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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Konformitätserklärung / CE-Zertifizierung in der Praxis ;-)
Hallo allerseits,
ich habe mir eure ausgiebigen Diskussionen zum Thema CE-Zertifizierung genau durchgelesen, aber eine Frage bleibt doch offen: Wie muss ich konkret vorgehen, um die beste Aussicht auf Erfolg zu haben? (Gehe auch gerne zu jedem beliebigen Amt - Tipps, wo ich bezahlbar eine Konformitätserklärung herbekomme wären auch super...) Zu mir: Ich habe eine Bayliner 1950 Baujahr 1999 und möchte diese gerne beim WSA anmelden und dann auch versichern. Ich habe leider keine Konformitätserklärung. Das Boot war noch nie in Deutschland angemeldet. Vielen Dank im Voraus für eure Tipps!!! Schönen Gruß, Mipesch |
#2
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Hallo Mipesch,
willst du die CE_Konformitäts...dingens auf jeden Fall und aus prinzip oder willst du einfach nur dein Boot zulassen?
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#3
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Es muss eine so genannte PCA durchgeführt werden (Post construction assessment), wir machen dies, Besichtigung am Boot erforderlich, anschliessend Prüfbericht und Protokoll des Germanischen Lloyd.
Kosten liegen bei ca. 1.500 €. Das PCA ist die einzige Möglichkeit, eine benannte Stelle (GL oder andere) müssen die PCA durchführen - that's all. Weitere Informatione gerne auf Anfrage.
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#4
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Danke für die beiden schnellen Antworten!
Leider klingt das ja nicht so ermutigend - 1500 € ist schon ein Batzen. Geht es auch anders? Eigentlich will ich das Boot einfach nur anmelden. |
#5
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Dann lade dir vom WSA einen Antrag, fülle ihn aus, schicke einen Eigentumsnachweis mit (Rechnung oder Kaufvertrag oder ähnliches) und die Anmeldung erfolgt problemlos.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#6
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Zitat:
Hast du es selbst aus den USA geholt?
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Gruß Wolfgang |
#7
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Nein, das Boot wurde über einen Händler importiert. Von dem habe ich es dann "von privat - in Kommision" gekauft. War da etwas blauäugig...
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#8
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Kauf dir ein CE Aufkleber und kleb ihn drauf. Gibt's bei Conrad oder jedem gut sortierten Aufkleber-Fritzen...
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#9
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Hier, bitte sehr
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#10
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...kein Kommentar dazu!! Ich bin raus.
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#11
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Wie heißt es so schön in einer Werbung:
"That's separate the Boys from Men" Lass dich nicht ärgern......
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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#12
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*schmerz*@CE-Logo
Jaja, wer den Schaden hat.... Ich möchte vor allen Dingen das Boot legal versichern (nicht dass hinterher die Deckung weg ist). Ist da bei dem Kauf von Privat an Privat die Zertifizierung unvermeidlich? |
#13
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Zitat:
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Gruß Jörg
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#14
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Zitat:
Versicherung ist kein Problem, melde das Boot so wie Dieter weiter oben geschrieben hat an und alles wird gut
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#15
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Zitat:
Man bekommt Boote nach Bj. 1998 in D ohne Konfirmitätserklärung nicht zugelassen. Lade dir beim WSA den Anmeldebogen runter und lies das letzte Blatt durch. Wenn das Schiff älter wär dann ist es kein Problem. Als Eigentumsnachweis reicht ja ein Kaufvertrag. |
#16
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Zitat:
leider nicht mehr bei allen WSA's auf die einfache Art möglich. Es gibt zwischenzeitlich im Norden und im Süden von D WSA's die auf eine "Konfi" bestehen. Die kennen auch zwischenzeitlich das Datum Juni 1998. Ansonsten gibt es wirklich nur die Möglichkeit von nav_HH oder eine Konfi vom Hersteller. Übrigens das einfache kleben eines CE Zeichen stellt einen strafbare Handlung dar und CE gilt nur in Verbindung mit einer unterschriebenen Konfi. Nachzulesen in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Zehnten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Sportbootverordnung) Also der Tipp war irgendwie nicht so gut. Gruß Hans |
#17
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Zitat:
diese Aussage von Klaus stimmt leider so nicht. Nicht das Baujahr entscheidet, sondern das 1. INVERKEHRBRINGEN IM EU-RAUM. Im übrigen klappt das Anmelden ohne CE immer noch bei vielen WSA. Ich schicke Dir eine PN mit der richtigen Adresse. Gruß Wepi
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#18
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Anstatt eine krumme Tour mit einer weiteren krummen Tour zu verschleiern, wäre es nicht besser wenn wir mal überlegen, was man gegen den Verkäufer eines solchen Bootes tun kann?
Derjenige der das Boot in Verkehr bringt, hat doch eigentlich dafür zu sorgen, dass eine Konformitätserklärung vorhanden ist. Mipesch schreibt, dass der Händler importiert hätte, anschließend habe er es "im Kundenauftrag" verkauft. Das riecht doch nach Betrug. Ich gehe davon aus, dass ein Händler, selbst wenn er etwas im Kundenauftrag anbietet, schon checkt, ob die erforderlichen Papiere vorhanden sind. Immerhin muß er damit rechnen, daß ihm der Kunde das Boot wieder auf den Hof stellt und das Geld zurück will.
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Gruß Wolfgang |
#19
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Ich denke ehr das es was mit der Garantie zu tun hat, und deswegen im Kundenauftrag verkauft. Von wegen Privat und so...
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Gruß Thomas _______________________ Echte Männer essen keinen Honig........ Echte Männer kauen Bienen............... |
#20
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Wenn das so stimmt, wie Mipesch beschrieben hat, dass der Händler das Boots selbst (aus den USA oder einem anderen Land außerhalb der EU?) importiert und dann angeblich im Kundenauftrag verkauft hat, dann ist da sicher etwas faul. Interessant wäre, wie er Mipesch diese Form des Verkaufs schmackhaft gemacht hat, denn der könnte natürlich normalerweise bei einem solchen verbotenen Trick vom Vertrag zurücktreten. Wenn er das nicht will oder kann, so würde ich verlangen, dass der Händler sich zumindest angemessen an den Kosten für eine nachträgliche Zertifizierung beteiligt.
Denn wenn es auch noch relativ problemlos möglich ist, bei vielen WSA eine Zulassung zu bekommen, so bleibt das Problem, wenn Mipesch das Boot später einmal verkaufen will. Gruß Wepi Geändert von Wepi (01.11.2007 um 12:36 Uhr) |
#21
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Wenn der Verkäufer gewerblich das Boot an eine Person veräussert, dann muss das Verfahren durchgezogen werden, sofern das Boot erstmalig in Verkehr gebracht wird, auch wenn das Boot zum beispiel ein 80er Baujahr hat - man mag über den technischen Sinn und Sinn dieser Vorgaben diskutieren, aber sie existieren nun mal.
Um eines mal vorba auch pauschal auszuräumen: für Hersteller ist die CE-Richtlinie sinnvoll, nicht schwierig anzuwenden und schafft einen einheitlichen Mindeststandard, für Verbraucher eigentlich nicht spürbar ausser eben in einem solchen Fall. Hier aber ganz klar: grundsätzlich sind das Kosten die der Händler zu tragen hat - abgesehen von der rechtlichen Pflicht, aber die Wege des Herren und trickreicher Mitbürger sind oft unergründlich und da kauft schon mal die Oma das Boot und verkauft dann von privat an privat usw....jeder ist halt seines Glückes Schmied ;)
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#22
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Ich würde in den Antrag "Eigenbau" schreiben. Maße und Gewicht dazu - fertig. Der CE-Quatsch gilt doch nur für Händler!
Wenn das mit straßenzugelassenen Anhängern geht, dann sollte das bei einem Boot keine Hürde darstellen. meint Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#23
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Zitat:
Kompliment zu deiner Eckaat 18, ich hätte sie glatt mit einer Sea Ray Seville verwechselt. Du hättest Bootsbauer werden sollen. Ich möchte nicht wissen, wie viele geklaute Anhänger als Eigenbauten unterwegs sind.
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Gruß Wolfgang Geändert von kaceka (01.11.2007 um 18:36 Uhr)
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#24
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Um diesem Thread nach langer Pause einen Abschluss zu geben: Ich habe die CE machen lassen - ist halb so wild bei einem Bowrider, nur leider eben relativ teuer.
Jetzt habe ich durch den Import zwar nicht allzu viel gespart, bin aber auf der sicheren Seite. Nochmals Danke an alle für die Infos. Gruß Mipesch
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#25
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Hallo zusammen.
Ich habe schon viel über die CE-Problematik gelesen. Komme aber bei meinem Problem nicht wirklich weiter. Eventuell könnt Ihr mir helfen, obwohl das ein leidiges und viel diskutiertes Thema ist. Ich möchte mir ein gebrauchtes Boot kaufen. Es handelt sich um eine Maxum 2400 SCR Baujahr 1999. In diesem Jahr ist es auch in der EU in den Verkehr gebracht worden. Der Eigentümer (2. Hand) hat keine Zertifizierungsunterlagen oder kann Sie nicht mehr finden. Normalerweise müsste das Boot laut Richtlinie die CE haben. Ich werde diesbezüglich nochmals die Herstellerplakette ansehen, ob dort CE vermerkt ist - aber das ist ja nicht ausreichend. Frage 1: Sollte dort CE vermerkt sein, kann ich dann kostengünstig die Unterlagen bekommen? Weiter kommt hinzu, dass ein anderer Motor 2004 verbaut wurde. Frage 2: Erlischen in diesem Falle bestehende CE-Zertifizierungen und muss ich evenztuell für den Motor eine CE-Zertifitzierung nachreichen? Der Verkäufer verweist auf die bestehnde Anmeldung und dass dann die Zertifizierung nicht so wichtig sei. Dies halte ich für fraglich. Frage 3: Gibt es da Ausnahmeregelungen. Als wenn ein Gebrauchtbootkauf nicht schon aufwendig genug ist, macht einen diese CE-Problematik echt zu schaffen. Gerne telefoniere ich auch mit einem Expertzen aus diesem Forum. Telefonnummer bitte dann per PN. Vielen Dank für Eure Hilfe. Grüße Thorsten |
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