|
Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
QuickSilver 555 auf 3,5 Tonnen Trailer
Guten Morgen
Kleine Wissensfrage an die Gemeinde, ist es Gesetzlich (Österreich) möglich ein QuickSilver 555 Konsolenboot plus zwei Motorräder auf einem 3,5 Tonnen Tandemtrailer zu transportieren mit entsprechender Halterung für die Motorräder Ein Freund hat sich vorige Woche das Boot Privat gekauft und da war der große Trailer schon dabei, den der Vorbesitzer ging auf Nummer sicher wegen Gewicht und so
__________________
Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#2
|
||||
|
||||
Vom Gewicht her kein Problem wenn alles richtig verzurrt werden kann. Kommt drauf an wie der Anhänger in den Papieren geführt ist, als Bootsanhänger oder als Sportgeräteanhänger, wenn da bei euch unterschieden wird.
__________________
Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
|
#3
|
||||
|
||||
Laut ÖAMTC Anfrage, grundsätzlich spricht nichts dagegen da der Trailer groß genug ist und auch vom Gewicht her schafft der das locker.
Aber ob das auch Gesetzlich so erlaubt ist kann auch der Autofahrerclub nicht vollständig beantworten.
__________________
Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#4
|
|||
|
|||
Wieso nicht, zählen Motorräder nicht zu Wasserfahrzeugen und sind damit sozusagen Boote?
https://www.speedweek.com/motocross/...sser-ging.html
__________________
Gruß Jörg |
#5
|
|||
|
|||
Zitat:
Frag am besten bei eurem Straßenverkehrsamt oder wie das heißt an. Die wissen das meistens. Eine Polizeiwache könnte auch helfen.
__________________
Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#6
|
||||
|
||||
In Ö sieht das mit der Zulassung etwas anderes aus.
Also nicht die D grüne Nummern Weisheiten auf unsere nachbarschaftliche Gebirgsvolk anwenden. In D ist das mit der Ladung keine Problem nur mit der Steuerbefreiung für "Anhänger für Sportzwecke". Da darf keine andere Ladung als das Sportgerät und dessen Zubehör verstaut werden.
__________________
Gruß Wolfgang ---------------------------------- Schaun wir mal, dann seh ich schon Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ...
|
#7
|
||||
|
||||
Ja natürlich hat mein Freund auch bei der Polizei nachgefragt, und da wurde ihm nur gesagt, Ja wenn die Ladung ordnungsgemäß verstaut und gesichert ist gibts kein Problem.
__________________
Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#8
|
|||
|
|||
Dann ist ja alles gut. Draufstellen festmachen und ab dafür.
__________________
Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#9
|
||||
|
||||
schließlich sind Motorräder ja auch Sportgeräte
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
|
#10
|
|||
|
|||
Deswegen fragte ich ja was in der Zulassung steht. Bei Bootsanhänger , nein , bei Sportgeräteanhänger , ja.
Aber ich weiß nicht was da überhaupt in "A" im Schein steht bzw. stehen muß.
__________________
Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Quicksilver 555 (open, Commander, Commander WA) ? | sabberlatz | Allgemeines zum Boot | 4 | 06.07.2014 12:14 |
Quicksilver Commander 555 WA | rkinus | Technik-Talk | 1 | 24.02.2012 16:55 |
Bimini / Sonnenverdeck Quicksilver 555 WA - Bootssattlerei Hallier | B.Hallier | Werbeforum | 1 | 17.02.2011 10:31 |
Quicksilver (USA) 555 Commander | ADIDA2 | Allgemeines zum Boot | 7 | 17.11.2010 20:01 |
Quicksilver Commander 555-600 | neuling | Allgemeines zum Boot | 1 | 17.05.2007 14:29 |