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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Tauchen in der Adria
am Wochenende war ich mal nach dem Boot sehen. Die Rede kam auch auf die neue erhöhte Gebühr fürs Tauchen in HR. Ich habe eine interessante Meinung aus ernstzunehmender Quelle dazu gehört. In letzter Zeit sollen in der Adria ganze Gruppen, vorwiegend Ungarn und Tschechen aufgetreten sein, die mit Flasche und Harpune gezielt nach Fischen gejagt haben, tagsüber aber verstärkt auch nachts. Ja das ging soweit, dass sie die gefangene Fische sogar den Restaurants zum Kauf angeboten haben.
Dies sei ein wesentlicher Grund gewesen, das freie Tauchen einzuschränken. Ich weiss nicht ob das ein Vorwand für Gebührenerhöhung ist, aber leider triffts halt auch die vernünftigen Sporttaucher.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#2
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..hier ist dazu alles schon geschrieben....
http://www.dkverlag.de/boote/showthr...&threadid=2587
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#3
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eben nicht, dort wurde (wie immer sehr einseitig und polemisch) nur auf das Thema Abzocken abgehoben, aber es scheint auch eine andere Seite - wenn es stimmt durchaus verständliche - Seite zu geben.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#4
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Hallo Gerd,
das ist ein teurer Spaß, 2.400 Kunar + noch mal 100 für Kroatischen Taucherausweis ca. 360.- Euro wie das wohl ist wenn ich ein Tau in die Schraube bekomme ??? Artikel 14 Eine Geldstrafe in Höhe von 1.000,00 bis 4.000,00 Kuna wird gegen eine natürliche Person verhängt, wenn: sie ohne gültigen Taucherausweis taucht (Artikel 5), sie die zugelassene Höchsttiefe für Sport- und Freizeittaucher überschreitet (Artikel 9). Artikel 15 Eine Geldstrafe in Höhe von 2.000,00 bis 5.000,00 Kuna wird gegen eine natürliche Person für einen Verstoß verhängt, wenn sie ohne Genehmigung an verbotenen Stellen taucht (Artikel 10 ). Einer Geldstrafe aus Absatz 1. diesen Artikels wird für den Verstoß die natürliche Peson bestraft die nicht gemäß dem Artikel 2a. Absatz 2 dieser Geschäftsordnung individuell taucht. Artikel 16 Für Verstöße aus den Artikeln 14 und 15 dieser Geschäftsordnung wird eine natürliche Person am Tatort mit einer Geldstrafe von 500,00 Kuna bestraft. Den Verweis in Artikel 16 auf Artikel 14 und 15 kann ich nicht verstehen.
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Grüße Gerhard |
#5
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Zitat:
======================= "An alle, die bisher in Kroatien „individuell“, d.h. nicht immer unter Aufsicht einer dortigen Basis getaucht haben: Ich habe am 17.2.2003 auf der Messe CBR in München am Stand des Verbandes der kroatischen Tauchbasen "pro-diving Croatia" folgende Information erhalten: Vom zuständigen kroatischen Ministerium wurde eine Verordnung erlassen und im Amtsblatt veröffentlicht, die das individuelle Tauchen, also ohne eine kroatische Tauchbasis in Anspruch zu nehmen, durch extreme Verteuerung unterbinden soll. Die Tauchbewilligung, die es weiterhin gibt und die auch wie gehabt Kn. 100,- (= € 15,-) kostet, gilt nur in Verbindung mit einer Basis. Will man selbständig, etwa von Land aus oder mit einem eigenen Schiff, tauchen, wird für die erforderliche Bewilligung eine Gebühr von Kn. 2.400,- (= € 350,-)(!) pro Person und Jahr eingehoben. Damit verteuert sich ein Tauchurlaub für eine Familie mit 4 Personen um € 1.400,-, sofern nicht mit einer Basis getaucht wird. Begründet wird das mit Sicherheitsaspekten, das tatsächliche Motiv ist aber ein handfestes wirtschaftliches: Verhindert werden soll, daß ausländische Tauchclubs Tauchausbildung in Kroatien durchführen, ohne dazu berechtigt zu sein und Steuern zu bezahlen. Das ist m.E. vollkommen o.k. und auch verständlich, getroffen werden aber dadurch viele Tauchtouristen, die bisher vom eigenen oder gecharterten Boot oder von irgendwelchen Campingplätzen aus ihrem Hobby frönten. Um für mitteleuropäische Taucher Kroatien weiterhin attraktiv zu halten, gilt es nun für alle, die Kontakte dorthin haben, ihren Einfluß geltend zu machen, damit diese Verhinderungspolitik nicht in vollem Ausmaß zum Tragen kommt. Das kann per e-mail geschehen (Adressen tieferstehend), aber auch im persönlichen Gespräch: Wer die Messe CBR in München, die noch bis zum 23.2. läuft, besucht, kann am Stand der kroatischen Zentrale für Tourismus in der Halle B6, Stand Nr. 333, ein Gespräch mit dem dort anwesenden Repräsentanten von „pro-diving“ führen, der nach der Messe einen Bericht über die Stimmung unter den deutschen Tauchern abzufassen haben wird. Wenn diese Stimmung entsprechend dargestellt wird, ist es durchaus möglich, daß die verantwortlichen Stellen die Vorgangsweise nochmals überdenken und die Verordnung modifiziert wird. Bitte macht Euch also die Mühe und schickt möglichst viele e-mails an die tieferstehenden Adressen: ministarstvo-turizma@zg.tel.hr pravni-odjel@pomorstvo.hr „pro-diving Croatia“: prodiving@diving.hr „DIVER SPORT CENTERS“, Rijeka (Inh. Dražen Valerijev): diver@pro.hr Und hier die Telephonnummern der zuständigen Herren bei „pro-diving Croatia“: Dražen Valerijev, Präsident: Tel. +385/51/209-111; Mobil +385/98/258-480 Darko Bujas, Vizepräsident: Tel. +385/22/331-444; Mobil +385/98/266-279
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#6
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Zitat:
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#7
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@ Dieter: das kommt der sache schon näher, trifft aber auch nicht ganz zu, wie gesagt es geht vor allem ums wilde Fischen.
@FeliX: es würde nicht unbedingt gegen EU-Recht verstoßen, aber bis HR in die EU kommt - das dauert noch ewig . wenn sie vieles nicht grundlegend ändern wohl nie.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#8
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Zitat:
Mit dem Beitritt könntest Du Recht haben, wenn´s aber politischer Wille in der EU ist, ist bekanntlich alles möglich, auch dass Kroatien zur EU kommt |
#9
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@ Felix: Mit dem EU Recht irrst du, zwar gilt die Gewerbefreiheit, aber es gibt genug mögliche nationale Regelungen, die das in bestimmten Bereichen dann wieder unmöglich machen.b
Aber eigentlich wollte ich hier keine Diskussion um EU-REcht anfangen, sondern lediglich mitteilen was ich gehört habe.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#10
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Zitat:
Aber letztlich ist es egal, da es ja noch 4 Jahre bis dahin dauert... |
#11
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hallo Felix, du verstehst mich falsch - neben dem EU-Recht gibt es eine Menge Dinge, die auch weiterhin national geregelt werden können - z.B. Waffenrecht, Steuerrecht, etc. Was ich meine - diese nationalen Bestimmungen bieten genug Hintertürchen um eigene Restriktionen zu schaffen, ohne die EU-Komission auf den Plan zu rufen.
Oder nehme nur z.B. den TÜV für deutsche Boote, eine Länderregelung macht es unmöglich zahlreiche Standardboote - auch mit CE-Erklärung - in Bayern in Verkehr zu bringen, wenn sie nicht geändert werden. Und die Gewerbefreiheit kann auch durch zahlreiche Regelungen eingeschränkt werden. Also Möglichkeiten für HR genug alles zu blockieren. Aber lassen wir das Thema: Es geht nach Angebot und Nachfrage. Und so wird auch HR sich verhalten.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#12
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Zitat:
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#13
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ach Felix, wenn du mir nur einmal Recht geben würdest.
Solche Gebühren kann doch jedes Land verlangen wie es will. Z.B. im Vergleich zur jährlichen Seebenutzungsgebühr für Motorboote auf dem Starnberger See sind die HR Tauchgebühren doch nur Peanuts, die gehen gleich in die Tausende, je nach Boot. Habe sie mal eben nachgesehen: ab 300 KW 2360 Euro, jedes weitere KW 5,50 und z.B ein kleines Boot: unter 7 KW kostet 255 Euro: Jetzt kommt du mit der EU. Da ist die Tauchgebühr doch direkt human
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#14
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@Gerd1000
Ich gebe Dir Recht, ABER ich meinte ja nicht, dass Gebühren EU-widrig sind, sondern Gebühren, die eine Berufsgruppe eines Landes (in dem Fall offensichtlich Tauchbasen) schützen sollen. Das ist verboten - Gebühren für irgendwelche Dinge nicht gernerell, erst wenn der Wettbewerb verzerrt werden könnte, wird die Kommission aktiv - also ein kleines Missverständnis. P.S.: Ich geb Dir eh oft recht, nur schreib ich´s halt nicht immer |
#15
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Hallo Felix, Wettbewerb hemmende Gebühren sind natürlich nicht zulässig, da hast du Recht.
Also sind wir uns einig. Schönen Tag noch - oder schönes Spiel - falls du das Wetter nutzt. (Ich war gestern schon)
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#16
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Zitat:
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#17
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Tauchgebühren in Kroatien
Wie ist das eigentlich, wenn man mit einer Tauchbasis zB einen Bootstauchgang macht und dazu die Tauchgenehmigung für 100 Kuna gekaufthat, aber dann mit diser Tauchgenehmigung, die ja 1 Jahr in ganz Kroatien gültig ist weitertaucht ohne Basis?
Gruß Klaus |
#18
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Fragt dch mal meinen Kumpel Jörg (Garvens) unter
http://www.cormorandiving.de/de/index.htm Er hat da 'ne deutsche Tauchbasis in meiner Marina und kann Euch da sicher weiterhelfen. Sagt ihm einen Gruß von mir .... Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#19
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Tauchgenehmigungen
Hallo Volker,
danke für den Link. Auf der Homepage ist es auch nachzulesen. Sieht für mich nicht so gut aus. Ich werde dieses Jahr dann nach Italien ausweichen. Schade. Gruß Klaus |
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