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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Mit 2 To. Kupplung - 3 To. ziehen ??
Hallo,
wir hattens schonmal, finde es jedoch nicht. Kann ich mit meinem Auto, zulässige Anhängelast 2 Tonnen, einen Anhänger ziehen, der ein zulässiges Gesamtgewicht 3 Tonnen hat ? 1) wenn der Hänger leer ist, also nur eigengewicht ca. 500 Kg ?? 2) wenn der Hänger mit ca. 1,5 Tonnen beladen ist, also das tatsächliche zur Zeit gezogene Gewicht 2 Tonnen beträgt ?? Das Boot wird so geladen, das die zulässige Stützlast ( 100 kg ) knapp erreicht wird. Im Fall 2. ziehe ich ja nur das erlaubte, zulässige Gewicht. Gesammtmasse Zugfahrzeug und Hänger wurde berücksichtigt. Gruß Doc. |
#2
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Bin mir da absolut nicht sicher aber das sollte gehen
Um Ärger aus dem Weg zu gehen würde ich eine Wiegekarte mitführen
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#3
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Ja, kein Problem. Du darfst ja auch alleine im Auto sitzen, obwohl es für 5 Personen zugelassen ist.
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#4
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Solange du die zulässige Anhängelast (2 t) deines Zugfahrzeuges nicht überschreitest, darst du jeden Anhänger ziehen.
Die 3 T bedeuten in dem Fall ja nur, dass der Anhänger bis zu diesem Gewicht beladen werden KANN... Du kannst auch einen Anhänger mit Leergewicht 2 t dranhängen, solange du nur ne Scheibe Toastbrot reinlegst......aber auf die Ladungssicherung achten....
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#5
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Es wird ja vom ZULÄSSIGEN Gesamtgewicht gesprochen. Wenn das tatsächliche Gewicht dem entspricht was das Zugfahrzeug ziehen darf sollte es keine Probleme geben. Wenn die Polente dir nicht glaubt schicken Sie dich auf die Wagge und dann sehen sie was Sache ist. Sinnvoll ist ein Nachweis mitzuführen über das Gewicht des Hängers( FZGSchein) und Gewicht der Ladung. Und gut is.
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Gruß Sebastian Cranchi P500 Cannonballprojekt 2006/2007: Intersport 320 Cannonballrojekt 2008: Dr. SuleiNER |
#6
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Vorsicht, das ist Führerscheinabhängig
Die Leute, die ihren Führerschein (Klasse 3) vor dem 01.01.1999 gemacht haben, dürfen an ihre PKW auch Hänger mit größerer zulässiger Gesamtmasse anhängen als die max. Anhängelast des PKW ausweist, solange der Hänger nur bis zur max. Anhängelast beladen wird. Soweit ist oben beschriebenes richtig.
Die Leute, die ihren Führerschein (Klasse B) nach dem 01.01.1999 gemacht haben, dürfen das nicht mehr !!! Hier gilt : - zul. Gesamtgewicht des Gespannes darf 3500 kg nicht überschreiten - zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten - tatsächliches Gesamtgewicht des Anhängers darf die zulässige Zugmasse (gebremst) des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4nger) Wer dennoch einen Hänger mit größerem zul. Gesamtgewicht ziehen will/muß braucht den Führerschein Klasse BE. Dieser Umstand kann vor allem dann zum Problem werden, wenn Papi mit seiner "alten" Klasse 3 das Gespann bisher ohne Sorgen gefahren ist und nun kommt es auf der Urlaubsreise zum Fahrerwechsel, weil Papi müde ist oder Sohn auch mal fahren will. Ohne "neue" Klasse BE kann das teuer werden, vor allem bei einem Unfall wird dies von den Versicherungen als grob fahrlässig angesehen (Fahren ohne gültigen Führerschein) und man kann den Versicherungsschutz verlieren.
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Sebastian ----------------------------------------------------------------- Theoretisch sind Theorie und Praxis gleich,...aber praktisch nicht!
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#7
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Füherschein kurz nach dem 01.01.1999 erworben...
Wurde schon mit Boot hinten dran angehalten.. Zu meinem Glück haben die Grün Weißßen dieses sch... Gesetz auch nicht kapiert und mich ziehen lassen Frag mich immer noch nach der Logik... Naja, hat ja angeblich die Harmonisierung mit den EU Führerscheingesetzen mit sich gebracht Gruß Thomas - der immer noch keinen Anhängerführerschein hat - |
#8
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...was bin ich da doch froh, den guten alten ostdeutschen mit nur einem Loch zu haben
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#9
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Möchte mal wissen wer sich diesen Schwachsinn ausgedacht hat. Das ist ja wohl eher ein technisches Problem als ein fahrerisches. Unglaublich.
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi Geändert von Eckaat (22.10.2007 um 23:48 Uhr)
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#10
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Ich habe auch diesen tollen neuen Führerschein der Klasse B.
Zum Glück durfte ich unser Boot (Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von 1300kg) mit unserem Opel Omega Kombi ziehen (hier war das Zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Hänger knappt unter der Grenze... ich hätte 1345kg ziehen dürfen). Und auch mit unserer neuen A-Klasse dürfte ich den Hänger ziehen (hier begrenzt das Leergewicht des Zugfahrzeuge - knapp über 1300kg das, was ich ziehen darf). Wenn wir aber einen großen, schweren Geländewagen hätten, der mit so einem Anhänger bestimmt viel besser klar kommt, als eine kleine poplige A-Klasse, dürfte ich den Hänger nicht ziehen . Diese Regelung finde ich genau so sinnlos, wie die, dass man mit einem FS Klasse B nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t ziehen darf (bei Klasse 3 waren es 7,5t) d.h. schon für ein etwas größeres Wohnmobil oder einen großen Sprinter muss ich einen Führerschein Klasse C1 machen (für schwerere Anhänger an so einem Fahrzeug brauche ich dann natürlich noch den C1E - aber dieser beinhaltet dann immerhin gnädigerweise den BE) Und für das Geld, das ich für all diese Führerscheine ausgeben müsste, kaufen sich andere Leute ein Auto oder ein kleines Boot... |
#11
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Zitat:
soviel kostet ein FS OK ,wenn man 20x poltert
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liebe grüsse aus wien franz |
#12
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Das schlimme an der sache ist ja, wenn du den BE schein machst das du mit so einem Minihänger deine Fahrstunden machst. Das bringt meiner Meinung nach garnix! Es gehört schon eine menge dazu einen Anhänger der 3t wiegt sicher durchs Land zu bewegen.Ich mach das fast Tagtäglich und bin auch schon oft ins schwitzen gekommen!
Wenn die Fahrstunden mit so einem Anhänger gemacht werden ist es ok, alles andere ist nur wieder abzocke! |
#13
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Also das mit dem 1.01.19999 stimmt nicht, es war der 1.07.1999! Das weiss ich so genau weil ich am 16.07.1999 18 geworden bin und schon denn neuen Führerschein bekommen habe obwohl ich komplett nach alter Prüfung meine Fahrschule gemacht habe und noch vor dem 1.07 alles in ner Tasche hatte
An Alle die auch den B haben, (wurde hier noch nicht geschrieben) ihr dürft auch kein Tandem ziehen nur Einachser! Versteh ich zwar nicht ist aber so |
#14
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Hallo,
Danke für die bisherigen Antworten. Also müsste es gehen,Führerschein ist dann auch OK. Alles klar, kann ich losfahren. Danke, Gruß Doc. |
#15
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Ich kenne die Preise nicht genau, aber C1 und BE kosten insgesamt locker 2000€ (C1E statt BE, um wirklich auf das Niveau des alten 3er zu kommen, ist bestimmt noch teurer).
Das reicht schon für ein sehr günstiges, gebrauchtes Auto (also das typische erste eigene Auto) oder auch für eine ordentliche, gebrauchte Jolle... |
#16
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Der 1.7.'99 kanns aber auch nicht gewesen sein, da ich am 1.4. 18 geworden bin (und da auch den Schein fertig hatte) und auch schon den ollen B-Schein machen musste. Zu der Zeit waren aber alle ziemlich planlos und es konnte mir auch keiner sagen, was ich damit denn nun fahren darf.
Hab letztes Jahr dann BE nachgemacht... Chris |
#17
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definitiv der 01.01.1999
Der Stichtag ist definitiv der 01.01.1999, aber es gibt eine Übergangsregelung für die Leute, die in dieser schweren Phase des Umbruchs ihren Führerschein gemacht haben.
Dabei wird noch mal unterschieden in Leute, die vor dem 01.01.1999 das "bis dahin geltende Mindestalter" erreicht hatten und die die es erst danach erreichten. Die "vorher..." haben noch bis 30.06.1999 die alten Berechtigungen erhalten, die "nachher..." konnten zwar noch nach altem Recht geprüft werden, haben aber nur noch die neuen Berechtigungen (Klasse B) erhalten. langsam wirds offtopic... Für alle, die es ganz genau wissen wollen, hier mal gucken (FeV § 76 Nr. 10) oder Fahrlehrer fragen. Ansonsten wünsche ich allen BF-Usern noch einen schönen Abend
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Sebastian ----------------------------------------------------------------- Theoretisch sind Theorie und Praxis gleich,...aber praktisch nicht! |
#18
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Oder einfach ziehen... es geht einiges mehr http://www.myvideo.de/watch/494471
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde) In dubio pro navis |
#19
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Wenn man den Schwachsinn sieht was mit dem EU-Führerschein alles an Klassen aufgetaucht ist: Ich habe Klasse 1 und 3 gemacht. Nach der Umschreibung auf den EU_Führerschein habe ich nun 11!! Führerscheinklassen, wobei diese neue S oder wie die heisst nicht dabei ist die ich aber auch fahren darf. Wenn der Lappen weg ist und ich die ganzen Klassen wieder machen will, wird es mal richtig teuer!
Wiederum muss ich sagen als ich in der Lehre mit nem LT35 langer Radstand und Autotrailer losziehen musste um Autos aus Tiefgaragen, Einbahnstrassen und engen Einfahrten holen musste hätte ich mich über ein paar Übungsstunden mit dem Hänger gefreut. Das lief alles Learning by doing und kräftig schwitzen. Aber bin auch ohne Anhängerprüfung gross geworden. Aber wenn ich mir Vorstelle meine Freundin würde mit unserem Boot am Haken am Gardasee rumgondeln wäre mir nicht wohl Bei den neuen Regeln muss man ja verdammt aufpassen was man darf und was nicht, da muss man vorher zum Verkehrsrechtler und klären welche Zugkombination man fhren darf da die Polente meist auch nicht weiss was los ist.
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Gruß Sebastian Cranchi P500 Cannonballprojekt 2006/2007: Intersport 320 Cannonballrojekt 2008: Dr. SuleiNER |
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