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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Flaggenfrage
Hi,
14 Tage hab ich nun überlegt wie ich den Flaggenstock anbringe, finde aber keinen Platz wo er nicht im Weg ist . Kann mir jemand sagen, ob dieses kindisch/kitschige Fahnengedöhns wirklich Vorschrift ist, oder ob man es zumindest in Deutschland(Binnen) weglassen kann? In meinem Führerschein-Lehrbuch steht das unter Yachtgebräuche, ist ja dann eigentlich keine Vorschrift. Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#2
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Hi Markus,
auf der Donau bin ich auch immer ohne Flagge unterwegs. 1. Finde ich das wie du kindisch kitschig. 2. Ist es meiner Meinung nach für Deutsche in Deutschland nicht vorgeschrieben. 3. Würde ich mir den Mast mit der Wakeboardleine sofort abrasieren. Gruß Martl
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#3
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Flaggen sind für Sportboote auf binnenwasserstraßen nicht vorgeschrieben.
Wenn Sie angebracht sind gibt es Vorschriften wo welche Flaggen geführt werden dürfen. Zum Beispiel bei Booten mit AB wo eine Anbringung mittig am Heck nicht möglich ist dürfen sie an Steuerbord geführt werden. Gastlandflage sollte anstandshalber über der eigenen Flagge geführt werden. Wir hatten am Spiegel unseres Schlauchbootes einen kleinen Flaggenstock befestigt. Viele Grüße f.j.freund
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#4
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Zitat:
Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#5
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Ich habe mich bis jetzt genau einmal buchstabengetreu an die Regeln gehalten, die in der Seemannschaft stehen. Das war bei einem Törn auf dem IJsselmeer mit einem gecharterten Boot, bei dem ich jeden Abend und jeden Morgen die Flagge eingeholt bzw. gesetzt habe. Da es die Eignerflagge sprich niederländische Flagge war, hatte ich keine Probleme, mehrere Flaggen zu bedienen. Wäre bei diesem kurzen Flaggenstock auch nicht möglich gewesen.
Um ehrlich zu sein, ich kam mir ein bißchen bescheuert vor, da der Rest sich einen feuchten Kehricht um die Flagge geschert hat. Dabei muß man allerdings bedenken, daß viele sich auch so einen feuchten Kehricht um solche Dinge wie Flaggenparade, anständiges Segeln mit angemessener [!] Segelfläche usw. scheren. Sobald man auf See fährt, der Eigner Deutscher ist und seinen Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes hat, mußdie Bundesflagge geführt werden. Zitat aus der Seemannschaft, 17. Auflage, gedruckt 1979: Jede seegehende Yacht ist ein Seeschiff im Sinne des Flaggengesetzes... Wenn man im Ausland wohnt, darf man die Bundesflagge führen, wenn die Yacht im Schiffsregister eingetragen ist. Für Boote und nicht seegehende Schiffe ist das Flaggengesetz egal, es gehört(e?) allerdings zum guten Ton, diesen ganzen Aufwand mit Flaggenparade usw. zu betreiben. Die nächsten 2 Seiten widmen sich daher auch der Flaggenparade und dem ganzen Zeugs, das dazu gehört, wie das Richten der Zeit des Einholens nach dem Einholen der Flagge bei den auf Reede liegenden Kriegsschiffe usw. Man merkt also, das ganze Zeremoniell ist größtenteils freiwillig, wenn man ein vergleichsweise kleines Sportboot führt, wie es das oben beschriebene Schlauchboot darstellt. |
#6
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Den Spießerquatsch kannste getrost weglassen, bei solchen lütten Schüsseln, wie wir sie fahren, ist das wirklich albern und peinlich. Und Vorschrift isses auch nicht.
Zitat:
Wenngleich die meisten Sportbootkapitäne diese Fetzen lieben, daneben auch noch viele andere Regeln aus der wirklichen Schifffahrt adaptiert haben und mit diesen lächerlichen Ritualen regelmäßig ihre Umwelt belästigen. Aber den Blödsinn muß man ja nicht mitmachen. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi Geändert von Eckaat (26.05.2007 um 00:01 Uhr) |
#7
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das stimmt nicht ganz. Das Flaggenrechtsgesetz gilt auch binnen:
Zweiter Abschnitt Flaggenführung der Binnenschiffe FlaggRG § 14 (1) Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen. Flaggen deutscher Länder oder andere deutsche Heimatflaggen dürfen nur neben der Bundesflagge gesetzt werden. (2) § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 finden entsprechende Anwendung. nachzulesen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...laggenrecht%22 es ist bei Binnenschiffen zwar nicht vorgeschrieben die Nationale zu führen, aber es darf dann z.B. auch keine andere Flagge stattdessen geführt werden. PS: Den Sinn von Gesetzen kann man oft viel schneller erfassen, wenn man hinten anfängt zu lesen, nämlich bei den Bussgeldvorschriften.
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Charly Geändert von charlyvoss (26.05.2007 um 00:05 Uhr)
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#8
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Das Gesetz gilt aber für Schiffe und nicht für schwimmende Klodeckel.
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#9
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Hi,
Bewegt man sich in Seegewässern, ist die Nationalflagge bei Einlauf in den Hafen zu führen und nicht weiter draussen. Die Gästeflagge auch nicht drunter oder drüber, sondern Steuerbords, soweit dort nicht ausnahmsweise die einzige Stange für die Nationalflagge angebracht wurde. Ich empffinde die Flaggengeschichte auch bei kleinen Yachten und Sportbooten nicht als Spiesserquatsch. Für mich gehört die Fahne zum Boot wie die anderen Ausrüstungsgegenstände auch. Und das Pflegen von internationalen Traditionen trägt zu einer Verbundenheit unter Skippern weltweit bei . Dazu gehört auch das gegenseitige Grüssen der Skipper sich begegnender Schiffe. IMHO fördern diese Gepflogenheiten indirekt auch die meist allorts anzutreffende gegenseitige Hilfsbereitschaft von Skippern aller Nationen, sei es bei keinen Problemen im Hafen oder erst recht bei Notfällen auf See. Auch die Sportschiffahrt hat noch was Besonderes an sich und sie würde viel verlieren, wenn eine prollige Verrohung der Sitten und Negierung von Traditionen und Gepflogenheiten Platz greifen würde. Gruß Justin
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#10
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Hi,
ich möchte noch ergänzend festhalten, dass das Führen der Nationalflagge im Ausland nicht nur wie das Deutschland-Papperl auf dem Auto der Umwelt zeigt, welche Nationalität das Boot hat und dass das Führen der Flagge weniger der der Dekoration des Bootes und nur in zweiter Linie der Traditionspflege dient. Nach internationalem Seerecht ist genauso wie bei Flugzeugen das Schiff oder Boot - gilt selbst für kleinere Schlauchboote - Hoheitsgebiet seines Herkunftslandes in ausländischen Gewässern, wenn es unter der Nationalflagge läuft. Der Nationalflagge dürfte daher auch eine internationale rechtssichernde Funktion erfüllen. Gruß Justin |
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