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  #1  
Alt 07.07.2007, 21:50
Benutzerbild von El.Almirante
El.Almirante El.Almirante ist offline
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Standard Kennzeichen Kleinfahrzeuge europaweit

Hallo Mädels und Jungs

In D kann man das Kennzeichen ja wahlweise beidseitig am Bug, beidseitig am Heck oder am Spiegel anbringen.

Die RheinSchPV verlangt am Bug (D, NL, F), verlangt irgendjemand irgendwo was anderes?

Und weiß jemand, ob am Heck bzw. am Spiegel in Spanien und Italien anerkannt oder geduldet wird?

Und wie sieht's auf der Donau aus?

Bin gerade dabei, die Beschriftung zu planen und hätte am Bug gerne den Bootsnamen statt der Kennung, aber nicht, wenn das dauernd nur Ärger gibt.

Dann kommt die Kennung an den Bug und der Name ans Heck.

Und bitte, kein "ich glaube...", ich bräuchte schon verläßliche Angaben

Danke,

Michael
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  #2  
Alt 07.07.2007, 21:55
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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Moin

Hast du hier schon nachgelesen?
http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...uge/index.html
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Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #3  
Alt 07.07.2007, 22:47
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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Zitat:
Zitat von (B)Eule Beitrag anzeigen
Klar Feddo.

Da habe ich das alles ja her.

Was mich interessiert sind die Erfahrungen im europäischen Ausland, welche Kennzeichnung anerkannt wird und welche nicht.

Die Entenpolizei bei Dir um die Ecke hat mir folgendes geschrieben:

Zitat:
Hierbei handelt es sich um eine nationale Bestimmung.[...]

§ 2 Absatz 3 erlaubt abweichend vom § 2.02 RheinPV, das Kennzeichen auch am Bug oder an Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anbringen.

Diese Möglichkeit der Anbringung muss grundsätzlich von den anderen Rheinuferstaaten und Belgiens nicht anerkannt werden.[...]

Möglicherweise gibt es ebenfalls nationale Vorschriften, die diese deutschen, amtlich anerkannten Kennzeichen, akzeptieren. Wer dem Problem ausweichen möchte, wählt die Form und das Kennzeichen aus der RheinSchPV.
Und jetzt wollte ich wissen, wer welche Art der Kennzeichnung akzeptiert, bzw. wo ich da Probleme bekomme...

Michael
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  #4  
Alt 07.07.2007, 22:57
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Giligan Giligan ist offline
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Mach dir ein Schildchen zum umhängen.....ich hatte mal ein (Auto) Kennzeichen mit der Bootskennung....waren natürlich etwas zu klein die Buchstaben und Zahlen, hat aber nie einer was gesagt weil gut lesbar.

Und konnte man prima umhängen....


Willy
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  #5  
Alt 07.07.2007, 23:43
Wepi Wepi ist offline
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Hallo Michael,
welches europäische Land welche Form der Kennzeichnung akzeptiert, weiß ich leider auch nicht. Lt. Merkblatt des Bundesverkehrsministerium für Wassersportler werden die deutschen Kennzeichen und ihre Anbringung wohl in den Niederlanden, Frankreich, Italien, Bodensee (auch österreichische und schweizerische Teile) anerkannt.
Aber was ich viel schlimmer finde, ist die Tatsache, dass man es in der BRD noch nicht geschafft hat, die absoluten Widersprüche zwischen der KIFzKV-Bin-Sch und der Rhein- oder MoselSchPVO zu bereinigen. Während danach auf Rhein und Mosel die Anbringung an "den beiden Vorderseiten" verlangt wird, läßt die KIFzKV-BinSch die wahlweise Anbringung "an den beiden Bug- oder Heckseiten oder am Siegelheck" zu. Auf der Donau wird nur die Anbringung "an der Außenseite" verlangt und die BinSchStrO macht keine exakten Angaben über die Anbringung der amtlichen Kennzeichen. Totales Chaos schon in der BRD! Armes Europa! Da sind wir wieder auf das Wohlwollen der jeweiligen WaSchPo angewiesen.
Der Vorschlag mit den umhängbaren Brettern dürfte für jemanden, der jeden Ärger mit der Kennzeichnung im Ausland vermeiden will, auch problematisch werden. Die Schilder müßten schon fest angebracht sein, was z.B. bei einem Stahlboot nicht so einfach ist. Wer will schon nachträglich an verschiedenen Rumpfstellen Mutter aufschweißen o.ä.? Aber einfach lose aufhängen wird sicher nicht akzeptiert.
Gruß
Wepi

Geändert von Wepi (08.07.2007 um 13:31 Uhr)
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  #6  
Alt 08.07.2007, 10:04
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
welches europäische Land welche Form der Kennzeichnung akzeptiert, weiß ich leider auch nicht. Lt. Merkblatt des Bundesverkehrsministerium für Wassersportler werden die deutschen Kennzeichen und ihre Anbringung wohl in den Niederlanden, Frankreich, Italien, Bodensee (auch österreichische und schweizerische Teile) anerkannt.
Danke, das ist doch schon mal ein Anfang.

Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Aber was ich viel schlimmer finde, ist die Tatsache, dass man es in der BRD noch nicht geschafft hat, die absoluten Widersprüche zwischen der KIFzKV-Bin-Sch und der Rhein- oder MoselSchPVO zu bereinigen.

Totales Chaos schon in der BRD!
Nicht ganz, so wie mir die Entenpolizei das erklärt hat, gelten die Anbringungsorte der KIFzKV-Bin-Sch in ganz D, die RheinSchPV weicht davon ab, weil sie eben nicht nur für D, sondern für den gesamten Rhein inkl. F und NL gilt und daher wohl der kleinste gemeinsamme Nenner der drei Länder darin verankert ist. Und EU? Ich glaube, im Schifffahrtsrecht hat die EU noch nicht viel getan, sonst gäbe es ja z.B. das Chaos mit den zig unterschiedlichen Navigationsleuchtenzulassungen nicht.

Naja, Fakt ist, Kennung beiderseits am Bug geht immer, wer nicht aus D raus will, darf eben auch anders.

Michael
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  #7  
Alt 18.07.2007, 23:18
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Ölfinger Ölfinger ist offline
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Standard Katalonien

Hier bei uns,an der Costa Dorada,mit Sicherheit (vermute!!! ganz Spanien)muss Name und Zul. Nr.am Boot sein.Dabei ist es egal, ob der Name 2x am Bug steht und die Zulassung am Heck, oder umgekehrt.Anzuraten ist immer die Nationalfagge achtern und Gastflagge darüber.In den Häfen wird seit letzem Jahr( in Catalunya zumindest) immer 1.der Bootsführerschein 2.die Zulassungspapiere(egal ob ADAC oderintern.Bootsschein) 3.GANZ WICHTIG:der gültge Versicherungsnachweiss(mit Zahlbeleg) VOR dem Zuwasserlassen gefordert.In der Praxis werden aber Boote ohne Kennzeichnung nicht einmal ermahnt, sodern eher aus Neugier gestoppt.Wie schon gesagt, die Flagge hilft, aber der Versicherungsnachweiss ist Vorschrift!!! Gruss Konny
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  #8  
Alt 19.07.2007, 00:16
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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Zitat:
Zitat von Ölfinger Beitrag anzeigen
Hier bei uns,an der Costa Dorada,mit Sicherheit (vermute!!! ganz Spanien)muss Name und Zul. Nr.am Boot sein.Dabei ist es egal, ob der Name 2x am Bug steht und die Zulassung am Heck, oder umgekehrt.Anzuraten ist immer die Nationalfagge achtern und Gastflagge darüber.
Aha. Zulassung ist klar, aber ist bei euch ein Name Pflicht?

Zitat:
Zitat von Ölfinger Beitrag anzeigen
In den Häfen wird seit letzem Jahr( in Catalunya zumindest) immer 1.der Bootsführerschein
Der deutsche reicht, nehme ich an.

Zitat:
Zitat von Ölfinger Beitrag anzeigen
2.die Zulassungspapiere(egal ob ADAC oderintern.Bootsschein)
OK, so soll's ja auch sein.

Zitat:
Zitat von Ölfinger Beitrag anzeigen
3.GANZ WICHTIG:der gültge Versicherungsnachweiss(mit Zahlbeleg)

Bootshaftpflicht? Ist hier nicht Vorschrift, bei euch schon?
Ich hab' zwar eine (der Hafen verlangt das auch), aber einen "Zahlbeleg" habe ich nicht, nur einen internationalen Versicherungsschein (sowas, wie die grüne Versicherungskarte beim Auto).


Ist ja lustig, was manche Länder so alles sehen wollen....

Michael
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  #9  
Alt 20.08.2007, 11:14
grunke grunke ist offline
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Standard Kennzeichen von Kleinfahrzeugen

Hallo alle miteinander!
Meines Wissens müssen Kleinfahrzeuge die den österreichischen Teil der Donau befahren links und rechts am Bug und am Vordeck unmittelbar vor der Scheibe das Kennzeichen in 20cm hoher schwarzer Schrift tragen.
Am Vordeck wegen der Schleusen.
Schiffsname ist ja bekanntlich auf der Donau unerheblich und kann daher überall angebracht werden.
Ich hoffe damit geholfen zu haben, liebe Grüsse aus Wien.
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  #10  
Alt 20.08.2007, 13:42
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Hallo,
sehr aufschlußreich war zu diesem Problem mein Anruf beim Bundesverkehrsministerium. Man war dort sehr überrascht, dass es einen Widerspruch zwischen der Kennzeichenverordnung und der RheinSchPoVo gab, das war dort offenbar bisher niemandem aufgefallen. Mit einer Angleichung sei sicher nicht so rasch zu rechnen, da dazu die jeweiligen Anliegerstaaten beteiligt werden müßten. Der Rat war daher, die Kennzeichen gemäß RheinSchPoVo bzw. MoselSchPoVo anzubringen, dann sei man bei Auslandsbesuchen auf der sicheren Seite!
Gruß
Wepi
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  #11  
Alt 20.08.2007, 14:22
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Hallo,
sehr aufschlußreich war zu diesem Problem mein Anruf beim Bundesverkehrsministerium. Man war dort sehr überrascht, dass es einen Widerspruch zwischen der Kennzeichenverordnung und der RheinSchPoVo gab, das war dort offenbar bisher niemandem aufgefallen.
Nicht ganz, mit gleichem Anliegen hatte ich mich an die Entenpolizei gewandt (siehe 3. Beitrag in diesem Thread), es ist eigentlich kein Widerspruch, sondern eine Einschränkung. Die Kennzeichenverordnung erlaubt beidseitig Bug oder beidseitig Heck oder Heckspiegel und gilt für ganz Deutschland.

Die RheinSchPV erlaubt lediglich beidseitig Bug, diese Kennzeichnung ist aber auf dem gesamten Rhein in allen Staaten zulässig, dies gilt natürlich für die Kennzeichnung nach Kennzeichenverordnung nicht.

Man kann also mit den Kennzeichen der Kennzeichenverordnung in ganz D rumgondeln, auch auf dem (deutschen Teils des) Rhein, mit Kennzeichen nach RheinSchPV zusätzlich auch auf den restlichen Teilen des Rheins.

HTH

Michael
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  #12  
Alt 20.08.2007, 19:16
Wepi Wepi ist offline
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Hallo Michael,
im Prinzip hatte ich das ja auch so gemeint, wie Du es darstellst. Aber es hat mich doch erschüttert, dass man beim BVM offenbar überhaupt nicht wußte, dass in der RheinSchPoVo etwas anderes steht als in der BinSchKennzeichenverordnung. Und ich finde schon, dass da ein Widerspruch vorliegt, denn normalerweise gehen spezielle örtliche Regelungen den allgemeinen vor. Also ist nicht völlig klar, ob auf dem deutschen Teil des Rheins die RheinSchPoVo oder die Kennzeichenverordnung Vorrang hat. Beim BVM meinte man dazu nur, dass sehr wahrscheinlich kein deutscher WaSchPolizist auf dem Rhein die Anbringung des Kennzeichens nach der Kennzeichenverordnung am Spiegel beanstanden würde. In den anderen Anliegerstaaten sehe das möglicherweise anders aus, daher der Rat, gemäß RheinSchPoVo zu kennzeichnen.
Gruß
Wepi
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  #13  
Alt 20.08.2007, 19:51
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Aber es hat mich doch erschüttert, dass man beim BVM offenbar überhaupt nicht wußte, dass in der RheinSchPoVo etwas anderes steht als in der BinSchKennzeichenverordnung.
Ich glaube, wenn wir wüßten, was die alles nicht wissen, wären wir erst mal richtig erschüttert

Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
denn normalerweise gehen spezielle örtliche Regelungen den allgemeinen vor.
Da hast Du allerdings recht.

Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Also ist nicht völlig klar, ob auf dem deutschen Teil des Rheins die RheinSchPoVo oder die Kennzeichenverordnung Vorrang hat.
Ein völlig wasserscheuer Richter würde das wahrscheinlich auch so auslegen, daß nur die Kennzeichnung der RheinSchPV gilt.

Solange die Entenpolizei da aber etwas näher an der Realität ist, mache ich mir darum wenig Sorgen. Trotzdem habe ich die Kennzeichen bei mir nach RheinSchPV angebracht, sicher ist sicher

Michael
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  #14  
Alt 29.12.2019, 13:47
Elbblick Elbblick ist offline
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Hallo,

der Thread ist zwar schon älter, aber ist der dort beschriebene Stand noch aktuell?

Ich habe eine Frage zur Kennzeichnung auf dem Rhein. Was muss denn ausgewiesen werden? Der Schiffsname UND die das Kennzeichen (Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen)? Oder reicht das Kennzeichen alleine?

Danke
Gruß
Peter
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  #15  
Alt 29.12.2019, 14:10
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Hier: https://www.gesetze-im-internet.de/k...022600995.html
ist alles geregelt. Ein Name ist nicht vorgeschrieben, auch nicht, wo ein solcher angebracht wird.

Grüße

Matthias.
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  #16  
Alt 29.12.2019, 15:04
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
...Ein Name ist nicht vorgeschrieben, auch nicht, wo ein solcher angebracht wird.

Grüße

Matthias.
Das ist ja für die Schleusen richtig hilfreich.
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Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #17  
Alt 29.12.2019, 16:05
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
Das ist ja für die Schleusen richtig hilfreich.
Jährlich werden abertausende Sportboote geschleust, dass es zu massiven Problemen wegen fehlender oder "falsch" angebrachter Bootsnamen gab, habe ich noch nie gehört.
Scheint also kein wirkliches Schleusen-Problem zu sein

Gruß Lutz
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  #18  
Alt 29.12.2019, 20:51
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Jährlich werden abertausende Sportboote geschleust, dass es zu massiven Problemen wegen fehlender oder "falsch" angebrachter Bootsnamen gab, habe ich noch nie gehört.
Scheint also kein wirkliches Schleusen-Problem zu sein

Gruß Lutz
Nur weil du das noch nie gehört hast? Wohl eher weil die meisten sich mit einem Namen melden.
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Gruss Thomas,

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  #19  
Alt 29.12.2019, 21:26
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Saint-Ex Saint-Ex ist offline
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Zitat:
Zitat von El.Almirante Beitrag anzeigen
Nicht ganz...
Die Kennzeichenverordnung erlaubt beidseitig Bug oder beidseitig Heck oder Heckspiegel und gilt für ganz Deutschland.

Die RheinSchPV erlaubt lediglich beidseitig Bug, diese Kennzeichnung ist aber auf dem gesamten Rhein in allen Staaten zulässig....
Michael
Deshalb habe ich meine Kennzeichen beidseitig vorne am Bug und (ein mal) am Heck,
Schiffsnamen beidseitig an der Brücke und (ein mal) am Heck, dort noch ergänzt um den Heimathafen.

Kommt ja auf ein paar Buchstaben mehr nicht an, oder?

Lg, Saint-Ex

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Geändert von Saint-Ex (29.12.2019 um 21:40 Uhr)
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  #20  
Alt 29.12.2019, 21:59
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sporty sporty ist offline
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Hi ?
Andererseits kann ich jeden verstehen, der sein Boot nicht unnötig
mit Kennzeichen, Heimathafen, Funkkennung, "Namen der Kinder on Tour und des Bordhundes" etc. bekleben möchte.

Geändert von sporty (29.12.2019 um 22:05 Uhr)
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  #21  
Alt 29.12.2019, 23:09
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi ?
Andererseits kann ich jeden verstehen, der sein Boot nicht unnötig mit ... Funkkennung, "Namen der Kinder on Tour und des Bordhundes" etc. bekleben möchte....
Hi Sporty ?
Davon war ja wohl auch gar keine Rede...

Lg, Saint-Ex




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  #22  
Alt 29.12.2019, 23:15
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Also ich versteh die Diskussion nicht...

was wurde den beim Führerschein beigebracht...

Vorschrift ist Deutschland Binnen ein amtlich oder amtlich annerkanntes Kennzeichen...
in dunkler Farbe auf hellem Grund oder heller Farbe auf dunklem Grund...
mindetgröße 10 cm...
An beiden Seiten am Bug oder an beiden seiten am Heck oder am Spiegelheck...


Eine weitere Kennzeichnung mit Namen, Heimathafen oder sonstwas ist nicht vorgeschrieben..

kein Sportboot benötigt einen Namen...
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  #23  
Alt 30.12.2019, 09:35
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Zitat:
Zitat von Saint-Ex Beitrag anzeigen
Hi Sporty ?
Davon war ja wohl auch gar keine Rede...
Hi?
Etwas Spaß muss auch mal sein.
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  #24  
Alt 30.12.2019, 18:11
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...
Vorschrift ist Deutschland Binnen ein amtlich oder amtlich annerkanntes Kennzeichen...
in dunkler Farbe auf hellem Grund oder heller Farbe auf dunklem Grund...
mindetgröße 10 cm...
An beiden Seiten am Bug oder an beiden seiten am Heck oder am Spiegelheck...
...
Das es Lateinische Buchstaben und arabische Ziffern sein müssen hast Du noch vergessen

Gruß Lutz
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  #25  
Alt 30.12.2019, 18:13
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das es Lateinische Buchstaben und arabische Ziffern sein müssen hast Du noch vergessen

Gruß Lutz
stimmt..
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