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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Haftpflicht für den Trailer?
Hi,
habe für meinen Trailer keine Haftpflicht abgeschlossen, da der Trailer während der Fahrt über das Zugfahrzeug versichert ist. Die Gefahr, daß der abgekuppelte Trailer einen Schaden anrichtet, halte ich für sehr gering. Wie seht ihr das? Welche Szenarien habt ihr erlebt? Gruß Conni |
#2
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Wir haben mal beim Trailer in die Lücke schieben einen parkenden PKW den Stoßfänger zerhauen. Hat die Trailer-Haftpflicht geregelt. Kostet mich nur 40,25 € im Jahr.
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Gruss, Axel
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#3
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Hallo Tobias,
Zitat:
Vielleicht interessant für Dich: Ich zahle € 10,53 im Jahr! Ohne Quatsch! Wende dich an (D)einen Makler, der macht das für dich bei der "WüBa". PS: Harbeck Trailer 1.300kg.
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Grüße Thomas
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#4
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Bei 10,53 ziehe ich die Frage zurück und
schließe sofort eine Hatpflicht ab. Hab allerdings 3,5 to.
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#5
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Frag' doch mal bei "Blaue Elise" (=Norman) an, der ist Makler und wird sehr gelobt!
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Grüße Thomas
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#6
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Und dabei dachte ich immer, ich hätte eine Schnäppchen-Versicherung. Habe allerdings ebenfalls einen 3,5 t - Trailer.
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Gruss, Axel |
#7
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Bei mir ist eine Haftplicht für den Trailer in meiner Kasko fürs Boot integriert
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MFG Sascha
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#8
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Hi Coni,
Ich zahle 27,65 € im Jahr für 1,5to Trailer. Ein abgestellter Trailer verursacht schnell mal einen Schaden, wen zum Beispiel mal ein Paar Halbwüchsige meinen das Ding als fahrbaren Untersatz benützen zu müssen: Gruß Peter
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Gruß Peter Grün lebt Blau bewegt Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt...
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#9
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In einer vernünftigen Boosthaftpflicht ist die Trailerversicherung normalerweise ohne Mehrbeitrag enthalten, unabhängig von der Größe des Trailers.
Seit der Gesetzgeber im August 2002 klammheimlich die Gefährdungshaftung für Anhänger eingeführt hat, haftet man nun auch schon für Schäden, die man gar nicht selbst verschuldet hat, wenn z.B. spielende Kinder sich am Trailer verletzen, oder die Handbremse lösen und er irgendwo gegen rollt, usw... Ich habe selbst mal einen Schaden verursacht. Beim Rausziehen meines Tandemtrailers aus einer Parklücke im 90 Grad Winkel zur Straße habe ich mit dem Träger der Lichtleiste die oberste Lackschicht eines Opel Omega angekratzt und einen ganz leichten Kratzer auf der Kunststoffstoßstange hinterlassen. Das war eine Schadensumme von 890 €. Ich war jedenfalls froh, dass ich den Trailer per Hand gezogen hatte und nicht mit dem Auto. So musste ich nämlich nichts bezahlen, mit dem Auto hätte ich meinen SFR verloren und wäre hochgestuft worden. Die 890 € hätte ich dann über die Jahre durch die höheren Beiträge im Endeffekt doch selbst bezahlt. Eine Bootshaftpflichtversicherung stuft aber nicht hoch, egal wie groß der Schaden auch war. Gruß Norman Geändert von blaue-elise (02.01.2008 um 21:50 Uhr)
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#10
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Bei mir ist die Trailer Haftpflicht mit in der Versicherung des Bootes!
Wenn das nicht gewesen wäre hätte ich eine abgeschlossen!
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Gruß Micha
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#11
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Auskunft meiner Bootsversicherung:
Schäden werden übernommen, wenn - angekuppelt: von der Auto-Haftplicht - abgekuppelt: von meiner Privathaftpflicht (falls ich der Verursacher bin) Falls die beiden vorgenannten Versicherungen den Schaden nicht über- nehmen (z.B. weil der Verursacher nicht haftbar gemacht werden kann), dann übernimmt meine Bootsversicherung (da Trailer-Haftpflicht in meiner Bootsversicherung automatisch enthalten ist). Das mit der Privathaftpflicht fand ich interessant. Gruß Conni
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#12
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Zitat:
Es gibt zwar Private Haftpflichtversicherungen, die Bootstrailer mit einschließen, das sollte man sich aber auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen (habe ich bei meiner eigenen auch gemacht). Allerdings geht aus den Allgemeinen Haftpflicht Bedingungen (AHB) meistens hervor, dass Schäden im Zusammenhang mit dem Führen und Halten eines Wasserfahrzeugs nicht versichert sind. Von den AHB gibt es je nach Abschlusszeitraum eine ganze Menge. Ich zitiere hier mal exemplarisch die AHB 2000: "b) ...aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos, soweit sie nicht in dem Halten oder Führen von Luft-, Raum-, Kraft- oder Wasserfahrzeugen (abgesehen von Ruderbooten) bestehen." Im Schadensfall der Versicherung erklären zu wollen, dass der eigene Bootstrailer nichts mit dem Halten eines Wasserfahrzeugs zu tun hat, stelle ich mir sehr schwierig vor... Gruß Norman
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#13
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Ich habe kürzlich in der Boote-Zeitung einen Artikel über dieses Thema gelesen. Ziemlich eindeutiger Tenor war, dass eine derartige Versicherung sogar äußerst wichtig wäre. Unter anderem mit folgendem Hintergrund:
Der Trailer ist nach dem unfreiwilligen Abkoppeln vom Zugfahrzeug nur solange versichert, wie er noch rollt! Was aber, wenn er zum Stillstand gekommen ist und dann ein nachfolgendes Fahrzeug wegen z. B. Ausfall der Beleuchtung damit zusammenstößt? Mit der Versicherung übers Boot kann es übrigens u. U. auch problematisch werden, wenn das Boot im Wasser ist und der leere Trailer wie oben beschrieben verunfallt. Man sollte denke ich gut nachlesen und im Zweifel lieber die 11 Euros lockermachen.
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Grüße vom Maas-Skipper Fahr nie schneller, als Dein Schutzengel fliegen kann |
#14
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Gruß Norman
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#15
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Zitat:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=45208&page=4
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#16
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Oder den hier:
Zitat:
Norman |
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