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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Zulassung Ruhr und Führerschein?
Ein Bekannter erzählte mir vor ein paar Tagen, das er mit seinem Schlauchboot (4 PS) nur eine Zulassung für die Ruhr hätte und woanders in Deutschland gar nicht fahren dürfe!
Desweiteren behauptete er, das man über 4 PS leider einen Führerschein braucht! Beim Führerschein kenne ich nur die 6 PS Regel, und von dieser eingeschränkten Zulassung habe ich bisher auch noch nie was gehört! Ist an seinen Behauptungen was dran? Ist wieder was an mir vorbei gegangen?
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Grüße vom Pottkind Ricky |
#2
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Die Grenze liegt bei 5 PS und ein paar zerhackten.
Mit dem Motor kann er überall fahren, es sei denn es ist verboten. Ich meine er kann damit auf der Elbe, Ostsee, Nordsee und weiß der Geier wo fahren.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#3
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Hallo Ricky,
die Ruhr ist nur vom Rhein bis Mülheim Bundeswasserstraße, allerdings noch etwa 30km weiter aufwärts befahrbar. Möglicherweise gibt es irgendeine "Zulassung" von der zuständigen Landesbehörde für diese Strecke. Wenn sich dein Bekannter ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen beschafft (WSA, Verband oder Flaggenzertifikat), kann er mit seinem Boot auch alle Bundeswasserstraßen befahren. Führerscheinpflicht gilt ab 5 PS Abgabeleistung an der Propellerwelle. Alle mir bekannten 6er Motoren haben nur 5 PS oder weniger Abgabeleistung und sind somit führerscheinfrei.
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Gruß Heinz-Dieter |
#4
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Hallo provence,
da ist ihm sicher was durcheinander geraten, bis zu einer bestimmten Leistung ich sein Boot nicht zulassungspflichtig, aber die PS Grenze weiß ich nicht mehr, aber das hat mit der Ruhr sicherlich nichts zu tun. Ralf Schmidt |
#5
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kann mich nur anschließen: Führerscheinpflicht ab 3,68 kW (5/6 PS, s.o.).
M. E. ist die Ruhr mit dem ganz normalen Binnenschein bis Ende der Schiffbarkeit (Bergende vom Baldeneysee, glaube ich) befahrbar. Frag' mal "Careen" hier aus dem Forum, der liegt in Mühlheim a.d.R. und fährt naturgemäß viel Ruhr. Wir waren 2002 auf dem Hafenfest da, sind mit einem Ausflugsdampfer die Ruhr raufgefahren, und da waren zahlreiche Sportboote auch aus Nicht-Ruhr-Anliegern - glaube nicht, dass die alle nen besonderen Schein hatten.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#6
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na super, überall gilt die 5 PS Grenze, nur hier in Berlin nicht. Hier brauchst Du sogar für nen Mini E-Motor einen SBF Binnen. Nix mit Führerscheinfrei...ist das Gleichberechtigung???
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#7
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richtig, Ihr in Berlin dürft nicht mal einen betriebsbereiten Motor auf einem Ruderboot mitführen, ohne einen FS zu benötigen. Frag' mich aber mal nicht nach dem Grund ....
Ist bei Euch denn so höllisch viel los auf den Wasserstraßen?
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#8
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naja, hier ist schon gewaltig was los auf den Wasserstrassen. Ist aber doch auf vielen Binnenrevieren so. Hier wird echt viel kontrolliert. Was meinst Du, was die WASPO so an Schiffen anhält. An Wochenenden lassen die alle 5 Minuten Schiffe längseits kommen. Sehr nervig, wenn man einfach nur mal so entspannen will. Nicht mal ein hochgeholter, nicht startbereiter AB ohne Sicherheitsleine darf mitgeführt werden...man könnte ja die Sicherheitsleine versteckt haben und dann heimlich doch tuckern...
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#9
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Und deswegen würde ich mal vermuten, ist die Stadt Berlin auch nicht pleite!
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Gruß, Thomas |
#10
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Habe ich die Ironie übersehen??? Na klar ist Berlin pleite! Pleitiger gehts doch kaum noch. Bin doch selber ein Verwaltungsfuzzie und muss die dauernden Sparmaßnahmen ertragen...
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#11
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Aber zumindest trägt sich der Verein der Wasserbeamten.
Schließlich gibt es scheinbar noch genug Beamten, die den Leuten das Leben am Wasser schwer machen können. Denn mit Verlaub, ob jemand die nicht montierte Reissleine des AB versteckt oder nicht, ist doch wohl wirklich Kinderkram. Aber Du hast in einem Punkt recht, gut gehts der Stadt nicht unbedingt und ob der Wasserverein für die Stadt noch was übrig hält weiss ich natürlich nicht.
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Gruß, Thomas |
#12
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Hauptsache die WASPO kann sich coole RayBan oder Oakley Sonnebrillen leisten, damit Sie in der Abenddämmerung cool mit Ihren Suchscheinwerfern die vor Anker liegenden Wassersportler durchleuchten können. Das ist so peinlich!!
Naja, hauptsache die sorgen für Recht und Ordnung |
#13
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Danke Leute
Ist dann ja doch nichts an mir vorbeigegangen und alles noch beim alten ( außer Berlin ) Werde das jetzt mal auf Papier bringen, und beizeiten an meinen Kumpel weiterreichen!
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Grüße vom Pottkind Ricky |
#14
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Hallo Leute,
da ich auch direkt an der Ruhr ansässig bin, kann ich euch sagen, das hier die gleichen Rechte und Pflichten gelten, wie auf jeder anderen Wasserstraße in Deutschland.
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Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#15
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Moin,
Naja ganz so schlimm ist es in Berlin nun auch wieder nicht :-D Wir sind zwar Pleite aber glücklich weil noch schlimmer kanns nicht kommen :-D Öh will ja nix sdagen aber nach dem SB Binnen steht da auch für Berlin ab Schraubenleistung 3,68 KW Leistung :- D Allerdings zählt dafür jedes in den Wind gehaltene Taschentuch als Segelfläche und ist somit Führerscheinpflichtig :-D Nebenbei das gilt auch auf der Ems und Leda mit den 3,68 KW . Gruß der Klotzfisch |
#16
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Antwort der ASPO aus 7/2002
Ich hatte direkt bei der Waspo angefragt, da wir ein wenig den baldeney-See befahren wollten. Hier die damalige Mail der WSP:
Sehr geehrter ... Zu Ihren Fragen : 1. Es ist richtig, dass Sie auf dem Baldeneysse innerhalb des ausgetonnten Fahrwassers mit einem Fahrzeug unter Motorantrieb fahren dürfen. 2. Die Zulassungsnummer des ADAC (IBS) ist als amtlich anerkanntes Kennzeichen ausreichend, wenn sie entsprechend der Kleinfahrzeug-KennzeichnungsVO angebracht ist. Die Ruhrnummer ist nicht erforderlich. 3. Mit dem von Ihnen beschriebenen Fahrzeug/Motor können Sie bei normalem Wasserstand den angefragten Bereich der Ruhr zu Berg und zu Tal befahren. Mit freundlichen Grüßen Es gibt allerdings eine gesonderte Ruhr-Nummer, die dann nur für diesen Bereich zählt! Dazu gabes von info@baldeney-see.de folgende Auskunft: die Ruhrnummer würde vergeben bei: dem Staatlichen Amt für Abfall und Wasserwirtschaft mit Sitz in Duisburg. Beispiel: Jedes Segelboot jeder Windsurfer muß durch eine Ruhrnummer deutlich zu indentifizieren sein wenn es zu einem zwischenfall kommt. Zb. Ein Fahrgastschiff auf dem Baldeneysee muß Ihnen ausweichen und nimmt schaden wird der Schiffsführer mit Sicherheit die Ruhrnummer notieren um Ihre Indentität festzustellen. So viel ich weiß ist auch für den Erhalt der Ruhrnummer eine Haftpflichtversicherung notwendig. So weit dies Grüsse Pit
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Gruss vom linken Niederrhein Pit Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!) |
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