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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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#1
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Wasserabscheider...was ist jetzt erlaubt???
Moin Zusammen,
habe jetzt über die Weihnachtstage mal im neuen Plastimo Katalog geblättert und habe das hier gefunden: Wasserabscheider-Filter können schwere Schäden am Motor verhindern : • Trennen : Wasser ist dichter als Kraftstoff und setzt sich unten im Filter ab. • Filtern : Schmutzpartikel werden vollständig durch den Filter zurückgehalten. Für Motoren <200 CV/ <2500 cm3/ Diesel oder Benzin/ Innen- oder Aussenborder. Filteraufnahme und Filterkartusche aus Aluminium. Wassersammler aus transparentem Kunststoff. Mit Ablassventil ausgestattet. Würde ja theoretisch für meinen Volvo 135 PS IB passen. Nur dachte ich immer, die transparenten Dinger mit Ablassventil wären nicht erlaubt Oder war das Problem immer nur der Glasboden? Mir persönlich gefällt diese Sorte wegen des transparenten Bodens nämlich viel besser, also die reine Kartuschen Version, wo nichts zu sehen ist.
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Gruß, Michel Crownline 250 CR
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#2
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Hallo,
soweit ich es weiß, sind sie erlaubt. Wasserabscheider ja, solange alles im Boot bleibt. Z.B. ein Wasserabscheider für Deine Bilge, der das Wasser/Oelgemisch trennt und das Wasser außenbords pumpt und das Oel zurück in die Bilge ist verboten. Wenn ich mich irre, bitte berichtigen
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Gruß aus Hamburg Sven Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel. |
#3
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Zitat:
danke für die Antwort. Das ein Benzin/Wassergemisch nicht in der Bilge landen soll und dann ins Wasser gepumpt wird ist klar. Aber in erster Linie wäre dies ein Problem bei einer automatischen Entleerung (Überlaufventil). Das ein Glasboden nicht für ein CE hilfreich ist ebenso klar . Bei dem o.g. Wasserabscheider handelt es sich jedoch um einen transparenten Kunststoffboden ohne Überlaufventil ....hier könnte es wirklich erlaubt sein. Nur wer kann mir das bestätigen, damit ich auf der Boot zuschlagen kann
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Gruß, Michel Crownline 250 CR |
#4
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Erlaubt?
Wer fragt denn danach? Oder gibts da wo du fahren willst so was wie TÜV? Gruß Norbert ( der nur die Dinger mit dem transparenten Unterteil verbaut)
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#5
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Zitat:
Wenn du allerdings ne alte Bastlermöhre fährst wird das egal sein, aber selbst da wird sich die Haftpflicht weigern einen Fremdschaden zu bezahlen wenn dieses nicht zugelassene Teil den Schaden ausgelöst hat
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Gruß Jörg |
#6
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Zitat:
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#7
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Genau um z.B. dieses Risiko geht es hier
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Gruß, Michel Crownline 250 CR |
#8
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Das kann ich dir leider nicht beantworten, jedoch gibt es für sämtliche Bauteile eine Institution von der sie freigegeben werden, z.B. CE oder germanischer Loyd , DIN.... du kannst auch nicht einfach einen Wasserschlauch zum Benzinschlauch umfunktionieren
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Gruß Jörg |
#9
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in dem Thread von skullbull, wo er seinen Z ab hatte findet man auch was drüber, dort schrieb divefreak das die Dinger mit Glas wegen der CE Sache nicht zulässig sind.
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#10
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Gibt es denn durchsichtige Wasserabscheider in dieser Größenordnung mit einer Zulassung? Suche auch so etwas (Diesel).
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Gruß Ewald |
#11
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Was also eigentlich bedeuten würde: wenn auf dem o.g. Wasserabscheider ein CE Kennzeichen drauf sein sollte, dürfte ich diesen verbauen, oder?
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Gruß, Michel Crownline 250 CR |
#12
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Der Thread ist mir bekannt, allerdings geht es dort um einen Glasboden. Diese sind auf jeden Fall nicht erlaubt . Hier handelt es sich jedoch um einen transparenten Kunststoffboden. Daher die Frage, ob einer mit Kunststoffboden erlaubt ist
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Gruß, Michel Crownline 250 CR |
#13
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Ich würde einfach mal den Hersteller anmailen, der sollte es am besten wissen, macht son Ding eigentlich auch Sinn bei meinem 25L Kunstofftank? Ich nehm ihn eh immer mit raus.
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#14
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Hallo Michel,
ich verwende Separ-Filter der Firma Lösing. Da bestehen in der Standardversion die Filterbowlen ebenfalls aus Kunststoff. Nach Auskunft der Firma ist dies bei einigen Klassifizierungsgesellschaften (GL, RINA u.a.) nicht zulässig Daher liefern sie auch die Bowlen ersatzweise aus Metall. Es gibt sie sogar mit eingebauten Kontakten für die Anzeige des angesammelten Wassers. Ob die Versicherungen Schwierigkeiten machen, wenn sie sich wieder einmal vor der Zahlung bei einem Brand drücken wollen, weiß ich nicht. Dass das ziemlicher Unfug wäre, ist klar, denn bei einem Brand, der die Treibstoffleitungen zerstört, kommt es auf die zerstörten Filter wohl auch nicht mehr an. Aber dazu solltest Du sicherheitshalber bei Deiner Versicherung anfragen. Gruß Wepi Geändert von Wepi (28.12.2007 um 17:39 Uhr)
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#15
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mal ne ganz blöde frage (ich überlege auch, einen einzubauen): was kann denn schlimmstenfalls passieren wenn man keinen hat (benzinmotor mit einspritzung)? und unter welchen bedingungen?
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#16
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Hallo kmdx,
hier geht es um Dieselfilter. Bei Benzin ist wohl kein Wasserabscheider notwendig, da reicht meiner Meinung nach ein normaler Filter gegen Schmutzteilchen, wie er in jedem Kfz. eingebaut ist. Gruß Wepi |
#17
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Zitat:
Eigentlich geht es um einen Benziner Mir geht es z.B. gerade im Urlaub um evtl. gepanschtes Benzin was einem Benziner ordentlich zusätzen könnte. Sicherlich wäre mein 3 L Vergaser hier am wenigsten betroffen, aber ein Einspritzer könnte bocken . Werde mich sonst nochmal auf der Boot Messe umhören und wahrscheinlich ein Gespräch mit meiner Versicherung führen .
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Gruß, Michel Crownline 250 CR |
#18
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Wie geschrieben kann Dein Motor bei Wasser im Benzin Deinen Motor ersteinmal stoppen. Da sollte schon eine kleine Menge Wasser ausreichen. Bei einem Einspritzer würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall einen verbauen
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Gruß, Michel Crownline 250 CR |
#19
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Nicht zwangsläufig, das CE zeichen sagt zwar aus, das er für irgendetwas überprüft wurde aber nicht unbedingt für Boote, kann auch CE für nen Toaster sein
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Gruß Jörg |
#20
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Ob der Wasserabscheider nun ein Schauglas hat oder nicht ist doch fast egal, handelt es sich um geringe Mengen Wasser dann hilft der Abscheider, vor allem bei Kondenswasser in geringen Mengen, hab ich aber beim Tanken mehrere Liter Wasser getankt dann ist der Filter in 3 sec. dicht und du stehst mit oder ohne Schauglas nach 300m und der motor ist aus
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Gruß Jörg |
#21
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Hallo!
Genau diesen Filter habe ich mir in der letzten Saison auch eingebaut. Um mir Klarheit zu Verschaffen, habe ich die Frage mal an meinen Versicherer (Wehring+Wolfes) gestellt. Sobald ich Antwort habe werde ich diese hier mitteilen. Bis dahin, guten Rutsch...
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Helmut sagt: man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen... ...der muss auch mit jedem Arsch klar kommen.
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#22
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Aber wenn wir schon bei dem Problem sind ob die Versicherung im Schadensfalle beim von wem auch immer nicht oder doch zugelassenen Filter ein Hintertürchen findet um sich vorm bezahlen zu drücken müsste man dann aber auch so konsequent sein, und das Ding dann von einem wie auch immer qualifizierten Fachbetrieb einbauen lassen, oder?
Der "zugelassenste" Filter der Welt nützt mir nix, wenn ich nach nem Motorraumbrand dem Gutachter meiner Versicherung erzähle " aber ich hab doch extra den von der äthiopischen Raumfahrtbehörde geprüften/genehmigten Filter eingebaut....." Dann wird der erfreut in die Hände klatschen, weil du soeben deinen Scheck praktisch selbst zerrissen hast. Oder hab ich da Unrecht? Gruß Norbert
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#23
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Zitat:
Wo wir uns alle einige sind ist, dass Du bei größeren Mengen Wasser immer verloren hast
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Gruß, Michel Crownline 250 CR
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#24
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Sorry, aber ich würde sagen "JA"! Ist ja nicht wirklich schwer so etwas einzubauen. Meiner Meinung nach müssten die mir erst einmal nachweisen, dass ich den falsch eingebaut habe . Man muß es ja auch nicht direkt sagen
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Gruß, Michel Crownline 250 CR |
#25
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Zitat:
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-zwazl |
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