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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Schifffahrtstraße durch Brücke gesperrt - wie ist das da mit der Vorfahrt?
Hi!
Aufgrund einer kurzen Diskussion bei einem Anlegemanöver letztens möchte ich mal kurz klären, ob es ein Fehlverhalten meinerseits gab. Und zwar haben wir ein Anlegemanöver beim Stadthafen Kappeln/Schlei gefahren. Der Hafen ist direkt vor der Klappbrücke angesiedelt. Wir (auf den Bildern rot dargestellt) haben im dichten vorbeifahren noch einen freien Liegeplatz im Stadthafen erspäht und haben diesen mit einer 270° Linkskurve anschließend angelaufen. Die Brücke war zu, die Schifffahrtstraße sogesehen zumindest für zu hohe Boote gesperrt. Ein anderes Segelboot (grün dargestellt) motorte ziemlich langsam ebenfalls dicht am Yachthafen entlang. Da die Brücke eh geschlossen war und der Segler somit eindeutig nur die Zeit bis zur Öffnung totgeschlagen hatte, bin ich recht zielstrebig zur freien Box gefahren. Der Segler erkannte das und steuerte ein Wenig nach Backbord, damit das klar geht. Gab also kein Problem. Aber mein Mitfahrer meinte, ich würde mir die Vorfahrtsregeln hinbiegen. Wie läuft es denn mit Vorfahrt, wenn die Schifffahrtstraße durch eine geschlossene Brücke eindeutig eine Sackgasse ist? Hätte ich streng genau genommen aufstoppen und das andere Boot vorbeilassen müssen? Also nochmal: die Situation war nicht knapp, nicht gefährlich, es wurde nicht gemeckert und es hätte auch nicht gerummst. Es geht mir nur um die Sachlage. (Ach ja, Quellennachweis: die Bilder gibt es ohne Kurseintragungen auf www.sejlerens.com)
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Gruß Nils |
#2
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Die Brücke ist noch ziemlich weit weg - wird im Straßenverkehr "rechts-vor-links" ausgehebelt, nur weil 100 m weiter ein LKW die Straße blockiert ??
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#3
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Ich meine auch, dass du hättest aufstoppen müssen.
Dann hättest du auch bei dem Anlegemanöver doch auch mehr Zeit und Raum gehabt. Der andere war ja auch dicht am Hafen, oder? Achim |
#4
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Zitat:
So funktioniert es überall reibungslos...mitdenken und handeln. Willy
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#5
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Naja, was mich davon abhielt war der Versatz durch den Strom. Ich hätte noch einen Kreis fahren müssen, um wieder gut zur Box zu kommen. Problematisch war es insofern ja nicht, da der andere Segler mein Vorhaben sofort kapiert hatte und ohne zögern seinen Kurs änderte. Darauf hatte ich spekuliert, da er ja eh nicht durch die Brücke fahren konnte. Wobei ich dazu sagen muss, dass seine Kursänderung nicht notwendig war, wir wären auch so noch vor ihm in die Box gekommen (natürlich wären wir uns relativ nahe gekommen - nicht im übertragenen Sinne ). Er fuhr wirklich ziemlich langsam. Aber mit der Kursänderung wurde die Situation eindeutig.
Auf Teufel komm raus hätte ich es natürlich nicht so gemacht.
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Gruß Nils |
#6
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Hallo Nils, frage war es ein Motorboot (Segler unter Maschiene) oder mit Segel? Wenn es ein Motorboot gewesen ist hätte es Vorfahrt gehabt ( rechts vor links ) und als Segler kommt es wieder auf die Windrichtung an. Da das andere Boot aber dein Manöver erkannte und von sich den Kurs geänderthat um hinter deinem Heck vorbei zufahren hat sich doch alles von selbst erledigt.
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Gruss Günni |
#7
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Wenn ich ein Extrakringel fahren muß, dann laß ich mit meiner Blödheit den Rest der fahrenden Zunft in Ruhe und warte bis alles grün ist. Also auskuppeln oder den Kringel größer machen.
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#8
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Das andere Boot als auch wir bewegten sich unter Motor.
Ecki: wenn ich alles abgewartet und neue Kreise gezogen hätte, dann hätte mir mit Chance noch jemand diesen (letzten freien) Liegeplatz geklaut .
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Gruß Nils |
#10
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Ach ja, ich vergaß, daß im Westen neuerdings alles knapp ist.
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#11
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Mit dem Boot in NL, das war 1986 mit diesem schicken Charterboot:
Aber ich war da erst 8 und erinnere zumindest keine Liegeplatznot oder haarige Manöver. Außer der anderen Charterbootcrew, die ihr Boot mit ordentlich Gas vom Steg wegbewegen wollte und mit dem Heck die Stegbeplankung abgesemmelt hat . Es ist vielleicht nicht alles knapp, aber Liegeplätze in der Saison schon .
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Gruß Nils |
#12
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Nils, wenn der andere Dein Vorhaben erkannt hat und Dir (weil er selbst offenbar kein Interesse am LP hatte) den Vortritt ließ - wo ist Dein Problem? Soll ich jetzt, wenn mich (mit Radl) ein Autofahrer freundlich rüberwinkt, einen Thread hier aufmachen, ob ich wohl gegen die StVO verstoßen hätte?
Wenn Du dem anderen den LP weggenommen hättest, wär´s arg schofel. |
#13
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Nee, den Liegeplatz haben wir nicht geraubt.
Meine Frage war: inwiefern wirkt sich eine nicht durchfahrbare Brücke auf die Seeschifffahrtsstraße aus?
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Gruß Nils |
#14
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Oha...da hat sich bestimmt so einiges geändert. Die Angst vor knappen Manövern darf man dort ebensowenig haben wie übertriebenen Ordnungssinn, was die Verkehrsregeln betrifft.
Es muss passen und man muss Rücksicht nehmen,....dann ist man schon weit vorn. Gruß Willy |
#15
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Naja wenn eine Behinderung des anderen ausgeschlossen ist, also das Manöver beendet ist, bevor der andere Verkehrsteilnehmer die Stelle erreicht hat. Ist das Manöver legitim.
Man wartet ja z.B. an einer Kreuzung auch nicht wenn von rechts jemand kommt, derjenige aber noch 500m entfernt ist... |
#16
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@ Giligan: haarklein ausgearbeitete Vorschriften haben ja auch immer den Nachteil, dass Sturköpfe sinnlos auf ihr Recht pochen können . Viel Regulierung ist nicht immer förderlich, wie ich finde. Gegenseitige Rücksichtnahme - trotz Vorfahrt auch mal sehen, dass man selber durch kleine Kursänderungen keine Nachteile, der andere aber Vorteile hat. Zum Glück gibt es das auch hier gar nicht so selten.
@ Surely: Ja, als er uns passierte, hing unser Mors nur noch einen halben Meter aus der Box .
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Gruß Nils |
#17
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Zitat:
Ihr fahrt unter Motor, Du als Überholer hast Dich freizuhalten (so verstehe ich anhand der Skizze die Situation), der motorende Segler als Überholter ist kurshaltepflichtig. Du musst also Deinen Kringel in jedem Fall so gross fahren, dass Du hinter ihm passierst (und keinen anderen behinderst). Falls Du ihn nach 270 Grad "voraus" hast, musst Du eh ausweichen, da er im Fahrwasser fährt, und Du es querst. Das man als seriöser Bootsfahrer nicht auf seine (nicht vorhandene) "Vorfahrt" pocht, sondern dem Kringler nett Platz macht (so der vorhanden ist), ist eine nette Geste, die sich so auch anbietet-aber verlass Dich niemals darauf, dass wir alle nett sind;)
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Tot ziens vom Zeelandfan Christian In der Ruhe liegt die Kraft www.cvr-sailing.de |
#18
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PS: strenggenommen hatte Dein Mitfahrer also recht...;)
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#19
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das ist mal wieder typisch deutsch
wo keine Probleme sind werden welche hin diskutiert hier haben zwei ihren gesunden Menschenverstand walten lassen, es ist nix passiert und dann wird darüber ein Fass aufgemacht so langsam wundert mich in diesem Land nichts mehr Gruß Bernd
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
#20
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Zitat:
..entspann Dich wieder-er hat ne Frage gestellt und ne klare Antwort bekommen-das ist doch wohl u.a. der Sinn eines solchen Forums??? Oder habe ich da als Newbie was falsch verstanden???
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Tot ziens vom Zeelandfan Christian In der Ruhe liegt die Kraft www.cvr-sailing.de |
#21
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Hi!
Überholer war ich nicht. Das andere Boot fuhr bereits vor dem Kringel hinter uns, jedoch in einem Abstand, dass ich es nicht weiter beachtete. Nun dauerte der Kringel etwas länger (wegen der Strömung größerer Bogen) und das andere Boot kam näher. Zur Rechtsfrage: verdammt, dabei hat mein Mitfahrer nicht mal einen Bootsschein (und sein Opti-Schein ist seit dem 14. Lebensjahr abgelaufen ). Okay, also die Brücke wirkt sich gar nicht auf die Vorfahrtsregeln aus. Das scheinen die auf dem Bild erkennbaren Fahrgastschiffe jedoch nicht zu wissen (bzw. deren Kapitäne). Die legen nicht selten exakt zur Brückenöffnung ab, rangieren rückwärts ins Fahrwasser, blockieren den Bootsverkehr, behindern und gefährden gar teilweise die anderen. Bei denen gilt demnach nicht die Seeschifffahrtsstraßenordnung, sondern die DSG-Ordnung (der stärkere gewinnt) .
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Gruß Nils |
#22
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Zitat:
Diese runden Kringel auf der Straße, die jeden Fahrtrottel schonungslos entblößen? Stellt euch das mal auf dem Wasser vor..........da ging nix mehr. Gruß Willy
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#23
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Seeschifffahrtstraßenordnung (1) Die Schiffahrt darf durch das Anlegen und Festmachen nicht beeinträchtigt werden. Hat ein Fahrzeug mit dem Manöver des Anlegens begonnen, hat die übrige Schiffahrt diesen Umstand zu berücksichtigen und mit der gebotenen Vorsicht zu navigieren. § 33 Anlegen und Festmachen Also doch alles richtig gemacht. Der "Anleger" und der "Weiterfahrer" haben sich korrekt verhalten. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#24
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Zitat:
Gruß, Ulrich |
#25
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Zitat:
In dem Falle querst Du nach 270 Grad die Seeschiffahrtsstrasse und musst eh ausweichen. Könnte es sein, dass die Fahrgastschiffe auf der Schlei Sonderrechte haben?? Ich weiss es nicht...
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