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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 02.03.2008, 13:34
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rubberduck rubberduck ist offline
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Standard Zwei UKW Geräte?

Hallo,
auf meinem Boot ist noch ein altes, abgemeldetes und nicht mehr zulassungsfähiges UKW-Gerät. Ich habe jetzt ein neues Grät bestellt, das selbstverständlich auch ordnungsgemäß angemeldet wird.
Nachdem ich erst das alte Gerät durch das Neue ersetzen wollte, überlege ich nun, das alte Gerät zu belassen und das neue zusätzlich zu montieren. Ich hätte dann die Möglichkeit, zwei Kanäle zu überwachen, wobei ich nur mit dem neuen Gerät senden würde.
Dazu folgende Fragen:
Was haltet Ihr grundsätzlich von der Idee?
Wie seht Ihr die rechtliche Situation, da ich ja zusätzlich eine betriebsbereite, aber nicht zugelassene UKW-Station an Bord hätte?
Kann ich (wenn ja, wie?) zwei UKW-Geräte an eine Antenne anschliessen?
Danke für Eure Tips
Gruß
Peter
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  #2  
Alt 02.03.2008, 13:39
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Standard

Ich hatte die gleiche Idee. Man könnte im Schleusenbereich sowohl den Schleusenkanal als auch Kanal 10 abhören. Oder unterwegs zusätzlich zum 10 den Revierkanal, ist manchmal ganz nützlich.
__________________
Gruß
Ewald
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  #3  
Alt 02.03.2008, 13:45
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Ich hatte die gleiche Idee. Man könnte im Schleusenbereich sowohl den Schleusenkanal als auch Kanal 10 abhören. Oder unterwegs zusätzlich zum 10 den Revierkanal, ist manchmal ganz nützlich.
So sehe ich das auch. Zwar nicht unbedingt erforderlich, aber hilfreich. Soviel ich weiß, sind für die Berufschifffahrt (binnen) auch zwei Geräte vorgeschrieben.
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  #4  
Alt 02.03.2008, 13:45
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Zitat:
Zitat von rubberduck Beitrag anzeigen
Hallo,
auf meinem Boot ist noch ein altes, abgemeldetes und nicht mehr zulassungsfähiges UKW-Gerät. Ich habe jetzt ein neues Grät bestellt, das selbstverständlich auch ordnungsgemäß angemeldet wird.
Nachdem ich erst das alte Gerät durch das Neue ersetzen wollte, überlege ich nun, das alte Gerät zu belassen und das neue zusätzlich zu montieren. Ich hätte dann die Möglichkeit, zwei Kanäle zu überwachen, wobei ich nur mit dem neuen Gerät senden würde.
Dazu folgende Fragen:
Was haltet Ihr grundsätzlich von der Idee?
Wie seht Ihr die rechtliche Situation, da ich ja zusätzlich eine betriebsbereite, aber nicht zugelassene UKW-Station an Bord hätte?
Kann ich (wenn ja, wie?) zwei UKW-Geräte an eine Antenne anschliessen?
Danke für Eure Tips
Gruß
Peter
Hallo Peter,

schau mal die Bedienungsanleitung Deines neuen Gerätes an. Mehrkanalüberwachung ist häufig möglich. Auf jeden Fall kann Kanal 16 bei jedem anderen eingestellten Kanal zur Überwachung gewählt werden.

2 Geräte an eine Antenne anzuschließen ist im Prinzip auch möglich, Du benötigst dazu einen Antennensplitter, der allerdings nicht billig ist. Eine preiswertere Möglichkeit ist ein Antennenumschalter. In diesem Fall wird allerdings nur jeweils ein Gerät an die Antenne geschaltet.

Die rechtliche Seite ist sicher problematisch, da Deine Frequenzzuteilung ja nur für das neue Gerät gilt. Viel Sinn macht die Idee mit den zwei Geräten also nicht unbedingt. Für den Preis des Antennensplitters bekommst Du eine preiswerte Handquetsche.

Servus

Paul
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  #5  
Alt 02.03.2008, 13:49
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... habt Ihr schon einmal etwas von Dreikanalüberwachung gehört?

Moderne Geräte machen das. Man kann sowohl den Anrufkanal als auch zwei weitere Känäle, die man programmiert gleichzeitig abhören. Wenn irgendwo Traffic ist bleibt das Gerät auf diesem Kanal stehen. Wenn ieder Ruhe ist schaltet es wieder in den Überwachungsmodus zurück.

Zur eigentlichen Frage:
Wenn das derzeit eingebaute Gerät noch in der derzeitigen Urkunde vermerkt ist, ist es auch weiterhin benutzbar. Du könntest also durchaus das neue Gerät zusätzlich eintragen lassen. Das wäre völlig legal und auch normal für die Bundesnetzagentur. Ich bin sogar danach gefragt worden, ob ich meine bestehende Frequenzzuteilung erweitern möchte oder ob das bestehende Gerät ausgebaut wird. Ich habe mich für letzteres entschieden.
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Gruß
Uwe
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  #6  
Alt 02.03.2008, 13:50
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Sinnvoll ist das auf jeden Fall, da oft auch die Zweikanalüberwachung nicht ausreicht. Ausserdem hörst Du dann auch den anderen Kanal, wenn Du am sprechen bist. Rechtlich weiß ich nicht wie das geregelt ist. Ich verfahre allerdings änlich, indem ich bei Bedarf mein Handfunkgerät eingeschaltet habe. Ich würde das Mikrofon von der alten Anlage entfernen und bei einer Kontrolle auf den gesunden Menschenverstand des Kontrollierenden setzen. ( den gibt es durchaus auch bei diesen Leuten.)
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Gruß Karl-Heinz

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  #7  
Alt 02.03.2008, 13:51
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Hallo Paul,
die serienmäßige Zweikanalüberwachung kenne ich, da wird aber, soviel ich weiß, außer dem gewählten Kanal dann Kanal 16 immer dazwischen abgehört. Zum einen macht aber Kanal 16 binnen keinen Sinn, und das Gerät schaltet auch immer nur für eine hlbe Sekunde oder so um. Man kann also nur hören, ob der Kanal belegt ist und muß dann umschalten.
Bei zwei Geräten kann man wirklich auf beiden Kanälen hören, was z.B. bei den Situationen, wie sie Ewald beschreibt, schon Sinn macht.
Peter
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  #8  
Alt 02.03.2008, 13:58
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Hallo Peter,

mein Raytheon hat eine 3-Kanal-Überwachung. Daran dachte ich.

Ob Dein altes Gerät noch zulassungfähig ist, hängt u.a davon ab, ob die beiden DSC-Frequenzen gesperrt sind oder nicht. Du kannst ja mal bei der Netzagentur nachfragen. Die geben bereitwillig Auskunft.

Servus

Paul
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  #9  
Alt 02.03.2008, 14:02
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Der Vorteil von zwei Geräten gegenüber der Mehrkanalüberwachung, ist einfach der, dass man auch während man spricht hörbereit ist. Konkreter Fall: Man spricht gerade mit der Revierzenrale und die Schleuse die einem gesagt hat :wir rufen sie zurück, ruft gerade. Wenn man das nicht hört ,kann es durchaus sein ,dass die nicht mehrmals rufen.
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  #10  
Alt 02.03.2008, 15:30
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Zitat:
Zitat von Paul Petersik Beitrag anzeigen
...Für den Preis des Antennensplitters bekommst Du eine preiswerte Handquetsche.

Servus

Paul
Handquetsche ist Binnen nicht erlaubt/ zulassungsfähig.

Gruß Lutz
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  #11  
Alt 02.03.2008, 15:51
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Handquetsche ist Binnen nicht erlaubt/ zulassungsfähig.

Gruß Lutz

Das ist korrekt. Aber muß ich die Handquetsche über Bord werfen, wenn ich aus dem See- in den Binnenbereich einlaufe?
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Gruß
Ewald
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  #12  
Alt 02.03.2008, 15:53
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Zitat:
Zitat von rubberduck Beitrag anzeigen
Hallo Paul,
die serienmäßige Zweikanalüberwachung kenne ich, da wird aber, soviel ich weiß, außer dem gewählten Kanal dann Kanal 16 immer dazwischen abgehört. Zum einen macht aber Kanal 16 binnen keinen Sinn, und das Gerät schaltet auch immer nur für eine hlbe Sekunde oder so um. Man kann also nur hören, ob der Kanal belegt ist und muß dann umschalten.
Bei zwei Geräten kann man wirklich auf beiden Kanälen hören, was z.B. bei den Situationen, wie sie Ewald beschreibt, schon Sinn macht.
Peter
Wenn Du, mit keinem Sinn meinst, es gibt Binnen kein Kanal 16 mehr, dann ist das Richtig siehe
http://www.yachtschule-spittler.de/d...dbuch_allg.pdf
Handbuch Binnenschifffahtsfunk Seite 14 (i)
Mein Binnenfunk wurde bei der Abnahme umprogrammiert, dass beim
einschalten Kanal 10 Schiff Schiff vorgewählt wird.
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  #13  
Alt 02.03.2008, 16:03
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Zitat:
Zitat von Paul Petersik Beitrag anzeigen
Hallo Peter,

mein Raytheon hat eine 3-Kanal-Überwachung. Daran dachte ich.

Ob Dein altes Gerät noch zulassungfähig ist, hängt u.a davon ab, ob die beiden DSC-Frequenzen gesperrt sind oder nicht. Du kannst ja mal bei der Netzagentur nachfragen. Die geben bereitwillig Auskunft.

Servus

Paul
Das alte Gerät ist nicht mehr zulassungsfähig, das habe ich schon geklärt. Und der Bestandsschutz galt nur für den vorigen Halter und wurde durch den Verkauf des Schiffes hinfällig.
Antennensplitter, habe ich grad mal gegoogelt, kosten so an 200 Euro. Aber es gibt auch Teile, damit kann man ein Radio mit an die UKW-Antenne anschliessen, die sind wesentlich günstiger. Da ich eh mit dem zweiten Gerät nicht senden will, geht das nicht auch?
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  #14  
Alt 02.03.2008, 16:07
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Handquetsche ist Binnen nicht erlaubt/ zulassungsfähig.
Gruß Lutz
Im Handbuch steht auch, ..............also Handfunke?
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  #15  
Alt 02.03.2008, 16:19
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... na ja, beim Warten vor einer Schleuse von "Not" zu spechen ... ich weiß ja nicht.
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Uwe
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  #16  
Alt 02.03.2008, 16:40
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Zitat:
Zitat von ugies Beitrag anzeigen
... na ja, beim Warten vor einer Schleuse von "Not" zu spechen ... ich weiß ja nicht.

Er will ja "nur" hören.


Beim Verein hatte ich teilweise 4 UKW Geräte rumfliegen, davon zugegebener massen aber dann 2 Betriebsfunk...
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MFG René

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  #17  
Alt 02.03.2008, 16:41
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Hallo Leute,

Wir reden von binnen, oder?

Binnen braucht ATIS, wissen wir.
Wenn ATIS eingeschaltet ist, dann sind automatisch bestimmte Kanäle nicht mehr wählbar, es ist die Sendeleistung auf bestimmten Kanälen automatisch auf 1 Watt begrenzt UND es ist automatisch die 2- oder 3-Kanalüberwachung deaktiviert.
Der Grund für die deaktivierte 2/3-Kanal-Überwachung wurde hier schon genannt: es wird kurz zwischen den Kanälen hin- und hergeschaltet, dh. ich bin mal kurz für eine Sekunde am gewählten Kanal nicht empfangsbereit, und dagegen hat die Behörde was (warum, weiss nur die Behörde).

Es gab eine Übergangszeit, da war auf ATIS 2/3-Kanal-Überwachung erlaubt. Diese Geräte mussten nicht verschrottet werden, neue müssen aber so programmiert sein, das im ATIS-Modus die Mehrkanalwache abgeschaltet ist.

Erst wenn man von ATIS umschaltet auf Seefunk, funzt die Mehrkanal-Überwachung wieder.

Grosse Pötte müssen binnen daher 2 Funkgeräte eingebaut haben, damit sie im Schleusenbereich dennoch Hörwache auf CH10 machen können.

Anmerkung zu "Not kennt kein Gebot": Das stimmt wohl, aber die Inbetriebnahme eines nicht genehmigten Funkgeräts (und Handgurken sind am Kleinfahrzeug in der Regel nicht genehmigungsfähig) ist zu Zeiten von Mobiltelefonen binnen eher schwer zu argumentieren, wenn ein eingebautes Funkgerät vorhanden ist. Und auf Not-Vorrat eines mitnehmen wird nicht durchgehen, denn dann könnte ich auch einen 45er Colt auf Vorrat mitnehmen, falls - wie es ja häufig passiert - eine Wildsau vom Ufer mir aufs Boot fällt und ich dann grosse Not habe, sie wieder loszuwerden.

Das alte nicht mehr genehmigte Funkgerät darf im Prinzip eingebaut bleiben, aber natürlich nicht in Betrieb genommen werden, nicht mal zum Hören. Allerdings kann ich mir nur unter Aufbietung meiner gesamten Fantasie ein Szenario vorstellen, wie mir jemand ein Problem schneidern will, wenn ich ein zweites, nicht genehmigtes Gerät an Bord zur Hörwache in Betrieb habe:
Die Behörde entert vom Hubschrauber aus in James-Bond-Manier mein Boot während gerade das zweite, nicht genehmigte Gerät eingeschaltet ist, beschlagnahmt es und kassiert 21 EUR - wie heisst das bei Euch - Bußgeld oder Geldbuße oder so (jedenfalls muss man dann was büßen ) wegen unerlaubtem Fernhören.
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Gruss Andreas

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  #18  
Alt 02.03.2008, 17:13
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

Wir reden von binnen, oder?

Binnen braucht ATIS, wissen wir.
Wenn ATIS eingeschaltet ist, dann sind automatisch bestimmte Kanäle nicht mehr wählbar, es ist die Sendeleistung auf bestimmten Kanälen automatisch auf 1 Watt begrenzt UND es ist automatisch die 2- oder 3-Kanalüberwachung deaktiviert.
Das ist auch im Hanbuch festgehalten.........aber bei mir .......ich muss das überprüfen wenn ich wieder auf dem Schiff bin.
Wie ist es denn mit der Scanfunktion?
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  #19  
Alt 02.03.2008, 17:33
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ATIS = BINNEN = Telefon mit Wählscheibe.

Scanfunktion? Binnen? Verboten. Daher im ATIS-Modus nicht verfügbar.

Deswegen dauert das gelegentlich beim Marktauftritt neuer Produkte, bis die dann tatsächlich die Konformitätsbescheinigung ausstellen und verkaufen dürfen (siehe das 99 EUR-Ding): Bis der ganze Binnen-Unfug programmiert ist, dauert es seine Zeit. Ich hatte seinerzeit ein Navman bestellt, das schon im Katalog war aber nicht ausgeliefert werden durfte, weil sich die Tastenhintergrundbeleuchtung auf dem Mikrofon im Binnenmodus nicht komplett ausschalten sondern nur dimmen ließ: "Blendwirkung" meinte die Behörde, daher kein CE. Hat in Neuseeland 3 Monate gedauert, bis das dann verfügbar war.

Die geben gut auf uns Acht, die Mädels und Jungs von der Funkbehörde. Deswegen zahl ich auch sehr gerne meine ATIS-, DSC-, GMDSS-, Kanalbenützungs- und wasweissich -Gebühr. Dabei darf man bei uns seit 2006 oder 2007 die Schleuse auch offiziell anrufen per Handy (Ist natürlich unseemännisch).
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Gruss Andreas

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  #20  
Alt 02.03.2008, 17:34
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Zum Abhören von gleichzeitig weiteren Kanälen genügt ein normaler Handscanner mit CE-Kennzeichnung, den es im Handel ab 69,- Euro gibt. Das alte Gerät darf leider nicht mehr betrieben werden, auch nicht zum Empfang, soweit jedenfalls die rechtliche Seite dazu.
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Akki

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  #21  
Alt 02.03.2008, 19:23
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Die geben gut auf uns Acht, die Mädels und Jungs von der Funkbehörde. Deswegen zahl ich auch sehr gerne meine ATIS-, DSC-, GMDSS-, Kanalbenützungs- und wasweissich -Gebühr. .
Gebühr........ in der Schweiz 120 Euro/Jahr, d.h letztes Jahr etwa 6 Euro/Funk

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  #22  
Alt 02.03.2008, 19:43
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Hallo,

vielleicht habe ich es auch überlesen, bisher habe ich von Peter als dem Threadstarter immer noch nicht gehört, ob es sich um Binnen- oder um Seefunk handelt. Es kann natürlich jeder sein eigenes Szenario stricken, eine vernünftige Antwort kommt aber nur schwerlich heraus.

Eine billige, technisch vertretbare Möglichkeit gibt es nicht, zwei UKW-Funkgeräte an einer Antenne zu betreiben. Es ist aufwendig, den Eingang des zweiten Geräts wirkungsvoll vor der HF des sendenden Gerätes zu schützen, wenn beide Geräte eine Antenne benutzen. Ein Tastendruck reicht in der Regel und die Eingangsstufe des Nurempfangsgerätes ist gebraten. Also kommt nur der Splitter in Frage.

Was also tun?
1.Beide Geräte mit auch nach außen sichtbaren separaten Antennen zu betreiben?
2.Evtl. ginge es auch, eine kleine Notantenne an das "Nur-Empfangsgerät" anzuschließen, die einigermaßen unsichtbar ist.

3. Die Alternative wäre ein Handgerät für wenig Geld, ob das nun legal ist oder nicht. Eine Betriebsgenehmigung in Form der Frequenzzuteilung ist für das zugelassene Gerät vorhanden. Es wäre im Gegensatz zum Festgerät einigermaßen diskret unterzubringen und könnte zweitens als Notfunke mit von Bord genommen werden.
4. Eine weitere Möglichkeit ist der von payed genannte Scanner, der allerdings nur empfängt.

Servus

Paul
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  #23  
Alt 02.03.2008, 19:46
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Preise wie bei uns. Man gönnt sich ja sonst nix.
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  #24  
Alt 02.03.2008, 21:54
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Hallo,

vielleicht habe ich es auch überlesen, bisher habe ich von Peter als dem Threadstarter immer noch nicht gehört, ob es sich um Binnen- oder um Seefunk handelt. Es kann natürlich jeder sein eigenes Szenario stricken, eine vernünftige Antwort kommt aber nur schwerlich heraus.
Sorry, wenn ich das missverständlich formuliert habe, ich spreche vom Binnenbereich
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  #25  
Alt 02.03.2008, 22:00
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Ungeachtet jedwelcher rechtlichen Gesichtspunkte:


Das folgende bezieht sich auf die Augenblicke, in denen man selber sendet:


Mit Antennen-Umschalter:
Zweitgerät (nur hören) bleibt stumm solange Erstgerät sendet

Mit Splitter:
Zweitgerät (nur hören) bleibt oft stumm oder brummt solange Erstgerät sendet

Zwei Antennen im Abstand 2m:
Zweitgerät (nur hören) empfängt vielleicht etwas, solange Erstgerät sendet - aber das sollte man testen.

Die Nachbarkanaldämpfung ist ein Kriterium, welches mit Euronen zu bezahlen ist und bei preiswerten Geräten zu wünschen übrig läßt. Ohne die Sache also auszuprobieren und die Tauglichkeit in der Praxis zu testen kann man garnicht erst sagen, ob der Plan in dieser Hinsicht überhaupt Sinn macht.

Den Jargon aus der Funkerszene kennt vielleicht noch der eine oder andere: Der Typ auf Kanal xyz macht 3 Kanäle nach oben und unten alles dicht....

Das ist Abhängig von der Güte des Senders, des Abstands (2m?), der Güte des Empfängers und dem (engen) Kanalabstand.


Grüße,
Mike
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