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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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HEKU TRAILER 3,5 t
Habe mir gestern einen HEKU TRAILER 3,5 t bestellt. Mein Boot ist 7,4 m x 2,95 m. Man sagte mir, das ich jetzt bei der Anmeldung des Trailers eine Sondergenehmigung für die Überbreite brauche? Stimmt das? Dachte man kann bis 3,0 Meter ohne Probleme die Deutschen Strassen befahren. Da ich in 2 Wochen das Boot in Holland abholen will, muss ich da nochwas bei den Niederländern beantragen? Waere wirklich sehr nett, wenn ihr mir helfen könntet.
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Liebe Grüße aus Weimar Jürgen Sorry für manche vielleicht Dummen Fragen, aber ich bin Neueinsteiger im Bootsverkehr |
#2
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Ich kanns dir auch nicht sagen, aber ruf doch einfach mal beim Hersteller an. Der sollte es ja auf jeden Fall wissen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#3
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Kann mir nicht vorstellen, daß Du zum Trailer anmelden eine Sondergenehmigung für Überbreite brauchst, es sei denn dein Trailer ist ohne Boot schon über 2,55m.
Mit Boot über 2,55m brauchst Du auf jedenfall eine Sondergenehmigung.
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Gruß Stefan |
#4
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Hallo Jürgen,
in Kurzform... Niederlande: der Transport einer unteilbaren Ladung bis zu einer Breite von 3m ist in den Niederlanden ohne genehmigung erlaubt. (Dein Boot ist doch nicht teilbar..oder?? ) Deutschland: Ohne Begleitfahrzeug aber eine Sondergehnemigung ist in Deutschland nötig, bei einer Breite zwischen 2,55m-3,00m.
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Gruß... Guido -------------------------------------- Achtung, lesen gefährdet die Dummheit! |
#5
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Danke Schön für die Info an Alle. Werde mich mal am Donnerstag aufs Landratsamt machen und viel Zeit mitnehmen grgrgrgrg Bin mal gespannt was das kostet.
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Liebe Grüße aus Weimar Jürgen Sorry für manche vielleicht Dummen Fragen, aber ich bin Neueinsteiger im Bootsverkehr |
#6
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Die Kosten sind sehr überschaubar! Brauchst dafür noch einen Tourenplan, den du vorlegen mußt! ....weiß allerdings nicht, ob es bei Touren die bundesländerübergreifend sind genauso "banal" ist
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#7
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Wie schon gesagt, über 2,55m Breite brauchst du eine Sondergenehmigung, das Problem wird aber eher sein, daß dein Boot mit Trailer evtl. über 3,5t wiegen wird
Um was für ein Boot handelt es sich?
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Gruß Jörg |
#8
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Wenns mit dem Gewicht knapp wird gibts irgendeine sonderspezial Regelung, bei der Du nochmal 150kg mehr genehmigt bekommst---der EU sei dank--mußt aber das Auto und den Trailer umschreiben/nachrüßten lassen....ob dieser Aufwand für 150 kg lohnt muß jeder selbst entscheiden!
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#9
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denke mal das mit dem Gewicht wird schon klappen. Danke Dir aber für den Hinweis
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Liebe Grüße aus Weimar Jürgen Sorry für manche vielleicht Dummen Fragen, aber ich bin Neueinsteiger im Bootsverkehr |
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