#1
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Schlauchboot in NL, Vorschriften??
Hallo Sportsfreunde,
am 06.08. fahre ich mit meinem Boot nach NL. Auf meinem stahlkahn ist mir klar: Ich brauch nen Almanac und Rettungsmittel für jede Person, Und natürlich meinen "Ausweis für Kleinfahrzeuge". Führerschein ja nicht, da unter 15m und unter 20 KM/H. Wie sieht es bei meinem 15PS Schlauchi aus? Wenn ich damit rausfahr nehm ich Westen und Führerschein mit, und hab auch einen Quickstop. Es ist NICHT zugelassen, und ich habe keine Lust nen Almanac mitzuführen. Bekomme ich so große Probleme, oder eher kleine mit der Käseentenpolizei im Falle einer Kontrolle? Lohnt sich eine "Tender to ....." Beschriftung?
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------------------------------------------ Wo die Möwen können stehn, wird es wohl nicht weitergehn.... Oliver. |
#2
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Dein Schlauchboot mit 15PS ist unabhängig von seinem Status als Tender ein "schnelles Motorboot" und unterliegt damit den entsprechenden Vorschriften, also muß zu den von dir genannten Gegenständen auch ein Feuerlöscher an Bord sein. Den Almanaak mußt Du nicht komplett mitführen, es reichen die BPR als Loseblattsammlung. Downloaden und ausdrucken, fertig. Wenn Du ein Handy mit Speicherkarte hast, kannst Du das auch papierlos machen.
Du benötigst definitiv eine Zulassung, "Tender to" ist zwar nett, aber formell nicht ausreichend. Grüße Matthias. P.S. die Zuslannung z. B. beim WSA Duisburg geht in "no time".
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#3
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Hi,
Danke für die Infos!! Allerdings, meinen 6KG Löscher pack ich nicht ins Schlauchi, und ne Loseblattsammlung hat im Boot die Halbwertzeit einer Seifenblase. Bei der Zulassung muss auch der Motor angegeben sein, und der hat sich allein dieses Jahr schon 3x geändert Um es kurzzumachen: Hat jemand infos zu einem NL- Bußgeldkatalog für Wassersportler??
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#4
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im offenen Boot brauchst du die loseblattsammlung der BPR nicht - lt. mdl. Auskunft der Waschpo in NL vor Ort und auf der vorletzten boot in D'dorf
Habe ja auch eines - Feuerlöscher für meinen 15PS habe ich einen 1kg dabei (bisher einen 2kg) der reicht denen, bist ja auch i.d. R schnell am Ufer da binnen. Da du im Schlauch keine Staukästen hast (im gegensatz zu meinem GFK-Böötchen) sind die in der Ausstattung recht großzügig, was aber nicht heisst, dass es einmal anders sein kann.
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Gruss vom linken Niederrhein Pit Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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#5
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ich kenne den Bußgeldkatalog nicht, aber bei einem nicht zugelassenen Boot kannst Du mit mind. 150 € rechnen. Das kann da auch schon eine Straftat sein (beim nicht zugelassenen Funkgerät ist das so) Eventuell nehmen die auch das Boot so lange an die Kette bis ein Gericht die Strafe festgesetzt hat.
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Charly
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#6
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Gruß Ludger |
#8
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Ein ganz dickes Danke für die Infos, besonders für den Bußgeldkatalog!!!
Hatte ernsthaft überlegt mir für den Urlaub einen kleineren Motor dranzuhängen, dass lass ich aber jetzt
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#9
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Hi Jungs,
ist doch gar nicht schwer an die entsprechenden Infos zu kommen und tut auch gar nicht weh. http://www1.polizei-nrw.de/wassersch...ehrer-2007.pdf Ludgar hat Euch ja auch schon die niederländische Seite gezeigt. Wer also gut in niederländisch ist, kann ja hier noch genaueres lesen. http://www.politie.nl/klpd/klpddiens...ijzer_2007.asp Tot ziens, Hans
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#10
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Hallo Freunde,
gelten die Regeln auch für ein Schlauchi mit 4 PS-Motor?
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Gruß Wiek14 |
#11
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wenn es denn ein "Schnelles Motorboot" ist ...
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