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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Trailer mit roter Nummer
Hallo Leute
ich hab da mal eine frage, die wohl für erfahrene kein problem sein dürfte. Ich hab mein Boot und natürlich den Trailer dazu in Kroatien seit mehreren Jahre. nun möchte ich das boot mal hier her ziehen und hab jetzt natürlich keinen TÜV und auch keine Zulassung mehr. Kann ich das Boot mit einer Roten Nummer bzw einem kurzkennzeichen hier her ziehen und was muß ich beachten ???? Gruß Boris |
#2
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Ich bin mir nicht 100% sicher, meine aber dass das rote Kennzeichen im Ausland nicht gültig ist.
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Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
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#3
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Nunja, hier fahren auch häufig niederländische Fahrzeuge legal mit Überführungskennzeichen : ein selbstgemaltes Blatt mit ner sechsstelligen Nummer !
Ein Problem ist es meines Wissens, wenn der Trailer bereits zugelassen wäre. Eine "Doppelzulassung" (regulär plus rot) wäre nicht erlaubt, aber Deiner ist ja abgemeldet. |
#4
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Du musst erstmal unterscheiden,
Rotes Kennzeichen, erhalten nur noch gew. Händler. Privatleute müssen ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Das sagt der ADAC dazu: Zitat: Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht. .... Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt. ..... In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde .
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Gruß vom Oberrhein. |
#5
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Des weiteren mußt du mit der Versicherung klären, ob du mit dem Kurzzeitkennzeichen am Trailer diesen auch beladen darfst. Die Versicherung gilt in erster Linie nur für den Trailer. Das Boot darauf ist nicht automatisch mitversichert, da das Kennzeichen nur für die Überführung des Trailers gilt und nicht für einen Transport.
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Bis denne Ralf |
#6
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Hallo Boris,
um deinen Trailer zurück nach D zu fahren brauchst du nichts außer einem Termin bei deinem TÜV. Dann holst du den Trailer und fährst auf direkten Weg zur Prüfstelle (zunindest offiziel ) Ein Kurzzeitkennzeichen ist nicht nötig und nicht möglich, da dein Trailer nicht zweimal zugelassen werden kann. Gruß Jürgen |
#7
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Zitat:
Ohne Zulassung auf dem direktem Weg zum TÜV geht glaube ich nur innerhalb Deutschlands, oder?
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Bis denne Ralf |
#8
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Hallo,
habe selber rote Kennzeichen und wollte mir ein Boot aus Italien holen, rotes Kennzeichen nicht gültig, habe mir ein Kurkennzeichen besorgt und dann war alles perfekt, ausser das Boot. Gruß Alex |
#9
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Hallo,
sorry, hab wohl nicht richtig gelesen. Was ich schrieb gilt nur, wenn zugelassen aber ohne TÜV |
#10
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Das Boot sollte sowieso eine eigene Versicherung haben und ist meines wissens nicht in einer Trailerhaftpflicht eingeschlossen.
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Gruß vom Oberrhein. |
#11
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Ein Kurzkennzeichen ist im Ausland nicht gültig. Das Boot extra zu versichern brauch man auch nicht, es kann ja auf dem Trailer keinen schaden anrichten.
Es gibt aber ein Überführungskennzeichen womit man im Ausland ein Fahrzeug/Trailer bewegen kann. Dazu kann die Zulassungsstelle Dir sicherlich mehr erzählen. Ich selber habe ein Trailer mit Boot aus Kroatien geholt, dazu habe ich einfach mein Nummernschild vom zugelassenden Trailer angeschraubt. Ich habe Glück gehabt, jetzt hat er TÜV und ist zugelassen. Ich würde mich, an Deiner Stelle, beim Strassenverkehrsamt erkundigen, den hier sagt Dir jeder so wie er es meint....ob es das richtige ist????? Gruß Thomas |
#12
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Rotes Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen ist im Ausland ungültig, vor allem in nicht-EU-Ländern wie HR.
Ausfuhrkennzeichen von deutscher Zulassungsstelle bekommst du nicht, da du 1. einen Ausfur-TÜV brauchst(Bestätigung von deutschem TÜV , das Fahrzeug verkehrssicher ist) 2. Musst du bei der Zulassungsstelle mit diesem Fahrzeug vorfahren, da die Plakette erst geklebt wird wenn der Zulassungsbeamte die Fahrgestellnr. überprüft hat Falls Trailer noch zugelassen einfach über Grenze fahren und den 1.TÜV anfahren
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Gruß Jörg |
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