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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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100km-Aufkleber, wie gross?
moin,
ich habe gerade meinen neuen Trailer zugelassen, incl. 100km-Zulassung. Dabei wird einem ja jetzt ein gesiegelter Aufkleber ausgehändigt, der an der Trailerrückseite angebracht werden muss. dieser Aufkleber hat sage und schreibe 20cm Durchmesser. auf die Frage, wie ich den wohl befestigen sollte, antwortete die Dame mir lapidar, einen anderen Aufkleber hätte sie nicht. Wie gross ist der Aufkleber an euren, für 100km zugelassenen, Anhängern, und wie habt ihr den an eurem Trailer befestigt? Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#2
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wir sind doch in Deutschland
alles nach DIN.. also 20cm. Hatte auch gefragt nach einem kleinerem Aufkleber.. passte dann auf den Radlauf.. habe auber auch schon Boote mit dem Kleber auf dem Spiegel
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By Karsten
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#3
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Schutzblech habe ich auch schon überlegt, ist dann aber nicht "Fahzeugrückseite",
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#4
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schutzblech ist ok.
der Passt aber auch auf die Lichtleiste wenn man die übersthenden Ecken einfach umklappt. Er ist dann nicht mehr ganz rund aber die Rennleitung juckt das nicht. Hauptsache die Zahl 100 und das Siegel sind erkennbar. Ganz vorschriftstreue würden natürlich einen runden Halter mit 20 cm °aus Blech bauen den sie dann an die Lichtleiste Schrauben.
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Gruß Olli
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#5
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Hallo,
die Größe ist vom Verkehrsministerium vorgegeben. Ich habe mir eine entsprechende Aluplatte angefertigt, an der Beleuchtungsbrücke befestigt und dann den Aufkleber aufgeklebt. Ich habe auch schon manche mit dem Aufkleber auf dem linken Kotflügel gesehen. Gruß Peter |
#6
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Zitat:
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#7
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Zitat:
Siggi
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#8
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Zitat:
ggf kann man den Kleber auch ganz weglassen. Könnte nur sein das man eher angehalten wird wenn mann mit 110 unterwges ist. Jetzt sage bitte keiner man verliert den Versicherungsschutz bei 100 km/h wenn der Aufkleber nicht angebracht ist.
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Gruß Olli |
#9
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Zitat:
Mein Aufkleber ist natürlich auch 20 cm und ich habe mir vom Fensterbauer einen Rest einer alten Alufensterbank geholt und das Ganze auf die vorhandene Lichtleiste genietet. Da mir schon Berichte über abgeschraubte 100-er Kennzeichen zu Ohren gekommen sind habe ich mich für das Nieten entschieden. Grüße Joachim |
#10
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Naja, dann weiss ich jetzt wenigstens, dass die Dinger einheitlich sind und nicht nur einfach unsere Zulassungsstelle zu blöd ist. Dann will ich das Problem mal dem Verkäufer bei der Auslieferung überlassen, habe dem Trailer ja schliesslich mit 100er Zulassung am Werk gekauft,
Siggi
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#11
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20 cm und sieht auch schaisse aus.aber der fürs auto - der früher noch notwendig war-ist wesendlich kleiner .
bei meinem trailer waren die kotflügel breit genug |
#12
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noch was wegen 100er zulassung:
mein bokktrailer hat die ja auch weil ich ihn so bestellt hab( zB stossdämpfer sind dann ja pflicht) - vor 2 wochen musste er das 2temal zum tüv und ihm wurde die 100er zulassung wieder entzogen weil: auf den reifen war keine nummer an der man feststellen konnte wie alt die reifen sind für eine 100er zulassung muss man aber nachweisen können das die reifen nicht älter als 6 jahre sind !!! meine trailerreifen habe echt keine DOT nummer ! der trailer is nu 4 jahre alt-aber der beweis auf den reifen fehlt neue reifen=neue 100er zulassung also augen auf
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#13
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Hallo zusammen,
ich finde den Aufkleber auch nur "mittel", habe mich dann für die Variante "aufkleberfrei" entschieden und hat prompt geklappt. Tempomat bei 105km/h eingerastet und nach geraumer Zeit zum Folgen aufgefordert worden . Guten Tag, Autobahnpolizei Hessen, Fahrzeugkontrolle...... Die komplette Leier, letztendlich alles i.O.; der fehlende 100 Aufkleber wurde überhaupt nicht bemängelt, nachdem der Nachweis über die Fahrzeugpapiere erbracht werden konnte. Ein freundlicher Urlaubsgruss und die Angelegnheit war erledigt. Gruss Uwe |
#14
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Guten Abend,
ich hatte mir einen Lollipop mit der Stichsäge aus Blech ausgesägt, mit Hammerschlag-Rostschutzfarbe gerollt und ein Kederband drumrumgezogen. Der Lollipop war dann mit 3 Schrauben an der Lichtleiste dran. Den Lollipop hab ich noch für die nächste Gespannbescheinigung. Viele Grüße aus Wuppertal - Stefan
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Viele Grüße aus dem Bergischen - Stefan |
#15
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Das ist doch grausam.......
Also doch die "OHNE" variante!
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Ruhe suchen kann man an mancherlei Ort, Ruhe finden nur in sich selbst. Grüße aus Bremen Ady Mitglied im BYC-Bremen |
#16
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Naja, habe auch schon jemanden gesehen, der hat das Schild einfach auf den Heckspiegel seines Boote geklebt, das finde ich wirklich grausam.
Ein Boot auf dem Trailer finde ich ja grundsätzlich grausam. Gruß Stefan
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Viele Grüße aus dem Bergischen - Stefan
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#17
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Du mußt keinen Aufkleber nehmen,
die Schildermacher haben das auch direkt als Blechschild. Mußt aber danach fragen, sonst geben sie dir immer den Aufkleber. Nils
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Gruß Nils |
#18
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Yep, ist keine artgerechte Haltung!
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-zwazl |
#19
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Zitat:
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-zwazl |
#20
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Zitat:
die Größe der Geschwindigkeitsschilder ist nach der STVZO vorgegeben. Ihr findet dies im § 58 der STVZO. Hier ein Link: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__58.html Gruß Hans |
#21
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Hallo alle zusammen !
Finde die Größe auch ein bischen übertrieben, aber wir sind halt in Deutschland....... Habe mir ein ALU Schild geschnitten (rund) und auf die Lichtleiste genietet,war noch genug Platz . Gruß Mecky |
#22
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Habt Ihr den kein schild für den Zugwagen bekommen? Hier müssen beide zum TÜV , Anhänger und Zugwagen und für den wagen gibts dann ne kleine Plakette mit Siegel.
In diesem Sinne Averna Dirk
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#23
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Zitat:
ist nicht mehr notwendig.
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Grüsse Ulli |
#24
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HALLO Dirk, natürlich mußte ich auch mit dem gesamten Gespann zum TÜV: aber nur zur Kontrolle der Reifen am Zugfahrzeug . Dürfen nicht älter
als 2Jahre sein.wie auch am Anhängern. Plaketten für Zugfahrzeuge gibt es nicht. Gruß Mecky |
#25
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Zitat:
Das wäre neu.War mit meinem Wohni zum TÜv wegen 100 zul. Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein beim AH. ,Zugfahrzeug hat nichts mit der 100tr Zulassung vom Wohnwagen zu tun,zumindest nicht bei der Abnahme. hery Geändert von hery (18.10.2007 um 13:41 Uhr) |
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