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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Sportbootführerschein ausreichend?
Hallo,
Habe da eine kleine Frage: Für die Erkundung eines Wracks haben wir letztes Jahr folgenden Verband eingesetzt: 18 Meter langes ehemliges Arbeitsschiff (soweit ich weiß Sportbootzulassung) 19 lange alte Barge die als Arbeitsplattform umgebaut wurde Das ganze hatte nur hobbymäßige Hintergründe, allerdings haben sich da für etwa 20 Leute zusammengetan. Darf/durfte man einen solchen Verband mit einem Sportbootführerschein steuern? Grundsätzlich bin ich der Meinung das dieser ausreichend ist, es wird ja auch gesagt das der Verwendungszweck und nicht die Größe entscheident ist. Aber bei insg. 37 Metern habe ich da meine zweifel Nun würde ich gerne wissen ob wir uns dort absolut illegal verhalten haben, oder ob man soetwas wiederholen könnte. Gruß Explorer |
#2
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Kommt aufs Fahrgebiet an, SBF-Binnen bis 15m, SBF See unbegrenzt, da dürftest du auch die Queen MaryII fahren wenns privat ist
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Gruß Jörg |
#3
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Ist der SBF See
Aber kann es nicht vielleicht doch zu ein paar Problemen kommen wenn man kontrolliert wird? Ich meine bei der Größe könnte man durchaus gewerbliche Hintergründe vermuten... |
#4
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Naja wenn du Freunde auf eine Bootsfahrt einlädst, dann ist das sicher nicht gewerblich, jedoch wenn die Jungs fürs tauchen bezahlen mußten, dann ist das sicher gewerblich auszulegen, wobei dies nicht der Beamte vor Ort prüfen kann
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Gruß Jörg |
#5
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Vielen Dank erstmal!
Habe ich das auch so richtig verstanden, das es egal ist ob das Schiff (so wie in unserem Fall) eine Sportbootzulassung hat? |
#6
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Das weiß ich nicht
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Gruß Jörg |
#7
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Hi
Ich würde in Deiner Stelle einfach mal in ein aktuelles Lehrbuch für den Führerschein hineinsehen. Bin mir sicher, dass dort Deine Frage beantwortet wird... |
#8
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Ein Anruf bei der WaPo dürfte Klärung bringen...
Nach allem, was ich gelernt habe : es ist nicht gewerblich, also im SBF-See-Bereich ohne Größenbeschränkung. |
#9
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Ich bin ja noch Führerscheineuling.. und wir haben gelernt dass es darauf ankommt für welchen zweck ein Boot gebaut wurde. Also wenn du ein ehmaliges Polizeiboot hast (das ja nicht für sport oder vergnügungszwecke gebaut wurde) darfst du das nicht mit dem SBF See steuern... Die Größe ist bei SBF See Egal..
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde) In dubio pro navis |
#10
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Wir haben hier vor nem guten Jahr schonmal das Thema gehabt - in dem Zusammenhang gab es einen Unfall mit einem großen Boot, dass ebenfalls "zweckentfremdet" war, und aus den BSU (oder so ähnlich) Unterlagen ging klar hervor, dass der Typ des Schiffs dem SBF See ebenfalls egal ist.
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#11
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Genau!
Und herzlich willkommen im Explorer. (Sagst du uns auch deinen richtigen Namen???)
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Gruß Thomas _______________________ Echte Männer essen keinen Honig........ Echte Männer kauen Bienen............... |
#12
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"Ich bin ja noch Führerscheineuling.. und wir haben gelernt dass es darauf ankommt für welchen zweck ein Boot gebaut wurde. Also wenn du ein ehmaliges Polizeiboot hast (das ja nicht für sport oder vergnügungszwecke gebaut wurde) darfst du das nicht mit dem SBF See steuern... Die Größe ist bei SBF See Egal.."
Hm, sowas ähnliches habe ich auch schonmal gehört. Aber so richtig vorstellen kann ich mir das nicht. Es fahren ja relativ viele Leute Boote die ursprünglich für Arbeitzwecke gebaut wurden. Genausogut lässt sich ja auch ein boot was für Sportzwecke gebaut wurde für gewerbliche Fahrten nutzen... Gruß Sebastian |
#13
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http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/...rty=source.pdf
Wie an obigem Beispiel zu sehen ist fangen die eigentlichen Probleme immer erst mit der gewerblichen Nutzung an... @ Tomkyle: Bezgl. des Betriebes von Ex-Offiziellen Schiffen, die nach Eignerwechsel in private Nutzung fallen sollte doch der SBF reichen. Die Schiffe sind doch ausgemustert und werden privat als Sportboot genutzt. Es wäre mir neu, sollte eine solche Nutzung nicht -oder nicht mehr- möglich sein. Hast Du evtl. eine Quelle zum Nachprüfen? @Explorer fragen zum SBF muß der DSV bzw. DMYV beantworten können. Evt. wissen die auch Details wo das private ins gewerbliche mündet, Anzahl der Personen die an Bord sein dürfen etc. http://www.dsv.org/index.php?id=13 http://www.dmyv.de/index.php?id=260 http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...nen/index.html Wichtig dürfte ja vor allem für den Skipper sein wie nun letztenendes die Rechtslage liegt, denn der darf zu guter Letzt den Kopf hinhalten.
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Gruß Kai Geändert von KaiB (21.02.2008 um 06:45 Uhr) |
#14
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Um ehrlich zu sein habe ich auch dran gezweifelt als ich das gehört habe... Hatte extra nochmal nachgefragt da ein Kumpel von mir solch ein Boot besitzt. Demnächst mache Ich SBF Binnen dann kann ich nochmal nachfragen... erzählt wurde mir das in der Yachtschule Eichler in HH die machten einen ziemlich kompetenten Eindruck. Soll auch kürzlich erst geändert worden sein. Das gemeine an der Änderung war dass sie nicht die Bedingung für den Führerschein geändert haben sondern geändert haben was man damit fahren darf (oder eher gesagt was ein Sportboot ist). Somit hat man kein Bestandsschutz. Wie das in der realität durchgesetzt wird ist eine ganz andere Geschichte.
Grüße TK
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#15
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Also ich kenne jemanden, der fährt ein ehemaliges Minensuchboot mit dem SBF See....
Gruß Volker (und wenn er jetzt trotz der privaten Nutzung auf eine Mine trifft - darf er sie mitnehmen? )
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#16
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Wie gesagt was in der Realität der Fall ist, ist eine ganz andere Geschichte....
Ich kenn auch Jemanden Der hat auch noch nie Probleme damit bekommen...
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde) In dubio pro navis |
#17
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Zitat:
aber die Geschütze muss er vorher abbauen, ich kenne sowas von den Marine-Kameradschaften, ein ehemaliges Patroulinenboot lag mal in unserem Hafen, und fährt heute bei der Marinekameradschaft Hannover. Gruß Axel www.wyce.de |
#18
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Zitat:
http://bundesrecht.juris.de/index.html IMHO Wenn Sportgerät alles bestens! Keine Größenfestlegung, keine Personenanzahlbeschränkung Aber die Geschichte wird eingegrenzt http://bundesrecht.juris.de/seeschstro_1971/__3.html daraus: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist und daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Er hat insbesondere die Vorsichtsmaßregeln zu beachten, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern.Ich glaube Es wird dem Seegericht im Schadenfall schwer verständlich zu machen sein, dass einer das Kaliber mit einem Hobbypatent durch die Gegegend fährt.So lange alles läuft, bestens...aber wehe es tritt meldepflichtiger Unfall ein!
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#19
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Das wäre mir auch neu. Dann könnten hier ne Menge Leute ihre Boote verkaufen. Viele haben ehemalige Grenzschutzboote von der VEBEG, ausgemusterte Schlepper usw., die heute als Vergnügungs-, Angel- oder Tauchdampfer dienen. Ein Kumpel hat vor ein paar Jahren sogar mal das 16 Meter lange Versorgungsboot für die kleine Ostseeinsel Vilm besessen. Mit dem Dampfer hamse früher Honecker seinen Fusel und Fressialien auf die Insel gekarrt.
Die Geschichte der Überführung von Lauterbach nach Rostock würde für einen Extra-Thread reichen. Aufpassen muss man aber wie ein Schießhund, wenn Geld ins Spiel kommt. Mit meiner Barkasse sind wir damals oft Angeln gefahren, oft mit 10 Leuten. Die Angelkutterkapitäne haben uns immer unter Wind gehabt und uns regelmäßig mit anonymen Anzeigen bei der WSP angeschissen. Deshalb immer drauf achten wer mit an Bord geht und nie Geld für irgendwas verlangen. Selbst geteilte Spritkosten können Dich schon in Teufels Küche bringen, wenn dich die Schmiere aufm Kieker hat. Außerdem nervt es, wenn Du draußen schon erwartet wirst und bei ner 5 länggseits gehen sollst, um die obligatorische Schikanekontrolle abzufassen. Einmal wär der liebe Herr Polizeiobermeister Langer dabei um ein Haar in den Bach geflogen. Da war die Heiterkeit an Bord sehr groß. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#20
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Zitat:
ins Seeschiffsregister. Da sollte deutlich werden, ob es sich um ein Sport- boot handelt oder nicht. Davon hängt dann die Frage ab, welcher Führer- schein erforderlich ist. Zitat:
det werden, wenn man etwas von anderen wissen will und eine möglichst große Anzahl an Leuten wünscht, die die Frage verstehen. Aber sei's drum, Deine Frage ist interessant: Bleibt ein Sportboot ein Sport- boot, wenn ich eine (motorlose?) Schute brachtlicher Länge anhänge? Dazu würde ich an Eurer Stelle wirklich die lokale Wasserschutzpolizei befragen. Zitat:
als Sportboot eingetragenem Boot spielt nur der Verwendungszweck eine Rolle. Bei privatem Einsatz genügt der SBF See, bei gewerbsmäßigem Ein- satz sind SSS oder SHS erforderlich. Ist ein Fahrzeug aber nicht als Sportboot eingetragen, kommen andere Vor- schriften zum Tragen. Bei Traditionsschiffen z.B. gibt es je nach Schiffs- länge abgestufte Anforderungen an den Führerschein des Schiffsführers, darüber hinaus sind Patente erforderlich. Dass man die Queen Mary 2 zu privaten Lustzwecken (unter deutscher Flagge) mit dem SBF See legal be- treiben dürfe, ist eine sachlich nicht haltbare urbane Legende an Segler- stammtischen. Bei Fahrzeugen dieser Größenordnung greifen Vorschriften nach SOLAS und STCW. Belem |
#21
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Nur wenn er den Pyroschein hat.
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#22
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Wenn er sie richtig trifft, sieht er so aus.
(Tanker nach Laderaumexplosion)
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#23
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Vielen Dank erstmal, werde mich bei den entsprechenden Stellen noch näher informieren.
Angenommen der SBF wäre nicht mehr ausreichend, da es sich um einen Verband handelt der als gewerblich eingestuft wird. Welcher Schein wird dann zur Führung des Bootes benötigt? Ist das dann gleich das Kapitänspatent, oder gibt es da noch kleine zwischen Stufen für die gewerbliche Nutzung? |
#24
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Hi,
ich würde mich auch bei den entsprechenden Behörden erkundigen. Gruß mr.ot |
#25
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Soweit ich es bis jetzt in Erfahrung gebracht habe ist der Zweck für den das Boot gebaut wurde entscheident!
Was droht mir wenn ich von der WSP kontrolliert werde? Geldstrafe? Anzeige wegen "fahrens ohne Führerschein"? Einzug des SBF See? Beschlagnahmung des Bootes? |
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