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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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EMVG-BEITRAGSBESCHEID
Guten Morgen Leute,
gestern habe ich von der Regulierungsbehörde zwei Gebührenbescheide erhalten. Der eine ist für meine Funke, das geht wohl so in Ordnung. Da weiß man ja schon im voraus. Der zweite ist ein Bescheid zur "elektromagnetischen Verträglichkeit von Geräten". Ist das ok so? Schließlich darf ich ja sowieso nur Geräte in Betrieb nehmen, die die Regulierungsbehörde zugelassen hat, außerdem reduziert sich der Elektrosmog- sofern das nicht nur ein Schlagwort von den Motzern ist, denen eine Mobilfunkantenne die Aussicht vom Balkon versaut - nicht um eine Einheit, wenn ich da was bezahle. Oder ist das so eine Art von Abgabe, bei der die Unverschämtheit nicht in der Abgabe selbst, auch nicht unbedingt in der Höhe sondern nur in der Begründung besteht, vergleichbar mit einer Kurabgabe? Auf gut deutsch eine Abzockerei, gegen die nix zu machen ist. Würde mich mal interessieren. Danke schon mal im voraus. |
#2
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Moin,
wir haben für unsere Luftfunk.- und Navigationsfunkstellen in unseren Flugzeugen auch diese Bescheide bekommen. Dabei nach TKG für die Jahre 2000-2002 und EMVG für die Jahre 1999-2002. Grundsätzlich haben wir Widerspruch eingelegt, weil: 1. Siehe obige Erklärung 2. Weil für EMVG 1999 der Widerspruch positv war, der Bescheid aufgehoben wurde und nun unverschämter Weise einfach das zweite mal berechnet wird. Vor vielen Jahren wurde der EMVG-Beitrag gerichtlich niedergeschlagen. Nun gibt es einen sogenannten Selbstbehalt des Staates, wie hoch der ist konnte ich noch nicht herausfinden, und damit sei das ganze wieder legal und darf berechnet werden. Behauptet jedenfalls die RegTp. Die größte FRECHHEIT ist die Drohung mit mindestens 25 EUR bei einem auch nur teilweise erfolglosem Widerspruchsverfahren. Ist das Rechtens? Also wir haben dennoch Einspruch eingelegt. Wir wollten uns für die Zukunft nichts verbauen. Und wer sagt denn, dass es nicht eine weitere Instanz gibt, die die ganzen Bescheide wieder aufheben läßt. Wer jetzt nicht reklamiert, hat für die Zunkunft auch keine Ansprüche. Die Masse der eingehenden Reklamationen ist meiner Meinung nach auch bedeutend.
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Gruß, Thomas |
#3
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info zum gebührenbescheid findet ihr auf der webpage des deutschen amateurf radio clubs (DARC)
www.darc.de holger
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jack of all trades - master of none |
#4
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Hallo Holger,
da steht drin, daß der Funkerverband von einem Widerspruch abrät, weil irgendwelche Stationen des Verbands von Gebühren befreit worden seien, außerdem entfällt die Widerspruchsgebühr von 25 Euro für Verbandsmitglieder, wenn sie denselben zurück ziehen. Wie man dazu stehen soll, sei jedem selbst überlassen (schleim, kriech). Ich jedenfalls kann nicht erkennen, was das uns Wassersportlern bringen soll. Wenn ich mir die Diskussion darüber im anderen Forum ansehe, scheint mir das ein Fall für meine Yachtrechtschutzversicherung bei Pantaenius zu sein. |
#5
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hallo jürgen,
alternativ bleibt "zahlung unter vorbehalt". dann wird zurückgezahlt, wenn eine spätere aufhebung erfolgt. (so war das bereits vor ein paar jahren mit der damaligen emv-gebühr). holger
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jack of all trades - master of none |
#6
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das fluppt ja wohl nicht mehr, weil - wie im YF zu lesen - das ganze ja wohl 99 seitens der Gerichte nicht dem Grunde nach sonder nur der Höhe nach aufgehoben wurde. Also werde ich meine 3,32 berappen.
ABER: was ist denn mit meinem Fu-Tel zu Hause, mit dem Elektrosmog meines PC´s oder gar der Strahlung meines Handys......boah, welch ungeahnte Einnahmequellen schlummern denn da noch für Eichel´s Centsammler . . . hab ´nen neuen Job für mich - Steuer- und Abgabenerfinder, scheint derzeit gross im kommen zu sein....... und als nächstes kommt selbstverständlich die Besteuerung der Bootsmotoren incl. jährlicher Abgassonderuntersuchung und vielleicht noch die Schattenabgabe auf die Segelfläche.......
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beste Grüße Stefan |
#7
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...und Kurtaxe.... generell überall innerhalb der drei Meilen Zone! Und beim queren von staatlichen Fahrwassern muss dann Mout gezahlt werden.
Es ist schon verwunderlich. Da existieren tausende von Mobiltelefonen auf Autodächern, die mit Sendeleistung und Frequenz einer Mikrowelle konkurrenz machen können, es sind in jedem Baumarkt zulassungs und anmeldefreie Funkgeräte zu bekommen... Warum sind dann UKW Geräte wegen ihrer EM Abstrahlung zu bestrafen? Oder ist es der blanke Neid auf die Bootseigner? bye Hinnerk |
#8
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Guten Morgen,
... genau wie die Kurtaxe! Aber da habe ich es mir schon abgewöhnt, mich zu ärgern. Gestern habe ich vom DSV ein EMail bekommen. Um es auf den Punkt zu bringen, die raten von einem Widerspruch ab. |
#9
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Is nur eine Frage der Definition, lest Euch doch mal die Anlage zum Beschiss - - - äh, Bescheid durch....
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beste Grüße Stefan |
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