#1
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Ijsselmeer Binnengewässer?
Hallo,
ist das Ijsselmeer ein Binnengewässer? Also reicht mein Sportbootführerschein Binnen??? Gruß, Esteban |
#2
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Nein.... Gruß Willy |
#3
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Tja, brauchst wohl den SBF See. guckst Du:
http://www.hollandinfo.com/charter_fuehrerscheine.htm |
#4
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jein
Ja, das IJsselmeer ist definiert als Binnengewaesser.
Nein, formal ist ein SBB nicht ausreichend. Aber unter 15m/ unter 20kmh brauchst du eigentlich keine Schein. Es sei den du willst chartern, dann haengt es ab vom Vercharterer gruss chris |
#5
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So steht das bei Hollandinfo.
"Boote mit einer Länge von 15 Metern und mehr (ausgenommen Rhein, Waal und Lek)" Heißt das, das auf der Lek über 15m keinen brauchst? Ich würde ja eher sagen, das soll heißen, dass man da auch bei kleineren/ nicht so schnellen Bootenn eine Pappe braucht. ????????????????????????????????????????????????? Weiß hierüber jemand bescheid??
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Gruß Marc Ab einer Wassertiefe von 1.20 m hat der Soldat selbstständig Schwimmbewegungen aufzunehmen. Die Grußpflicht entfällt!! http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=74721 |
#6
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Da steht auch: "Motorboote mit einer Länge von weniger als 15 Metern, die schneller fahren können als 20 km/h."
Also müßte <15m und <20km/h Führerschein frei sein!? |
#7
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In NL darf prinzipiell "jeder" ein Boot fahren das weiniger als 15m Länge hat und nicht schneller als 19km/h fährt.
Das ist Führerscheinfrei. Dort steht aber: Ausgenommen Rhein, Waal und Lek. Meine frage ist, was diese Ausnahme regeln soll. Ist dort ein Führerschein Pflicht oder kannst Du dort auch mit einem schnelleren Boot fahren ohne Führerschein???
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Gruß Marc Ab einer Wassertiefe von 1.20 m hat der Soldat selbstständig Schwimmbewegungen aufzunehmen. Die Grußpflicht entfällt!! http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=74721 |
#8
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Das ist mir völlig neu. Wo hast du das her? Hier finde ich davon nichts: http://www.politie.nl/KLPD/Images/kl...m35-339220.pdf
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Gruß Heinz-Dieter |
#9
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Ijsselmeer
Morgen
Hat denn keiner von euch den Allmanak zur Hand ? Müsste dort doch klar geregelt sein. Kommen an meinen erst nächstes Wochenende ran. Gruss Werner |
#10
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Info der Wasserschutzpolizei NRW in Kooperation mit der niederländischen WSP:
Führerschein Seit dem 1. April 1992 ist auf holländischen Gewässern der holländische Sportbootführerschein, „klein vaarbewijs“ genannt, Pflicht. Dieser Schein ist vorgeschrieben für: - Boote mit einer Länge von 15 Metern und mehr - Motorboote mit einer Länge von weniger als 15 Metern die schneller fahren können als 20 km pro Stunde Der Sportbootführerschein-Binnen, ausgestellt nach dem 1.1.1989, und das Sportschifferzeugnis werden in den Niederlanden für das Fahren mit einem Sportboot auf den Binnenschifffahrtsstraßen anerkannt. Ausnahme: Westerschelde, Oosterschelde, Ijsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard. Der Sportbootführerschein-See, ausgestellt nach dem 1.1.1974, wird für die Fahrt mit einem Sportboot auf allen Gewässern, einschließlich - Westerschelde, Oosterschelde, Ijsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard -, anerkannt. Das Sportschifferpatent für den Rhein und das Sportpatent werden anerkannt für die Fahrt auf dem Rhein, Waal, Pannerdens Kanaal und Lek. Ohne einen dieser Scheine oder den 'klein vaarbewijs' dürfen die oben genannten Wassersportfahrzeuge nicht geführt werden. Nur die oben genannten Führerscheine sind anerkannt. Andere Führerscheine müssen in einen der oben genannten umgeschrieben werden. Hier nachzulesen: http://www1.polizei-nrw.de/wassersch...ehrer-2007.pdf
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Charly
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#11
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Zitat:
Sportbootführerscheine sind vorgeschrieben für:
Mit den deutschen Führerscheinen natürlich auch.
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Gruß Marc Ab einer Wassertiefe von 1.20 m hat der Soldat selbstständig Schwimmbewegungen aufzunehmen. Die Grußpflicht entfällt!! http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=74721 |
#12
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Als deutscher Staatsangehöriger darf man in den Niederlanden kein in Deutschland regestriertes Boot mit mehr als
5 PS ohne Führerschein fahren. Ich habe mal eine Erfahrung eines Users dieses Forums kopiert: Hallo Alle, bin 2006 von der Niederländischen WaPo angehalten worden, mein Schlauchboot 4,20m mit 8 PS Motor, sie wollten meinen SBF sehen,hatte ich nicht, wußte aber das in Niederlande, unter 10T und 19Km/h, man keinen Schein braucht, ist auch Richtig aber nur als Niederländer, als Deutscher mit einem Deutschen Boot zählt das Deutsche Gesetz.Ich versuchte meinen Belgieschen SBF, den ich mal gemacht hatte 1978, vorzubringen, der zählt auch nicht oder ich wohne in Belgien. Alles in allem habe ich die Scheine gemacht und in den Niederlande eine dicke Strafe bezahlt. Zur Ursprungsfrage: Funktechnisch gehört das J.- Meer und das Wattenmeer zum Binnenfunk, führerscheinmäßig brauchst Du mindestens den SBK. Geändert von Lady An (13.04.2008 um 19:32 Uhr) |
#13
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Zitat:
Als EU-Bürger gelten für jeden die Gesetze, die auch für die Bürger des jeweiligen Landes gelten. Da wird es wohl daran gelegen haben das, dass Boot in Deutschland registriert war ?!?
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Gruß Marc Ab einer Wassertiefe von 1.20 m hat der Soldat selbstständig Schwimmbewegungen aufzunehmen. Die Grußpflicht entfällt!! http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=74721 |
#14
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Zitat:
Unabhängig davon, daß ein 4,20er Schlauchi mit 8PS Motor durchaus 20km/h und schneller fahren kann. Einen irgendwie gearteten Zusammenhang zwischen dem Land der Registrierung eines Bootes und erforderlichen Führerscheinen gibt es definitiv nicht. Groetjes Matthias.
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#15
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Das dürfte wohl auch locker über 20km/h laufen, darum führerscheinpflichtig.
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Gruß Heinz-Dieter |
#16
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Ausser bei Charterorganisationen, die gelegentlich den Fuehreschein fordern den der Charterer in seinem Heimatland benoetigen wuerde...
Fand ich in Grienchenland immer witzig, wenn Niederlaender, Englaender und Deutsche unterschiedlichen Anforderungen genuegen mussten. Ist aber eben eine Privatentscheidung des Vercharters Zitat:
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#17
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Zitat:
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Gruß Heinz-Dieter |
#18
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Leider ist es wirklich so, das ein Deutescher im Ausland auf einem in Deutschland regestrierten Boot/Schiff die Führerscheine braucht, die auch in Deutschland vorgeschrieben sind. Nachlesen kann man das in der europäischen Vereinbarung ECE 40. Ob das nach deutschem Recht dann vorliegende Vergehen (führen eines Fahrzeuges ohne Befähigungsnachweis) dann auch in dem entsprechenden Land geahndet wird, ist eine andere Sache. Spätestens bei einem Unfall aber, wird die Versicherung sich sehr genau nach den entsprechenden
(und vorgeschriebenen) Führerscheinen erkundigen. Nähere Informationen dazu gibt auch die Waschpo Duisburg Abt.3 Tel: 02066/228-0
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#19
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Dann kann ich meinen Schrittmacher ja wieder kleiner stellen
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Gruß Marc Ab einer Wassertiefe von 1.20 m hat der Soldat selbstständig Schwimmbewegungen aufzunehmen. Die Grußpflicht entfällt!! http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=74721 |
#20
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#21
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#22
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Zitat:
Über 15 m braucht man auf dem Rhein das Sportpatent (wohl auch in NL, gibt da eine internationale Vereinbarung der Rheinanlieger Staaten). Wenn man dieses hat kann man damit auf den bezeichneten Strecken fahren.
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Charly |
#23
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Zitat:
Dazu sagt Jürgen Straßburger vom Boote Magazin: Zitat: Was soll man mit einem deutschen Führerschein in einem führerscheinfreien Land? Was soll man überhaupt mit einem Führerschein in einem führerscheinfreien Land? Da ist er natürlich überflüssig wie ein Kropf, wie beispielsweise auch in Großbritannien und den skandinavischen Ländern, die allesamt keinen amtlich vorgeschriebenen Führerschein kennen. Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland müssen im führerscheinpflichtigen Ausland denjenigen Führerschein besitzen, der in Deutschland zum Befahren vergleichbarer Gewässer berechtigt. Kroatien akzeptiert auch bei Ausländern den in Kroatien erworbenen Motorbootführerschein. Wegen des Wohnsitzprinzips beim Führerscheinrecht gilt außerdem: Deutsche mit dauerhaftem Wohnsitz im führerscheinpflichtigen europäischen Ausland können die amtlichen Führerscheine des Landes erwerben, in dem sich ihr Wohnsitz befindet.
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Charly |
#24
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Für alle die, die meinen es besser wissen zu müssen, oben steht die Telefonnummer. Ein kurzer Anruf und die Sache ist geklärt.
Die Gastklausel enthält eine Einschränkung dieses Grundsatzes, um das jeweilige Wohnsitzrecht zu berücksichtigen und eine unangemessene Benachteiligung von Personen mit inländischem Wohnsitz zu verhindern: Wenn in dem ausländischen Wohnsitzstaat für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist, gilt die vorübergehende Befreiung vom Besitz der deutschen Fahrerlaubnis nur, wenn die Person ihn besitzt und wenn umgekehrt dort auch ein Sportbootführer mit inländischem Wohnsitz unter den gleichen Voraussetzungen befreit wäre. In dieses System wurde auch das Internationale Zertifikat einbezogen. Personen mit Wohnsitz in Staaten, die die Resolution 40 ECE anwenden, müssen über dieses Dokument verfügen, auch wenn es keine Regelungen über nationale Fahrerlaubnisse gibt. Die ECE – Wirtschaftskommission für Europa –, eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, hat unter maßgeblicher deutscher, niederländischer, britischer und österreichischer Beteiligung einen Mindeststandard für Anforderungen an die Befähigung der Bootsführer entwickelt, der europa-, nicht nur EU-weit gilt. Dies ändert nichts daran, dass je nach den nationalen Verkehrsverhältnissen insbesondere für die theoretischen Kenntnisse höhere Anforderungen bestehen, wenn eine nationale Fahrerlaubnis erworben werden soll, die zu einer dauerhaften Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen führt. Geändert von Lady An (14.04.2008 um 16:42 Uhr)
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#25
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wird er doch.... es irrt der "Segelmatt" ganz deutlich.
Auf dem Ijsselmeer mit unserem, in Deutschland registriertem 7,20m-Segelschiff (übrigens auch ganz sicher nicht schneller als 20 km!) kontrolliert worden. Niederländische Wasserschutzpolizei aktzeptierte nur(!!) den SFB-See da das Schiff in Deuntschland registriert ist. Der SFB-Binnen (und auch keine Niederländischen Scheine) reicht auf Nachfrage für das Ijsselmeer defenitiv nicht.
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