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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 06.06.2007, 11:08
formula 311 formula 311 ist offline
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Standard flaggenplicht für ostsee?

hallo besteht für ein in deutschland zugelassenes sportboot flaggeplicht(deutschlandflagge) auf ost und nordsee?
ich weiß es nur aus dem binnenbereich da besteht keine.

gruß
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  #2  
Alt 06.06.2007, 11:18
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
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Moin,

ja die besteht, sonst wird bei der Wapo ein Bußgeld fällig.

Gruß aus dem Weserbergland

www.wyce.de
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  #3  
Alt 06.06.2007, 11:28
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
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Zitat:
Zitat von Antaris Beitrag anzeigen
Moin,

ja die besteht, sonst wird bei der Wapo ein Bußgeld fällig.

Gruß aus dem Weserbergland

www.wyce.de
Warum besteht die ?
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Gruß Olli
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  #4  
Alt 06.06.2007, 11:38
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
Warum besteht die ?

Weil du auf offenen Gewässern ein deutsches Schiff bewegst (deutsches Hoheitsgebiet)

Auf Seeschiffartsstraßen ist es Vorschrift.
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #5  
Alt 06.06.2007, 11:44
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Nein, eine solche Pflicht gibt es nicht. Eine entsprechende Vorschrift für Sportboote existiert nicht.
Übrigens ist ein deutsches Sportboot niemals irgendein Hoheitsgebiet.

Grüße

Matthias.
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  #6  
Alt 06.06.2007, 11:51
Benutzerbild von Eddi II
Eddi II Eddi II ist offline
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Kann hier mal jemand eine nachweisbare Aussage machen? Ist eine interessante Frage.
Auf der Oder besteht diese Pflicht, wegen der Grenznähe. Hab es selbst schon praktizieren müssen.
Ähnliche Gründe könnt ich mir für Küstengewässer vorstellen.
Viele Grüße,
__________________
Jörg
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  #7  
Alt 06.06.2007, 11:59
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
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Schaut doch mal hier

http://www.bodensee-segelschule-wass...nfuehrung.html
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  #8  
Alt 06.06.2007, 12:05
Benutzerbild von Trickski-Fee
Trickski-Fee Trickski-Fee ist offline
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Was heisst nachweisbar, da müsstest du mal die SeeSchStO von vorne bis hinten durchsehen ;)

Also soweit ich weiss, gehört es im Bereich See auf jeden Fall dazu, ob es allerdings strafbar ist, ohne Flagge zu fahren, keine Ahnung, ich bin immer mit unterwegs
__________________
Gruß Birgit


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  #9  
Alt 06.06.2007, 12:06
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
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oder hier

www.dmyv.de/broschur/flaggenfuehrung.pdf
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  #10  
Alt 06.06.2007, 12:23
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boneman boneman ist offline
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Ein Blick ins Gesetz hilft in der Regel ungemein

http://bundesrecht.juris.de/flaggrg/BJNR000790951.html

wobei der Link von Antaris die Sache treffend zusammenfasst.

@ TricksiFee :

Zitat:
§ 15

(1) Wer als Führer eines Seeschiffes oder sonst für das Seeschiff Verantwortlicher vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift des § 6 Abs. 1 über das Führen einer anderen Nationalflagge als der Bundesflagge zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Führer eines Seeschiffes oder sonst für das Seeschiff Verantwortlicher entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 die Bundesflagge oder entgegen § 8 Abs. 1 Satz 2 oder sonst unbefugt eine Dienstflagge führt.

§ 16

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Führer eines Seeschiffes oder sonst für das Seeschiff Verantwortlicher vorsätzlich oder fahrlässig
1.die nach § 4 Abs. 2 vorgeschriebenen Urkunden während der Reise nicht an Bord mitführt,
2.einer Vorschrift des § 8 Abs. 3 über das Zeigen der Bundesflagge zuwiderhandelt,
3.einer Vorschrift des § 9 Abs. 1 oder 2 über die Bezeichnung eines Seeschiffes zuwiderhandelt oder
4.entgegen § 13 Abs. 2 Satz 2 die dort genannte Bescheinigung nicht mitführt.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.als Führer eines Seeschiffes oder sonst für das Seeschiff Verantwortlicher oder Schiffsführer eines Binnenschiffes einer Vorschrift des § 8 Abs. 2, auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, über die Art und Weise der Flaggenführung zuwiderhandelt,
1a.entgegen § 9a Abs. 1 oder 2 nicht dafür sorgt, dass die IMO-Schiffsidentifikationsnummer oder die zusätzliche Markierung angebracht ist,
2.als Schiffsführer eines Binnenschiffes der Vorschrift des § 14 Abs. 1 über die Flaggenführung der Binnenschiffe zuwiderhandelt,
3.die in § 2 Abs. 3, § 7 Abs. 3 oder § 11 Abs. 2 vorgeschriebene Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet oder
4.einer Rechtsverordnung nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
(4) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Flaggenbehörde.




Geändert von boneman (06.06.2007 um 13:04 Uhr) Grund: Zitat zu kurz geraten, Danke an Pusteblume
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  #11  
Alt 06.06.2007, 12:36
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XLars XLars ist offline
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Prima! Endlich die ersehnte klare Aussage!
MoBos sind aber imho keine Seeschiffe...
Lars
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Gruß Lars
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  #12  
Alt 06.06.2007, 12:44
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Falsch es gibt keine Sportboote in der Seeschifffahrtsstrassenordnug....und du könntest ja locker mal eben nach DK rüber heizen..
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #13  
Alt 06.06.2007, 12:49
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XLars XLars ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Falsch es gibt keine Sportboote in der Seeschifffahrtsstrassenordnug....und du könntest ja locker mal eben nach DK rüber heizen..
Also ist mein lüttes Sportboot ein "zur Seefahrt bestimmtes Schiff"?
Das glaube ich nicht.
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Gruß Lars
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  #14  
Alt 06.06.2007, 12:53
Pusteblume Pusteblume ist offline
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@boneman: in Deinem Zitat geht´s doch um das Fühern der falschen Flagge. Klar, daß ich die Dienstflagge der Bundesrepublik an meinem Lustdampfer nicht fahren darf.

Als mir im vergangenen Urlaub die Flagge unbemerkt über Bord ging (irgendwo zwischen Rügen und Hiddensee), hab´ ich dann in Schaprode einen zufällig anwedenen Wasserpolizisten gefragt, der meinte, ohne Flagge wäre erstmal kein Problem.

Würde mich aber nicht darauf verlassen, daß das für die 12-sm-Zone gilt.
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  #15  
Alt 06.06.2007, 12:53
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Uups, da war "pusteblume" schneller

Es ging mir um das Zitat:
Also ist mein lüttes Sportboot ein "zur Seefahrt bestimmtes Schiff"?
Das glaube ich nicht.


doch!

selbst mein offenes Angelboot von 4m ist auf der Ostsee auch eines, denn du hast es ja zur Seefahrt bestimmt indem es dort fährt....
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Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)

Geändert von Pit (06.06.2007 um 12:55 Uhr) Grund: da war wieder jemand schneller.....
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  #16  
Alt 06.06.2007, 12:55
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Zitat:
Zitat von Pit Beitrag anzeigen
doch!

selbst mein offenes Angelboot ist auf der Ostsee eines
Also hier auf der Kieler Förde fahren die meisten ohne Flagge.
Und kontrolliert wurde hier schon jeder...
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Gruß Lars
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  #17  
Alt 06.06.2007, 12:57
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Pit Pit ist offline
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na ja, die sehen das bei kleinen Booten lockerer, da sind etliche Angler unterwegs, die keine haben, aber dafür werden die häufig wegen wichtigerer Dinge rangenommen
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Gruss vom linken Niederrhein

Pit

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  #18  
Alt 06.06.2007, 13:07
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Ein Seeschiff ist kein Sportboot.
Und das Flaggenrechtsgesetz ist weit umfangreicher als der oben zitierte Ausschnitt.

Lesen bildet halt doch.

Grüße

Matthias.
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  #19  
Alt 06.06.2007, 13:17
stormyhro stormyhro ist offline
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Irgendwie haben wir nun immer noch keine eindeutige Aussage oder ?
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  #20  
Alt 06.06.2007, 13:21
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Laut Gesetzgeber gibt es nur Schiffe, egal wie groß und dann gibt es je nach Nutzung und Länge bzw. Brt- Zahl zusätzliche Auflagen...
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #21  
Alt 06.06.2007, 13:25
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Alles Jahre wieder oder täglich grüßt das Murmeltier= Flagge Ja nein +gggg


Ist es das nicht solange nicht, wie es kein Flaggenzertifikat hat ??

Ich bin der Meinung, dass nur Boote mit Flaggenzertifikat und Registereintrag " Flagge zeigen" müssen.

Ansonsten ist für mich ein Sportboot auch kein Seeschiff.

Aber wir deutsche sind ja immer Geil darauf uns Gesetze und Verordnungen zuzuordnen die für uns gar nicht gedacht sind sondern hier z.B für die Berufsschiffahrt.

Wir können ja auch noch ein bisschen über die Logbuchpflicht philosophieren
__________________
Gruß Olli
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  #22  
Alt 06.06.2007, 13:28
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und die Auflagen wären ? Irgenwie kann bisher noch keiner eine eindeutige Aussage treffen !
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  #23  
Alt 06.06.2007, 13:33
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Das FlRG (Flaggenrechtsgesetz) sagt, welche Schiffe die deutsche Flagge zeigen DÜRFEN. Von MÜSSEN ist da nirgendwo die Rede.
Danach dürfen die deutsche Flagge Kaufffahrteischiffe und alle sonstigen zu Seeschifffahrt geeigneten Schiffe führen.

Zu Deiner Frage. Nach meiner Meinung müssen Sportboote nach dem FlRG schon mal keine Flagge zeigen, egal wo. Jedenfalls was deutsche Gewässer betrifft. Flaggenführung hat mit Seemannschaft und Tradition zu tun.

Mal googeln unter Flaggenrechtsgesetz!

Servus

Paul
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  #24  
Alt 06.06.2007, 13:38
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XLars XLars ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
Wir können ja auch noch ein bisschen über die Logbuchpflicht philosophieren
Logbuch soll ab einer Schiffslänge > 10m geführt werden.
(Kann sonst Probleme mit der Wersicherung geben)
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Gruß Lars
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  #25  
Alt 06.06.2007, 13:42
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
Alles Jahre wieder oder täglich grüßt das Murmeltier= Flagge Ja nein +gggg


Ist es das nicht solange nicht, wie es kein Flaggenzertifikat hat ??

Ich bin der Meinung, dass nur Boote mit Flaggenzertifikat und Registereintrag " Flagge zeigen" müssen.

Ansonsten ist für mich ein Sportboot auch kein Seeschiff.

Aber wir deutsche sind ja immer Geil darauf uns Gesetze und Verordnungen zuzuordnen die für uns gar nicht gedacht sind sondern hier z.B für die Berufsschiffahrt.

Wir können ja auch noch ein bisschen über die Logbuchpflicht philosophieren


Das Posting hätte auch von mir sein können-vollste Zustimmung!

Ich fahre schon immer ohne den Lappen rum und es hat noch nie einen Beamten gestört! Und wenn man weiß, dass sie sich doch sonst wegen jedem Furz ereifern, dann kann man davon ausgehen, die die Flaggenpflicht tatsächlich nur für die Berufsschifffahrt greift. Ansonsten hätte ich da schon einige Verwarnungen kassiert.


Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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