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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Was ist denn nun Pflicht? 8-O
Hallo... hallo... hallo...
ich hab da mal ne Frage Gestern wurde mir erzählt, daß es neuerdings Pflicht sei: rote Flagge mitführen Feuerlöscher Almanach (mit den Wasserverkehrsregeln) Schwimmwesten Signalpistole Riemen und einiges mehr... bis jetzt war mir nur bekannt, daß es seemännische Sorgfaltspflicht sei, so etwas mitzuführen - aber nicht per Gesetz und dann auch noch unter Strafe, wenn was nicht dabei ist? Wer kann näheres dazu schreiben? Wo kann man was genaues nachlesen? Ich fass es nicht - bald gibt auch noch Gesetze wie man auf Toilette zu gehen hat... |
#2
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Hallo Carlos,
wenn es Änderungen gäbe, würden die sicher hier veröffentlicht: http://www.bmvbw.de/Wasser-.337.htm http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...hifffahrt.html
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Charly |
#3
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da kann ich nichts derartiges finden
Auf den angegebenen Seiten kann ich nichts derartiges finden - wer weiß noch mehr darüber?
saludos Carlos |
#4
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April ist doch vorbei
Da hat jemand wieder Ausrüstungsempfehlungen mit Gesetz velwechsert Schon allein der Begriff "Almanach (mit den Wasserverkehrsregeln) " läßt unsinniges Stammtischgesabbel erkennen. Eine Seenotsignalpistole erfordert auch mindestens WBK und den dazu erforderlichen Sachkundenachweis. Warum das Mitführen einer roten Sgnalflagge Bestandteil eder seemännischen Sorgfaltspflicht sein soll,würde mich auch interessieren(nicht wirklich) Veralber den Erzähler zurück und erzähle ihm das Fender außenbords fahren auch Gesetz ist,aber nur als OWI belangt wird-meistens drückt die Waspo ein Auge zu Handbreit,Kai PS Solas kommt auch nicht zur Anwendung ))) |
#5
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Du meinst, er hat mich verulkt?
*grr* Robert... sach auch mal was - versuch Deine Ehre zu retten... |
#6
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@Carlos;
Die rote Flagge ist, soweit ich mich erinnere, auf den Deutschen Seeschifffahrtsstraßen (für Notfälle) mitzuführen. Der Almanach wird in NL gefordert! Ansonsten hat er Dich vera....., oder weiß es selbst nicht besser! Oder wie man bei uns in Franken zu sagen pflegt: Er hat was läuten hören, aber nicht zusammenschlagen!
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Grüße Thomas |
#7
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Moin,
bei dem Hinweis auf den Almanach würd' ich auch drauf Tippen, das es sich höchstens um Vorschriften in NL handeln kann. Hierzulande gilt das so jednfalls sicherlich nicht. Eine Pistole z.B. ist ja gar man gar nicht so einfach zu bekommen. Mit sich umhertragen darf man die dann auch nicht am Strand und wo soll man die denn "sicher" verwahren können - auf einem Schlauchboot.... Da hat wohl einer gehofft Dich ins Flachwasser schicken zu können. bye Hinnerk |
#8
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"Die rote Flagge ist, soweit ich mich erinnere, auf den Deutschen Seeschifffahrtsstraßen (für Notfälle) mitzuführen"
Nein,es gibt dort keine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung für Sportboote ,die weder zu Ausbildungs noch zu gewerblichen Zwecken (z.B: Charter) verwendet werden. Gar keine! Es gibt nur öffentliche Bau und Sicherheitsvorschriften für bestimmte Ausrüstungsteile wie z.B. Positionslaternen. |
#9
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Carlos,
mit Ausnahme der Signalpistole musst Du auf dem Bodensee das alles bei dir haben. Zusätzlich musst Du noch ein "Schallsignalgerät" vulgo Tröte dort bei dir haben. Das Wort Almanach deutet aber auf Holland hin, wo das Mitführen eines solchen Pflicht ist. Bezüglich der anderen Ausrüstung weiss ich dort über die Bestimmungen nicht Bescheid. Frank |
#10
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die rote Flagge (bei unsichtigem Wetter: rote Lampe oder angeleuchtete rote Flagge) signalisiert binnen Manövrierunfähigkeit und hat somit durchaus was mit seemännischer Sorgfaltspflicht zu tun.
Wird von der Waschpo hier (Binnenkanäle) im Rahmen der "Aktion aufgeklart" auch verlangt und überprüft. Ob's im Notfall hilft, weiß ich noch nicht, aber wenn mich mal ein Binnenschiffer umbügelt, möchte ich wenigstens sagen können, dass ich bis zum bitteren Ende mit der Flagge wedelnd an Deck gestanden habe ... Ansonsten - schließe mich den Worten der Vorredner an: Almanak klingt nach NL, Signalpistole muss man erstmal dürfen und diebstahlsicher verstauen können.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#11
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Hallo,
das ist anscheinend abhängig vom Revier das befahren wird und von der Zulassungsbehörde. Bei uns in Österreich ist das so: http://www.tirol.gv.at/themen/verkeh...usruestung.pdf Ich hab die Zulassung für Fahrtenbereich 3, wurde von den Italienern 1 x kontrolliert, kein Problem. Aber wie wäre das für mich in den NL
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Grüße Gerhard |
#12
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mon,
hier was zu Holland.... Ausrüstung Vorgeschrieben sind: Ein Signalhorn, zugelassene Navigationsbeleuchtung, Notsignale (rote Flagge, rotes Licht). Fahrzeuge vor Anker müssen am Tage einen schwarzen Ball und bei Nacht ein weißes Rundumlicht führen. Auf einigen Gewässern ist bei geringer Sicht, in Fahrt oder vor Anker, ein Radarreflektor vorgeschrieben. Dies trifft auf den Seeschifffahrtsstraßen, den Seehäfen, z.B. bei Rotterdam, Amsterdam, Delfzijl und den Gewässern in Südholland und Zeeland zu. Auf der Westerschelde und in den Anlaufgebieten der niederländischen Seehäfen der Nordsee ist der Radarreflektor auch bei guter Sicht vorgeschrieben. Ein Segelfahrzeug unter Segeln, das gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, muss einen schwarzen Kegel - Spitze nach unten - führen. Auf der Westerschelde müssen Sportfahrzeuge, ausgenommen kleine offene Boote, eine aktuelle Seekarte des Westerscheldebereiches an Bord mitführen. Für schnelle Motorboote sind zusätzlich vorgeschrieben: Ohnmachtssichere Rettungswesten für jeden Mitfahrenden. Das Boot muß mit einer technischen Einrichtung versehen sein, die ein unbemanntes Fahren unmöglich macht (Quickstop). Ein Feuerlöscher. Eine solide Lenkeinrichtung. Eine solide, geräuschdämpfende Einrichtung für das Abführen der Abgase. Außerdem wird empfohlen: ein Anker mit ausreichend langer Leine, 'Erste-Hilfe'-Ausrüstung, Paddel oder Riemen, Rettungsring, Werkzeug, Handlampe, Rundfunkempfänger und weitere nautische Geräte. Willy PS hier nachzulesen: http://home.t-online.de/home/wsp.nrw...htm#Ausrüstung |
#13
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Hey, danke für die vielen Antworten! Ich fass dann mal zusammen:
Deutschland keine Pflichten, aber manche Dinge sollte man dennoch dabei haben, z.B. rote Flagge - um zumindest behaupten zu können, man hat damit gewedelt bis der Schubverband über einen drüber gefahren ist Holland: Pflicht auf Mobos ist in jedem Fall der Almanach mit den Regeln, Schwimmwesten, Feuerlöscher und dieser Quickstop und noch einiges mehr...? Watn Quatsch, dann kann ich ja gar kein Wasserski auf der Maas fahren... dat janze Zeuch han ich net |
#14
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Kann übrigens schön teuer werden in NL, wenn man die geforderten Ausrüstungsgegenstände nicht dabei hat!
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Grüße vom Pottkind Ricky |
#15
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Teuer? 120,- EUR für nichtdabeihaben der roten Flagge find ich nicht teuer... das find ich abgezockt... wenn man dann wenigstens eine Flagge von der holländischen WaschPo direkt für das Strafgeld bekommen würde
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#16
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teuer ist, wenn die Maschine im Fahrwasser ausfällt und der Kumpel auf seinem Lastkahn nicht weiß. was er von dem Sportboot auf seinem Kurs halten soll. Da steht ein wild gestikulierender Geselle an Bord, meint er nun seine Frau, jagt er eine Wespe die ihn stechen will oder was mag er haben, naja, sicher wird er gleich aus dem Weg gehen.... Gestern hatte er auch einen in seinem Fahrwasser, der arme Kerl hatte die rote Flagge geschwenkt und so konnte der Lastkankumpel im eleganten Bogen drumherum fahren und fragen, ob er Hilfe schicken soll. Gruß Willy PS. Aber, wer keine rote Flagge hat, DER versteht natürlich auf Anhieb was jemand will, der wild auf seinem Boot herumtanzt.... Was mag ein stückchen roter Stoff und ein kurzer Holsstab wohl kosten? 120 Euro sicher nicht. |
#17
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Sarkastisch-aber absolut treffend formuliert.
Gruß Vagabund |
#18
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hin und wieder hab ich`s damit
Willy PS. Motorwilly beim bund... |
#19
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Also Willy, ein hübscher Kerl warst Du damals schon!
Nur frage ich mich, welche Sitten bei Euch geherrscht hatten, dass Du mit dieser Mähne rumlaufen konntest! Da ich ein sogenannter "weisser Jahrgang" bin, kenne ich mich beim "Bund" nicht so gut aus, aber damals (2. Weltkrieg) gabs sowas nicht
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Grüße Thomas |
#20
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@Carlos
Sei froh, das du dein Boot behalten durftest! Da kennen die Holländischen Kollegen auch keine Gnade!
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Grüße vom Pottkind Ricky |
#21
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ich war das doch nicht mit der roten Flagge... mir wurde das nur gesagt, daß derjenige 120,- EUR bezahlt hat...
und das mit der roten Flagge schwenken mag ja auch korrekt sein (ja, ich kauf mir auch eine ) aber ich befürchte, hier bei uns auf dem Rhein kann ich die schwenken wie ich will, der Schubverband würde trotzdem über mein Böötchen fahren, bei der Geschwindigkeit, die die (zumindest rheinabwärts) draufhaben ist da nicht mehr viel mit ausweichen... |
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