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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 07.03.2008, 11:26
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Standard Permit in HR für Schlauchi unter 3m ?

Hallo an die Permit-Spezialisten hier im ,

Auszug aus dem Link von F. Rink : "Boot fahren in Kroatien":

Welche Boote müssen angemeldet werden ?
Anmelde- und damit Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge über 3 Meter, unabhängig davon ob sie mit Motor ausgestattet sind oder nicht.

Wenn ich ein 2,85m Schlauchboot (nicht als Tender) mit 8 PS AB fahren will, muß ich das dann wirklich nicht anmelden? Das kann ich gar nicht glauben.

In verschiedenen Beiträgen habe ich unterschiedliche Aussagen dazu gelesen und würde gern auf Nummer sicher gehen, bevor ich bis 10.000 Kuna Strafe zahlen muß.
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Gruß
Andreas

Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der.
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  #2  
Alt 07.03.2008, 11:31
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Man sollte meine Ausführungen nicht nur lesen, sondern auch verstehen können !

Dort steht kein Wort davon, daß ein Boot wie das Deine nicht angemeldet werden muß !


Zur Vereinfachung für Dich :
Anmelde- und damit Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge über 3 Meter


Lies einfach nochmal gaaaanz langsam durch .....
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Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #3  
Alt 07.03.2008, 11:31
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Zitat:
Zitat von AausHH Beitrag anzeigen
Hallo an die Permit-Spezialisten hier im ,

Auszug aus dem Link von F. Rink : "Boot fahren in Kroatien":

Welche Boote müssen angemeldet werden ?
Anmelde- und damit Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge über 3 Meter, unabhängig davon ob sie mit Motor ausgestattet sind oder nicht.

Wenn ich ein 2,85m Schlauchboot (nicht als Tender) mit 8 PS AB fahren will, muß ich das dann wirklich nicht anmelden? Das kann ich gar nicht glauben.

In verschiedenen Beiträgen habe ich unterschiedliche Aussagen dazu gelesen und würde gern auf Nummer sicher gehen, bevor ich bis 10.000 Kuna Strafe zahlen muß.
Wenn du eigenständige Fahrten damit unternehmen willst mußt du anmelden, wenns nur dein Beiboot ist für Transfer an Land und zurück nicht
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  #4  
Alt 07.03.2008, 11:34
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Hallo Jörg - das war nicht die Frage, denn Tender hat er ja auch schon ausgeschlossen ....

Zitat:
Wenn ich ein 2,85m Schlauchboot (nicht als Tender) mit 8 PS AB fahren will
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  #5  
Alt 07.03.2008, 12:08
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Man sollte meine Ausführungen nicht nur lesen, sondern auch verstehen können !

Dort steht kein Wort davon, daß ein Boot wie das Deine nicht angemeldet werden muß !


Zur Vereinfachung für Dich :
Anmelde- und damit Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge über 3 Meter


Lies einfach nochmal gaaaanz langsam durch .....
Nach deiner Aussage lieber Fred wäre sein Boot tatsächlich anmeldefrei
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Gruß Jörg
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  #6  
Alt 07.03.2008, 12:09
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Man sollte meine Ausführungen nicht nur lesen, sondern auch verstehen können !

Dort steht kein Wort davon, daß ein Boot wie das Deine nicht angemeldet werden muß !


Zur Vereinfachung für Dich :
Anmelde- und damit Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge über 3 Meter


Lies einfach nochmal gaaaanz langsam durch .....

Hallo Fred,

ich stehe auf der Leitung. Mein Boot ist doch nur 2,85m.
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Gruß
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  #7  
Alt 07.03.2008, 12:11
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Zitat:
Zitat von AausHH Beitrag anzeigen
Hallo Fred,

ich stehe auf der Leitung. Mein Boot ist doch nur 2,85m.
Du stehst nicht auf der Leitung, sondern Freds 2 Aussagen sind wiedersprüchlich
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Gruß Jörg
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  #8  
Alt 07.03.2008, 12:14
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Man sollte meine Ausführungen nicht nur lesen, sondern auch verstehen können !

Dort steht kein Wort davon, daß ein Boot wie das Deine nicht angemeldet werden muß !


Zur Vereinfachung für Dich :
Anmelde- und damit Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge über 3 Meter


Lies einfach nochmal gaaaanz langsam durch .....
Fred,
Die Info auf dieser Seite ist einfach unvollständig. Ich halte mich weder für einen Idioten noch für unterbelichtet, kann aber beim besten Willen nicht lesen,
dass Boote - unabhängig von der Länge - mit einer Motorisierung von mehr als 5 kW eine Vignette benötigen.

Das heisst: 2,85 m mit 8 PS Motor braucht eine Vignette.


Siehe hier: da ist es eindeutiger erklärt, als auf jener Seite: www.croatia.hr/Multimedija/Brosure/16informacije_2006/njemacki.pdf
auf der Seite 13
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu

Geändert von ghaffy (07.03.2008 um 12:20 Uhr)
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  #9  
Alt 07.03.2008, 12:19
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Alles klar, jetzt hab ich's.
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Gruß
Andreas

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  #10  
Alt 07.03.2008, 12:22
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In Freds Seite steht:

Welche Boote müssen angemeldet werden ?
Anmelde- und damit Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge über 3 Meter, unabhängig davon ob sie mit Motor ausgestattet sind oder nicht.
Ausnahmen : Muskelbetriebene Wasserfahrzeuge (Paddelboote) und Boote, die an Wettbewerben teilnehmen.
Gleichzeitig sind alle anmeldepflichtigen Wasserfahrzeuge führerscheinpflichtig !

....da ist irgendetwas nicht richtig, oder nicht aktuell, denn auch ein Tender mit 1 PS Motor unterliegt heutzutage der Führerscheinpflicht
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Gruß Jörg
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  #11  
Alt 07.03.2008, 13:26
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
....da ist irgendetwas nicht richtig, oder nicht aktuell, denn auch ein Tender mit 1 PS Motor unterliegt heutzutage der Führerscheinpflicht
Dann lies einfach mal weiter unter : "Welche Führerscheine bzw. Bootspatente benötigt man ? " - dort heißt es dann : Bisher durfte man in Kroatien Boote bis 5 PS führerscheinfrei führen, was nun aber nicht mehr so ist!

Also bitte nicht (schon wieder einmal) Anmelde- und Führerscheinpflicht miteinander verwechseln.

@ Ghaffy

Zitat:
Siehe hier: da ist es eindeutiger erklärt, als auf jener Seite: www.croatia.hr/Multimedija/Brosure/16informacije_2006/njemacki.pdf
auf der Seite 13
Das ist genau so viel wert, wie das Pamphlet des ADAC !!!
Vergiß es einfach !

Um diese Angelegenheit rechtssicher zu klären, habe ich gerade mit HR telefoniert und erwarte von dort ein FAX mit dem aktuellen Gesetzestext.
Sofern ich das auf meiner WIKI-Seite falsch oder mißverständlich formuliert haben sollte entschuldige ich mich - ich werde das ggfls. umgehend korrigieren !

Zitat:
Ich halte mich weder für einen Idioten noch für unterbelichtet
Das habe ich ja auch nicht behauptet und würde ich auch niemals tun !

Diese Thematik ist jedoch auch so schnelllebig, daß man auch schon mal von der Aktualität überholt wird. So war z.B. die Bootslänge für die Anmeldepflicht 2002 kurzfristig auf 2,5m reduziert - aber kurz danach wieder auf 3m erhöht worden.

Wenn das stimmt, was ich gerade am Telefon erfahren habe und was ich schriftlich haben möchte, wurde das schon wieder umgekehrt .....
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Gruß Fred
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  #12  
Alt 09.03.2008, 20:01
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Meines Wissens nach (Jänner 2008) gilt 2,5 Meter.
Aber ich tau mich kaum mehr was zu schreiben- und
Hafenkapitäne trauen sich nix mehr zu sagen...

Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
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  #13  
Alt 09.03.2008, 20:56
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Länge hin oder her, ich hatte in Erinnerung, daß auch kleine Schlauchboote mit Motor der Anmeldepflicht unterliegen wenn sie für eigenständige Fahrten benutzt werden und nicht als Tender
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  #14  
Alt 09.03.2008, 21:34
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Zitat:
Zitat von 1WO Beitrag anzeigen
Meines Wissens nach (Jänner 2008) gilt 2,5 Meter.
Das ist genau das, was ich ebenfalls per Telefon erfahren habe - allerdings habe ich noch keine Bestätigung dafür ....
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  #15  
Alt 10.03.2008, 11:00
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Hmmmm

also muß ich jetzt mein Schlauchi mit 220cm und 4 PS AB doch anmelden ?? Es steht zwar hinten auf der Badeplattform und wird mit dem Hilfsmotor des Großen angetrieben. Ich habe für das Schlauchi auch eine ADAC Registrierung, also nicht als Tender angemeldet.
Jetzt weiß ich garnichts mehr.

Gruß der verunsicherte Scholly
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irgendwie geht es weiter....
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  #16  
Alt 10.03.2008, 11:31
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Das wüsste ich auch gerne
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  #17  
Alt 10.03.2008, 13:38
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Zitat:
Zitat von Scholly Beitrag anzeigen
Hmmmm

also muß ich jetzt mein Schlauchi mit 220cm und 4 PS AB doch anmelden ??
Nein - musst Du nicht !!

Ich habe mich jetzt sehr bemüht und über einen Freund in Medulin beim Ministerium in Zagreb nachfragen lassen. Gemäß gesetzlicher Vorgabe sieht das so aus :

Wasserfahrzeuge ab 3m Länge müssen grundsätzlich angemeldet werden, unabhängig von der Motorleistung, d.h. auch Boote ohne Motor !
Ausgenommen sind lediglich Ruder-/Paddelboote sowie Boote, die mit Muskelkraft betrieben werden.

Des weiteren müssen Wasserfahrzeuge mit einer Länge unter 3m, jedoch mit einer Motorleistung von mehr als 5KW ebenfalls angemeldet werden.

Vielleicht, das kann ich aber nicht versprechen, bekomme ich den Gesetzestext in kroatisch noch zugeschickt.

Ich bitte Euch alle, mich jetzt nicht in tiefschürfende Diskussionen zu verwickeln - mehr kann ich auch nicht sagen als das vorgenannte und ändern kann ich ohnehin nichts an diesen Tatsachen.

Danke !
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Gruß Fred
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  #18  
Alt 10.03.2008, 14:00
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Danke Fred, damit sollten auch alle Unklarheiten beseitigt sein.
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  #19  
Alt 10.03.2008, 16:48
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Zitat:
Zitat von Scholly Beitrag anzeigen
Hmmmm

Ich habe für das Schlauchi auch eine ADAC Registrierung, also nicht als Tender angemeldet.

Hallo Scholli,

einen Tender brauchst Du nicht anmelden - der ergibt sich aus der Nutzung des Bootes.
Jedes (Schlauch-)Boot, das Du zu Fahrten vom und zum Boot benutzt, ist ein Tender. Ich weiss nicht, ob es da eine Größen- oder kW-Beschränkung in HR gibt.
Anmelden musst Du die Sache erst, wenn Du damit andere Fahrten unternimmst.

Den Tender kannst Du kennzeichnen mit "Tender to xxxxx", ist aber kein Muss!

Gruß

Volker
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  #20  
Alt 10.03.2008, 22:34
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Danke Fred,

das hilft mir weiter. Ich dachte das wäre die nächste Möglichkeit etwas für die Kroatische Tourikasse zu spenden.

Ja Volker,
das mit dem "Tender to ...." ist mir bekannt, aber ich habe das kleine Schlauchi auch beim ADAC angemeldet, weil ich auch mal alleine die kleinen Felsbuchten abfahre, wo ich mit der "Großen" nicht rein komme. Und so wie ich mir das denke, darf man so kleine Excursionstouren nicht mit einem Tender machen. Oder ?

Danke Euch

Gruß der

Peter
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  #21  
Alt 10.03.2008, 22:42
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Wenn die "Große" davor liegt ist das kein Problem.
Wenn die "Große" aber in der marina bleibt und du 4 Seemeilen weiter tümpelst kann das eines werden..

Grüße Andi
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  #22  
Alt 11.03.2008, 00:13
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Hallo Andi,

4 sm ????

na ja...soweit vieleicht nicht....aber 2 sm könnte ich schaffen

Nee nee, ich hab´s verstanden. Also mein Schlauchi bleibt ein eigenständiges Boot (kein Tender) , und mit 4 PS brauche ich also ja nur den Führerschein und kein Permit. Dann kann der Juli auf Rab ja kommen

Gruß der

Peter
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  #23  
Alt 11.03.2008, 15:40
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Wenn bis dahin nicht 2,50 zählt- ich würde der Sicherheit wegen noch nachfragen.
Nicht das die Geschichte teuer wird.

Grüße Andi
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  #24  
Alt 11.03.2008, 16:22
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
In Freds Seite steht:

Welche Boote müssen angemeldet werden ?
Anmelde- und damit Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge über 3 Meter, unabhängig davon ob sie mit Motor ausgestattet sind oder nicht.
Ausnahmen : Muskelbetriebene Wasserfahrzeuge (Paddelboote) und Boote, die an Wettbewerben teilnehmen.
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....da ist irgendetwas nicht richtig, oder nicht aktuell, denn auch ein Tender mit 1 PS Motor unterliegt heutzutage der Führerscheinpflicht
Würde das bedeuten, daß ich heute nicht mehr mit meiner ca. 4,5 m Segeljolle mit dem 2 PS Flautenschieber ohne Führerschein fahren dürfte da ich diese heute auch anmelden (Vignette) muß?

edit: ich meinte natürlich "ohne den 2 PS Flautenschieber"

Geändert von wolf b. (11.03.2008 um 16:49 Uhr)
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  #25  
Alt 11.03.2008, 18:20
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richtig, denn 4,5 Meter sind mehr als 3 Meter
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