico
Nico Nico ist offline
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Die Fragen, was alles im Boot auf dem Treaielr sein darf interessiert mich auch brennend, da ich im Sommer Camping-Urlaub mit Boot und Zelt machen möchte. Der Platz im Boot ist ja verschwenderisch groß im Verhältnis zum Kofferraum, so daß sich förmlich anbietet das Zelt, Fahrräder, Tisch, Stühle und sonstiges Gepäck ins Boot zu packen.

Wo kann man genau erfahren, welche Gegegnstände gesetzlich auf dem steuerbefreiten Trailer (im Boot) nun erlaubt sind und welche nicht.


Gruß Nico
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  #16  
Alt 06.02.2007, 18:57
Benutzerbild von Bärlinskipper
Bärlinskipper Bärlinskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Nico
Wo kann man genau erfahren, welche Gegegnstände gesetzlich auf dem steuerbefreiten Trailer (im Boot) nun erlaubt sind und welche nicht.


Gruß Nico
Wenn du auf deinem Bootstrailer, der auch als solcher zugelassen ist, dein Boot transportierst und innerhalb des Bootes noch andere Sachen verstaust, dann hast du meines Erachtens nur zwei Kriterien zu beachten.

1. das zulässige Gesamtgewicht des Trailers ist zu beachten, sowie auch die zulässige Anhängelast deines Zugfahrzeugs

und

2. die Ladung muß entsprechend gesichert sein. Das trifft sowohl für dein Boot, als auch für alles was du in deinem Boot verstaust zu.
__________________
Grüße aus Bärlin

Thomas
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  #17  
Alt 06.02.2007, 19:07
AndreasR AndreasR ist offline
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ich wüsste kein Gesetz das einem vorschreibt was man in einem Boot auf einem Trailer transportieren darf.

Also rein was geht, ordentlich verzurren und wie anderweits erwähnt aufs gewicht achten dann kann keiner was sagen
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  #18  
Alt 06.02.2007, 19:13
Benutzerbild von Manni D
Manni D Manni D ist offline
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Ich transportiere schon seit Jahren Campinggegenstände bei Urlaubsfahrten im Boot,ist mir auch nicht bekannt das es nicht erlaubt ist.Nur zul.Gesamtgewicht beachten,meistens sind die Trailer nicht so groß ausgelegt.
Gruß Manni
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  #19  
Alt 06.02.2007, 19:30
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt
Hallo bunatex,
wenn der ganze Krempel im Boot verstaut ist spricht nichts dagegen,
bei Benzin mußt du auf die Menge achten, über einer bestimmten Menge, (ich glaube 80 Liter in Kanistern) kann man sich da Probleme einhandeln

Die 80l gelten fürs Zugfahrzeug! Für im Boot gibt es keine Regeln (haben extra nachgefragt!)

Im Boot darf man alles transportieren! Solange das zulässige Gesamtgewicht und die zulässige Anhängelast nicht überschritten werden.

Alles gilt nur für Deutschland!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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(Stan 4 / Abt. FW)
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  #20  
Alt 06.02.2007, 20:32
Benutzerbild von Adria Kapitän
Adria Kapitän Adria Kapitän ist offline
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Also,
mein Freund hat schon mal Ärger bekommen weil er in seinem Pferdetransporter der auch ein grünes Kennzeichen hat Holz transportiert hat. Laut Aussage Polizei darf nur Sportgerät und Zubehör transportiert werden.
Beim Pferdeanhänger zB. Sattel Heu und natürlich Pferde, aber keine Kühe.
Ich weiß nicht wie das bei Trailer ist aber ich schleppe auch immer jede Menge Sachen mit nach HR die nichts mit dem Boot zu tun haben, hatte aber auch noch nie eine Kontrolle.

Ich kann mir aber Vorstellen das man selbst im Boot nicht alles transportieren darf sondern nur Sportgerät und Zubehör.

Gruß
Bernd
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Es gibt keine bessere Lenzpumpe als einen erschrockenden Kapitän mit Eimer
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  #21  
Alt 06.02.2007, 20:47
bunatex bunatex ist offline
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Also nehme ich alles mit, was im weitesten Sinne mit dem Sportboot zu tun hat. Es kommt auf die Begründung an?!
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  #22  
Alt 06.02.2007, 21:21
Benutzerbild von Adria Kapitän
Adria Kapitän Adria Kapitän ist offline
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Hier noch eine Steuerinfo

Bei
einem Leichtkraftrad liegt der Steuersatz bei 18,– DM.
Sportanhänger (Bootsanhänger, Pferdeanhänger), die nur zu einem
fest umrissenen Zweck dienen und somit früher schon steuerbefreit
waren, sind somit jetzt auch wieder von der Steuer befreit.
Achtung: Ein Autotransportanhänger, auf dem ein zugelassener
Oldtimer zu Veranstaltungen transportiert wird, ist kein
Sportanhänger und somit nicht steuerfrei. Wird auf einem Anhänger
ein Rennfahrzeug zu Veranstaltungen transportiert und wird der
Anhänger nicht zu anderen Zwecken benutzt, ist eventuell eine
Steuerbefreiung möglich. Auskünfte hierzu gibt das örtliche
Finanzamt.


Gruß
Bernd
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  #23  
Alt 06.02.2007, 22:31
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von Adria Kapitän
Also,
mein Freund hat schon mal Ärger bekommen weil er in seinem Pferdetransporter der auch ein grünes Kennzeichen hat Holz transportiert hat. Laut Aussage Polizei darf nur Sportgerät und Zubehör transportiert werden.
Beim Pferdeanhänger zB. Sattel Heu und natürlich Pferde, aber keine Kühe.
Ich weiß nicht wie das bei Trailer ist aber ich schleppe auch immer jede Menge Sachen mit nach HR die nichts mit dem Boot zu tun haben, hatte aber auch noch nie eine Kontrolle.

Ich kann mir aber Vorstellen das man selbst im Boot nicht alles transportieren darf sondern nur Sportgerät und Zubehör.

Gruß
Bernd
Wenn du im Pferdeanhänger ein Pferd transportierst und auf den Sattel Holz schnallst geht alles in Ordnung.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #24  
Alt 06.02.2007, 22:40
denni1078 denni1078 ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion

Die 80l gelten fürs Zugfahrzeug! Für im Boot gibt es keine Regeln (haben extra nachgefragt!)

Im Boot darf man alles transportieren! Solange das zulässige Gesamtgewicht und die zulässige Anhängelast nicht überschritten werden.

Alles gilt nur für Deutschland!
Vorsicht! Hier gilt immer noch die GGVSE, ADR und diverse Zollrechtliche bestimmungen! Also nicht unbedingt Gefahrgüter bzw. Konsumgüter in unbegrenzter Menge einladen.
__________________
wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein.

Grüße Daniel
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  #25  
Alt 07.02.2007, 08:36
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le loup le loup ist offline
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Zitat:
Zitat von Nico
Die Fragen, was alles im Boot auf dem Treaielr sein darf interessiert mich auch brennend,
..........
Wo kann man genau erfahren, welche Gegegnstände gesetzlich auf dem steuerbefreiten Trailer (im Boot) nun erlaubt sind und welche nicht.

Gruß Nico
moin
so eine liste wird es hoffentlich nie geben

allein bei dem gedanken an "gesetzlich erlaubt" stehen mir schon die haare zu berge.

sofern kein verstoss gegen vorschriften wie beispielsweise transport von gefahrgut vorliegt hat es niemanden zu interessieren, was ich in mein boot aufm hänger packe.

le loup
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen

.
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