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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Rhein und angrenzende Wasserwege ohne Funkerschein
Hallo Ihr Lieben
Dies ist mein erster Beitrag. Wir haben im letzten November einen Verdränger in Strasbourg gekauft. Dort liegt er auch. Gleichzeitig wollte ich die beiden Funkerscheine UBI und SRC machen. Leider hat uns, wie wohl anderen auch, Covid einen Strich durch die Absicht gemacht. Die deutschen Experten führen, sicher bis an die Ostern heran, keine Prüfungen durch. Mindestens in der Schweiz nicht. Nebst dem Thema, ob wir überhaupt nach Frankreich einreisen können, beschäftigt uns der fehlende Funkerschein UBI. Nun frage ich die Gemeinschaft, wie gross die Risiken sind, sei es von der deutschen oder französischen Aufsicht belangt zu werden. Ich frage deshalb weil wir keine Erfahrung auf dem Rhein, Marne haben einerseits, anderseits eben auch keine Fahrerfahrung mit diesem Schiff haben. Ich habe nur theoretische "Erfahrung", weil ich zurzeit intensiv am Lernen bin und einige Wochen Charter-Ferien in Mecklenburg, Soane, Rhein-Rhone-Kanal. Also, die Schleusen-Vorgänge kennen wir. Was meint Ihr? Das Risiko eingehen und die Ostern auf dem Schiff verbringen? Beste Grüsse. André |
#2
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hallo André,
willkommen im Deine Frage ist einfach zu beantworten, Du brauchst auf dem Rhein keinen Funkschein, wenn Dein Boot kein Funkgerät hat. Falls Dein Boot ein Funkgerät hat, bau es ab, pack es in eine Kiste und fahr los. Grüße Detlef
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#3
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Grade zum Saisonbeginn führt bei uns die WSP gerne Sportbootkontrollen durch.
Alkohol, Scheine und Papiere sind immer dabei. Dann wird man nach einer freiwilligen erweiterten Kontrolle gefragt, da wird alles geprüft was man dabei haben sollte aber nicht zwanghaft braucht. Auch ob die Beleuchtung zulässig währe wenn man sie bräuchte. Ist sie es nicht, kostet das nichts weil sie bei der Prüfung bei guten Wetter ja nicht notwendig ist. Nach bestandener Überprüfung bekommt man einen Aufkleber, das wird in ihrem System hinterlegt und den Rest des Jahres hat man Ruhe. Die Polizei ist zumindest bei uns am Rhein auf dem Wasser deutlich präsenter als am Land. Eigentlich bei jeder Ausfahrt begegnet man da ein oder zwei WSP Booten.
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Gruß Jörg |
#4
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Zitat:
zur eigentlichen Frage hat Detlef ja richtig geschrieben... es gibt keine Funkpflicht und daher Funkgerät ausbauen (falls Vorhanden) und Losfahren wenn erlaubt...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#5
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Hallo, nur so eine Idee:
Einen Hafennachbarn oder Vereinskollegen mit Funkschein mitnehmen? C-sicher, eh klar... Gruß, der Stefan |
#6
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Auf dem Rhein wird nur ab Hochwasserstufe 1 Funk benötigt. Also auf die Pegel achten!
Gruß, Klaus Ach ja, vor der Reise die Tel. Nr. der Schleusen notieren, damit man diese zum Schleusen anrufen kann. Auch auf den Nebenwasserstraßen.
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#7
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Ohne Funkschein mit eingebautem Funkgerät an Bord bei Hochwasserstufe 1: Wird man erwischt bzw. geht was schief ... dann wird das Jammern groß sein. Geht alles gut, wird man behaupten, das war alles harmlos. Ich rate dazu ... das Gerät auszubauen, irgendwann dann den Funkschein erwerben, Funkgerät wieder einbauen und vor allem, bei Hochwasserstufe 1 bis zum Erwerb des UBI-Scheins das Boot nicht zu bewegen.
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#8
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Stellt sich die Frage ob man bei Hochwasser überhaupt auf den Rhein sollte. Mit einem Verdränger zweimal.
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#9
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Mal von dem Funkschein abgesehen, wirst du das Funkgerät in Frankreich nicht benötigen, weil die Schleusen keinen Funk haben.
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#10
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Hallo André ,
zunächt auch von mir ein herzliches Willkommen hier im Forum . Alles richtig, für Kleinfahrzeuge besteht keine Funk-Ausrüstungsplicht . Ist eine Anlage ordnungsgemäß an Bord, muß jemand den UBI haben . Wenn nicht, Gerät demontieren, einfach Sicherung raus oder Zuleitung ab, genügt der WSP nicht, was immer wieder so zu hören oder lesen ist . Wichtiger Tip : Besonders auf dem Rhein halte ich Funk ab einer gewissen Bootsgröße für wichtig . Der deutlich höhere Verkehr und die Strömung sind schon was anderes. Ohne UBI rate ich das Festgerät zu demontieren und für den Notfall ein schwimmfähiges Handfunkgerät mit Kanal 10 einsatzbereit zu haben. Solltest Du mal in der Fahrrinne einen Motorausfall haben, kannst Du schnell andere warnen und um Hilfe bitten . 110 oder 112 telefonieren dauert viel zu lange und einen rankommenden Frachter zu erreichen ist erstmal, zeitnah nicht möglich . Not kennt kein Gebot ! Habe ich in unerem 4 m Tenderbötschen auch immer dabei . Und allen WSP-Beamten den ich hiervon erzähle, befürworten es sehr ! Wie gesagt, nur für Notfälle ! Weiterer Hinweis : Sollte es mal auf die Seewassersrtraßen gehen , wird der SRC Funkschein erforderlich und dieser muß der Schiffsführer selber haben . Ansonsten, viel Freude auf dem Wasser und hier im ! TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#11
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Ich danke Allen für die vielen und interessanten Meldungen. Die Antenne auf dem Mast ist natürlich auch ein Indiz dafür, dass eine Funkanlage auf dem Boot ist. Die könnte ich entfernen...
Aber eigentlich will ich ja nicht bescheissen, nur das verd....UBI endlich haben. Für mich ist gut so. Danke und Gruss. André |
#12
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Zitat:
Wasserständen und auch mit der WSP (D) und Gendarmerie (F) sollte es keine Probleme geben, sie sind sehr Umgänglich, wie Geschrieben Papiere bereit halten. Wir liegen kurz Oberhalb von Kehl/Straßburg, wenn es fragen zur Praktischen Seite des Bootsfahrens hat kannst du dich gerne per PN bei mir/uns melden. Grüssle DLK
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Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen um Holz zu beschaffen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)
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#13
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Wenn es nur an der Prüfung liegt.... - Zumindes in NRW wird ab dem 15.03. wieder geprüft.
bis denne, Rainer |
#14
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Brauchst Du nicht extra abbauen André .
Die WSP ist jetzt nicht auf Antennenjagt . Vielleicht fragen sie eher nach einer Funkanlage mit entsprechenden Dokumenten . Aber das kann auch ohne Antennen-Sichtung passieren . Nein, Gerät raus und bei einer Kontrolle die Wahrheit sagen, hast nichts zu befürchten . Und wie geschrieben, eine Handfunke für den Notfall . Grüße : TOMMI
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#15
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Allerdings würde ich die Wahrheit mit der Handfunke Niemand aufdrängen ... schon gar nicht wenn er/sie Uniform trägt
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Mast- und Schotbruch! |
#16
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Im Notfall mit der Handfunke zu Funken ist ja nicht das Problem. Sie vorher schon vorsätzlich Dabei zu haben kann ein Problem sein.
Hat man ein zugelassenes Handfunkferät am Bord, zum Beispiel für die See oder NL, und natürlich auch die Scheine, wird es kein Problem sein das Gerät da offen rumliegen zu haben. Aber niemals bei einer Kontrolle sagen, ich habe keinen Schein, das Gerät ist illegal aber ich will es ja nur im Notfall nutzen
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Gruß Jörg
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#17
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Hallo Jörg,
angeschaltet im Boot sichtbar liegen lassen würde ich es auch nicht . Könnte sonst eine Nutzung unterstellen ! Soweit klar . Der Besitz eines Handfunkgerätes ist nicht verboten . Ist es an Bord, erzeuge ich trotzdem keine Schiffsfunkstelle, amtlich gesehen . Und im Notfall, straffrei ! Besprach ich mit mehreren Beamten verschiedener Behörden . Ich habe jedenfalls möglichst immer eins im Böötschen dabei . Vorsätzlich nur für den Notfall ! Grüße : TOMMI
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#18
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Dann könnte ich mir ja auch ein Festgerät einbauen und sagen ist nur für den Notfall.
Ich kann mir auch eine 9mm in die Jackentasche stecken, die ist ja grundsätzlich nicht verboten, und nur im Notfall verwenden. Ok, beim Funkgerät wird das wohl eher geduldet. Und da glaube ich das es nur eine stillschweigende Duldung der Behörden ist, die da ja auch in meinen Augen Sinn macht. Aber rechtlich einwandfrei ist das meiner Meinung nach nicht. Könnte bei einem Heißbrenner erstmal Ärger geben.
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Gruß Jörg
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#19
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Zitat:
Fakt ist, Handfunkgeräte sind in D nicht zulässig, egal ob ein- oder ausgeschaltet. Analog dazu könnte ich behaupten, dass meine fest eingebaute Funkstelle im nicht eingeschalteten Zustand mich davon befreit, ein UBI/SRC mitzuführen. Hierzu haben wir -wie Du weisst- etliche Trööts, ab wann eine Funkstelle nicht mehr einsatzbereit ist. Eine Handfunke ist es jederzeit! Ich habe aber keinen Zweifel daran, dass Beamte Dir im persönlichen, nicht rechtsrelevanten Gespräch hierzu geraten haben und auch ich hatte auf etlichen Überführungen ´ne Handquetsche in der Innentasche meines Parkas. "Im Notfall straffrei", - sehe ich genau so! Aber bitte stelle das nicht als rechtlich zulässig in den Raum.
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Gruss, Dirk
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#20
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Wo steht denn das bitte??
Handfunkgeräte sind binnen nur für den Verkehrskreis Funkverkehr an Bord zugelassen, den gibt es auf Sportbooten nicht. Die Nutzung Binnen ist also auf Sportbooten nicht gestattet. Der reine Besitz und Transport aber ist nirgendwo verboten, erst recht nicht mit UBI
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon Geändert von volker1165 (10.03.2021 um 21:37 Uhr)
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#21
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Zitat:
Ein Handfunkgerät ist aber -auch wenn die Nutzung binnen nicht zulässig ist- anmeldepflichtig und muss mit Kennung programmiert sein. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/...AQ-table5.html Ein "mitgeführtes" Handgerät ohne Programmierung und ohne Ship Station License ist demnach illegal. Da hilft selbst UBI/SRC nicht weiter. Und -ich wiederhole mich- es ist jederzeit einsatzbereit. Ich würde meins gedeckt halten, aber diese Diskussion nicht angehen...
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Gruss, Dirk |
#22
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Gut, da können wir uns drauf einigen
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon
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#23
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Dirk,
Du solltest doch wissen, dass ich keinen halben oder falschen Kram schreibe . Volker hat es erkannt . Wenn Du ein festes Gerät im Steuerhaus montiert hast, scheint das juristisch den Vorsatz zu ergeben Funkbetrieb zu machen . Auch leider, wenn es keine Zuleitung hat u.s.w. Diesen Diskusionen widerspreche ich ja auch überhaupt nicht ! Wird aber z.B. wegen Drogenverdacht deine Tasche durchsucht und hierbei die Marine- Handfunke auch ohne MMSI und.o. ATIS gefunden, hat dies dann keine Folgen . Schon wenn Du hiermit aus dem Laden gehst ist es sofort betriebsbereit . Genügt aber nicht zum Vorsatz . Das ist der Unterschied . Klar, wenn es eingeschaltet gesehen wird, am besten noch in einer Art Handyhalterung, brauchen wir nicht diskutieren . Ich bin gleich kurz nach Kauf unseres Tenders im Rhein, Köln in der Fahrrinne wegen Motor-Ausfall liegen geblieben . Seit dem, immer ein Notgerät dabei, ganz sicher ! Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#24
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Hallo Andre.
Ich unterstelle mal das du ein Funkgerät an Bord hast aber keinen UBI und du willst binnen fahren. Dann melde das Funkgerät an (auch ohne UBI möglich). Damit begehst du nur eine OWI. Wenn du mit einem Funkgerät ohne Anmeldung an Bord erwischt wirst ist es eine Straftat. Wenn das Funkgerät an Bord vom Voreigner ist hätte er es mitnehmen und dann um/abmelden müssen oder auf dich ummelden können. Wenn du es abmeldest, dann bist du eben ohne Funk unterwegs und alles ist gut. Ausrüstungspflicht für VHF gibts bei privat genutzten Sportbooten nicht. Alles andere was hier geschrieben wurde ist Kappes. Handfunke=Kappes, Funke ausbauen wenn auf das Boot angemeldet (Straftat weil Vorsatz). Kann man aber alles nachlesen. Wenn es auf dem Rhein ist, mit den ganzen Beruflern ist eine Funke ein feine Sache und sicherheitsfördernd. Der Rhein ist eh die Ausnahme. Es gibt aber auch Kanäle auf denen Funkpflicht herrscht. Mach dein UBI so schnell es geht und alles ist gut. Gruß, Udo |
#25
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Beispielhafte Debattenkultur...
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Gruss, Dirk
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