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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Gasflaschenbehälter neuerdings ausserhalb des Bootes?
Guten Tag!
Zu größtem Erstaunen wurden wir heute darauf aufmerksam gemacht, dass es nach neuesten Regeln nur noch erlaubt ist, Gasflaschen (im vorgeschrieben Gaskasten) nur noch ausserhalb des Bootes zu montieren. Wir selbst besitzen eine 10m Kaeser-Hollandia, deren Gaskasten und Anschlüsse noch Inboard sitzen. Ein Umbau würde nun ja erhebliche Kosten verursachen, und zudem noch die Optik erheblich verändern. Kann mir vielleicht einer helfen und mir erklären, inwieweit dies zutrifft, oder ob diese Regelung wie der Kat beim Auto nur Neuboote betrifft. Vielen Dank im Voraus |
#2
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Die Information ist insoweit falsch, dass ab 01.04. das Mitführen von Gas entweder kennzeichnungspflichtig ist oder in einem gesonderten Fahrzeug in gebührendem Sicherheitsabstand mitzuführen ist.
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#3
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Vielen Dank tboat. Nur was bedeutet im Genauen? Ist nun kein Umbau nötig? Wie sieht eine solche Kennzeichnung aus?
Schließlich werden sicherlich sehr viele Boote ihr Gastanks innerboards besitzen. |
#4
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Gastank
Hallo Shadow,
hallo tboat, das interessiert mich jetzt aber auch! Wie Shadow ganz richtig vermutet ist der bei mir auch innenboards montiert. tboat, könntest Du bitte die Quelle nennen, wo diese neue Vorschrift nachzulesen ist? Vielen Dank in voraus!
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Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten. Karl Valentin |
#5
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Hallo,
------------------------------------------- das interessiert mich jetzt aber auch ------------------------------------------- Ich denke das betrifft uns fast alle?? Was genau heißt innbords ?? Bei mir ist die Gasflasche in einem Kasten, mit am Boden angebrachter Entlüftung nach außen, in der Plicht. Wenn das noch innbords ist kann ich nur mehr mit einem Tau nachziehen
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Grüße Gerhard |
#6
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nimms gelassen, gerhard
auch in meinem böötchen sind die gasflaschen wie fast überall, innenbords in einem separaten kasten montiert, der einen abfluss nach aussenbords hat. vergiss nicht: zertifizierung 2001, Erstablieferungen: 2002. von einer verschärfung der vorschriften hab ich auch mal was gehört. aber vergiss nicht, das dauert jetzt wo alle staaten einverstanden sein müssen, noch länger als früher. und gilt dann sicher nur für neue boote und auch das erst noch nach einer ausreichenden übergangsfrist. |
#7
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Zitat:
gruß albert................... |
#8
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Zitat:
Hallo Albert! Willkommen im Boote-Forum! Wir haben schon lange auf Dich gewartet!
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#9
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Zitat:
Oder muß ich da jetzt dann noch zweimal blau übereinander setzen ? Oder blau - weiß - blau ? Und wie war doch noch die Lichterführung für den Schleppverband ?
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beste Grüße Stefan |
#10
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Gelbe Rümpfe...
Hallo,
kann es sein, dass dieses Thema was zu hat mit der folgenden Diskussion bei Yacht online? http://yacht.de/apboard/thread.php3?idx=4501&BoardID=1 So ab der Mitte wirds interessant - Plaketten, gelbe Rümpfe für Gasdampfer, rückwärts anlegen....
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Immer eine Handbreit Sonne zwischen den Wolken wünscht Friedhold http://www.rubin-xiv.de - die Homepage der "Rubin XIV" |
#11
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Gaskasten
Dieses Thema interessiert mich sehr, da ich gerade meinen neuen Alu-Gaskasten geplant habe und eigentlich in den nächsten Tagen bauen wollte. Er sollte unter dem Steuermanns-Sitz installiert werden und einen 3/4'' Abfluß direkt zum Heck hinaus haben. Sollten die Gerüchte richtig sein, wäre dann der geplante Einbau auch vorschriftsmäßig?
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Handbreit Jens |
#12
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Gaskasten
Zitat:
wenn der Steuermannssitz auch noch grätingmässig ausgeführt ist, sodass auch die Körpergase nach Genuss von Bohnensuppe nach unten und aussen abgeführt werden, sollte das ok sein. Ich habe übrigens gehört, dass der 2. Teil der Bestimmung vom A...volumen abhängig ist, falls Du als kleines A....loch qualifiziert wirst, soll auf die Anbringung der Gaswarntafel verzichtet werden können. Die Qualifikation wird von einem zugelassenen Arzt vorgenommen und kann nach GOÄ privat abgerechnet werden, muss aber an Bord neben den Schiffspapieren mitgeführt werden. Die neue Bestimmung tritt ab 1.4.2002 in Kraft. Handbreit und alltijd goeden Wind ( wie auch immer Du das auslegen willst ) Frank |
#13
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Danke, jetzt weiß ich Bescheid
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Handbreit Jens |
#14
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Denkt dran, dass die gelbe Gaswarnbltzleuchte DHI geprüft sein muss
Handbreit Frank |
#15
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Danke Frank, Du bringst mich in meinen Planungen deutlich weiter. Vielleicht kann mal jemand was vernünftiges dazu sagen.
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Handbreit Jens |
#16
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Hallo Shadow,
die Aussage bzw. der Hinweis ist so nicht richtig. Entsprechend der neuen DIN EN 10239, gültig seit dem 01.01.02 dürfen sich Flaschenkästen zwar noch im Bootsinneren befinden, dürfen aber nur noch von außen zugänglich sein. Dies gilt aber nicht für Anlage, welche vor diesem Termin errichtet wurden! Diese Vorschrift bezieht sich nur auf Flüssiggasanlagen, die nach dem 01.01.02 errichtet wurden bzw. erstmalig Zugelassen wurden. Die Kennzeichnung von Flüssiggasanlagen auf Booten wird mittels den orange (50mbar) oder gelb (30mbar) - farbigen Druckaufklebern realisiert. MfG Holger |
#17
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#18
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wieso gucke ich nicht aufs Datum wenn ich schon mal was schreib. Sorry
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#19
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Moin,
dem ist in der Tat so, die neue Verordnung über das mitführen von Brennbarem und explosivem Material ist in der Tat nervig. John hat da recht das durch EU Büros das alles länger dauert aber in Berlin schon fakt ist (und ab 2004 / 5 auch für alle älteren Boote zur Zeit ist übergangszeit wie auch für das Nachrüsten mit Abwasser / Fäkalien Tanks ) Die Anlage muß alle zwei Jahre durch ein technisches Gutachten als einwandfrei klassifiziert werden es dürfen keine Ersatz Behälter ( Reserve mehr mitgeführt werden ( Betrifft im übrigen auch den Sprit für AB ´s was nen quatsch ) die Flaschen müßen einen Abfluß haben der nicht überspült werden kan ( Also etwas Freibord für die Entlüftung ) Und der Behälter und Ort muß gekennzeichnet sein . Sowie die normalen Sicherheitseinrichtung wie Rückschlag Ventil Absperrvetil der Leitungen zum Herd ( 2x ) etc Und keine Nickel Ventile ( ? ) Aus welchen Mat. der Behälter sein muß und wie groß er zu sein hat steht nix. Naja jetzt weißt Du Tamino warum ich den Origio gekauft habe :-D der nach wievor mir auf meiner Baustellle gute Dienste leistet . Nebenbei Spiritus wird nicht extra erwähnt , Hmm muß ich den Kocher dann auch aussenbrods nur benutzen ? Gruß der Klotzfisch |
#20
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Zitat:
gilt das bei Seglern auch für Schiffe "unter Lage" oder betrifft das den ebenen Kiel?
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#21
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Hallo Klotzfisch,
Das Mitführen einer Zweitflasche (Flüssiggas) ist nach wie vor nicht verboten. Verboten ist nur, diese außerhalb des Flaschenkastens mitzuführen, ganz speziell im Aufenthaltsbereich unter Deck. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Größe des Flaschenkastens. Er darf nämlich so groß sein, wie erforderlich! D.h., Anschlußarmaturen und Anschlußschläuche müssen frei zugänglich sein und dürfen keiner negativen Beanspruchunung ausgesetzt sein (knicken oder der gleichen). Das Material für den Flaschenkasten ist nicht geregelt, insofern gebe ich Dir recht. Jedoch sollte das verwendete Material den äußeren Einflüssen gewachsen sein. Wichtig ist auch, daß der Kasten dicht gegenüber dem Bootsinneren ist. Egal ob nun Edelstahl, Holz (mehrfach geleimt) oder Kunststoff. Das Material für die Absperrarmaturen ist ebenfalls definiert in der neuen Verordnung. Jedoch hat z.B. der größte Armaturenhersteller (GOK) noch Probleme mit der Umstellung der Fertigung. Es dürfen für Flüssiggasanlagen nur noch Armaturen (bei Cu-Installation) aus Messing mit einem Zink - Anteil kleiner 15% eingesetzt werden. Es gibt auch keine Fristenregelungen was die G 608 betrifft. Eine nach der alten G 608 errichtete Anlage hat Bestandsschutz. Die Neu Regelung ist verabschiedet und betrifft alle Anlagen seit dem 01.01.02 ! :!: MfG Holger |
#22
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Hallo Ventum,
die Ablauföffnung nach Außen ist bei allen Booten 70mm oberhalb der Wasserlinie bei voll beladenem Boot auszuführen (lichte Querschnitt 18 mm) MfG Holger |
#23
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Hallo Holger,
kennst Du ne Adresse von der man die neue Din EN 10239 runterladen kann?
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Charly |
#24
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Hallo Charlyvoss,
leider wurde die eue DIN EN 10239 noch nicht ins Netz gestellt (aus kommerziellen Gründen ), jedoch kann man diese unter Folgender Adresse beziehen: "Kommentar und Leitfaden zur DIN EN 10239 bzw. DVGW-AB G608(neu)" von: H. Schmidt D-23570 Travemünde - Mittschiffs 1; Tel: 04502/74379 Ich kann Dir aber auch die Änderungen zur G 608 per Fax senden. MfG Holger |
#25
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Besten Dank Holger,
ich meld mich per PN
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Charly |
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