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  #1  
Alt 06.06.2007, 18:31
Dark_Dog Dark_Dog ist offline
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Standard Trailer - Steuern und Versicherung

Hallo liebes Forum,
da ggf. ein Bootskauf in Planung ist, soll natürlich der Aspekt 'Trailer' mit hineinfließen, Anhängerchen wäre besser, bei so einer Bootsgröße die mir vorschwebt^^

Früher gab es mal eine Regelung; man konnte das Kennzeichen des Zugfahrzeuges (Ohne Tüv-Plakette - so wie heutzutage bei Fahrradträgern an der AHK) an den Hänger schrauben, und konnte dann mit nur diesem Fahrzeug den Anhänger steuer und Versicherungsfrei ziehen, da ..... zu Sportzwecken? Oder i-wie so war das.

Gibt es diese Regelung heute auch noch oder nur das Grüne Nummernschild? zu diesem: Die Steuern entfallen ja, wie siehts mit Versicherung aus?

LG
Eike
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  #2  
Alt 06.06.2007, 18:41
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Standard

der bootstrailer ist ein transporter für sportgeräte, mit grünem kennzeichen fahrbar und somit steuer und versicherungsfrei.
__________________
Gruß, Rasmus

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  #3  
Alt 06.06.2007, 18:48
Benutzerbild von blaue-elise
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Eine Versicherungspflicht für Sportanhänger gibt es nicht.
Spätestens seit Einführung der Gefährdungshaftung für Anhänger (2002) ist eine Trailerhaftpflicht allerdings trotzdem sinnvoll, aber in vernünftigen Angebot meistens kostenlos in der Bootshaftpflicht enthalten.

Gruß
Norman
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  #4  
Alt 07.06.2007, 06:43
Dark_Dog Dark_Dog ist offline
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Mensch, das is ja mal nen Wort! Suuper,
aber warum sieht man denn so wenig Leute mit nem Grünen Kennzeichen am Trailer? PS: Und wie is das in der Landwirtschaft?

LG
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  #5  
Alt 07.06.2007, 07:20
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Habe ein schwarzes Kennzeichen und zahle auch keine Steuern.
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #6  
Alt 07.06.2007, 07:23
Benutzerbild von tomyboy0408
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Die Haftpflicht ist nicht nötig wenn man den Hänger mit dem eigenen Fahrzeug zieht. Anders sieht es aus wenn man fremde Fahrzuge dazu benutzt! Da würde eine Haftpflicht auch abschließen...

mfg tom
__________________
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  #7  
Alt 07.06.2007, 07:23
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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@ Henning
Von wann ist das Kennzeichen?

@ Tom
Wo ist der Unterschied?

Gruß
Norman

Geändert von blaue-elise (07.06.2007 um 07:25 Uhr)
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  #8  
Alt 07.06.2007, 07:28
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tommes-os tommes-os ist offline
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Zitat:
Zitat von tomyboy0408 Beitrag anzeigen
Die Haftpflicht ist nicht nötig wenn man den Hänger mit dem eigenen Fahrzeug zieht. Anders sieht es aus wenn man fremde Fahrzuge dazu benutzt! Da würde eine Haftpflicht auch abschließen...

mfg tom

Soweit ich weiß ist der Trailer immer übers ziehende Fahrzeug versichtert.
Ob nun eigenes oder fremdes Fahrzeug spielt dabei keine Rolle.
Oder lieg ich da jetzt falsch Norman?
__________________
Gruß Thomas


_______________________
Echte Männer essen keinen Honig........
Echte Männer kauen Bienen...............
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  #9  
Alt 07.06.2007, 08:28
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Nußschale2 Nußschale2 ist offline
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Zitat:
Zitat von kolli Beitrag anzeigen

Soweit ich weiß ist der Trailer immer übers ziehende Fahrzeug versichtert.
Ob nun eigenes oder fremdes Fahrzeug spielt dabei keine Rolle.
Oder lieg ich da jetzt falsch Norman?
Richtig. Sobald sich aber der Hänger vom Zugfahrzeug löst zahlt die Versicherung nichts mehr. Dafür ist dann die Trailerversicherung nötig. Außerdem verlangt Slowenien auch für einen Trailer eine grüne Karte. Insofern war die Sache für mich klar, zumal ich bei der HUK24 für meinen 1.0 to-Trailer (Haftpflicht) pro Jahr gerade mal 14,87 € zahle.
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  #10  
Alt 07.06.2007, 08:36
Dark_Dog Dark_Dog ist offline
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Tag nochmal, also wenn ich zusammenfasse:

-Grünes Kennzeichen befreit den Anhänger von Steuern und Versicherungspflicht
-Der Hänger ist solange er angekuppelt ist mit dem Zugfahrzeug verischert
-Ist unversichert sobalder abgekuppelt wird

Obiges Richtig?

Offene Fragen:
-Braucht der Hänger Tüv?
-Darf ich damit NUR MEIN BOOT transportieren?
-Trailerversicherungen sind günstig?

Gruß Eike
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  #11  
Alt 07.06.2007, 08:41
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Richtig ist, dass es sinnvoll ist eine Trailerversicherung zu haben, entweder über die Bootsversicherung oder auch separat.
Nicht richtig ist, dass Slowenien eine grüne Karte verlangen darf und auch nicht richtig ist (seit Einführung der Gefährdungshaftung 2002), dass ein Trailer in angekuppeltem Zustand immer über das Zugfahrzeug versichert ist.
Seit 2002 haften Versicherung des Zugfahrzeugs und Halter des Trailers (bzw. seine Trailerversicherung) gesamtschuldnerisch für den eingetretenen Schaden. Intern erfolgt dann ein Ausgleich nach dem Grad der Ursächlichkeit.
Das bedeutet, dass für einen Schaden, der nur dem Trailer und nicht dem Zugfahrzeug zugeschrieben werden kann (also z.B. kein Fahrfehler, sondern ein rein technischer Defekt am Trailer) der Halter des Trailers alleine haftet. Wenn er keine Versicherung dafür hat, kannn das eventuell existenzbedrohende Folgen haben.

Es gibt hier aber keinen Unterschied zwischen geliehenem und eigenem Trailer.

@ Eike
Ja er braucht TÜV und ja Trailerversicherungen sind günstig oder sogar oft kostenlos (wenn in der Bootshaftpflicht integriert).

Gruß
Norman

Geändert von blaue-elise (07.06.2007 um 08:43 Uhr)
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  #12  
Alt 07.06.2007, 08:55
Dark_Dog Dark_Dog ist offline
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Hallo Norman, also am besten Hänger kaufen, grünes Nummernschild dran, ab zum Tüv und Versicherung besorgen, dann ist alles geregelt?

LG
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  #13  
Alt 07.06.2007, 09:15
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Ja. Würde nur die Reihenfolge noch etwas optimieren.

Gruß
Norman
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  #14  
Alt 07.06.2007, 09:19
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Jutjut,
und wie sieht es bei der Bootshaftpflicht aus? Was bezahlt man da so für seine Nußschale?Kommt es billiger Boot und Trailer seperat oder beides über die Bootsversicherung zu versichern?

LG
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  #15  
Alt 07.06.2007, 09:21
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Über die Bootshaftpflicht. Weitere Fragen dazu beantworte ich gerne per PN.

Gruß
Norman
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  #16  
Alt 07.06.2007, 09:32
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
@ Henning
Von wann ist das Kennzeichen?

@ Tom
Wo ist der Unterschied?

Gruß
Norman
Hallo Norman,

mein Trailer hat Erstzulassung 2007 und hat auch ein schwarzes Kennzeichen. Laut Aussage der Zulassungsstelle geht die Steuerfreiheit aus den Anhängerschein (KFZ-Schein) hervor. Das Kennzeichen kann grün oder schwarz sein.
__________________
Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.
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  #17  
Alt 07.06.2007, 09:36
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Hallo Sepp,

finde ich interessant und werde das bei meinem nächsten Besuch bei der Zualssungsstelle auch mal ausprobieren, weil ich die schwarzen auch besser finde.
Eine rechtliche Grundlage für die Äußerung kann ich aber nirgens finden.
Wir hatten das Thema ja gerade und ich hatte die entsprechenden Gesetzestexte dazu gepostet.
http://www.boote-forum.de/showthread.php?p=578223

Würde mich aber freuen, wenn es doch geht, ich fand die grünen Kennzeichen schon immer hässlich.

Gruß
Norman
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  #18  
Alt 07.06.2007, 18:33
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Hallo,

@all, macht ein "grünes Kennzeichen" im Ausland eigentlich Probleme?

gruss Dietmar
__________________
Nur wenn Du lebst, kann es Lebensgefährlich werden
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  #19  
Alt 09.06.2007, 20:06
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Schieb..........

keine Probleme im Ausland mit Grünem Kennzeichen?


gruss Dietmar
__________________
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  #20  
Alt 11.06.2007, 07:04
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WoSo WoSo ist offline
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Nein.

Gruß
Wolfgang
__________________
Gruß
Wolfgang
----------------------------------
Schaun wir mal, dann seh ich schon
Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ...
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  #21  
Alt 17.07.2007, 16:48
Peter Extrem 500 Peter Extrem 500 ist offline
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Hallo Norman
Ich bin neu im Forum aber schon relativ erfahren in der Seefahrt.
An Deinen Antworten erkenne ich eine hohe kompetenz in Versicherungsfragen.Hier mein Problem . Seid dieser saison fahre ich ein
Extrem 500.Zum ersten mal wollte ich es Vollkasko versichern.Den Namen
einer günstigen Versicherung haben wir aus einem Forum. Eerdman (NL)
ales lief hervorragend 275.€ inkl.Trailer.Abgeschlossen und bezahlt.dann sind wir in Urlaub gefahren. Aus dem Urlaub zurück erhielten wir eine Ergänzungsklausel:Bei einem Schlauchboot mit festem Spiegel muß das Kabel durch eine unlösbar montierte Ringschraube im Spiegel befestigt sein.Auf Nachfrage bedeutete das 1.)Der Trailer muß durch Kopfschloß und Kralle an min .einem Rad gesichert sein. 2.) das Boot muß mit einem Stahlseil mit einer nicht mehr lösbaren Ringschraube an eine festmontierte Boje oder Hafenmauer befestigt sein.Damit ist für uns Kroatienfahrer diese Versicherung unintressant.Wie will man mit einem festmontierten Boot noch fahren. Kennst Du Versicherungen die solche Klauseln nicht haben?
Gruß Peter Exrem 500
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  #22  
Alt 17.07.2007, 17:28
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Hallo Peter,

ja, die kenne ich. Infos gerne per PN.

Das Problem bei der von Dir angesprochenen Gesellschaft ist sogar noch viel weitreichender. In den Obliegenheiten wird unter "mangelde Sorgfalt" erwähnt, dass der Versicherungsnehmer seine Sorgfaltspflicht verletzt, wenn er z.B. "...das Diebstahlrisiko nicht durch unmittelbare Aufsicht, Sicherungen etc. weit möglichst vermindert."
"Weit möglichst" ist ein Superlativ, den eine Gesellschaft im Schadensfall ganz nach Belieben anwenden kann.

"Wenn der Versicherte eine in diesen Bedingungen oder in der Police festgelegte Obliegeheit verletzt hat, ist der Versicherer nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen von der Verpflichtung zur Leistung frei."

Ich schreibe eigentlich ungern etwas über Mitbewerber, aber da dieser Part unter Definitionen außerhalb der eigentlichen Paragrafen der Bedingungen "geparkt" ist, finde ich es notwendig darauf hinzuweisen, da so etwas den meisten Leuten beim lesen gar nicht auffällt.

Gruß
Norman
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  #23  
Alt 17.07.2007, 18:56
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f.j.freund f.j.freund ist offline
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Hallo,
nur zur Ergänzung das Wirrwarr mit grünen und schwarzen Kennzeichen resultiert aus einer Änderung der Zulassungsordnung bei der die Ausnahmeregelung für Sportanhänger wahrscheinlich vergessen wurde wieder aufzunehmen. Ist inzwischen erledigt. In der Übergangsphase wurde beide Kennzeichen vergeben. Entscheidend für die Steuerfreiheit ist die Befreiung von der Zulassungspflicht für Sportanhänger die ausschließlich zum Transport von Sportgeräten (z.B. Segelflugzeuge und nach langem Streit auch Boote) genutzt werden. Ein Transport von anderen Lasten ist mit dem Bootstrailer eigentlich nicht zulässig.
Eine Haftpflicht für den Trailer ist zwar nicht Pflicht gehört aber zu den wichtigen Versicherungen und kostet nicht die Welt (mein 1,6t Trailer kostet 42,50 €/Jahr)

Viele Grüße

Jürgen

www.juergen-freund.de

Geändert von f.j.freund (17.07.2007 um 18:58 Uhr)
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  #24  
Alt 17.07.2007, 19:30
Peter Extrem 500 Peter Extrem 500 ist offline
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Hallo Norman
Danke für den Hinweiß, ich dachte auch das es für andere Interessenten wichtig ist ,da wir ja auch über ein Forum auf diese "billige Alternative" gestoßen wurden.ich werde mich in den nächsten Tagen bei Dir melden.
Gruß
Peter
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