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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Unheimliche Begegnung mit einem Binnenschiff
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#2
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Moin Lioba,
sicher warst du "im Recht". Trotzdem hättest du dich vielleicht kooperativ verhalten können, indem du dich beispielsweise einfach außen auf das Binnenschiff gelegt hättest. Der Binnenschiffer benötigt nun einmal mehr Platz zum Anlegen als ein Sportboot. Die Art *wie* er dich auf seine Nöte aufmerksam machte, war ganz bestimmt nicht in Ordnung. Letzter Denkanstoß: Bist du nicht auch schon einmal an eine Anlegestelle gekommen, an der Boote in Abständen lagen, die verhinderten, das du dort auch noch anlegen konntest - und hättest du dich nicht gefreut, wenn die dann für dich ein wenig zusammengerückt wären (... oder sind) obwohl die vielleicht gerade beim Abendbrot saßen, damit du dort auch noch anbinden konntest? Mir ist so etwas schon mehrmal passiert. Liebe Grüße aus Hamburg Uwe
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Gruß Uwe |
#3
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#4
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Mmmmmh.... Gesetze, Verordnungen und der Schilderwald...
Natürlich hast Du recht... aber 30m Pollerabstand? Da können noch so viele Schilder für Sportbootfahrer stehen... Und da der Klügere nun mal nachgibt, hast Du am Ende ja richtig gehandelt |
#5
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Zitat:
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#6
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Zitat:
Aber vermutlich hat der Berufsschiffer den Betreffenden und sein Boot tatsächlich in Gefahr gebracht (wie wollte er den Abstand zwischen seinem Schiff und dem Boot sicherstellen??), und da hört der Spass auf. Definitiv. Auch wenn er Anspruch auf die Liegestelle gehabt hätte. |
#7
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in jedem falle ist es klüger, nachzugeben. das ist auch bei situationen pkw / lkw so.
aber: wenn der skipper es hätte drauf ankommen lassen, wäre das sportboot kaputt. die strafe steckt der binnenskipper weg, die versicherung zahlt das sportboot. allerdings hat man als sportskipper dann die ganze auseinandersetzung am hals, kriegt höchstens den ungerechten zeitwert und..und..und. also nachgeben. allerdings hätte ich eine anzeige wegen nötigung hinterhergeschickt, denn die raubauken müssen merken, dass sie nicht immer mit den gesetz des stärkeren argumentieren dürfen. was wieder mal beweist: ohne privatrechtschutz handelt man als sportskipper schon fast leichtsinnig. holger
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jack of all trades - master of none |
#8
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Hmmmm,
also ich bin in Stolzenau schon seit ca. 10 Jahren nicht mehr gewesen und damals war die Umschlaganlage in Betrieb und es war kein Platz für Sportboote ausgewiesen. Wenn die Umschlaganlage noch in Betrieb ist, sind Sportboote da höchstens geduldet, wenn Sportboote an dieser Stelle erwünscht wären, wären sicherlich mehr Festmachmöglichkeiten da. Und - Lioba - aus welchem Grund auch immer der Binnenschiffer da ran wollte - er hat lange nicht so viel Manövriermöglichkeiten wie Du !!! Versuch Du mal ein Binnenschiff in eine Lücke zu kriegen - womöglich noch ohne Bug- und Heckstrahlruder - ich wünsche Dir viel Spaß dabei. Der Binnenschiffer hat auch keine Möglichkeit, bis zur Klärung einer Situation zu warten und evtl. Warteschleifen zu fahren - es geht einfach nicht!!! Daß er Dich angebrüllt hat kann ich verstehen - wenn das Schiff in Fahrt ist und er an die Wand ran will, hat er keine Chance!!! Ich hab auch schon gebrüllt, das Typhon gequält und die Funke traktiert, um Sportboote auf ihr oft lebensgefährliches Verhalten aufmerksam zu machen. Die Idee, außen am Binnenschiff wieder festzumachen, ist auch nicht so gut, denn es kann ja in der Nacht noch ein zweites Binnenschiff kommen, was dann vielleicht auch noch Platz braucht. Und die Äußerung - der kann ja in Landesbergen oder weiter flußaufwärts festmachen - ist auch nicht immer praktikabel. Die Anlegestelle 500 m weiter ist nur eine Weiche, man kann dort nicht an Land. Und vielleicht hatte der Schiffer sich auch für diesen Platz angemeldet???? Übrigens Warum bist Du nicht bei dem Holländer längsseits gegangen? Wo ist der eigentlich abgeblieben? Ich kenne ja nun alle drei Seiten - Berufsschifffahrt Binnen und See sowie Sportboote - ich kann Euch allen nur raten, nehmt jede Gelegenheit wahr, mal auf einem "Großen" mitzufahren. Es ist immer wieder sehr eindrucksvoll, wie wenig man von Sportbooten sieht, wenn man "oben" steht. Und wenn man die Gelegenheit hat, mal zu steuern, wird man sich wundern! Ich habe am Ruder des Binnenschiffes so viele leichtsinnige Verhaltensweisen von Sportbooten erlebt daß es ein Wunder ist, daß nicht mehr passiert - und das ist meistens den Berufsschiffern zu verdanken. Wenn Ihr also schon unbedingt an Umschlaganlagen festmachen müßt - dann bitte ganz weit außen! winke winke nach Grohn Anneke |
#9
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#10
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Zeigefinger hoch, Gesetzestexte raus, anzeigen, verklagen - all das hört sich nach der deutschen Oberlehrermentalität an.
Nutzt eure Zeit sinnvoller als mit Streitereien - macht nur Anwälte zu reichen Leuten und bringt absolut nichts.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#11
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Bei allem hin und her über das eventuelle wohlwollende Verhalten der Skipper. Ist wohl nicht toll gelaufen, aber was mich ärgert, vorausgesetzt alle Fakten sind genannt: Die WSP. Warum greift sie mal nicht richtig ein?
Mich kostet es 20 Märker, da ich meinen Führerschein nach 10 Jahren noch nicht unterschrieben hatte. Der steckte einfach in der Brieftasche und wurde nicht beachtet. Der Leistungsnachweis über die bestandene Prüfung war erbracht und dabei war er immer. Der Polizist war sogar ein Nachbar meiner zu der Zeit noch Freundin. Die kannten sich, aber den Hengst wollte er trotzdem raushängen lassen. Hier fadenscheiniger Vorwand der an der Weiterfahrt hindere sei die Lenkzeitüberschreitung, dadurch das Leben von Personen gefährdet. Und das kostet nicht einmal ein Bußgeld? Hatte der Kapitän sich vielleicht nicht die notwendigen Kenntnisse über seine Fahrtroute besorgt? Sind eventuelle Dienstliche Unterlagen nicht an Bord des Berufschiffes gewesen? In Summe: Egal wie nett sie grüßen: Ein Bier werde ich mit denen von der WSP nie trinken! Hier sieht man wieder einmal die Willkür deines Freund und Helfers!
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Gruß, Thomas |
#12
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Servus,
nun kommt mal wieder runter von der Palme. Auf dem Foto ist für mich nicht erkennbar, daß diese Liegestelle durch entsprechende Schiffahrtszeichen ausschließlich für Sportboote reserviert ist. Im WESKA 2002 ist für Mittel-Weser km 242,30 - 242,51 lediglich die "Liegestelle Stolzenau" genannt. Ein Hinweis auf die ausschließliche Nutzung durch Sportboote fehlt. Der Hinweis des Schiffsführers auf seine Einsatzzeit hat seine Berechtigung. Diese ist für ein Bischi dieser Größe und einer Besatzung von 1 Schiffsführer + 1 Matrose limitiert auf 14 Std. und beginnt normalerweise zwischen 05.00 und 06.00 Uhr. Fahrzeitüberschreitungen werden von der Waschpo rigoros abgestraft. Kontrollen erfolgen regelmäßig und nach Meinung vieler Fahrensleute unangemessen häufig. Bei diesen Kontrollen wird übrigens auch geprüft, ob die nautischen Hinweise auf dem neuesten Stand sind.
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Ciao Hans Peter *Allen, die mich kennen, gebe Gott, was sie mir gönnen* |
#13
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Danke Hans Peter,
in meinem WESKA steht da nämlich noch Liege- und Umschlagstelle , aber der ist schon etwas älter und deswegen hab ich das oben nicht geschrieben. Anneke |
#14
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Hallo Anneke,
evtl. gibt es eine nautische Information der WSD, die bei Drucklegung des WESKA 02 nicht berücksichtigt werden konnte, die auf dem Foto erkennbare Beschilderung ergibt auf jeden Fall keinen Hinweis auf ein Liegeverbot für Frachtschiffe. Im übrigen stimme ich Dir zu; die SBF-Skipper sollten sich vielleicht mehr für die Probleme der Frachtschiffahrt interessieren: Tag für Tag 14 Std am Ruder, die Sorge um die Fracht etc. ist doch nicht so lustig, wie sich man sich das vielleicht vorstellt. Für Interessenten an der Frachtschiffahrt: www.scheubner.de
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Ciao Hans Peter *Allen, die mich kennen, gebe Gott, was sie mir gönnen* |
#15
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mmmh ???
also mir fällt da nur ein, "Wer lesen kann, ist echt im Vorteil". Hat er gesagt, daß da keine Liegestelle für Binnenschiffe mehr wäre? Nee! Aber er lag da nu mal, als das Binnenschiff ankam. Und jetzt Tuuuut - ich komm´- du must wech??? Is doch wohl nich. Aber Binnenschiffer haben immer Recht. Wird Zeit, daß auf dem Wasser eine Regelung ähnlich wie im Straßenverkehr eingeführt wird. Gleiches Recht für alle. Auf der Straße können sich die Brummi-Fahrer auch nicht alles herausnehmen, wieso auf dem Wasser? |
#16
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Seid nett und hilfsbereit zueinander und dreht Euren Toleranzpegel für Eure "Gegner" im Verkehr ganz nach oben, damit ist allen geholfen.
Es wird sich immer einer finden, der Dich für Dein Verhalten beschimpft... aber glaubt mir, er lebt das Sch...leben |
#17
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Hallo Fidi,
vielleicht kann folgende Auflistung Deinen Wissenstand erweitern und verhilft Dir evtl. sogar zu einem besseren Verständnis für die Binnenschiffahrt Welche Dokumente etc. müssen an Bord eines Binnenschiffes sein Patente der Besatzung Schifferdienstbücher der Besatzung Schiffsattest Sprechfunkzeugnis mit entsprechendem Handbuch für den Binnenschiffsfunk ADNR-Bescheinigung mit entsprechende Vorschriften Ölkontrollbuch Ersthelfer-Bescheinigung Bescheinigung über Funktion von Radar-Anlage und Wendeanzeiger Rheinschifffahrtszugehörigkeitsurkunde Berufszugehörigkeitsurkunde Bordbuch mit Bescheinigung Genehmigung für See- und Rheinfunk Bescheinigung für Kompass und Schallsignalanlagen Prüfbericht Druckluftbehälter Prüfbericht Flüssiggasanlage Prüfbericht Feuerlöscher Prüfbericht Trinkwasseruntersuchung Eichschein Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Binnenschifffahrtsstraßenordnung Rheinschifffahrts-, Moselschifffahrts- und Donaupolizeiverordnung Bezugsheft für Gasöl incl. Erlaubnisschein und Gasölverwendungsbuch Bescheinigung über den Eintrag in das Schiffsregister Policen der Schiffsversicherung Standard-Katalog der WaschPo bei Schiffskontrollen: Patent, Sprechfunkzeugnis, Schifferdienstbuch, Bordbuch, Besatzung Schiffsattest, Schiffsattest, Bescheinigung Flüssiggasanlage, Sonstige Ausrüstung:Landsteg mit Geländer Verbandskasten, Fernglas, Feuerbeständige Behälter, Außenbordtreppe/ -leiter Wechselsprechanlage, Sprechfunkanlage, Sicherheit der Bilgenlenzleitung Feuerlöschmittel, Rettungsmittel (Ringe, Westen), Beiboot Bescheinigung und Handbücher für Funk und Radar, Eichschein, Ölkontrollbuch Rheinschifffahrtszugehörigkeitsurkunde, Kennzeichnung, Tiefgangsanzeiger und Einsenkmarken, Krane mit Bedienungsanleitung, Inbetriebnahmeprüfung, Jahresprüfung, Zehn-Jahresabnahme, Fabrikschild, Nutzlast Isolierung Schalttafeln, Abfallentsorgung an Bord (u.a. Bilge, Leckwannen, ölhaltige Putzlappen) Bei Gefahrguttransporten werden folgende Punkte zusätzlich kontrolliert: Beförderungspapiere, Benennung für die Beförderung, UN-Nr./VP-Gruppe/Nr. Gefahrzettel/Klasse), Anzahl und Beschreibung der Versandstücke Bruttomasse / Masse in Tonnen, Name und Adresse des Absenders, Name und Adresse des Empfängers, Heizinstruktion, Anwendung des ADNR, Zulassungszeugnis, Fahrzeugzusammenstellungen, Schriftliche Weisungen, ADNR-Sachkundebescheinigung, Zwei zusätzliche Feuerlöscher, Besondere Ausrüstung, Prüfbescheinigungen für Feuerlöscher, Feuerlöschschläuche, elektrische Einrichtungen und besondere Ausrüstung, Abdruck des ADNR, Zutrittsverbotszeichen, Rauchverbotszeichen, Fahrgäste, Verschluß der Laderäume bzw.- tanks. Die Verkehrsregelungen für die Binnenschiffahrt sind Dir sicherlich noch aus Deinem SBF-Binnen-Lehrgang bekannt.
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Ciao Hans Peter *Allen, die mich kennen, gebe Gott, was sie mir gönnen* |
#18
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Aaha, na dann . . .
darf man ein Sportboot sicher als Fender benutzen. . . Für solche Fälle habe ich immer einen Eimer Dachfarbe und ein Kopfkissen parat . . . (Die nächste Brücke kommt bestimmt,) |
#19
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Genau wie manche LKW-Fahrer, die meinen sie könnten mit ihrer Tonnage alles beiseite schieben oder die behämmerten Radfahrer mit ihren engen (warmen ) Trikos die Straßenverkehrsordnung gilt für diese Bande nur, wenn sie ihr nutzt, ansonsten ist sie schlicht nicht vorhanden!
Gruß Willy PS, natürlich gibt es auch vernünftige Radfahrer, LKW-Fahrer und Binnenschiffer doch sie sind, (Hauptsächlich bei den radfahrern) eine Minderheit.... Noch`n PS. im Grunde mag ich LKW-Fahrer und Binnenschiffer, sie versorgen uns mit vielen wichtigen Dingen,....Radfahrer naja....Organspender |
#20
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Zitat:
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Charly |
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