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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 08.03.2008, 11:10
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Holger Holger ist offline
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golden handshake rentner = frühverrentung mit hoher abfindung von der exfirma, gilt auch für regelrentner, welche sich die firmenrente ganz oder teilweise in einer einmalzahlung auszahlen lassen!

1. der hohe einmalbetrag muss versteuert werden (die steuersätze sind wohl bekannt)

2. die krankenkasse berechnet den beitragsanteil aus dem einmalzahlungsbetrag.


ein ehem. kollege von mir prozessiert gerade, weil die kk den einmalbetrag auf zehn jahre verteilt, wodurch er jetzt für die nächsten 10 jahre monatlich etwa 200 euro zusätzlich bezahlen soll.

fazit:
vor der wahl solcher einmalzahlungen erst mal die angelegenheit durchrechnen bzw. einen fachanwalt konsultieren.
vielleicht könnte es sich sogar lohnen, im auszahlungsjahr rechtzeitig für einige zeit den wohnsitz ins ausland zu verlegen um abgaben zu sparen.
(rechtslage prüfen und durchrechnen)

holger

p.s.
wie verhält sich das bei einem lottogewinn? ist ja auch eine einmalzahlung...
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  #2  
Alt 08.03.2008, 11:35
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Zitat:
Zitat von Holger Beitrag anzeigen
p.s.
wie verhält sich das bei einem lottogewinn? ist ja auch eine einmalzahlung...
Lottogewinne sind steuerfrei. Die daraus entstehenden Einnahmen wie z.B. Zinsen o.ä. müssen aber natürlich regulär versteuert werden Das gewonnene Geld selbst bleibt, solange es keine Vermögenssteuer gibt, dauerhaft steuerfrei.

Gruß
Norman
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  #3  
Alt 08.03.2008, 12:02
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Dachte, dass Lottogewinne nur im Gewinner-Jahr steuerfrei wären. Kann mich aber täuschen.

Auf jeden Fall sind Zinsen und Gewinne mit diesem Geld zu versteuern.

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #4  
Alt 08.03.2008, 12:07
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Lottogewinne sind steuerfrei. Die daraus entstehenden Einnahmen wie z.B. Zinsen o.ä. müssen aber natürlich regulär versteuert werden Das gewonnene Geld selbst bleibt, solange es keine Vermögenssteuer gibt, dauerhaft steuerfrei.

Gruß
Norman

und wie ist es mit den "Altverträgen" bei Lebensversicherungen, die auch steuerfrei ausbezahlt werden...
wie mit dem Lottogewinn ?
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dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #5  
Alt 08.03.2008, 12:13
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Lottogewinne sind steuerfrei. Die daraus entstehenden Einnahmen wie z.B. Zinsen o.ä. müssen aber natürlich regulär versteuert werden Das gewonnene Geld selbst bleibt, solange es keine Vermögenssteuer gibt, dauerhaft steuerfrei.

Gruß
Norman
Norman muss das wissen.

Sein Kumpel Pavel und er kennen bestimmt reichlich genug Jackpotknacker.

Oder hätte ich DAS jetzt nicht verraten sollen?


Kanzler
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  #6  
Alt 08.03.2008, 15:05
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@ Kanzler
Und ich sagte zu Pavel extra noch, er soll das nicht in den Flohmarkt im Forum setzen, jedenfalls nicht mit Preisangabe, das wird nur wieder zerredet und nun das.

@ Volker
Das war früher mal so, als es die Vermögenssteuer noch gab.

@ Dieter
Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
und wie ist es mit den "Altverträgen" bei Lebensversicherungen, die auch steuerfrei ausbezahlt werden...
wie mit dem Lottogewinn ?
Ja, ist wie mit den Lottogewinnen (der Weg dahin dauert nur etwas länger ) es sein denn es wird die Vermögenssteuer wieder in Kraft gesetzt und man liegt dann über der Grenze.
Die Krankenkassenbeiträge auf die Auszahlungssumme (in Holgers Beispiel sind das Beiträge in Höhe von 24.000 €) fallen übrigens bei privat Versicherten nicht an.

Wenn es sich um die Auszahlung einer über den Betrieb abgeschlossenen Lebensversicherung handelt, werden auch hierauf bei gesetzlich Krankenversicherten Beiträge zur Krankenkasse fällig. Bei privaten Lebensversicherungsauszahlungen aber nicht.
Steuerfrei sind beide Varianten, sofern sie vor 2005 abgeschlossen wurden und mindestens eine Laufzeit von 12 Jahren hatten.

Gruß
Norman

Geändert von blaue-elise (08.03.2008 um 15:27 Uhr)
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