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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Fahren ohne Lenkerberechtigung
Ja, so kann es gehen
Bin von München auf der Autobahn Richtung Salzburg unterwegs. ein Auto überholt mich und auf dem Dach leuchtet eine Schrift bitte folgen auf. Hurra, Fahrzeugkontrolle ich ganz cool bei mir ist alles in Ordnung, meinte ich. Die nette Dame sagt mir Sie sind ohne Lenkerberechtigung unterwegs. Und tatsächlich bei meinem Zulassungsschein ist das Gesamtgewicht falsch eingetragen. Pkw hat 2430 Kg Hänger 1320 also über 3500 Kg Fazit, musste zur Dienststelle, Hänger stehen lassen 100 Euro hinterlegen, zurück nach Österreich Zulassungsschein berichtigen, wieder 560 Km zurück nach Deutschland, mit dem selben Pkw der jetzt mit Gesamtgewicht 2180 Kg eingetragen ist endlich Richtung Heimat. Ich bekomme noch eine Anzeige wegen fahren ohne Lenkerberechtigung Was kann mir das Kosten???? Weiß das jemand ???
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Grüße Gerhard |
#2
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Wenn ich das richtig verstanden habe, dann haben sie dich in Deutschland angehalten und du hast einen österreichische Führeschein, oder?
Darf man mit diesem nur bis 3,5t fahren? Bei dem deutschen alten Schein darf man bis 7,5t fahren, wie ist das bei euch geregelt?
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Gruß Jörg |
#3
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Unser Führerschein funktioniert immer schon wie Euer "Neuer" B. Also ist bei 3,5 to. schluß. Ich "durfte" letztes Jahr auch um "E" erweitern. Eine sinnlosere "Ausbildung" habe ich noch nie gemacht ...
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#4
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Also gut, dann ist das aud deutsch Fahren ohne Führeschein gewesen, daß kann richtig teuer werden, bzw. mit Fahrverbot über längere Zeit bestraft werden(ob so ein fahrverot national oder int. gelten würde, weiß ich nicht), wie es in diesem Fall aussieht wenn ein Schein der falschen Klasse vorhanden war, weiß ich nicht, vielleicht äußert sich ja noch jemand der sich damit genau auskennt
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Gruß Jörg |
#5
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ja ich hab einen Österreichischen Schein der ist bis 3,5 t . Mein Fehler bestand darin das ich nach der Anmeldung den Zulassungsschein des Autos nicht genau kontrolliert habe.
Das zulässige Gesamtgewicht ist nicht wie eingetragen wurde 2430 kg sondern 2180 kg Da wird noch viel ärger auf mich zukommen.
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Grüße Gerhard |
#6
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Zitat:
mfg Martin |
#7
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Achtung beim Umschreiben von rosenen Lappen auf den Neuen in Deutschland ! Die 7,5 t werden NUR AUF ANTRAG eingetragen !!! Ansonsten bekommt man nur den 3,8er ! In meinen Augen ne Riesensauerei, aber nichts, was mich an hiesigen Behörden wundert...
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#8
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Zitat:
bitte nicht verallgemeinern. Nachdem mir in Prag mein alter Grauer geklaut worden ist, wurden auf meinem Neuen alles, was möglich ist eingetragen: A1,B,C1,BE,C1E,M,L,T Gruß vom Rhein Hartmut
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
#9
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Zitat:
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Gruß Jörg |
#10
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Zitat:
MFG René
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MFG René |
#11
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Ich bin neugierig was da rauskommt. Im Grunde war ich regulär unterwegs.
Pkw 2180 + Hänger 1320 = 3500 Die Eintragung im Zulassungsschein war falsch Die Polizei hat ganz Dumm geschaut als ich mit dem selben Auto am nächsten Tag meinen Hänger holte. Zu zweit hatten Sie alles mehrmals kontrolliert und nur mit den Kopf geschüttelt. Die Anzeige bekomme ich trotzdem, da half auch mein Kopfschütteln nichts Einziges Kommentar von Ihnen Einspruch - Einspruch -Einspruch
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Grüße Gerhard |
#12
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Vielleicht kommst du ja ungeschoren aus der Sache rau, hoffe ich für dich
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Gruß Jörg |
#13
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Hi,
ich denke nicht, dass du da Ärger bekommst. Die Anzeige mussten die Polizisten aufgrund der Ihnen vorliegenden Daten zwar machen, aber bin mir sicher dass sie fallen gelassen wird. Teu teu teu, tavi drückt auf jedenfall die Daumen. Mir fällt leider grad keiner ein den ich fragen könnte, aber vllt. ja doch noch
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Versuche die Zeit nicht festzuhalten, sondern gehe mit Ihr. Uhren die stehenbleiben werden nicht mehr beachtet. |
#14
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Eigentlich spielt es keien Rolle warum im Fahrzeugschein das erhöhte Gewicht eingetragen war. Es ist maßgebend dass zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Fahrerlaubnis für das Gespann vorgelegen hat. Hier wird das zulässige gesamtgewicht und nicht das wirkliche Gewicht berücksichtigt. Die Strafe wird aber geringer ausfallen, da du die Tat wohl eher fahrlässig als vorsätzlich begangen hast. Haftstrafen werden nur bei Wiederholungstätern verhängt. Z.B beim Boxer Roccigiani
Strafe laut Gesetz : § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
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Gruß Olli |
#15
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zuerst danke für die guten Wünsche
Olli, jetzt brauch ich ein Warsteiner einen klaren und eine Zigarette
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Grüße Gerhard |
#16
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keine Angst das wird nicht so wild werden.
Die Staatsanwälte sind so überlastet, dass sie so ein Verfahren gerne gegen 1-200 Euro für gemiennützige Zwecke einstellen. Wenn ndu Rechtschutzversichert bist würde ich abwarten und einen Anwalt einschalten der mit der Staatsanwaltschaft verhandelt.
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Gruß Olli |
#17
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Zitat:
Jeder der mit dem Gespann über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist, da darf der Hänger nicht schwerer sein, als das Leergewicht des Fahrzeugs! Das passiert aber öfters. Allein die 100 km/h Regelung: Faktor 1,1 bzw. 1,2 für den Hänger, je nach Ausstattung (Leergewicht Fahrzeug mal 1,1 bzw. 1,2) Natürlich nur, wenn für das Fahrzeug als Anhängelast so zugelassen. In diesem Fall: Erweiterung mit der Klasse „CE“ notwendig!! Und das gibt es nur auf Antrag, nicht automatisch! Lest das mal durch: -- http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm Zitat:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/13-FAQ/Faq-0008.htm Zitat:
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Grüße von Herbert |
#18
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Zitat:
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MfG Eric Allet wird jut... |
#19
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Zitat:
Es wird eh schon alles recht hoch geandet und jetzt jetzt soll hier noch jemand für einen Schreibfehler bestraft werden? Da würde ich alles in die "Waagschale" werfen, um so etwas nicht als Musterbeispiel stehen zu lassen.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#20
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Sagt mal Leute steh ich grad aufm Schlauch oder was is los?
Als ich vor 7 Jahren meinen Führerschein gemacht habe hat man mir beigebracht daß ich Kfz bis 7,5to zulässiges Gesamtgewicht bewegen darf und Hänger bis zum 1,5 fachen des zulässigen Gesamtgewichts der Zugmaschiene also bis maximal also 11,25to, d.h heiß das Gespann dass ich mit der Klasse 3 bewegen darf, darf ein zul Gesamtgewicht haben von max 18,75to haben. Wenn gerd5 jetzt sagt sein auto hat ein zul.Gesamtgewicht von 2,4to und der Hänger von 1,3to (jetzt mal egal was im Schein steht), wo ist dann das Problem (ich geh jetzt mal davon aus, daß er den Führerschein von 2000 gemacht hat ) kann mich mal einer aufklären? Seit wann darf denn das tatsächliche Gewicht von Zugmaschine+Hänger nicht mehr auf die Waage bringen als das zulässige Gesamtgewicht der Zugmaschine?
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour Geändert von Picton16ft (20.03.2007 um 15:10 Uhr) Grund: ergänzung |
#21
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Ich behaupte jetzt mal JA
Gerd ist kein DEUTSCHER STAATSBÜRGER Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#22
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Ach und in Ösiland gilt ne andere Regelung? Aber wenn er doch in Deutschland angehalten wurde?
d.h. wenn er ein Deutscher wär und angehalten worden wäre, wäre alles in Ordnung gewesen?
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#23
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Gerd schreibt sein Ö-Lappen sei auf 3,5 t limitiert.
Rein haarspalterisch stimmt die Rechnung in dem Falle leider, wenn auch nur rein akademisch auf das bezogen was in den Papieren steht bzw. stand.
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Gruß Kai |
#24
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wo isn der Danke Button hin?
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#25
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Gruß Kai |
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