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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Handy gewaschen (Eventuell über Versicherung laufen lassen?)
Hallöle !!!
Schwiegermutti hat heute Abend leider mein erst 3 Monate altes Handy (Sony Ericsson K800i) mit meiner Buxe zusammen in die Waschmaschine geworfen. Sollte man versuchen das über ihre Haftpflicht-Versicherung zu regulieren? (Norman?) Ansonsten, hat schon mal jemand ein nasses Handy in Alkohol eingelegt und trocknen lassen? Funzt das?
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MfG Christian |
#2
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Wenn es aus war, auf die Heizung legen und ein paar Tage trocknen lassen-gute Chance, wenn nicht gerade bei 90°C gewaschen.
Bei der Haftpflicht sehe ich eher schwarz, weil du ja deiner Sorgfalspflicht eher nicht nachgekommen bist - ist noch was in meiner Tasche??? und ws sich um eine Gefälligkeit gehandelt hat, mein letzter Stand hierzu : pech Aber versicherungtechnisch wird wohl norman & Co. konkreter
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#3
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Tja, leider war es eingeschaltet. Schlechte Vorraussetzungen..... Aber ich versuche es mal. Habe mit destilliertem Wasser nachgespült und werde es morgen in Alkohol einlegen (Nur die Platine natürlich). Habe aber auch schon ein Neues ersteigert. Watt soll's...... Kann mal vorkommen.....Aber trotzdem ärgerlich.....
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MfG Christian |
#4
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hatte das selbe Problem auch
war zwar danach sehr sauber aber leider brachte ich es nicht mehr zum laufen da es beim bez. vor dem waschen auch eingeschaltet war
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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#5
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Meiner Holden ist das mit meinem Siemens auch mal passiert.
Das Teil hat es unbeschadet überlebt - nur der Akku war hin. Mit dem Handy telefonieren wir heute noch.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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#6
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... und wenn ich daran denke, dass Dein Ansinnen war, dass ich als Mitglied der Versichertengemeinschaft diesen Schaden mitbezahlen sollte ...
... wird´s mir doch wunderlich zumute! Normans Kommentar wird interessant: denn das ist meines Erachtens kein "Unfall", sondern grobe Fahrlässigkeit. Und wenn das üblicherweise versichert ist, bin ich sauer... Gruß Ray
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****** An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ... ****** Geändert von Ray (26.03.2007 um 11:24 Uhr)
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#7
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@Ray
auch wenn Du sauer bist, in der Haftplichtversicherung ist auch grobe Fahlässigkeit kein Versagungsgrund. Bleibt die Frage ob es ein Haftplichtschaden ist. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#8
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Nicht in Alkohol einlegen! Könnte einige Kunststoffe angreifen. Nur ausgiebigst trocknen lassen. Dabei Akku aus dem Gerät nehmen.
Hab schon selbst einmal mein Handy (eingeschaltet) mit 60° Waschgang einschl. vollem Schleuderprogramm gereinigt. Zwei Tage voll trocknen lassen. Vorher keine Einschaltversuche durchführen!! Gilt übrigens für viele eletronische Geräte: Sender für Zentralverriegelung (wurde in in 5m Tiefe gebadet am Schlüsselbund), nach Tauchgangs eines Bootes vom Vereinskameraden, nach ausgiebigen Trocken wieder funktionsbereit: APN 8, Echolot, Ladegerät, Uhr usw.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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#9
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Habe mein Handy letzten im Dorfteich auf 30 cm Wassertiefe versenkt und es lief sogar noch als ich es rausgeholt habe Also ausschalten und trocknen lassen...
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#10
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Zitat:
Mir ist mein erstes Handy kaputtgegangen, nachdem ich es in einer wasserdichten Jackentasche zusammen mit einer auslaufenden Babyflasche trug. Es ging nach dem Trocknen noch einige Zeit, bekam aber schnell immer mehr Macken. Ich denke aber, daß das an Kriechströmen lag und die hast du bei Wasser wohl nicht so, wenn es erst trocken ist. Der letzte Lauf in der Waschmaschine ist ja mit klarem Wasser.
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#11
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Moin.
Unser DECT-Telefon lag schon mal eine Woche auf einer Gartenmöbelabdeckung - leider hatte es geregnet und die Vertiefung lief voll. Nach behutsamer (!) Trocknung tut es wieder seinen Dienst, nur das Display hat einen leichten Schleier. Und einem Kollegen sind beim Kentern mit einem Canadier auf der Warnow beide Digicams untergegangen. Auch hier: langsames trocknen, und beide gehen wieder. Allerdings nicht wirklich - im Objektiv hat sich Dreck abgelagert (oder sinds Algen ), die Bilder sehen aus, als wenn Sie mit einem Fettfilter gemacht wurden. Aber elektrisch sind sie ok... Geduld - und erst nach absoluter Trocknung wieder einschalten, ggf. mit Silikat (Raumentfeuchter) die Trocknung unterstützen. Gruß Frank
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#12
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Zitat:
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MfG Christian |
#13
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Zitat:
Grobe Fahrlässigkeit ist in der Haftpflicht grundsätzlich mitversichert, nur Vorsatz nicht, aber der fällt hier ja aus. Ausschlußgründe könnten aber z.B. folgende sein: Die Hose war geliehen (eher unwahrscheinlich ), die Hose sollte von der Schwiegermutter gewaschen werden (Gefälligkeit), oder Chritian trifft eine Mitschuld, weil er z.B. das Handy selbst in der Hose gelassen und die Hose dann so in die Wäsche getan hat. Beim letzteren hätte er Pech gehabt. Sollte es sich wirklich um ein Versehen der Schwiegermutter gehandelt haben, vorausgesetzt Du hast Sie nicht darum gebeten, Deine Hose zu waschen, nicht von irgendwelchen Ablehnungsschreiben der Gesellschaft einschüchtern lassen. Erfahrungsgemäß werden Schäden bei Privathaftpflichtversicherungen oft erst mal pauschal abgewehrt. Das ist sozusagen die "Wiederstellung der Gerechtigkeit" durch die Gesellschaften. Die Kunden besch..en bei der Schadenmeldung und die Versicherungen bei der Regulierung. Ohne Mitschuld von Christian sehe ich keinen Grund für einen Ablehnung. Gruß Norman Edit: @Christian Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass Du mit Deiner Schwiegermutter in häuslicher Gemeinschaft lebst, falls doch, wäre das ein weiterer Ausschlußgrund. Geändert von blaue-elise (26.03.2007 um 10:32 Uhr)
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#14
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Zitat:
Gruß Jürgen
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#15
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Zitat:
Hallo, Wieso wäscht deine Schwiegermutti deine Buxe Greez Christian |
#16
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Nachdem die guten Tipps langsam ausgehen, möchte ich meine Verwunderung darüber ausdrücken, dass immer die Personen als Schuldige dargestellt werden, die die Hose in die Waschmaschine steckten.
Wie sieht´s denn mit den Schlampern aus, die ihre Hosentaschen nicht ausräumten?
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Käpt´n Blaubär, der im richtigen Leben Jürgen heißt.
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#17
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So fing das bei mir auch an. Erst ziehen sie dir die Hose aus, und dann nimmt ihre Tochter dein letztes Hemd....
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#18
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Zitat:
Gruss Christian |
#19
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Alkohol bindet Wasser. Deswegen ist dieser nach dem Spülen der Waschlauge (gute Leitfähigkeit) das beste Mittel um Restfeuchtigkeit aus den Teilen (z.B. unter den Bauteilen auf der Platine) zu entfernen. Außerdem trocknet Alkohol dann ohne Rückstände.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#20
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Danke Norman, wir werden das probieren. Bin diese Woche noch auf einem Seminar an der Ostsee am Timmendorfer Strand und werde mich nächste Woche drum kümmern. Wie läuft das normalerweise? Muß man eine Rechnung vom kaputten Handy einschicken? Die hätte ich ja gar nicht, da ich es ja über einen Vertrag bekommen habe, bzw. ich habe da nur ein paar Euro zubezahlt. Oder die Rechnung vom neuen Handy?
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MfG Christian |
#21
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Als Nachweis reicht das Schreiben, aus dem hervorgeht, dass und wann Du welches Handy bekommen hast.
Es kann aber gut sein, dass die Gesellschaft das handy begutachten lassen will, da Handys ebenso wie Notebooks, Brillen und durch fremde Fahrräder verursachte Beulen am Auto, bei den Schadensachbearbeitern immer die Alarmstufe Rot auslösen. Gruß Norman |
#22
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Zitat:
schon klar, dass da ausschlussgründe gegeben sein können gefaölligkeiten etc.. aber als so verwerflich würde ich die Frage nicht sehen |
#23
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Zitat:
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#24
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So sind heute bei der Versicherung gewesen. Ist kein Problem, es gibt allerdings nur den Zeitwert. Aber das war ja auch klar.
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MfG Christian |
#25
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Haftpflichtversicherungen zahlen grundsätzlich nur den Zeitwert, aber der kann ja in Deinem Fall bei einem 3 Monate alten Handy nicht allzusehr vom Kaufpreis abweichen.
Gruß Norman Geändert von blaue-elise (02.04.2007 um 23:19 Uhr)
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