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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Alkohol am Steuer
Hallo,gibt es eigentlich auf dem wasser eine Grenze wie im Straßenverkehr?
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#2
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Jo, gleiche Grenze wie im Straßenverkehr
Gruß Sunwind |
#3
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Aber am besten fährt man sowohl im Strassenverkehr als auch auf dem Wasser mit 0,0
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Smutje |
#4
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Zitat:
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#5
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Das muß letztlich jeder für sich entscheiden. Ich bin auch kein Waisenknabe aber besser wäre es schon!!
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Smutje |
#6
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Zitat:
Auffe Strasse gilt mittlerweile 0,5 Promille - aufm Wasser immer noch 0,8 Das gilt übrigens auch vor Anker liegend... Gruss Thomas I. |
#7
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Zitat:
Zitat:Alkohol Wenn man über Alkohol im Verkehr spricht, wird meist nur an den Straßenverkehr gedacht. Aber auch auf dem Wasser gelten Alkoholvorschriften. Zu oft wird das Risiko unterschätzt, einen Unfall zu verursachen, weil man zuviel Alkohol getrunken hat. Auch in der Sportschifffahrt, besonders bei schnellen Booten, ist eine hohe Reaktionssicherheit und -geschwindigkeit von großer Bedeutung. Wenn man an Bord kommt, wird dem Inhalt des Kühlschrankes oft mehr Beachtung geschenkt als der Sicherheitsausrüstung. Die Verkehrsvorschriften enthalten seit kurzem umfangreiche Alkoholvorschriften. Danach ist es Schiffsführern verboten, ein Schiff zu führen, wenn sie infolge des Genusses alkoholischer Getränke in der sicheren Führung des Fahrzeuges beeinträchtigt sind. Als fahruntüchtig gilt ein Fahrzeugführer ab 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration. Wer mit einem höheren Wert fährt, verstößt gegen geltendes Recht. Der Begriff 'Schiffsführung' ist dabei weiter auszulegen als die bloße Bestimmung von Kurs und Geschwindigkeit des Schiffes. Es werden nämlich alle verkehrsrechtlichen Verantwortlichkeiten umfasst, die die Führung eines Schiffes betreffen. Auch sonstigen Personen an Bord der Schiffe ist es verboten, unter Alkoholeinfluß den Kurs und die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges zu bestimmen. Der Schiffsführer darf dies weder anordnen noch zulassen. Achtung! Die Verweigerung eines Atemtests wird mit einer Geldstrafe von 2200 Gulden geahndet. Die Trunkenheitsfahrt kann mit einer Freiheitsstrafe von zwei Wochen oder mit Geldstrafe von 2900 Gulden geahndet werden Gruß Sunwind |
#8
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Zitat:
Auf See (noch) 0,8 Promille Binnen sind es bereits 0,5 Promille. Gruß Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#9
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...Das gilt übrigens auch vor Anker liegend.........
weht der Wind da aus Richtung Ankerwache?? Ich meine, ich darf doch auch betrunken im Auto übernachten, oder?
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#10
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Zitat:
P.S. Aber den Schlüssel abziehen und auf der Beifahrerseite schlafen.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#11
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Also wir Schweizer fahren da wieder mal einen Extrazug:
Fahren darf man nur im "fahrfähigen" Zustand. Es gibt also keine festgelegte Promille-Grenze. Falls jedoch ein Unfall passiert, dienen die Werte aus dem Strassenverkehr als Anhaltspunkt zur Beurteilung. Bei uns gilt im Moment noch 0.8 Promille fürs Autofahren, die Senkung auf 0.5 ist aber bereits vorbereitet. Gruss Urs PS: letztes Jahr wurde ich an einem Sommerabend um 00.30 Uhr auf dem Vierwaldstättersee mit Blaulicht angehalten! Nach einer Ausweiskontrolle durfte ich weiterfahren!! |
#12
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Zitat:
Im Ernst, bevor hier eine Grundsatzdiskussion beginnt: 0,0 ist immer am besten, wenn irgendwas noch bewegt werden soll!
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Gruß Hans-Jörg |
#13
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In meiner Sportbootführerscheinschule hieß es:
Unter 2 geht gar nix.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#14
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Hallo
Sogar Kanufahrer ( unter Alko ) werden aus dem Verkehr gezogen ! siehe Törnbericht v. Thomas I Gruss UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#15
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Servus,
wird der Amtliche Sportboot "Binnen" resp "See" wg. Alkohol gezwickt kann u.U. auch der Pkw-Führerschein eingezogen werden.
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Ciao Hans Peter *Allen, die mich kennen, gebe Gott, was sie mir gönnen* |
#16
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Zitat:
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Immer eine Handbreit Sonne zwischen den Wolken wünscht Friedhold http://www.rubin-xiv.de - die Homepage der "Rubin XIV" |
#17
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Zitat:
...und wenn Du besoffen Rad fährst, dito! Sogar bezechte Fussgänger, welche sich verkehrsgefährdend verhalten, kann es treffen. |
#18
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Der einzige Unterschied wenn man mit Rad oder Hatsch-2 unterwegs ist:
Wenn die Pappe abgenommen wird, kann man ihn sich kostenfrei wieder holen wenn man ausgenüchtert ist. Mit dem Auto, ... ist das nicht ganz so billig Gruß Gerwin |
#19
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Zitat:
<Zitat> Den Führerschein gefährdet man übrigens nicht nur durch aktive Trunkenheitsfahrt, jegliche betrunkene Teilnahme am Straßenverkehr, als Beifahrer, Radfahrer oder Fußgänger kann zum Führerscheinentzug führen. Begründung: Dem Führerscheininhaber wird die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs abgesprochen und er muss diese ggfls. durch einen psychologischen Test (den sog. "Idiotentest"), die offizielle Bezeichnung ist "Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)", nachweisen. Gelingt ihm das nicht, ist der Führerschein weg [...] </Zitat> Da gibt´s auch schon einige Urteile. |
#20
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Wie ist das denn jetzt wirklich? Darf ich echt nicht hacke vor Anker liegen...also nicht, dass das je vorkommen würde...
Was passiert denn dann eigentlich? Ist der Schein befristet weg, bekommt man den wieder. Muss man den dann neu machen? Habe gehört, dass dann glöeich alle Führerscheine weg sind, also auch Auto-, Flug- und andere Führerscheine. Ist das so? Egal ob man auf der Strasse oder auf dem Wasser erwischt wird. Wenn ich z.B. betrunken im Auto erwischt werde, muss ich meinen SBF Binnen dann auch abgeben? Ich steh´ eh mehr auf kalte Cola light! |
#21
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Hallo
das gilt übrigens auch umgekehrt. Ist der PKW-Führerschein weg, kann es auch den Boots-Führerschein erwischen. Ich hatte die Gelegenheit, meinen Binnenschein an der staatl. Feuerwehrschule Regensburg zu absolvieren. Bei diesem Lehrgang wurde ein Teilnehmer von Lehrgang und Prüfung ausgeschlossen, da sich sein PKW-Führerschein zu dieser Zeit in Flensburg befand. Grüße Hans |
#22
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Zitat:
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Smutje |
#23
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Jup
ich mußte zur Prüfung Binnen auch mein Führerschein vorzeigen. Gruss UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#24
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Wer durch eine hohe Alkoholkonzentration im Blut den Verdacht erweckt, "alkoholgewöhnt" zu sein oder sonst ein Alkoholproblem zu haben, muss mit Stress durch das für ihn zuständige Strassenverkehrsamt rechnen. Dabei ist es egal, bei welcher Gelegenheit und wo die hohe BAK aufgefallen ist.
Das Strassenverkehrsamt wird dann wegen "Zweifel an der Fahreignung" möglicherweise die Beibringung eines "Medizin.-Psychol.-Gutachtens" ("Idiotentest") verlangen. Wer das nicht packt oder verweigert, ist in der Regel die Fahrerlaubnis los. Die Beweislast für die Geeignetheit trifft in dieser Lage den Fahrerlaubnisinhaber, also nicht wie im Strafrecht die Behörde. Der "Grenzwert für Probleme" liegt in etwa bei 1,6 %o, vor allem dann, wenn der Betreffende den Anschein erweckt hat, bei dieser Alkoholisierung noch einigermassen fit zu sein...
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#25
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Hab neulich eine Reportage im Fernsehen über das Alkohlproblem bei
Sporbootfahrern gesehen. Kann mich leider nicht mehr an den Namen der Sendung erinnern. Gezeigt haben Sie einen großen Binnensee und Alkoholkontrollen durch die WSP. Dort wurde allerdings auf jeden Fall behauptet, dass die Promillegrenze nur in Fahrt gilt und nicht vor Anker. Mag sein, dass es bei Binnengewässern und der offenen See unterschiedliche Rechte gibt. Schließlich wird man auf den meisten Binnenseen selten von so einem Unwetter erwischt, dass es einen zwingt den nächsten Hafen anzulaufen. Hab aber bis jetzt gedacht, vor Anker gibts diese Promillegrenze nicht. Hab auch schon nachts geankert und abends drei vier Bier getrunken. Spreche nicht davon, raketenvoll in der Reling zu hängen, aber das ich vor Anker auch sehr aufpassen muss ist mir neu. Seid Ihr sicher, was das Ankern angeht? Wie gesagt, bei der Reportage wurde etwas anderes behauptet. Viele Grüsse Goscha |
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