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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Maxum 21 SC und Passat TDI
Guten abend zusammen!!
Mit großen Schritten nähern wir uns endlich dem Auslieferungstermin unserer neuen Maxum 2100 SC3. Ende Februar ist es laut dem Händler soweit und ende März gehts sofort 14 Tage zum Gardasee um das gute Stück ausgibig zu testen. Parallel zum neuen Boot, bekomme ich auch einen neuen Firmenwagen. Der Wagen ist ein Passat Kombi 3C Modelljahr 08 mit 170 TDI Pferdchen und DSG. Die zulässige Anhängelast vom Passat beträgt 2000 kg, das Gewicht vom Boot samt Alu Trailer laut vertrauenswürdeigem Händler, knapp bei 1950 KG. Mit Ausrüstung und ein wenig Sprit im Tank denke ich, dass es sich auf ca. 2100 bis 2200 kg hinauslaufen wird. Abzüglich der Stützlast und der 10 Prozent Tollerierung durch den Gesetzgeber, sollte das ja im legalen Rahmen liegen, aber das möchte ich hier auch nicht unbedingt diskutieren. Was mich interessiert ist viel mehr, ob ich dem Passat das zutrauen sollte? 170 PS und 350 Nm, hören sich auf dem Papier nach ziemlich viel an, aber wie siehts in der Praxis aus...? Ich fahre zwei mal im Jahr zum Gardasee und einmal nach HR, sind also ca. 7000KM im Jahr mit einerm 120%tigen Anhängerbetrieb mit teils ordentliche Steigungen und Abfahrten. Hat schon jemand Erfahrungen mit DSG und dem Trailerbetrieb gemacht? Gruß und noch nen schönen Sonntag Matthias |
#2
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Laut Katalog wiegt das Boot ab 1618kg,also mit kleinster Motorisierung laut Herstellerangabe, da rechne bitte nochmal 10-20% drauf =1900kg(denn Herstellerangaben stimmen bei Bootsgewichten nie + halber Tank ca 100kg+ 200kg Zubehör wie Anker ,Kette, Verdecke.....usw. + ca 450 kg für den Alu-Trailer(der hoffentlich nicht zu klein gewählt wurde)
Und schon sind wir bei realistischen 2400-2600kg Das wird mit dem Passat nichts, ganz zu schweigen was bei einer Kontrolle dabei rauskommt Ich will dir keine Angst machen, habe aber auch schon oft Gewichtsangaben von Händlern gehört....wenn man auf der Waage steht sieht es anders aus. Ich würde mir im Vertrag das Gewicht von max. 2000kg bestätigen lassen und Abnahme erst nach dem Wiegen vornehmen
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Gruß Jörg |
#3
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Leider werden nur 5% Überladung tolleriert, darüber bleibt das Gespann evtl. stehen
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Gruß Jörg |
#4
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Danke für deine schnelle Antwort! Das ich mich am Gewichtslimit bewege ist mir bewusst, doch dass ich das soweit überschreite, halte ich für ein wenig übertrieben. Dass die Herstellerangaben untertrieben sind, hab ich auch schon mitbekommen, aber ich hoffe mal, dass das keine 20 Prozent sind. Als ich bei meinem Händler war, haben wir eine Maxum 21 älternen Bj.`s mit dem ALU Trailer gewogen und dabei sind wir mit fast leerem Tank und ohne Zubehör auf genau 1920Kg gekommen. Ich hoffe mal, das ich mit den 2200 kg Gesamtgewicht auskomme, denn Anker und Kette können Bsp.weise im Kofferaum Transportiert werden. Leider kann ich mir kein SUV oder Jeep als Firmenwagen holen, von daher muss ich auf den Passat zurückgreifen, da dieser die höchtse Anhängelast in der Klasse hat.
MfG Matthias |
#5
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Zitat:
Mein jetziges Boot soll angeblich 1980kg wiegen +750kg Trailer wären es ca 2750 ....die Realität sagt aber knappe 3,5t soviel zu Gewichtsangaben.....und die alten Boote waren wesentlich leichter, das kann man nicht als Wiegevergleich hernehmen. Ich wäre vorsichtig Kommt der Händler aus HH
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Gruß Jörg |
#6
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Der Händler kommt aus der Nähe Aachen und ist meines erachtens sehr kompetent und nicht hinterlistig. Das Problem mit dem Gewicht hatte ich auch schon mal. Hatte bis zum Herbst eine Campion Alante, die laut Herstellerangaben 950KG wiegen sollte, der Trailer 400KG die Realität war dann 1620 kG. Dann hoffe ich mal ganz stark, dass der Händler mit seiner Angabe Recht behält, werde den Kahn aber auf jeden fall vor der Übernahme über die Waage ziehen. Die getestete Maxum war übrigens BJ 02, von daher noch nicht ganz so alt!
MfG Matthias |
#7
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Zitat:
Aber wie gesagt vorher auf die Waage und hoffen, daß der Händler sich auf einen Kaufrücktritt einlässt bei nichterfüllung des Gewichts, denn dies muß er nur (soweit ich weiß) wenn es im Kaufvertrag so vereinbart ist
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Gruß Jörg |
#8
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Das haut schon alles hin, solange Du nicht slipst-daß Du meist überladen hast, ist Dir ja eh schon klar
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#9
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oh man, jetzt hast du mir glaub ich ne schlaflose nacht gbeschert. Ich freu mich schon seit der Hanseboot auf den Kahn und nun solls am Gewicht scheiter, das wäre echt übel!
Ich hoffe mal, dass der Händler Recht behält! Gruß Matthias
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#10
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Zitat:
P.S. als Zweitwagen ist ein Geländewagen der 5000€ Klasse auch nicht schlecht
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Gruß Jörg |
#11
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Hallo Matthias,
ich will Dir nicht die Freude verderben, aber Deine Versicherung wird "im Fall des Falles" keine Toleranz beim überschrittenen zulässigen Gesamtgewicht kennen. (Leider stimmt es nicht, das man die Stützlast hinzuaddieren bzw. abziehen darf, auch wenn sich diese Märchen beständig hält). |
#12
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Das mit der Stützlast soll ein märchen sein? Aber die stützlast liegt doch nunmal am Auto auf, von daher wäre es ja sogar logisch, oder?
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#13
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Im Falle einer Verkehrskontrolle wird die Stützlast abgezogen, wie es versicherungstechnisch aussieht weiß ich nicht
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Gruß Jörg |
#14
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Aber das gewicht was hinter dem Auto gezogen wird, wird doch dadurch nicht weniger??!!!
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#15
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Ne aber das Géwicht, was auf der Achse des Trailers lastet
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Gruß Jörg |
#16
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Die Stützlast wird allenfalls abgezogen (selbst das ist lt. Kraftfahrtbundesamt nicht zulässig) wenn es um das zul.Ges.Gew. des Trailers (bzw. die Überschreitung) geht!
Sie zulässige Anhängelast ist keinesfalls "abzugfähig"!
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#17
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Die zul. Anhängelast des Zugfz. erhöht sich um die Stützlast, die Achslast
darf nicht überschritten werden, ...reicht aber IMHO für den Passat immer noch nicht. Mittelklassewagen und 21-Fussboot gehen nicht zusammen.
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Gruß vom Oberrhein. |
#18
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Ich muss mich etwas korrigieren:
Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf. Beispiel 2: zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf. Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt. Aber, wer um die Stützlast feilschen muß, hat schon falsch dimensionert.
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#19
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So sehe ich das auch.
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Gruß vom Oberrhein. |
#20
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Das sehe ich anders.... Mein Mondi zieht auch eine Glastron Aventura 225 mit 6,7m länge+Badeplattform.... Grundsätzlich würde ich Dir nicht raten ein solches Gespann zu bewegen. Du bist/ wirst defenitiv überladen!!!!! Sollte (aus welchem Grund auch immer) ein Verkehrsunfall mit schwerstverletzten oder sogar tödlichem Ausgang zu stande kommen.... Frag mal bei VW bzgl. einer Auflastung! Sind die 2000kg bei 12% Steigung so wirst Du mit hoher Warscheinlichkeit eine höhere Anhängerlast bei 8% Steigung eingetragen bekommen. (hab ich auch gemacht) Sollte dann was passieren, ist es aber im "Rahmen des erlaubten" und es sieht Versicherungstechnisch anders aus als es sich jetzt abzeichnet
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Karnic SL 702 + Suzuki 250PS |
#21
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@ Sierra
Perfekt erklärt! Toleranzen seitens der Versicherung bei nem Unfall: keine! (nur Toleranz beim Wiegen, Meßgenauigkeit!) Zu Beispiel 3: das gilt auch nur in Deutschland! Im Ausland biste bereits überladen! Bei Zuggesamtgewicht größer 3,5 Tonnen: Führerschein? Siehe: http://boote-forum.de/showthread.php?t=31832&highlight=F%FChrerschein
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Grüße von Herbert |
#22
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Gab es da nicht ein EU-Abkommen, wo Bestimmungen des Heimatlandes anerkannt werden?
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#23
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Hallo Matthias,
habe dieses Jahr auch meine neue Stingray 210 bekommen, Herstellerangabe mit 5.0 V8 -2850 lb sind ca. 1290 kg + Heku Trailer B2000 mit 400 kg Leergewicht,macht zusammen ca. 1690 kg,bin im Sommer mal auf die Wage gefahren,Tank ca. 1/2 voll + etwas Ausrüstung, Gesamtgewicht 1950 kg. Also so groß ist die Abweichung nicht zu den Herstellerangaben finde ich. Dürfte bei Dir dann sicher auch so liegen. Gruß Andre
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#24
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Der angegebene Passat mit DSG und 170 Diesel-PS hat eine Anhängelast von 1800kg (12% Steigung) und 2000kg (8% Steigung) bei 85kg Stützlast.
Hinzu kommt die Auflage von VW: "Mit zunehmender Höhe verringert sich zwangsläufig die Motorleistung. Ab 1000 m über Meereshöhe und je weitere 1000 m sind daher jeweils 10 % von dem Gespanngewicht (zul. Anhängelast + zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs) abzuziehen." ...vielleicht doch nen Tiguan ordern.
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Gruß vom Oberrhein. |
#25
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Zitat:
Die Motorisierung reicht wohl gut aus. Wie du die Leistung dann aber auf die Straße bringst ist fraglich. Spätestens am Berg bei Nässe. Geht wenigstens ein Syncro? Schonmal dran gedacht dass du die Kiste auch wieder bremsen musst? Zu der Tatsache ein Gespann so aufs Kilo zu planen sage ich besser nix Gruß Martl |
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