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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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darf ich den trayler auch ohne tüv überfüren?
hallo ich habe ein boot gekauft und muss es mit dem trayler 50 km überfüren. ich habe eine lichttafel und wiederholungs kennzeichen, allerdings hat der trayler kein tüv. wie sieht das dann aus geht das oder muss ich da was anderes machen?
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#2
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Was sind denn bitteschön Wiederholungskennzeichen?
Wenn das rote Kennzeichen sind, dann ja. Plan B ist Kurzzeitkennzeichen holen. Ist auch legal. Und als Nicht-Schisser kann man auch die 50 km ohne TÜV überstehen, wenn der Trailer ordentlich angemeldet, versichert und der TÜV nicht kurz nach der Wende abgelaufen ist. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi Geändert von Eckaat (23.08.2007 um 00:26 Uhr) |
#3
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Zitat:
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#4
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Hallo kraule20,
Falls du mit Wiederholungskennzeichen das gleiche Kennzeichen meinst welches du am Auto hast, damit geht nichts ohne gültigen Tüv geht eigendlich auch nichts hol dir bei der Zulassungsstelle wie Eckart schon geschrieben hat ein Kurzzeitkennzeichen, ob dein Trailer Tüv hat interessiert da keinen, damit würde ich das Boot in der Hoffnung überführen, daß der Trailer halbwegs Verkehrssicher ist und wenn es deine Zeit erlaubt gleich zum Tüv fahren
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#5
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#6
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Hallo kraule20,
du brauchst für deinen Trailer auch keinen Brief bzw. eine ABE, es reicht wenn du deinen Personalausweis und eine Versicherungsbestätigung vorlegst gehe mal auf den Link, da steht das erklärt http://www.autoversicherungsprofis.d...ennzeichen.htm
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#7
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Zitat:
die Zeiten, als das Kennzeichen vom Zugfahrzeug am Trailer ausreichend war, sind schon lange vorbei. So ca. 15 Jahre. Heuttzutage benötigt der Trailer ein eigenes Kennzeichen. Jörg |
#8
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noch ein Tipp so am Rande, wenn du eine Doppelkarte für das Kurzzeitkennzeichen brauchst, dann vergleiche die Preise und sage NIE, dass es für einen Hänger ist. Du brauchst die Kennzeichen zur Fahrzeugüberführung. Aus. Ende. Auch auf der Zulassungsstelle. Lass die beiden Kennzeichen machen und gut ist.
Oder du machst Kennzeichen von einem anderen Hänger dran und hoffst, dass du in keine Kontrolle kommst, weil illegal
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#9
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ist der Trailer noch angemledet ?? und nur der Tüv abgelaufen ??
Dann darft Du kein Rotes Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen montieren!! Der Trailer ist ja Zugelassen.. Ist er abgemeldet: dann Rote Nummer / Kurzzeitkennzeichen drann und gut ist. Lichtleiste und Bremse, wenn vorhanden, müssen funktionfähig sein !! Verkehrssicher muß er natürlich auch sein.
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By Karsten
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#10
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Wenn der Trailer genauso gut ausschaut, wie das Boot auf dem Bild, soltest du dir einen Autotrailer mit entsprechenden Zugfahrzeug besorgen.
Wenn das ganze Geraffel schon ein paar Jahre rumsteht, ist davon auszugehen, dass die Bremsen fest, die Beleuchtung verrottet und die Reifen rissig sind. 50 Km in dem Zustand dürften recht abenteuerlich werden.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#11
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Zitat:
Warum denn das? Eine Doppelkarte braucht man nicht für die Überführung eines Sportgeräte-Anhängers mit Kurzzeitkennzeichen. Aber die Daten des Anhängers und diese müssen beim KVA angegeben werden, da er ja versicherungsfrei ist. Sie werden dann vorort schon ins Heftchen eingetragen und man braucht nur EIN Schild und keine sinnfreie Versicherung bezahlen. Wir haben hier schon öfter darüber geschrieben. Leider wissen das einige KVA-Mitarbeiter auch nicht und man muß evtl. auf sein Recht beharren. Das der Trailer abgemeldet und techn. IO ist, setze ich voraus. Der Tip mit dem fremden Kennzeichen ist höchst illegal. Da kommt dann ggf. noch eine Anzeige wegen Kennzeichenmißbrauch auf einen zu.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#12
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Es gäbe neben den schon genannten Möglichkeiten noch die eine, den Trailer zu schieben. Ist über 50km nicht so schön und dauert auch ein paar Tage, aber allgemein ists möglich. Ich hab meinen Trailer auch zu fuß zum Tüf gebracht. Waren allerdings nur 500m.
Wie wärs, wenn du mal ein paar Bilder vom Trailer rein setzt? Vielleicht kann man dann sehen, ob der halbwegs verkehrssicher sein könnte Mein Opa hat sein Boot zu seiner Zeit, wenn er nicht gekrant hat, mit nem Unimog oder Trecker zum Slip (c.a. 10km) gefahren und ist mit einem Auto hinterher gefahren. So kann man nicht sehen, was mit dem Trailer ist. Wäre vielleicht auch eine Möglichkeit für dich
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MfG Dennis Mangelnde PS werden durch Wahnsinn ersetzt Geändert von oberfreak (23.08.2007 um 10:02 Uhr)
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#13
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Zitat:
Das ist ja nun echt der geilste Tipp.
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Grüße aus Bärlin Thomas |
#14
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...habe ich doch geschrieben. ILLEGAL..
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#15
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Zitat:
Das Prozedere mag ja auf ländlichen Zulassungsstellen noch gehen, versuch das mal inner Großstadt... Mich hat die letzte Doppelkarte 50 € gekostet. STRESSFREI
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#16
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Hallo kraule20,
noch ein Tipp am Rande: Bei der Überführungsfahrt brauchst Du unbedingt ein Begelitfahrzeug mit Anhänger, Schaufel und Besen...für die Trümmer die bei dem zu vermutenden Zustand davonfliegen Ich gehe mal davon aus, dass der Hänger nicht viel besser aussieht wie das Boot. Stell´doch mal Bilder ein. Gruß Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein |
#17
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Hallo kraule20,
noch was bei EBAY gibt´s günstige Tastaturen zu ersteigern, da ja bei Deiner anscheinend die Umschalttaste kaputt ist. Oder hast Du bereits die nächste Rechtschreibreform vorgezogen? Gruß Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein |
#18
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Zitat:
und wenn der Mitarbeiter nicht Bescheid weiß, frag ich höflich nach dem Abteilungsleiter (ist aber idR nicht nötig) Die 5 min. sind mir den Fuffi wert. Ist doch 'n toller Stundenlohn.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#19
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Hi kraule 20, Habe im letzten Jahr einen Trailor überführt der auch keinen TÜV hatte .Nachfrage bei der Polizei ergab, Kennzeichen vom Zugfahrzeug und ein 25kmh-Schild.
Gruß Mecky Las dich nicht mit 50kmh blitzen !
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#20
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Zitat:
Gruß Sascha |
#21
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was ich hier am lustigsten finde sind:
Trailer, Trailor, Trayler, ... mal schauen was noch kommt |
#22
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der eine so, der andere so, problem damit?
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#23
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Hi,
habe letzten Monat mein Boot mit Kurzzeitkennzeichen ca. 300 km überführt! TÜV ist seit 1995 abgelaufen, Papiere hatte ich auch keine. Kosten: 17,50 € beim Straßenverkehrsamt (inkl. einem Schild). Vorher musste ich noch von meinem Versicherungsmakler eine Doppelkarte haben. Kostete NICHTS, da der Trailer über das Zugfahrzeug mitversichert war. Hoffe, die Info konnte helfen. Gruß von Kai |
#24
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OK Ich formuliere meine Kritik so, dass auch Du sie verstehst --> das Ding ist und bleibt ein Trailer
... bitte arbeite an Deiner Rechtschreibung!!! |
#25
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..wenn schon,denn schon....
den Trailer überführen
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
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