boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Kleinkreuzer und Trailerboote



Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 43 von 43
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 28.08.2007, 18:15
Benutzerbild von IngoNRW
IngoNRW IngoNRW ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 24.07.2007
Ort: Dortmund
Beiträge: 894
Boot: 30ft Segler Verl
1.217 Danke in 625 Beiträgen
Standard L200 als LKW

Hallo,
ich habe mir einen Mitsubishi L200 zugelegt und da es sich zufällig so ergeben hat mit LKW Zulassung. zuerst dachte ich klasse, Steuern gespart. Was mir der Händler nicht gesagt hat mußte ich dann bei einer Polizeikontrolle (Donnerstags) auf den Weg in den Urlaub erfahren. der nette Beamte warnte mich davor Sonntags mit Hänger aus dem Urlaub zurückzukommen- Gemäß Ferienreiseverordnung sei das verboten und würde mit 200EU geahndet. Da es terminlich nicht anders ging (Fähre)hätte ich Sonntags die Bayrische Autobahn (besonders scharfe Beamte) benutzen müssen. Also aus der Not eine Tugend gemacht und das Boot direkt in Montenegro stehen gelassen- fliege ich demnächst eben in den Urlaub Jetzt ist der LKW erst mal über. Nach Rücksprache mit dem Tüv benötige ich eine Herstellerbescheinigung das der PKW baugleich ist um eine Ummeldung als PkW hinzubekommen.

Gruß Ingo
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 28.08.2007, 18:55
Benutzerbild von oberfreak
oberfreak oberfreak ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 10.05.2007
Ort: Horneburger Jung
Beiträge: 1.817
Boot: Sprint-umbau mit Suzuki DT65
Rufzeichen oder MMSI: Hardcore-Bootfahrer
1.300 Danke in 843 Beiträgen
oberfreak eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Man kann sich doch eine Sondergenehmigung für LKWs besorgen, damit man auch am Wochenende damit fahren darf oder? Allgemein Fietransporter dürfen ja Wochenends auch fahren
__________________
MfG Dennis
http://boote-forum.de/image.php?type=sigpic&userid=9208&dateline=1243884  322
Mangelnde PS werden durch Wahnsinn ersetzt
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 28.08.2007, 19:06
uwi uwi ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 30.07.2006
Ort: Berlin/Brandenburg
Beiträge: 750
Boot: Delphia 1100s
777 Danke in 359 Beiträgen
Standard

Seit wann ist ein Bootstransport mit einem Viehtransport zu vergleichen ???? Nimmt ein Boot Schaden, wenn es nicht am Sonntag transportiert werden darf

ein sich fragender Uwe
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 28.08.2007, 19:12
mobomike mobomike ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Wetzlar
Beiträge: 430
Boot: Viking Trawler Lady Fox
Rufzeichen oder MMSI: DOUI
400 Danke in 252 Beiträgen
Standard

Leider hatte ich dieses Erlebnis mit meinem T4 Doka u. Boot auch.
Musste dank freundlicher Polizei nichts bezahlen.
1.Punkt Plus 40 Euronen kostet es normal.
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 28.08.2007, 19:26
Benutzerbild von 45meilen
45meilen 45meilen ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.01.2007
Ort: Schleswig Holstein, rechts unten
Beiträge: 12.884
Boot: derzeit keines
32.849 Danke in 12.375 Beiträgen
Standard

Die Lkw bzw. Pick up Regelung hat sich steuermäßig eigentlich erledigt.
Die Dinger werden wie PKWs besteuert und lohnen sich dadurch eigentlich nicht mehr.
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 28.08.2007, 19:54
GrunAIR GrunAIR ist offline
Mod a.D.
 
Registriert seit: 21.02.2007
Beiträge: 5.779
16.523 Danke in 6.286 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von IngoNRW Beitrag anzeigen
Hallo,
ich habe mir einen Mitsubishi L200 zugelegt und da es sich zufällig so ergeben hat mit LKW Zulassung. zuerst dachte ich klasse, Steuern gespart. Was mir der Händler nicht gesagt hat mußte ich dann bei einer Polizeikontrolle (Donnerstags) auf den Weg in den Urlaub erfahren. der nette Beamte warnte mich davor Sonntags mit Hänger aus dem Urlaub zurückzukommen- Gemäß Ferienreiseverordnung sei das verboten und würde mit 200EU geahndet. Da es terminlich nicht anders ging (Fähre)hätte ich Sonntags die Bayrische Autobahn (besonders scharfe Beamte) benutzen müssen. Also aus der Not eine Tugend gemacht und das Boot direkt in Montenegro stehen gelassen- fliege ich demnächst eben in den Urlaub Jetzt ist der LKW erst mal über. Nach Rücksprache mit dem Tüv benötige ich eine Herstellerbescheinigung das der PKW baugleich ist um eine Ummeldung als PkW hinzubekommen.

Gruß Ingo
Hallo!

Such mal auf der Mitsubishi-Homepage das Autohaus Bollbuck in Hamburg-Harburg raus und ruf da an. Ich stand vor 2 Jahren vor der Entscheidung L200 oder Pajero Sport. Habe den Verkäufer mit der Problematik konfrontiert und der hat sich für mich schlau gemacht. Angeblich wäre eine PKW Zulassung mit LKW-Steuersatz möglich, speziell für den L200.
Oder so ähnlich
Ich persönlich habe mich gegen den L200 entschieden, weil der Pajero Sport mir persönlich mehr Vorteile bietet.

Gruß Torben

PS: der junge Verkäufer von damals ist nicht mehr im Team verzeichnet...

Geändert von GrunAIR (28.08.2007 um 19:58 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 28.08.2007, 19:54
Benutzerbild von Galaxy2001
Galaxy2001 Galaxy2001 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 30.08.2004
Ort: Hamm/NRW
Beiträge: 1.057
Boot: Maxum 2700 SCR
3.562 Danke in 1.209 Beiträgen
Standard

Nicht ganz richtig
__________________
MFG Sascha
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 28.08.2007, 20:01
Benutzerbild von totto
totto totto ist offline
BF-Sponsor
 
Registriert seit: 25.07.2007
Ort: linker Niederrhein zwischen Rhein und Maas
Beiträge: 933
Boot: Mopres 4,20 & 500 Mercury Thunderbolt Boot & Motor Bj. 67
1.790 Danke in 893 Beiträgen
Standard

Das Problem kenn ich, wenn wir Sonntags aus Holland kommen fahre ich mit dem DOKA Nissan (noch LKW)
direkt von der AB ab und über die Landstrasse, sind aber auch nur 15km.
Jetzt will das Finanzamt das ich als PKW versteuert werde.
Der Einspruch läuft noch, genau diese Geschichte habe ich als Begründung angeführt, die müssen jedem von der Schmiere in ganz Deutschland bescheid sagen das
ich Sonntags mit Anhänger fahren darf

Ich sag Bescheid wie es ausgeht.
__________________
"Es ist nicht deine Schuld das die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld wenn sie so bleibt" cc. FARIN URLAUB
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 28.08.2007, 20:08
Benutzerbild von Eckaat
Eckaat Eckaat ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 07.08.2005
Ort: Volksrepublik Mecklenburg
Beiträge: 6.476
Rufzeichen oder MMSI: Wer bekommt das Lammfilet mit grünen Bohnen?
16.423 Danke in 5.873 Beiträgen
Eckaat eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Galaxy2001 Beitrag anzeigen
Nicht ganz richtig
So ist es. Diese Mischbesteuerung ist Geschichte, Hintergrund war, die Steuersparmodelle für Besserverdienende wegzukriegen. Viele haben ihre (damals neue Sparte) SUV's als LKW angemeldet, sind damit aber nicht als Nutzfahrzeug in Erscheinung getreten, sondern die Zahnarztfrieda ist damit gemütlich zum Einkaufen gegondelt.

Und das war der Regierungssippe irgendwann zuviel und es gab ein neues Gesetz.

Die ganz alten Karren haben Bestandsschutz, läßt man die neu zu, dann ist der Ofen leider aus.

Also entweder 2 Sitze und abgeteilten Laderaum ohne Sitze, dann gibt es ne LKW-Zulassung und gleichzeitig das allgemeingültige LKW-Fahrverbot wenn man mit Anhänger unterwegs ist.

Oder als PKW zulassen, dann kostet die Choose zwar erheblich mehr Steuern, aber es fasst einem Sonntag nachmittags auch keiner mehr an die Nüsse.

Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi



Geändert von Eckaat (28.08.2007 um 20:11 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 28.08.2007, 20:10
Benutzerbild von Phantom-Matze
Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 05.10.2004
Ort: Schwinde/Drage
Beiträge: 6.337
Boot: Phantom 21 YamahaV-Max300
4.958 Danke in 2.940 Beiträgen
Standard

Gilt aber nur für Sportanhänger denke ich.
__________________
Gruß,Matze
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 28.08.2007, 20:24
Benutzerbild von Paul Petersik
Paul Petersik Paul Petersik ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 26.08.2004
Ort: Hopfenland Hallertau
Beiträge: 3.571
Boot: Whitby 42
1.388 Danke in 630 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen

Die ganz alten Karren haben Bestandsschutz, läßt man die neu zu, dann ist der Ofen leider aus.


Gruß Ecki
Ich habe einen ganz alten Karren: Ford Transit Bus aufgelastet. Leider gab es keinen Bestandsschutz. Mit einem Schlag kam die große Rechnung vom Finanzamt.

Paul
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 28.08.2007, 20:38
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.05.2005
Ort: Kulmbach - Punat
Beiträge: 11.598
Boot: Cranchi 50 HT
7.803 Danke in 4.585 Beiträgen
Standard

Und denke dran, wenn die dich anhalten bist du ausser der Strafe auf dem Parkplatz bis Montag gefangen, die lassen dich keinen Meter mehr weiterfahren
Das nächste Problem ist meist, das dein Auto nur noch 2 Sitzplätze eingetragen hat , gerade bei Kleinbussen ärgerlich
__________________
Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 28.08.2007, 20:39
Benutzerbild von Galaxy2001
Galaxy2001 Galaxy2001 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 30.08.2004
Ort: Hamm/NRW
Beiträge: 1.057
Boot: Maxum 2700 SCR
3.562 Danke in 1.209 Beiträgen
Standard

Fahre einen Nissan Pick Up und zahle 172 Euro Steuern

Das Finanzamt hat zwar versucht,die Steuern auf 700Euro anzuheben,aber ich hab den Beamten eine Denksportaufgabe gegeben


Gruss Sascha
__________________
MFG Sascha
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 28.08.2007, 20:43
Benutzerbild von totto
totto totto ist offline
BF-Sponsor
 
Registriert seit: 25.07.2007
Ort: linker Niederrhein zwischen Rhein und Maas
Beiträge: 933
Boot: Mopres 4,20 & 500 Mercury Thunderbolt Boot & Motor Bj. 67
1.790 Danke in 893 Beiträgen
Standard

Hi Sascha,
habe das gleiche Auto und aktuell das gleiche Problem,
wie war deine Denksportaufgabe ?
__________________
"Es ist nicht deine Schuld das die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld wenn sie so bleibt" cc. FARIN URLAUB
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 28.08.2007, 20:48
Benutzerbild von Eckaat
Eckaat Eckaat ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 07.08.2005
Ort: Volksrepublik Mecklenburg
Beiträge: 6.476
Rufzeichen oder MMSI: Wer bekommt das Lammfilet mit grünen Bohnen?
16.423 Danke in 5.873 Beiträgen
Eckaat eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Sea Ray 176 Beitrag anzeigen
Und denke dran, wenn die dich anhalten bist du ausser der Strafe auf dem Parkplatz bis Montag gefangen, die lassen dich keinen Meter mehr weiterfahren
Das nächste Problem ist meist, das dein Auto nur noch 2 Sitzplätze eingetragen hat , gerade bei Kleinbussen ärgerlich

Das kommt auf die Beamten an, ich durfte bisher immer (2x) mit einer Ermahnung weiterfahren. Dummstellen und ein doofes Gesicht machen hilft manchmal(fällt mir nicht schwer ).

Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 28.08.2007, 20:52
Benutzerbild von divefreak
divefreak divefreak ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2006
Ort: Flensburg
Beiträge: 9.271
Boot: mir langen die Probefahrten! ;-)
4.998 Danke in 3.112 Beiträgen
divefreak eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
und ein doofes Gesicht machen hilft manchmal(fällt mir nicht schwer ).

Warum glaub ich dir das nur aus Wort?


MFG René

P.S nicht böse sein....
__________________
MFG René

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 28.08.2007, 21:00
Benutzerbild von Galaxy2001
Galaxy2001 Galaxy2001 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 30.08.2004
Ort: Hamm/NRW
Beiträge: 1.057
Boot: Maxum 2700 SCR
3.562 Danke in 1.209 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von totto Beitrag anzeigen
Hi Sascha,
habe das gleiche Auto und aktuell das gleiche Problem,
wie war deine Denksportaufgabe ?
Hab beim Fianzamt angerufen:

Hab der Dame erklärt ,das ich die hohen Steuern ja zahlen würde,aber der TÜV mir aus baulichen Gründen keinen PKW einträgt.

Danach hab ich erklärt,das ich ,wenn ich den Steuerbescheid anerkenne ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz fahre.

Nun wollte ich eigentlich nur noch wissen,ob im Falle eines Unfalls das Finanzamt alle weiteren Kosten übernimmt,oder ich mir ,bis der Fall geklärt ist,einen Leihwagen auf Amtskosten nehmen könne.

Naja,ich hab die Dame ganz gut zum stottern gebracht,sie wolle sich nochmal schlau machen.

Zwei Tage später hatte ich einen neuen Steuerbescheid über 172Euro

Gruss Sascha

PS:Nissan Navara BJ:2000
LKW offener Kasten
zul.Gewicht.2810KG
5 Sitzer
__________________
MFG Sascha
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 28.08.2007, 21:00
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.05.2005
Ort: Kulmbach - Punat
Beiträge: 11.598
Boot: Cranchi 50 HT
7.803 Danke in 4.585 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Das kommt auf die Beamten an, ich durfte bisher immer (2x) mit einer Ermahnung weiterfahren. Dummstellen und ein doofes Gesicht machen hilft manchmal(fällt mir nicht schwer ).

Gruß Ecki
Mir ist das selbst noch nicht passiert, aber meinem Kollegen auf der 500km Heimfahrt von einer Off-Road Veranstaltung, von Sonntag früh um 9 bis Montag 0Uhr stand er auf nem Autobahnarkplatz ohne Toilette, ohne Verpflegung, er durfte nicht mal bis zur 5km entfernten Raststätte weiterfahren ............vielleicht war sein Gesichtsausdruck zu intelligent
__________________
Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 28.08.2007, 21:04
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.05.2005
Ort: Kulmbach - Punat
Beiträge: 11.598
Boot: Cranchi 50 HT
7.803 Danke in 4.585 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Galaxy2001 Beitrag anzeigen
Hab beim Fianzamt angerufen:

Hab der Dame erklärt ,das ich die hohen Steuern ja zahlen würde,aber der TÜV mir aus baulichen Gründen keinen PKW einträgt.

Danach hab ich erklärt,das ich ,wenn ich den Steuerbescheid anerkenne ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz fahre.

Nun wollte ich eigentlich nur noch wissen,ob im Falle eines Unfalls das Finanzamt alle weiteren Kosten übernimmt,oder ich mir ,bis der Fall geklärt ist,einen Leihwagen auf Amtskosten nehmen könne.

Warum solltest du ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz fahren, die Besteuerung hat nun rein gar nichts damit zu tun.
__________________
Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 28.08.2007, 21:06
Benutzerbild von Galaxy2001
Galaxy2001 Galaxy2001 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 30.08.2004
Ort: Hamm/NRW
Beiträge: 1.057
Boot: Maxum 2700 SCR
3.562 Danke in 1.209 Beiträgen
Standard

Im Fahrzeugschein steht LKW und ist als LKW versichert.
__________________
MFG Sascha
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 28.08.2007, 21:13
Benutzerbild von totto
totto totto ist offline
BF-Sponsor
 
Registriert seit: 25.07.2007
Ort: linker Niederrhein zwischen Rhein und Maas
Beiträge: 933
Boot: Mopres 4,20 & 500 Mercury Thunderbolt Boot & Motor Bj. 67
1.790 Danke in 893 Beiträgen
Standard

Cool !!! Danke
__________________
"Es ist nicht deine Schuld das die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld wenn sie so bleibt" cc. FARIN URLAUB
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 28.08.2007, 21:13
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.05.2005
Ort: Kulmbach - Punat
Beiträge: 11.598
Boot: Cranchi 50 HT
7.803 Danke in 4.585 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Galaxy2001 Beitrag anzeigen
Im Fahrzeugschein steht LKW und ist als LKW versichert.
Das ist mir schon klar, aber du verlierst noch lang keinen Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis, nur weil dir das Amt den PKW-Steuersatz verrechnet.
Allerdings ist die Versteuerungsberechnung vom zuständigen Finanzamt abhängig und somit in jedem landkreis anders gehandhabt, bei uns zahlt man auf Geländewagen geschlossen ohne vorfahren zu müssen beim Finanzamt LKW Steuer, in der Nachbarstadt muß man beim FA vorfahren und den "LKW" besichtigen lassen, wird da nuranerkannt wenn Seitenscheiben mit Blechen zugeschweisst sind und das Auto den Eindruck eines Arbeitsautos macht.
Es liegt also im Ermesen des Sachbearbeiters
__________________
Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 29.08.2007, 08:02
Helios Helios ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 26.06.2005
Ort: Nürnberger Land
Beiträge: 195
98 Danke in 52 Beiträgen
Standard

Hallo Ingo,

ich hab mir einen Mazda BT 50 1,5 Cab zugelegt, das Teil hat knapp 1,2 to Zuladung bei 3 to Anhängezuglast, die Pritschenlänge ist 1,75m - wegen der zu kurzen Pritsche ist der L200 für mich uninteressant.

Soweit mir bekannt werden die Doppelkabiner als PKW besteuert, wegen dem Verhältnis Innenraum zu Pritschenlänge. Wenn die Fahrzeuge über 2,8 to sind, dann gelten sie aber als LKW und unterliegen somit diesen Regelungen - ich war letztens am Überholen (alle Brummis mit 60 Sachen in Reihe geschlichen), als ein LKW Überholverbot war (ich mit 140 PS vorbeigezogen) - gleichzeitig wurden rechts die LKW's zur Kontrolle herausgewunken (was guggt der Sheriff so böse rüber???) => kost 60 Euro und 1 Point.

Ich hab mir auf die Pritsche ein aufwändigeres Hardtop getellt, ob ich damit eine Umschreibung als SoKfz-WoMo bekomme steht momentan noch in den Sternen, da ich keinen Platz für ein festes Spülbecken mit Abwassertank finde.


Das Anhängerzugverbot gilt zwar für alle Lkw's, aber speziell für gewerblich genutzte Fahrzeuge und die story mit dem Weiterfahrverbot halt ich für ein Gerücht.
http://www.pickup-wohnkabinen-forum....52de9c5ecee606
__________________
grüsse
Jürgen
Let it RIB
Gesellenprüfung im Hafengammeln bestanden:
kochen, im Hafenbecken nach Schlüssel tauchen,
abhauen ohne zu bezahlen
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 29.08.2007, 08:42
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.843
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.717 Danke in 8.197 Beiträgen
Standard

die meisten dieser Fahrzeuge wurden weder als PKW noch als LKW zugelassen, sondern galten als sog. Kombinationsfahrzeuge (ab 2.8 to) ...
Zulassung und Versicherung als PKW und Steuer nach Gewicht ... (wie bei den Sonderfahrzeugen Wombi) ....

aber beides ist Geschichte und es gab keinen Bestandsschutz, im Gegenteil, das Gesetz wurde nachträglich beschlossen und die betroffenen wurden rückwirkend zur Kasse gebeten ...
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 29.08.2007, 09:23
Helios Helios ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 26.06.2005
Ort: Nürnberger Land
Beiträge: 195
98 Danke in 52 Beiträgen
Standard

jo - bissel unglücklich ausgedrückt

unter 2,8to strassenverkehrsrechtlich ein PKW

über 2,8to
a) LKW => Anhänger-Wochenendefahrverbot in Ferienzeit bzw. AnhängerSonntagsfahrverbot mit Anhänger bei Fahrzeugen bis 3,5to

b) SoKfz - Wohnmobil => kein Anhängerzugverbot an Sonn-/Feiertagen bzw. Wochenenden während der Ferienzeit

so hab ich den Kladderadatsch verstanden, wobei die Rennleitung verschärft gewerblich aussehende Fahrzeuge wegen der Arbeitszeiten der Fahrer überprüft - bei vielen PickUp's sind Firmen die Eigentümer und nicht PrivatLeute.
__________________
grüsse
Jürgen
Let it RIB
Gesellenprüfung im Hafengammeln bestanden:
kochen, im Hafenbecken nach Schlüssel tauchen,
abhauen ohne zu bezahlen
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 43 von 43


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:32 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.