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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Versicherungsfall in Frankreich
Hallo ihr Skipper da draußen,
auf meiner Reise durch Frankreich habe ich in Chalon/Saone einen kleinen Unfall gehabt. Der Hafenmeister ist mir mit seiner Barkasse in die Backbordflanke gefahren und hat im Stahlrumpf eine Beule und einige tiefe Kratzer hinterlassen. Er war eindeutig schuld und hat sofort einen "constat amiable" aufgesetzt. Das ist ein Dokument, das Autofahrer in Frankreich bei Unfällen kennen. Nun gut, die Stadt als Arbeitgeber des Hafenmeisters hat in voller Anerkennung der Schuld ihres Mitarbeiters mich gebeten, einen Kostenvoranschlag für die Reparatur zu übersenden, um über ihre Versicherung den Schaden zu regulieren. Diesen Kostenvoranschlag (über 2.000 Euro) habe ich, begleitet von einem Brief in bestem Französisch, Ende Oktober übersandt. Es geschah nichts. Nach vier Wochen habe ich die Stadt, wieder in bestem Französisch, daran erinnert, dass ich langsam ein Angebot erwarte. Es geschah nichts. Hat jemand von euch Erfahrung in solchen Dingen? Was sollte ich als nächstes unternehmen? Gruß an alle von Günter |
#2
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N´abend,
am besten hinfahren und die Angelenheit persönlich regelnOder wie wäre es mit anrufen? Die wissen dass Du in D sitzt, deswegen haben die Zeit und Ruhe, hatte sowas vor Jahren mal am Lago Maggiore, die Versicherung hat sich trotz Einschreiben und dergleichen bis heute nicht gemeldet. Wenns um Versicherungsschäden geht, so teilte mir vor kurzem mein Anwalt mit, müssen die ausländischen Versicherungen eine Vertretung in D haben. Gerade eben weil in der Vergangenheit solche Fälle einfach nicht beantwortet wurden. Ich hoffe mal dass dies auch so ist. Gruss Cylber
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Formula 382 Fastech
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#3
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Hallo Guenter Mallmann,
ich würde mir einen Anwalt nehmen der mit sowas Erfahrung hat falls du im ADAC bist würde ich da mal nachfragen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#4
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Hallo Günter,
weißt Du welche Versicherung das ist? Deine Ansprüche würde ich dann direkt bei der Gesellschaft erheben. Bei der Stadt kann es passieren, dass Dein Anliegen erst mal irgendwo in einem Stapel landet. Schreiben von Ende Oktober und dann 4 Wochen später nochmal, also Ende November, demnach liegt das zweite Schreiben "erst ein paar Tage" dort vor. Wenn Dein Französich ausreicht um für diesen Fall ein Telefonat mit der Stadt zu führen, würde ich dort anrufen und mir den Gesellschaftsnamen und die Versicherungsnummer geben lassen und dann direkt mit der Versicherung abrechnen. Die sind auch schneller. Gruß Norman
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#5
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Zitat:
Im KFZ-Bereich ist es in der Regel so, dass eine deutsche (Partner-)Versicherung die Schadenregulierung übernimmt. Ob das im Bootsbereich auch der Fall ist, weiß ich nicht. |
#6
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Kann nur zur Vorsicht raten. ich hatte in Frankreich einen Unfall - Charterboot ist in einer Schleuse aufgefahren. Der Unfall wurde sofort von der VNF aufgenommen und der Chartergesellschaft gemeldet. Ich habe selbst 2 Tage später mit dem Niederlassungsleiter der Gesellschaft gesprochen und der hat den Schaden besichtigt, fotografiert und um einen Kostenvoranschlag gebeten. Den bekam er kurz nach meiner Rückkehr, aber dann war die Zentrale dran. Nach einigen Wochen teilte mir dann mit, die - irische - Versicherung habe ihnen Vollmacht erteilt, den Schaden zu regulieren - mit rund 50% der Voranschlagssumme. Von den Überführungskosten zur Werft wollte man nichts wissen. Der Tenor des Schreibens war: annehmen oder klagen - in Irland!
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Gruß Ewald |
#7
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Hallo Günther,
Du hast doch bestimmt eine Versicherung für Dein Schiff. Wenn dort Allgefahrendeckung enthalten ist, regle doch alles mit Deiner Vesicherung, die kann sich dann ja das Geld in F zurückholen. Ich hatte das Gleiche in Deutschland mit nem holländischen Berufsschiff, meine Versicherung hat das alles geregelt.... Allenfalls riskierst Du Deine Selbstbeteiligung, die wird erst erstattet, wenn die andere Versicherung gezahlt hat. Grüße Jürgen, der auch gerne durch F gefahren wäre, diesen Sommer, aber die Schleuse war hin....
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Slow down, you move too fast....... |
#8
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Einen Direktanspruch gegen eine mögliche gegnerische Versicherung hast du nicht.
Da das franz. Code Civil dem deutschen BGB ähnelt, hast du nur einen Anspruch gegen den Hafenmeister (Schädiger); resp. gegen die die Stadt als Arbeitgeber, die ihn von Ansprüchen freistellt. Das "Grüne-Karte-Büro" wickelt nur Kfz-Schäden ab. Ich weiß jetzt nicht, wie die Franzmänner das mit ihren Versicherungen handhaben, aber es könnte sein, dass die gar nicht versichert sind. Wie in Deutschland wird es auch in F Städte ab einer bestimmten Größe geben, die solche Dinge aus dem Haushalt zahlen. Ist der Topf für dieses Jahr leer, dann bekommst du eben erst nächstes Jahr dein Geld. Das läuft in D übrigens genau so. Falls du ein wenig franz. parlieren kannst, würde ich einen Anruf bei der Gemeindeverwaltung empfehlen. Dann wirst du wohl herausfinden, was Sache ist.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
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