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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Kaskoversicherung: Allgefahrendeckung vs. Teilgefahrendeckung
Hallo,
gerade beschäftige ich mit Vollkaskoversicherungen für Boote. Dabei werden von den Versicherern zum Einen die Allgefahrendeckung (alles was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist versichert) und die Teilgefahrendeckung (alles versicherten Sachen und Gefahren sind aufgeführt) angeboten. Der Preisunterschied ist dabei nicht unerheblich. Weil das Versichern unbekannter Gefahren (man weiß ja nie ) wahrscheinlich mit entsprechend vielen Fragezeichen verbunden ist, sind Versicherungen mit Allgefahrendeckung erheblich teurer. Oder ist das nur Marketing? Ist die Allgefahrendeckung wirklich nötig? Welchen Geltungsbereich und welche Gefahren müßte eine Versicherung mit Teilgefahrenabdeckung abdecken? Hajo |
#2
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Auch bei sogenannten Allgefahrendeckungen gibt es gravierende Unterschiede, bei manchen Versicherern ist die Ausschlußliste mehrere Seiten lang und es wird mit Allgefahrendeckung geworben
Frag mal Norman http://www.boote-forum.de/member.php?u=799 der berät dich kompetent und ehrlich
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Gruß Jörg
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#3
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Es gibt keine noch so lange Liste mit Einzelgefahren, die an eine gute Allgefahrendeckung rankommt. Nach Murphy´s Law tritt sowieso immer der Schadensfall ein, der gerade nicht versichert ist.
Jörg hat aber Recht, es sind auch diverse Allgefahrendeckungen auf dem Markt, bei denen durch es Ausschlüsse und Einschränkungen gibt, die in einer echten Allgefahrendeckung nichts zu suchen haben. Da hilft nur intensives Vergleichen. Die Haken und Hintertürchen im Kleingedruckten sind oft so versteckt, dass man sie leicht überliest. Das Gemeine daran ist, dass man eigentlich lesen muss, was nicht drinsteht. Das setzt aber die Kenntnis über das, was drinstehen könnte voraus. Oft wird mit geschicktem Satzbau eine Deckung suggeriert, die sich bei genauerem lesen als "nur in ganz bestimmten Fällen versichert" herausstellt. Gruß Norman
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#4
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Dafür haben wir ja dich!
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
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#5
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GENAU!!!!
Andy
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Grüße Andy Lieber mit drei kleinen Schritten ans Ziel kommen, als mit einem großen Schritt auf die Nase fallen.
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#6
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Fast alle "Allgefahrenversicherungen" schließen alle häufig vorkommenenden Schäden aus. Mir ist eine Versicherung, die exakt aufzählt wann sie zahlt tausendmal lieber, als eine die mir aufzählt wann sie nicht zahlt.
Beispiel: Teilgefahrenversicherung: "Versichert sind alle Schäden aufgrund von Wassereinbruch." Allgefahrenversicherung: Ausschlossen sind Schäden durch Regen, Schnee ... Nun liegt das Boot im Winterlager im Freien. Es schneit stark. Später taut der Schnee und läuft durch die Persenning in das Boot. Als der Eigner im März zu seinem Boot kommt ist durch das Wasser und den folgenden Schimmel erheblicher Schaden entstanden. Die "Allgefahrenversicherung" verweigert die Zahlung, während die "Teilgefahrenversicherung" problemlos zahlt. Hübsch ist es auch, wenn bei "Allgefahrenversicherungen" bei Sinken die Maschinenanlage nicht versichert ist. Wirklich erstaunlich, wie bereitwillig sich die Kundschaft mit dem Marketing-Gag "Allgefahrenversicherung!" verarschen läßt. Sieht man sich die Liste der versicherten Gefahren bei einer guten Teilgefahrenversicherung (Pantaenius) an, so muß man schon sehr kreativ sein, um einen Schadensfall zu konstruieren in dem nicht geleistet wird. |
#7
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Hallo "hier könnte Dein Vorname stehen ",
Zitat:
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Zitat:
Ich habe letzte Saison eine Regulierung eines Motor- und Antriebsschadens durch Muscheln im Ansaugtrakt des Z-Antriebs gehabt und René (Divefreak) hatte dazu sogar mal einen thread aufgemacht (finde ich leider gerade nicht wieder). Der Gelcoatschden von Gerd1000 ist auch ein gutes Argument für eine Allgefahrendeckung, ich kenne jedenfalls keine Einzelgefahrenauflistung, bei der Schleifstaub durch Hafenarbeiten aufgeführt ist. Zitat:
Zitat:
Bei einer Teilgefahrendeckung musst Du der Gesellschaft nachweisen, dass der Schaden versichert ist und da werden dann plötzlich die von Juristen formulierten Bedingungen interessant... Ich stimme aber mit Dir dahingehend überein, dass eine Allgefahrendeckung allein kein Allheilmittel ist, es kommt immer auf die gesamten Bedingungen an. Trotzdem gilt nach wie vor, was ich in meinem letzten Posting schon geschrieben habe: Keine noch so lange Liste an Einzelgefahren kann so ausführlich sein, dass sie an eine eine gute Allgefahrendeckung rankommt, da zwangsläufig immer nicht versicherte Gefahren entstehen werden. Gruß Norman
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#8
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Hallo,
ich habe eine Allgefahrendeckung. Da ich sie schon in Anspruch nehmen musste kann ich nur bestätigen was Normen schreibt. Gruß Dietmar |
#9
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Nun Rheinsegler,
ist kann Dir nur exemplarisch "meine" Ausschlüsse bei der Allgefahrendeckung mitteilen, ich fühle mich damit o.k. versichert: Ausgeschlossen sind Schäden durch: 1. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit 2. Kontruktions- und Materialfehler 3. Abnutzung im gewöhnlichen Umfang 4. Normale Witterungseinflüsse, Rost, Wurm, Ratte 5. Verlieren von Gegenständen 6. Diebstahl nicht verzurrter oder verschlossener Teile 7. Radioaktivität 8. Mittelbare Schäden, z.B. Beeinträchtigung der Rennfähigkeit oder Minderwert |
#10
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Zitat:
Zumindest hab ich die Versicherungsbedingungen so verstanden. |
#11
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Jepp, steht bei mir auch so sinngemäß. Punkt 2 bezieht sich "auf das unmittelbar" betroffene Teil.
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