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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Kind von Bekannten mit nach Kroatien mitnehmen
Hallo Forums-Mitglieder,
wir nehmen dieses Jahr einen Schulfreund unseres Sohnes mit nach Kroatien. Ich möchte jetzt nicht viele Tips warum ich das nicht tun sollte sondern eher Tips was dabei zu beachten ist. Ich denke mal daß ich zus. zum Reisepass des Jungen eine Einverständniserklärung der Mutter brauche. Gibts dazu einen Vordruck? Evtl. sogar auf kroatisch? Für gutgemeinte Antworten wäre ich dankbar
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Viele Grüsse Bernhard _____________________________________________ Immer eine Handbreit Sprit im Tank |
#2
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Zitat:
das einzige was man braucht ist ein Ausweis, und nicht zu vergessen den Auslandskrankenschein, falls was währe
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#3
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Haben auch öfters einen Schulfreund unseres Sohnes dabei, Ausweis und Auslandskrankenschein sind ausreichend, gut wäre noch eine Auslandskrankenversicherung, gibt es für ca 8-12€ überall
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Gruß Jörg
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#4
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rein vorsichtshalber würde ich aber eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten mitnehmen.
Der Aufwand, der mit den zwei Sätzen verbunden ist, steht in keinem Verhältnis mit dem, den du, wenn irgendwas doof läuft, an der Grenze oder im Land bekommst, solltest du die Mitnahme des Kindes erklären müssen. |
#5
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Mein Sohn ist im letzten Jahr mit meinen Eltern geflogen. Ohne Bestätigung der Erziehungsberechtigung ( schriftlich aber fromlos) wollte man Sie erst nicht einreisen lassen. Auch bei der Rückreise wollte der deutsche Zoll eine Zustimmung der Eltern sehen udn hat meine Sohn alleine befragt wer ihn denn da begleitet etc. Eine schriftliche Bestätigung ist also Pflicht. Bei der Einreise mit dem Auto wird dies wohl selten kontrolliert, an Flughäfen aber wohl regelmäßig.
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Gruß Olli |
#6
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Stimmt eine Vollmacht, bzw. schriftliche Einwilligung der Eltern könnte bei Problemen von Vorteil sein.Unser großer ist Pfingsten mit meinen Schwiegereltern mitgeflogen, aber ohne Probleme bei der Kontrolle
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Gruß Jörg |
#8
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Hallo hop_rock,
ich würde mir auch noch eine entspr. Einverständniserklärung im Falle eines ärztlichen Notdienstes ( z.B. bei einer Notoperation ) von den Eltern einholen. Gruß Michael
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#9
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Wir haben auch immer eine schriftliche Erklärung der Eltern dabei gehabt-sie allerdings nie gebraucht
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat
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#10
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Reisevollmacht Vordruck
Moin...
kein Problem wenn das Kind über 14 Jahre ist.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#11
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Hallo Jörg, und was ist bei Kinndern unter 14?
gibts da grössereProbleme? Der Junge ist 10.
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Viele Grüsse Bernhard _____________________________________________ Immer eine Handbreit Sprit im Tank |
#12
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Ich wimmel mal ab, weiß es nämlich auch nicht genau.
aber... dort werden Sie geholfen: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Adresse: Ulica grada Vukovara 64, 10000 Zagreb Telefon: 00385 1 6300 100 Telefax: 00385 1 6155 536 Dienstzeiten: 7.45 - 17.00 Uhr, freitags 7.45 - 13.45 Uhr Besuchszeiten: 9.00 - 12.00 Uhr Darüber hinaus in dringenden Notfällen: 00385 98 227 136
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#13
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Zitat:
wir hatten auch schon häufiger die Freundin unserer Tochter dabei. Wie bereits erwähnt, Kinderausweis und am besten eine Einverständniserklärung der Eltern und nicht zu vergessen (!) der Auslandskrankenversicherungsschein (stellt die jeweilige KV ohne Probleme aus). In Rupa (Grenze Slo-HR) wurde ein Blick auf diese Erklärung geworfen und dann mit Handzeichen durchgewunken... Also, nema problema, vor allem dann, wenn sich andere Kinder im Auto befinden. Grundsätzlich finde ich es für sehr gut, dass hier kontrolliert wird. Sind ja leider schon `ne Menge übler Dinge vorgekommen. Schöne Grüße und gute Erholung, Remy
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#14
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Zitat:
Die haben die Erklärung mit Sicherheit nur angesehen weil du sie ihnen hingehalten hast, ich bin schon mindestens 5mal in den letzten Jahren mit 2 Kindern nach HR gereist, die nen anderen Nachnamen hatten als der Rest der Familie, hat keinen Interessiert.
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Gruß Jörg |
#15
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Meine kids sind mit meinen Eltern auch in exotischen Ländern gesegelt. Wir haben immer im Rathaus einen hübschen und umsonstenen Stempel auf die Einverständniserklärung machen lassen, wertlos nach hiesigem Verständnis. Der war immer sehr überzeugend, selbst wenn niemand den Inhalt lesen konnte.
Viel Spass mit Deinem Gastkind!
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#16
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Zitat:
Schöne Grüße, Remy |
#17
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Mal ein Gedanke:
was nützt eine Einverständniserklärung, wenn man die Unterschrift nicht überprüfen kann? Also würd' ich auch noch eine Kopie der Personalausweise mitnehmen. |
#18
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..... oder am besten gleich noch einen der Erziehungsberechtigten ...
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#19
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..bei so genannten Patchwork-Familien oder auch Kindern aus früherer Beziehung heißen diese auch oft anders als die Erwachsenen. Steht denn im Kinderausweis, wer die Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten) sind? Muss man dann auch bei eigenen Kindern, die anders heißen, was beachten???
Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#20
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Zitat:
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Gruß Jörg |
#21
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Zitat:
Ist bei mir gerade bei Flugreisen schon kontrolliert worden. Achim |
#22
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Hi,
für manche Länder, z.B. Brasilien, müssen die Unterschriften auf den Einverständniserklärungen notariell beglaubigt werden. Gruß Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge) |
#23
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Ich denke mal, dass für Kroatien nicht wirklich viel notwendig ist (ausser den schon oft genannten Dingen).
Ich hatte einmal die Tochter (12) eines Freundes auf einem Törn am Balaton (1999) mit und kein Schwein hat sich für irgendwelche Formalitäten interessiert. Wir waren auch ständig mit den Eltern zu Hause in Kontakt (Tel, SMS, am WE besucht) Ich denke: Mit Problemen von amtswegen her hast du sicher nicht zu rechnen
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Gruß Gerwin
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#24
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Minderjährige, die ohne Begleitung der/des Erziehungsberechtigten nach Kroatien einreisen - z.B. mit ihren Großeltern - sollten zusätzlich zum eigenen Reisepass eine Vollmacht der/des Erziehungsberechtigten mitführen. Das kroatische Konsulat betont, dass dies laut kroatischem Gesetz für kroatische Staatsbürger gilt, die Grenzpolizei jedoch - um internationale Konventionen gegen Kindesentführung zu beachten - auch von Touristen diese Einverständniserklärung verlangen kann. Der Reisepass von Jugendlichen bis 18 als auch von Erwachsenen, die Kinder in ihrem Reisepass eingetragen haben, muss gültig sein. Eine Vorlage für diese Vollmacht - zur Verfügung gestellt vom kroatischen Konsulat in Wien - hier: Ich habe diese Vollmacht immer dabei, wenn ich Freunde meines Sohnes dabei habe, auch wenn Sie noch nie zur Vorlage verlangt wurde. Gruß Ursula
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#25
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hallo, bin durch herumgoogeln auf eure seite gekommen!
ich werde nächsten samstag mit meinen beiden kindern und einem 3. gastkind (7 jahre alt) mit dem zug von wien nach rijeka fahren. hab mir gerade die einverständniserklärung für das "fremd"kind abgeschrieben. reicht es eigentlich, wenn er einen eigenen personalausweis mithat (einen eigenen reisepass hat er noch nicht), oder ist es besser, wenn ich mir noch seine ganzen papiere wie geburtsurkunde.... dazukopiere? und mitnehme? möchte wirklich deswegen an den beiden grenzen keinen ärger bekommen... das wäre sicher sehr mühsam, gerade als zugfahrerin mit 3 kleinen kindern unterwegs danke mal, blizz |
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