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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Frage zur Bootskennzeichnung
Hallo Bootsfreunde
Ich habe mein Boot über die Bezirksregierung Düsseldorf angemeldet. Als Bootkennzeichen habe ich ein Rhr Kennzeichnung erhalten und dazu ein eingeschweißtes grünes Kärtchen mit den Bootdaten und Stempel und Unterschrift. Nun meine Frage, brauche ich wenn ich in NL fahre eine IBS zusätzlich,oder reicht mein grünes Kärtchen ? Gruß Rainer |
#2
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Grünes Kärtchen
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Wenn du tot bist, dann weißt du es nicht. Es ist nur schwer für die anderen. Genau so ist es wenn du blöd bist. |
#3
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Reicht
Der IBS ist eher wieder so eine typisch deutsche Geschichte....international nur zwei jahre gültig, muss man also immer wieder velängern lassen. Hört sich zwar toll an, wie vieles vom ADAC...., aber das was du hast, ist nützlicher.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
#4
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#5
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Warum macht man so ein Kennzeichen und geht nicht zum WSA?
Mit dem kannst vermutlich nicht nach Holland.. Einfach beim WSA ein Kennzeichen beantragen 30€ zahlen und EU weit fahren ohne Probleme
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#6
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Wusste garnicht das es sowas auch gibt, habe da noch nie was von gehört, gelesen noch so ein Kennzeichen bewusst an einem Boot gesehen.
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Gruß Jörg |
#7
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Zitat:
Grundsätzlich darf ich damit in ganz Deutschland fahren, was auch so angedacht war. Aufgrund der sehr angespannten Liegeplatz situation im meinen Umkreis (200km) war es nicht möglich einen Platz zu bekommen. Daher haben wir jetzt einen in NL genommen. Über den Adac wäre es wohl möglich bei vorhandenen Kennzeichen dieses i den IBS zu übernehmen. Werde mich morgen noch mal bei der Beziksregierung informieren bezüglich des Fahrens in NL. Gruß Rainer |
#8
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Zitat:
Oder Mannheim oder oder ... das wsa Kennzeichen kannst du dir ja aussuchen und mit der Post kann man doch die Zulassung deutschlandweit beantragen
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#9
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Duisburg Rhein
Dauert 5 min -da is nix los
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Wenn du tot bist, dann weißt du es nicht. Es ist nur schwer für die anderen. Genau so ist es wenn du blöd bist.
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#10
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Da es sich um ein Amtliches Kennzeichen handelt wird es wohl auch im Ausland wie ein solches anerkannt werden.
Denkt und grüßt der Rainer |
#11
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bei schnellen Booten sollte man das Kennzeichen an beiden Seiten am Bug haben, sonst gibt das Ärger mit dem Wasserschutz
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#12
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Zitat:
Entweder: Beidseitig am Bug oder Beidseitig am heck oder Am Spiegelheck
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#13
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Zitat:
Es gibt Vorschriften darüber, wie das Kennzeichen auszusehen hat und wo es anzubringen ist. Ober das der WSP passt oder nicht, ist dabei völlig unerheblich. Grüße Totti
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#14
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Moin moin,
Zitat:
Was die deutsche KlFzKV-BinSch und die BinSchStrO dazu sagen, ist ausnahmsweise dann mal relativ egal, es gilt Art. 8.02 BPR, und der sagt 'an beiden Seiten' (im Original "aangebracht aan weerszijden van de boot"). lg, justme |
#15
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Zitat:
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#16
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
#17
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Zitat:
So lange man in den Niederlanden 7st unterliegt man diesen Regeln.. Früher brauchte man in den Niederlanden ein schnellfahrkennzeichen
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#18
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Zitat:
Es gelten dann doch häufig die nationalen Vorschriften der Herkunft des Eigners/Bootes. Ist auch bei PKWs so, gibt tolle Sachen die in anderen Ländern zulässig sind, hier aber nicht. Darum dürfen die Fahrzeuge dennoch über die Grenze und hier bewegt werden. Grüße Totti
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#19
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Zitat:
Lohnt sich also ausreichende Infos im Gastland einzuholen. Auf den ADAC würde ich mich da übrigens nicht verlassen. Bis denne, Rainer
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#20
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Ist nicht korrekt. |
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Moin moin,
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Bei KFZ gilt (zumindest für zulassungsrechtliche Fragen) eine ziemlich andere Situation - da gibt es das sogenannte Wiener Übereinkommen, aufgrund dessen sich große Teile der Staaten der Welt u.A. auch auf die gegenseitige Anerkennung von Straßenverkehrszulassungen geeinigt haben. Im Bereich der Schiffahrt gibt es sowas eigentlich nur im See-Bereich bzw. in der gewerblichen Schiffahrt (die ENI-Nummer der Berufsschiffe kommt aus einem solchen Standard), im Bereich der Freizeitschiffahrt gelten erstmal die Regeln der jeweiligen Länder (weshalb z.B. Niederländer in Deutschland ohne Kennzeichen fahren darf, solange er das Boot nicht länger als ein Jahr in Deutschland bewegt (§3 Abs. 3 KlFzKV-BinSch), ein Deutscher in den Niederlanden aber die Kennzeichnung nach BPR zu beachten hat). lg, justme |
#22
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Zitat:
Die 15m Hürde fällt offenbar zum Frühjahr 2022 auf die 20m... Gruß Totti
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#23
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Moin moin,
Zitat:
Früher war die Vorschrift im BPR dergestalt, daß man für ein schnellfahrendes Boot zwangsweise ein niederländisches Kennzeichen benötigte, was dann zusätzlich zur deutschen Registrierung angebracht werden mußte, inzwischen wird ein deutsches amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen ebenfalls als ausreichend anerkannt. lg, justme |
#24
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Moin moin,
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lg, justme, der natürlich auch darauf hoff, daß die Sonderregelungen auf dem Rhein durch eine Regelung analog den deutschen Führerscheinregelungen für alle Rheinanliegerstaaten ersetzt werden... |
#25
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Hmmm - nach allem was ich bisher gelesen musst Du mit A1 in NL 18 sein um über die Grenze D nach NL huschen zu dürfen.
Daher die Frage woher weißt Du, dass das so nicht ist? |
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