|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Anzeige wegen Registrierung ??
Hallo zusammen,
habe im letzten Herbst meinen Bootsführerschein gemacht und mir im Winter eine Sea Ray 130 Jetbbot zugelegt, Probefahrt war durch die Temp. natürlich nicht möglich, also heute rein im Rhein KM 705,3 oder so Natorampe Langel, vorher wegen dem Unfall Schifffahrtsamt angerufen und über die Sperrung erkundigt. Sperrung vom KM 675 - 695 !! Ok trozdem wollten wir auch mal etwas Rheinaufwärts fahren da super glattes Wasser durch die Sperrung, bei KM 695 haben wird dann gedreht und ein Boot der WSP mit blaulicht bemerkt, Sie winten uns ran Ab in den Hafen folgen, alle Kontrolliert und sauer weil wir auf Schallzeicen nicht reagiert haben, war durch den 2takter Lärm aber echt nicht zu hören. Alle Papiere abgegeben : Führerschein, Perso , Bootsbrief. Sofort angegeben, das die Registrierung noch nicht auf mich läuft und noch eingeschriebene Person genannt, sowie erklärt wie es zu dem Umstand kommt. Kontrolle über Funk und die Belehrungen (wir wären Gaffer ect.) gingen dann ca. ne 1/2 std. Anschließend eine Anzeige wegen nicht Registrierung des Bootes auf den Eigner kassiert. Da Kauf länger als 2 Monate her ist ! Was wird da so auf mich zukommen ? Das Boot ist übrigens Hammergeil !!! Gruß |
#2
|
||||
|
||||
ich denke nich wirklich viel.. erstens boot ist ja registriert nur nicht auf deinen namen umgeschrieben von daher ist die sache meiner meinung nach sauber... geh mal von einer strafe bzw strafgeld aus, weches nicht so hoch sein dürfte ... falls ja anwalt einschalten
|
#3
|
||||
|
||||
Ich dachte immer nur unsere Wasserbüffel wären so übergeil, aber anscheinend ist das ewige, langweilige Gekutsche überall ein Frustauslöser.
Wenn ich das richtig gelesen habe, dann seid ihr nicht im gesperrten Abschnitt gewesen (oder doch ) und mußtet Euch trotzdem das Gedüse anhören? fragt Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#4
|
|||
|
|||
Zitat:
Aber naja, bin am überlegen ob ich einspruch einlege, da ic das Boot vor der Ummeldung schließlich erstmal testen muß ! Hab ich damit Chancen ?? Gruß |
#5
|
||||
|
||||
Hallo Zigarre, oder hast auch nen richtigen Name?,
Zitat:
denn niemand kann deswegen ein Bußgeld- oder sonstiges Verfahren einleiten, bloß weil Bootseigner nicht gleich Bootsführer ist. Dann wäre es z.B. nicht möglich, mal mit einem Boot von einem Bekannten eine runde zu drehen. Wenn du natürlich wie oben angegeben da auch Zeitabschnitte genannt hast, dann bist du mit nicht angemeldeten Boot unterwegs und das lässt nach Bußgeldkatalog sich nach Ermessen zwischen 100- 500 € ahnden.
__________________
Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#6
|
|||
|
|||
Zitat:
aber 100-500 Euro sind ja wohl ein verdammt schlechter Scherz !! Da werde ich dann auf jeden Fall gegen angehen !! MFG |
#7
|
||||
|
||||
bei 5 scheinen wegen sowas würde ich das auch machen
|
#8
|
||||
|
||||
tja die Frustpollizeih :-(.
dagegen vorgehen würd ich nur wenn ich rechtschutzversichert bin, denn sonst wirds noch erheblich teuerer bei nicht gewinnen vom prozess
__________________
Versuche die Zeit nicht festzuhalten, sondern gehe mit Ihr. Uhren die stehenbleiben werden nicht mehr beachtet. |
#9
|
|||
|
|||
Zitat:
Aber sorry, dann sollen die mir mal nen Roten internationalen Bootsschein geben mit Nr. zum Probefahren nach kauf !! Habe im Kaufvertrag eine Rückgabeklausel bei defekt, also muß ich es jawohl erst mal ausprobieren ! Habe eben nachgeschaut, ist vor exact 2 Mon. auf den Tag genau gekauft wurden. Im Zweifell abe ich mich übertölpelt gefühlt und bin mit dem Datum durceinander gekommen, stand ja nicht unter Eid ! So .... man werde ic gerade sauer... nen 10er oder so, mei was solls, aber das never .... |
#10
|
||||
|
||||
Hallo,
verstehe das mit den 2 Monaten nicht, normalerweise müssen die Bootspapiere bei Eigentumswechsel "unverzüglich" geändert werden, 2 Monate sind denke ich nicht mehr mit diesem Begriff vereinbar. Einen Roten Internationalen Bootsschein gibt es nicht, aber die WSA geben Ausweise für Kleinfahrzeugkennzeichen als Wechselkennzeichen für Boote aus, damit kannst du dann beliebig verschiedene Kleinfahrzeuge auf Binnenschiffahrtsstrassen probefahren. Das Argument mit der Rückgabeklausel im Kaufvertrag hat auf die Registrierungsvorschriften keinen Einfluss. Gruss Andreas
|
#11
|
||||
|
||||
Hallo,
http://www.lbv.brandenburg.de/dateie...eldkatalog.pdf da käme für dich Abatz 42 in Betracht, sorry, bei 42 sind es nur max 400 €
__________________
Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma Geändert von nightforce (27.03.2007 um 00:10 Uhr) |
#12
|
|||
|
|||
Mit derart qualifizierter Argumentation schaufelst Du dir dein eigenes Grab.
|
#13
|
||||
|
||||
hab leider keine ahnung wie das binnen geregelt ist, aber in ahnlehnung an die bodenseeschifffahrtsverordnung: innerhalb von 14 tagen muß bei verkauf die ummeldung erfolgen. dazu ist eine kopie des kaufvertrages vorgelegt werden..... also ich denke binnen ist es ähnlich und 2 monate sind bestimmt zu lang
__________________
gruß peter |
#14
|
|||
|
|||
Ja, verstehe ja das es Gesetze und Verordnunge ngeben muß, aber man muß doch auch mal die Kirche im Dorf lassen !!
Habe ja weder Mutwillig noch Bösswillig gehandelt, sondern wohl aus verständlichen Gründen. Naja werde wohl den Anhörungsbogen abwarten müssen. Deutschland ist und bleit alt Korintenkackerland hoch 10 !! Passt schon ..... die waren nur sauer weil wir Sie nicht gehört haben. |
#15
|
||||
|
||||
Haben sie dir kein Verwarngeld angeboten?
__________________
Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#16
|
|||
|
|||
warum kann ich auf @14 nicht antworten?
__________________
mit windigem Gruss Gerd ein Frieslandverehrer |
#17
|
||||
|
||||
Hallo HaVaNa,
wenn du eine Rückgabeklausel im Kaufvertrag hast gehörte dir das Boot doch noch gar nicht, weil der Vertrag erst nach Erfüllung der Klausel (also Probefahrt) gültig wird, du konntest das Boot also nicht anmelden weil es dir ja noch nicht gehört hat, würde mein Rechtsverdreher jetzt sagen
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#18
|
||||
|
||||
Zitat:
Hallo Ralf, dieser Ansatz ist nicht schlecht und entspricht den Tatsachen. Gruß Oli |
#19
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Du kannst nämlich nicht davon ausgehen, dass die WaschPo hier nicht mitliest (im Gegenteil, mindestens ein WaschPo ist hier Mitglied und darüber hinaus steht das ganze auch noch im öffentlichen Teil des BF ) und was meinst du, wie hübsch das kommt, wenn in der Akte ein Ausdruck dieses threads drinliegt
|
#20
|
||||
|
||||
Bespreche die Sache doch mal mit einem Anwalt und gehe direkt mit deinen Unterlagen (Vertrag, Papiere, Bestätigung über den Anruf wegen der Sperrung) an die zuständige Stelle und kläre die Sache direkt vor Ort. So ein Eintrag von wegen evtl. Einstellung kann man dann sofort dort erledigen.
Nur per Post oder Tel. kann Mißverständnisse nicht ausräumen.
__________________
Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#21
|
|||
|
|||
Zitat:
Ich bin bei der Sache eher an eine Klärung aussergerichtlich interessiert, die Gerichte dürften in Deutschland schon genug unnötiges zu richten haben. Werde den Anhörungsbogen Warheitsgemäß und mit meinen Argumenten ausfüllen und der Anzeige wiedersprechen und dann mal hoffen das ein verständnisvoller WAPU Mensch das ganze bearbeitet und meiner Argumentation folgen kann ! @nightforce nein kein Verwahngeld angeboten. MFG |
#22
|
|||
|
|||
Anzeige
Hi,
und vergewissere Dich, dass Dein Anwalt sich auch im Verfahren von Binnenschiffffahrtssachen auskennt, da es deutliche Abweichungen vom "normalen" Owi-Verfahren gibt. Bußgeldbehörde ist im übrigen die zuständige WSD und nicht das angerufene WSA. Gruss katibert |
#23
|
|||
|
|||
ein Tip
dass es ja eine Bundeswasserstr ist, ist Ordnungsbehörde bzw. Schiffahrtspolizei die zuständige Wasser- und Schifffahrtsdirektion. Meist lassen die mit sich reden. Wahrscheinlich gibt es einen Anhörungsbogen; Sachlich argumentieren, keine Polemik, Hinweis auf das Telefongespräch wg. Sperrung. Wie schon oben erwähnt kam mir dieser Gedanke wg. vereinbarter Probefahrt auch. War evtl. der Voreigner auch an Bord oder stand am Ufer?
__________________
Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#24
|
|||
|
|||
Und hier findet man den Anhörungsbogen für die Sportbootkontrollen:
http://www1.polizei-nrw.de/wassersch...ontrollen.html |
#25
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
Themen-Optionen | |
|
|