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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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MwSt-Nachweis Boot Bj. 1988
Hallo Bootsfreunde,
ich war schon lange im nicht mehr im Forum und mir brennt schon seit längerer Zeit eine Frage unter den Nägeln (ääh- Rumpf) Unser Boot (Bayliner) ist Bj. 1988 mit Liegeplatz in den Niederlanden. Gekauft 2002 von einem NL-Länder damaliger Wohnsitz Deutschland. Von einem MwSt. -Nachweis wußten wir damals nichts und haben somit auch keinen. (Damaliger Besitzer nicht mehr auffindbar) Wo kann man so einen Nachweis bekommen? Vielleicht bei Bayliner od. Zoll? Was für Probleme könnten auftreten wenn ich mit dem Boot in Deutschland fahre, oder es per Transporteur nach spanien oder Frankreich bringen möchte. Was ist beim weiteren Verkauf zu beachten. Wäre um einen Rat oder Infos sehr dankbar. Liebe Grüße Heike
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Liebe Grüße vom Leinenäffchen Heike |
#2
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Moin Heike,
Zitat:
Zitat:
Nochmal zum Verständnis: Ihr habt das Boot 2002 von einem (privaten) Holländer in Deutschland gekauft, der es entweder
mfg Martin |
#3
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Hi Heike,
verstehe nicht so ganz Deine Problematik Du hast doch die Bayliner privat gekauft. Also Privat von Privat, oder? Bei Privatkäufen entfällt ja sowieso die Mwst. Der Erstbesitzer wird doch wahrscheinlich beim damaligen Neukauf das Boot versteuert haben....
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Gruß, Michel Crownline 250 CR |
#4
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Warum poste ich eigentlich in letzter Zeit immer mit allen gleichzeitig
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Gruß, Michel Crownline 250 CR |
#5
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Hallo Heike,
wir haben für unsere damaliges Schiff den Nachweis über die bezahlte Mehrwertsteuer von der Werft erhalten. Ob Du bei Bayliner da Erfolg haben wirst, halte ich für unwahrscheinlich. Auch beim Zoll. Zumal zu dieser Zeit viele Boote unversteuert und unverzollt nach Europa gekommen sind. Du kannst Gllück haben und niemand merkt was. In den Niederlanden ist der Zoll so Mitte - Ende der 90er sehr aktiv im Kontrollieren gewesen. Und da reicht keine Privatrechnung. Diese Aussage habe ich auch noch persönlich von einem niederländischen Zöllner in Roermond bekommen. In letzter Zeit habe ich von Kontrollen in NL nichts gehört. 2003 hatte ich aber auf Norderney Besuch von einem deutschen Zöllner. Und der wollte den Mehrwertsteuernachweis haben. Das heißt unterm Strich, daß der aktuelle Eigner den Nachweis erbringen muß. Kirsten |
#6
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Zitat:
Ich habe mein Boot von nem Österreicher gekauft, den ich nie gesehen habe (Vermittler war der Hafenbesitzer in Ösiland). Und niemand weiß wieviel Besitzer der Kahn vorher hatte. Es gibt für mich eine (beim Kauf abgemeldete) Zulassungsurkunde aus Ösiland, das gehört zur EU und damit ist gut. Ärger gibt´s bei uns im Süden natürlich mit Booten aus der Schweiz (nix EU). Da würd ich als Käufer nachdenken, aber alles was ich in der EU kaufe (und in der EU schonmal zugelassen war) sollte doch für den Laien "unbedenklich" sein. Nachdenkliche Grüße
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#7
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Ich sehe das genauso, aber ich hatte die Probleme beim Kauf des letzten Bootes 1999, Baujahr 1988 (deutscher Eigner, Liegeplatz Kiel). Ohne den Mehrwertsteuernachweis hätte mir der holländische Zoll eine Nachforderung ins Haus geschickt, da das Boot seinen Liegeplatz in NL haben sollte. Die Ware muß sich im freien Verkehr innerhalb der EU befinden. Das heißt sie muß einmal versteuert worden sein. Und das muß nachweisbar sein. Bei Fahrrädern wurde ja auch nicht so viel Schindluder getrieben.
Wie gesagt, ich finde das genauso schwachsinnig (unser Kauf wäre beinahe dran gescheitert), habe aber schon die Erfahrung am eigenen Leib gemacht, daß der Zoll den Nachweis verlangt. Gruß Kirsten |
#8
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Wenn das Boot älter als 1.1.1985 ist, brauchst du keinen Nachweis. Sonst schon.
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#9
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Wobei für den Nachweis ein "Anschein"(end)- Nachweis ausreichen kann, so ein Zöllner in D. Also bei mir von einem deutschen Händler abgestempelte Garantie- Urkunde. Glücklicherweise mit Seriennummer des Bootes. Aber die Nagelprobe mußte ich noch nicht machen.
Das fatale ist das ein Händler nur Rechnungsunterlagen 10 Jahre aufbewahren muß. D.h. selbst wenn der Händler noch existiert, könnte er nach diesem Zeitraum keine Unterlagen über die Lieferung und deren Umsatzsteuerberechnung haben
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
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