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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Permit in HR für Schlauchi unter 3m ?
Hallo an die Permit-Spezialisten hier im ,
Auszug aus dem Link von F. Rink : "Boot fahren in Kroatien": Welche Boote müssen angemeldet werden ? Anmelde- und damit Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge über 3 Meter, unabhängig davon ob sie mit Motor ausgestattet sind oder nicht. Wenn ich ein 2,85m Schlauchboot (nicht als Tender) mit 8 PS AB fahren will, muß ich das dann wirklich nicht anmelden? Das kann ich gar nicht glauben. In verschiedenen Beiträgen habe ich unterschiedliche Aussagen dazu gelesen und würde gern auf Nummer sicher gehen, bevor ich bis 10.000 Kuna Strafe zahlen muß.
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Gruß Andreas Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der. (Wilhelm Busch) |
#2
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Man sollte meine Ausführungen nicht nur lesen, sondern auch verstehen können !
Dort steht kein Wort davon, daß ein Boot wie das Deine nicht angemeldet werden muß ! Zur Vereinfachung für Dich : Anmelde- und damit Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge über 3 Meter Lies einfach nochmal gaaaanz langsam durch .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#3
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Zitat:
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Gruß Jörg
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#4
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Hallo Jörg - das war nicht die Frage, denn Tender hat er ja auch schon ausgeschlossen ....
Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#5
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Zitat:
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Gruß Jörg |
#6
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Zitat:
Hallo Fred, ich stehe auf der Leitung. Mein Boot ist doch nur 2,85m.
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Gruß Andreas Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der. (Wilhelm Busch)
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#7
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Du stehst nicht auf der Leitung, sondern Freds 2 Aussagen sind wiedersprüchlich
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Gruß Jörg |
#8
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Zitat:
Die Info auf dieser Seite ist einfach unvollständig. Ich halte mich weder für einen Idioten noch für unterbelichtet, kann aber beim besten Willen nicht lesen, dass Boote - unabhängig von der Länge - mit einer Motorisierung von mehr als 5 kW eine Vignette benötigen. Das heisst: 2,85 m mit 8 PS Motor braucht eine Vignette. Siehe hier: da ist es eindeutiger erklärt, als auf jener Seite: www.croatia.hr/Multimedija/Brosure/16informacije_2006/njemacki.pdf auf der Seite 13
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu Geändert von ghaffy (07.03.2008 um 12:20 Uhr) |
#9
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Alles klar, jetzt hab ich's.
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Gruß Andreas Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der. (Wilhelm Busch) |
#10
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In Freds Seite steht:
Welche Boote müssen angemeldet werden ? Anmelde- und damit Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge über 3 Meter, unabhängig davon ob sie mit Motor ausgestattet sind oder nicht. Ausnahmen : Muskelbetriebene Wasserfahrzeuge (Paddelboote) und Boote, die an Wettbewerben teilnehmen. Gleichzeitig sind alle anmeldepflichtigen Wasserfahrzeuge führerscheinpflichtig ! ....da ist irgendetwas nicht richtig, oder nicht aktuell, denn auch ein Tender mit 1 PS Motor unterliegt heutzutage der Führerscheinpflicht
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Gruß Jörg |
#11
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Zitat:
Also bitte nicht (schon wieder einmal) Anmelde- und Führerscheinpflicht miteinander verwechseln. @ Ghaffy Zitat:
Vergiß es einfach ! Um diese Angelegenheit rechtssicher zu klären, habe ich gerade mit HR telefoniert und erwarte von dort ein FAX mit dem aktuellen Gesetzestext. Sofern ich das auf meiner WIKI-Seite falsch oder mißverständlich formuliert haben sollte entschuldige ich mich - ich werde das ggfls. umgehend korrigieren ! Zitat:
Diese Thematik ist jedoch auch so schnelllebig, daß man auch schon mal von der Aktualität überholt wird. So war z.B. die Bootslänge für die Anmeldepflicht 2002 kurzfristig auf 2,5m reduziert - aber kurz danach wieder auf 3m erhöht worden. Wenn das stimmt, was ich gerade am Telefon erfahren habe und was ich schriftlich haben möchte, wurde das schon wieder umgekehrt .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#12
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Meines Wissens nach (Jänner 2008) gilt 2,5 Meter.
Aber ich tau mich kaum mehr was zu schreiben- und Hafenkapitäne trauen sich nix mehr zu sagen... Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#13
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Länge hin oder her, ich hatte in Erinnerung, daß auch kleine Schlauchboote mit Motor der Anmeldepflicht unterliegen wenn sie für eigenständige Fahrten benutzt werden und nicht als Tender
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Gruß Jörg |
#14
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Das ist genau das, was ich ebenfalls per Telefon erfahren habe - allerdings habe ich noch keine Bestätigung dafür ....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#15
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Hmmmm
also muß ich jetzt mein Schlauchi mit 220cm und 4 PS AB doch anmelden ?? Es steht zwar hinten auf der Badeplattform und wird mit dem Hilfsmotor des Großen angetrieben. Ich habe für das Schlauchi auch eine ADAC Registrierung, also nicht als Tender angemeldet. Jetzt weiß ich garnichts mehr. Gruß der verunsicherte Scholly
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irgendwie geht es weiter.... |
#16
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Das wüsste ich auch gerne
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Gruß Jörg |
#17
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Zitat:
Ich habe mich jetzt sehr bemüht und über einen Freund in Medulin beim Ministerium in Zagreb nachfragen lassen. Gemäß gesetzlicher Vorgabe sieht das so aus : Wasserfahrzeuge ab 3m Länge müssen grundsätzlich angemeldet werden, unabhängig von der Motorleistung, d.h. auch Boote ohne Motor ! Ausgenommen sind lediglich Ruder-/Paddelboote sowie Boote, die mit Muskelkraft betrieben werden. Des weiteren müssen Wasserfahrzeuge mit einer Länge unter 3m, jedoch mit einer Motorleistung von mehr als 5KW ebenfalls angemeldet werden. Vielleicht, das kann ich aber nicht versprechen, bekomme ich den Gesetzestext in kroatisch noch zugeschickt. Ich bitte Euch alle, mich jetzt nicht in tiefschürfende Diskussionen zu verwickeln - mehr kann ich auch nicht sagen als das vorgenannte und ändern kann ich ohnehin nichts an diesen Tatsachen. Danke !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#18
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Danke Fred, damit sollten auch alle Unklarheiten beseitigt sein.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#19
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Zitat:
Hallo Scholli, einen Tender brauchst Du nicht anmelden - der ergibt sich aus der Nutzung des Bootes. Jedes (Schlauch-)Boot, das Du zu Fahrten vom und zum Boot benutzt, ist ein Tender. Ich weiss nicht, ob es da eine Größen- oder kW-Beschränkung in HR gibt. Anmelden musst Du die Sache erst, wenn Du damit andere Fahrten unternimmst. Den Tender kannst Du kennzeichnen mit "Tender to xxxxx", ist aber kein Muss! Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#20
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Danke Fred,
das hilft mir weiter. Ich dachte das wäre die nächste Möglichkeit etwas für die Kroatische Tourikasse zu spenden. Ja Volker, das mit dem "Tender to ...." ist mir bekannt, aber ich habe das kleine Schlauchi auch beim ADAC angemeldet, weil ich auch mal alleine die kleinen Felsbuchten abfahre, wo ich mit der "Großen" nicht rein komme. Und so wie ich mir das denke, darf man so kleine Excursionstouren nicht mit einem Tender machen. Oder ? Danke Euch Gruß der Peter
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#21
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Wenn die "Große" davor liegt ist das kein Problem.
Wenn die "Große" aber in der marina bleibt und du 4 Seemeilen weiter tümpelst kann das eines werden.. Grüße Andi
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#22
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Hallo Andi,
4 sm ???? na ja...soweit vieleicht nicht....aber 2 sm könnte ich schaffen Nee nee, ich hab´s verstanden. Also mein Schlauchi bleibt ein eigenständiges Boot (kein Tender) , und mit 4 PS brauche ich also ja nur den Führerschein und kein Permit. Dann kann der Juli auf Rab ja kommen Gruß der Peter
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#23
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Wenn bis dahin nicht 2,50 zählt- ich würde der Sicherheit wegen noch nachfragen.
Nicht das die Geschichte teuer wird. Grüße Andi
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#24
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Zitat:
edit: ich meinte natürlich "ohne den 2 PS Flautenschieber" Geändert von wolf b. (11.03.2008 um 16:49 Uhr) |
#25
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richtig, denn 4,5 Meter sind mehr als 3 Meter
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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