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#1
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Anmeldung Funkgerät
Hallo in die Runde,
habe mir gerade die Anmeldung der Bundesnetzagentur heruntergeladen. Da wird nach öffentlich / nicht öffentlich und Abrechnungsgesellschaft gefragt. Nun meine Frage: brauche ich die zwingend, wenn ich das Funkgerät nur für den Notfall habe und keine Telefongespräche vermittelt haben will etc. ? Habe nur die DP 07 als Abrechnungsgesellschaft gefunden. Die Fragen nach Saison (von/bis?) oder ganzes Jahr. Wie macht ihr das? Gruß Jens |
#2
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Moin Jens,
mir ist kein Fall eingefallen, bei der ich eine Weitervermittlung bräuchte, hab also nur den nicht öffentlichen Funkverkehr angekreuzt.
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Gruß Christian |
#3
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Ob du die brauchst, kannst nur du entscheiden. Ich kenne niemanden, der es heutzutage noch nutzt und dementsprechend dort angemeldet wäre.
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#4
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Hallo Jens,
entscheiden musst Du selbst, aber zwingend erforderlich und erfahrungsgemäß würde ich vorschlagen "nein" ankreuzen. Gruß |
#5
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Vielen Dank für die Antworten. Ich war mir nur unsicher, ob das geht. In der Ausbildung war von "Muss" die Rede. Deshalb war ich ja erstaunt, dass es auf dem Formular die Wahlmöglichkeit gibt. Damit ist mein Problem gelöst, danke.
Gruß Jens |
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