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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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1994 SeaRAY 200
Hallo SeaRay Kollegen,
ich bekomme meine alte 1994 SeaRay 200 OV im Mai. Bin jetzt aber auf Probleme gestoßen mit der Registrierung. Mein Boot ist ein Privat eingeführtes Boot das auch hier 1994 vertrieben worden ist. Die CE Konformitätserklärung gilt erstmals ab dem 15.06.1998. Kann ich das Boot ohne Probleme zulassen. Danke für gute Tipps? Der ADAC hat schon abgewunken.Es soll eine Einzelabnahme bekommen . Dabei steht im Gesetzestext vor dem 15.06.1998 ist dieses nicht Notwendig. Wer weiß was ? Unsere Gesetze machen mich fertig. Gruß monette999 |
#2
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Hallo,
Glückwunsch zu Deinem neuen Boot, ich denke hier wird Dir geholfen. Gruß RalphQ61 |
#3
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Wenn das Boot schon immer in EU war gilt 1998, es geht nicht nach Baujahr sondern zu welchem Zeitpunkt das Boot in die EU eingeführt wurde.
Jedoch wird bei Booten vor 98 selten danach gefragt. Geh einfach zum nächsten WSA und versuch es anzumelden, wenn nicht beim nächsten versuchen
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Gruß Jörg |
#4
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Hallo monette999,
wenn der ADAC zicken macht, versuche es beim WSA oder mit einem Flaggenzertifikat wenn das nicht hilft verkaufe das Boot an einen Bekannten und kaufe es einfach zurück, je nach dem wo du fährst könnte dir auch eine Belgische- oder Niederländische-Zulassung weiter helfen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#5
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Ich habe ganz vergessen zur erwaehnen,das Boot kommt aus den USA.
Danke Zitat:
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#6
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ich wurde noch nie nach CE usw gefragt.. beim WSA Anmeldeformular runterladen.. mit 18€ ( bei uns WSA Braunschweig ) senden und Papiere kommen 3-4 Tage zurück.. alles einfach gut.
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By Karsten
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#7
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Hallo monette999,
das hatte ich mir schon gedacht
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#8
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Danke WSA Mannheim ist mein naechster Versuch.
Was ist ein Flaggenzertifikat? Gruss bin ein Rockie, sorry fuer die vielen Fragen . Zitat:
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#9
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Hallo monette999,
Flaggenzertifikat ist auch eine Zulassung, wird vom BSH ausgestellt http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...ikat/index.jsp
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#10
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Hallo Joerg, Ralf, Karsten
ist den die Gesetzeslage unklar fuer Boote vor 1998. Wie kann man darstellen das mein Bootstyp vor 1998 von Searay offzielle in der BRD verkauft wurde. Wo bekommt man ein deutsche Verkaufsprospekt von 1994. Frohe Ostern noch an alle skipper. Zitat:
Geändert von monette999 (22.03.2008 um 12:26 Uhr) Grund: typo |
#11
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Ist dein Boot vor 98 eingeführt worden oder hast du es jetzt erst eingeführt? wenn jetzt wirst du wohl eine CE brauchen.
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Grüße Michael |
#12
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Für eingeführte Gebrauchtboote muss eine nachträgliche Bescheinigung über die Bauart erfolgen - ohne wenn und aber, das Herstellungsjahr des Bootes ist dabei völlig egal, das hat auch nichts mit der Einführung der Richtlinie 98 zu tun.
Das zuständige Ministerium hat im Februar die Vogaben und Weisungen noch einal verstärkt, wonach das Vohandensein einer Konformitätserklärung zu prüfen ist. Führt also eine Privatperson ein gebrauchtes Sportboot in die EU ein, ist die oben gennante Bescheinigung ein Muss. (Bitte nicht über Sinn oder Unsinn diskutieren, es ist nun mal so niedergeschrieben und ich kann nix dafür ;) )
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#13
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Zitat:
aber endlich ist das eingetreten, was einige hier immer abgestritten haben
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Gruß Jörg |
#14
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Und warum steht dieses im Gesetzestext.
Ist das die alte Version. Artikel 13 Richtlinie:94/25EG Wasserfahrzeuge, die vor dem 15.06.1998 auf dem Binnenmarkt der EG gehandelt wurden benötigen keine Konformitätsbescheinigung und keine Nachträgliche Bescheinigung der Bauart. Die Sportbootrichtlinie 94/25/EG wird von den Mitgliedstaaten seit dem 16.06.1996 angewendet seit 1998 ist diese verbindlich. Zitat:
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#15
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Zitat:
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Gruß Jörg |
#16
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Liebe(r) monette (??),
1. ist das verbindlich, was der Gesetzgeber als verbindlich ansieht 2. wäre dies die 2003/44/EG, die als Erweiterung der 94/25/EG verfasst wurde 3. nennt diese ein Verfahren das heisst "Nachträgliche Bescheinigung über die Bauart" 4. wäre dann die juristische Umsetzung der Richtlinie die 10. Verordnung zum GPSG 5. sagt jetzt wieder jemand, dass diese nur für gewerbsmäßiges Inverkehrbringen gilt was 6. auch stimmt 7. aber andere Regularien für alle - wurscht wie "Inverkehrgebracht" - den nachweis der Konformität fordern 8. derzeit etwas auf den Weg gebracht wurde, dass eindeutig darauf verweist, dass in Zukunft auch private "Importe" darunter fallen werden. So ist es. |
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