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  #1  
Alt 12.04.2008, 19:08
esteban esteban ist offline
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Standard Ijsselmeer Binnengewässer?

Hallo,

ist das Ijsselmeer ein Binnengewässer? Also reicht mein Sportbootführerschein Binnen???

Gruß,
Esteban
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  #2  
Alt 12.04.2008, 19:23
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Giligan Giligan ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von esteban Beitrag anzeigen
Hallo,

Also reicht mein Sportbootführerschein Binnen???

Gruß,
Esteban

Nein....

Gruß
Willy
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  #3  
Alt 12.04.2008, 19:52
Matze66 Matze66 ist offline
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Tja, brauchst wohl den SBF See. guckst Du:
http://www.hollandinfo.com/charter_fuehrerscheine.htm
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  #4  
Alt 12.04.2008, 22:01
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quaelgeist quaelgeist ist offline
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Standard jein

Ja, das IJsselmeer ist definiert als Binnengewaesser.

Nein, formal ist ein SBB nicht ausreichend.

Aber unter 15m/ unter 20kmh brauchst du eigentlich keine Schein.

Es sei den du willst chartern, dann haengt es ab vom Vercharterer

gruss
chris
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  #5  
Alt 13.04.2008, 08:22
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Berggeist Berggeist ist offline
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Standard

So steht das bei Hollandinfo.

"Boote mit einer Länge von 15 Metern und mehr (ausgenommen Rhein, Waal und Lek)"

Heißt das, das auf der Lek über 15m keinen brauchst?
Ich würde ja eher sagen, das soll heißen, dass man da auch bei kleineren/ nicht so schnellen Bootenn eine Pappe braucht.
?????????????????????????????????????????????????

Weiß hierüber jemand bescheid??
__________________
Gruß Marc
Ab einer Wassertiefe von 1.20 m hat der Soldat
selbstständig Schwimmbewegungen aufzunehmen.

Die Grußpflicht entfällt!!
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=74721
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  #6  
Alt 13.04.2008, 10:27
Matze66 Matze66 ist offline
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Da steht auch: "Motorboote mit einer Länge von weniger als 15 Metern, die schneller fahren können als 20 km/h."

Also müßte <15m und <20km/h Führerschein frei sein!?
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  #7  
Alt 13.04.2008, 10:38
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Berggeist Berggeist ist offline
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In NL darf prinzipiell "jeder" ein Boot fahren das weiniger als 15m Länge hat und nicht schneller als 19km/h fährt.

Das ist Führerscheinfrei.

Dort steht aber: Ausgenommen Rhein, Waal und Lek.

Meine frage ist, was diese Ausnahme regeln soll.
Ist dort ein Führerschein Pflicht oder kannst Du dort auch mit einem schnelleren Boot fahren ohne Führerschein???
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Gruß Marc
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  #8  
Alt 13.04.2008, 11:08
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h-d h-d ist offline
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Zitat:
Zitat von Berggeist Beitrag anzeigen
Dort steht aber: Ausgenommen Rhein, Waal und Lek.
Das ist mir völlig neu. Wo hast du das her? Hier finde ich davon nichts: http://www.politie.nl/KLPD/Images/kl...m35-339220.pdf
__________________
Gruß Heinz-Dieter
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  #9  
Alt 13.04.2008, 11:13
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Schnuffi Schnuffi ist offline
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Standard Ijsselmeer

Morgen
Hat denn keiner von euch den Allmanak zur Hand ?
Müsste dort doch klar geregelt sein.
Kommen an meinen erst nächstes Wochenende ran.

Gruss Werner
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  #10  
Alt 13.04.2008, 13:42
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Info der Wasserschutzpolizei NRW in Kooperation mit der niederländischen WSP:

Führerschein
Seit dem 1. April 1992 ist auf holländischen Gewässern der holländische
Sportbootführerschein, „klein vaarbewijs“ genannt, Pflicht. Dieser Schein ist
vorgeschrieben für:
- Boote mit einer Länge von 15 Metern und mehr
- Motorboote mit einer Länge von weniger als 15 Metern die schneller fahren
können als 20 km pro Stunde
Der Sportbootführerschein-Binnen, ausgestellt nach dem 1.1.1989, und das
Sportschifferzeugnis werden in den Niederlanden für das Fahren mit einem
Sportboot auf den Binnenschifffahrtsstraßen anerkannt.
Ausnahme: Westerschelde, Oosterschelde, Ijsselmeer, Waddenzee, Ems und
Dollard.
Der Sportbootführerschein-See, ausgestellt nach dem 1.1.1974, wird für die Fahrt mit
einem Sportboot auf allen Gewässern, einschließlich - Westerschelde,
Oosterschelde, Ijsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard -, anerkannt.
Das Sportschifferpatent für den Rhein und das Sportpatent werden anerkannt für die
Fahrt auf dem Rhein, Waal, Pannerdens Kanaal und Lek.

Ohne einen dieser Scheine oder den 'klein vaarbewijs' dürfen die oben genannten
Wassersportfahrzeuge nicht geführt werden. Nur die oben genannten
Führerscheine sind anerkannt. Andere Führerscheine müssen in einen der oben
genannten umgeschrieben werden.


Hier nachzulesen: http://www1.polizei-nrw.de/wassersch...ehrer-2007.pdf
__________________
Charly
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  #11  
Alt 13.04.2008, 18:06
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Berggeist Berggeist ist offline
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Zitat:
Zitat von Matze66 Beitrag anzeigen
Tja, brauchst wohl den SBF See. guckst Du:
http://www.hollandinfo.com/charter_fuehrerscheine.htm
Aus diesem Link von Matze.

Sportbootführerscheine sind vorgeschrieben für:
  • Boote mit einer Länge von 15 Metern und mehr (ausgenommen Rhein, Waal und Lek)
  • Motorboote mit einer Länge von weniger als 15 Metern, die schneller fahren können als 20 km/h.
Warscheinlich sind diese Flüsse nur mit dem "kleene vaarbewijs 2" zu befahren, wenn das Boot führerscheinpflichtig ist.
Mit den deutschen Führerscheinen natürlich auch.
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Gruß Marc
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  #12  
Alt 13.04.2008, 18:56
Lady An Lady An ist offline
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Als deutscher Staatsangehöriger darf man in den Niederlanden kein in Deutschland regestriertes Boot mit mehr als
5 PS ohne Führerschein fahren.

Ich habe mal eine Erfahrung eines Users dieses Forums kopiert: Hallo Alle,

bin 2006 von der Niederländischen WaPo angehalten worden, mein Schlauchboot 4,20m mit 8 PS Motor, sie wollten meinen SBF sehen,hatte ich nicht, wußte aber das in Niederlande, unter 10T und 19Km/h, man keinen Schein braucht, ist auch Richtig aber nur als Niederländer, als Deutscher mit einem Deutschen Boot zählt das Deutsche Gesetz.Ich versuchte meinen Belgieschen SBF, den ich mal gemacht hatte 1978, vorzubringen, der zählt auch nicht oder ich wohne in Belgien. Alles in allem habe ich die Scheine gemacht und in den Niederlande eine dicke Strafe bezahlt.



Zur Ursprungsfrage: Funktechnisch gehört das J.- Meer und das Wattenmeer zum Binnenfunk, führerscheinmäßig brauchst Du mindestens den SBK.

Geändert von Lady An (13.04.2008 um 19:32 Uhr)
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  #13  
Alt 14.04.2008, 08:25
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Als deutscher Staatsangehöriger darf man in den Niederlanden kein in Deutschland regestriertes Boot mit mehr als
5 PS ohne Führerschein fahren.

Ich habe mal eine Erfahrung eines Users dieses Forums kopiert: Hallo Alle,

bin 2006 von der Niederländischen WaPo angehalten worden, mein Schlauchboot 4,20m mit 8 PS Motor, sie wollten meinen SBF sehen,hatte ich nicht, wußte aber das in Niederlande, unter 10T und 19Km/h, man keinen Schein braucht, ist auch Richtig aber nur als Niederländer, als Deutscher mit einem Deutschen Boot zählt das Deutsche Gesetz.Ich versuchte meinen Belgieschen SBF, den ich mal gemacht hatte 1978, vorzubringen, der zählt auch nicht oder ich wohne in Belgien. Alles in allem habe ich die Scheine gemacht und in den Niederlande eine dicke Strafe bezahlt.



Zur Ursprungsfrage: Funktechnisch gehört das J.- Meer und das Wattenmeer zum Binnenfunk, führerscheinmäßig brauchst Du mindestens den SBK.
Das wäre mir jetzt aber neu.
Als EU-Bürger gelten für jeden die Gesetze, die auch für die Bürger des jeweiligen Landes gelten. Da wird es wohl daran gelegen haben das, dass Boot in Deutschland registriert war ?!?
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Gruß Marc
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  #14  
Alt 14.04.2008, 08:47
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Als deutscher Staatsangehöriger darf man in den Niederlanden kein in Deutschland regestriertes Boot mit mehr als
5 PS ohne Führerschein fahren.

Ich habe mal eine Erfahrung eines Users dieses Forums kopiert: Hallo Alle,

bin 2006 von der Niederländischen WaPo angehalten worden, mein Schlauchboot 4,20m mit 8 PS Motor, sie wollten meinen SBF sehen,hatte ich nicht, wußte aber das in Niederlande, unter 10T und 19Km/h, man keinen Schein braucht, ist auch Richtig aber nur als Niederländer, als Deutscher mit einem Deutschen Boot zählt das Deutsche Gesetz.Ich versuchte meinen Belgieschen SBF, den ich mal gemacht hatte 1978, vorzubringen, der zählt auch nicht oder ich wohne in Belgien. Alles in allem habe ich die Scheine gemacht und in den Niederlande eine dicke Strafe bezahlt.
Ich weiß nicht, wer dieser User ist, aber das stimmt so natürlich nicht. Zumal er oder sie sich wohl doch nicht sooo gut auskennt: dann was ist ein Boot "unter 10T"
Unabhängig davon, daß ein 4,20er Schlauchi mit 8PS Motor durchaus 20km/h und schneller fahren kann.
Einen irgendwie gearteten Zusammenhang zwischen dem Land der Registrierung eines Bootes und erforderlichen Führerscheinen gibt es definitiv nicht.

Groetjes

Matthias.
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  #15  
Alt 14.04.2008, 08:50
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
mein Schlauchboot 4,20m mit 8 PS Motor
Das dürfte wohl auch locker über 20km/h laufen, darum führerscheinpflichtig.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #16  
Alt 14.04.2008, 08:55
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Ausser bei Charterorganisationen, die gelegentlich den Fuehreschein fordern den der Charterer in seinem Heimatland benoetigen wuerde...

Fand ich in Grienchenland immer witzig, wenn Niederlaender, Englaender und Deutsche unterschiedlichen Anforderungen genuegen mussten. Ist aber eben eine Privatentscheidung des Vercharters

Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht, wer dieser User ist, aber das stimmt so natürlich nicht. Zumal er oder sie sich wohl doch nicht sooo gut auskennt: dann was ist ein Boot "unter 10T"
Unabhängig davon, daß ein 4,20er Schlauchi mit 8PS Motor durchaus 20km/h und schneller fahren kann.
Einen irgendwie gearteten Zusammenhang zwischen dem Land der Registrierung eines Bootes und erforderlichen Führerscheinen gibt es definitiv nicht.

Groetjes

Matthias.
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  #17  
Alt 14.04.2008, 09:00
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Zitat:
Zitat von Berggeist Beitrag anzeigen
Aus diesem Link von Matze.

Sportbootführerscheine sind vorgeschrieben für:
  • Boote mit einer Länge von 15 Metern und mehr (ausgenommen Rhein, Waal und Lek)
  • Motorboote mit einer Länge von weniger als 15 Metern, die schneller fahren können als 20 km/h.
Warscheinlich sind diese Flüsse nur mit dem "kleene vaarbewijs 2" zu befahren, wenn das Boot führerscheinpflichtig ist.
Mit den deutschen Führerscheinen natürlich auch.
Ich nehme an, hier ist gemeint, dass viele Vercharterer generell verbieten, Waal und Lek zu befahren.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #18  
Alt 14.04.2008, 10:22
Lady An Lady An ist offline
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Leider ist es wirklich so, das ein Deutescher im Ausland auf einem in Deutschland regestrierten Boot/Schiff die Führerscheine braucht, die auch in Deutschland vorgeschrieben sind. Nachlesen kann man das in der europäischen Vereinbarung ECE 40. Ob das nach deutschem Recht dann vorliegende Vergehen (führen eines Fahrzeuges ohne Befähigungsnachweis) dann auch in dem entsprechenden Land geahndet wird, ist eine andere Sache. Spätestens bei einem Unfall aber, wird die Versicherung sich sehr genau nach den entsprechenden
(und vorgeschriebenen) Führerscheinen erkundigen.

Nähere Informationen dazu gibt auch die Waschpo Duisburg Abt.3
Tel: 02066/228-0
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  #19  
Alt 14.04.2008, 13:08
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Zitat:
Zitat von h-d Beitrag anzeigen
Das dürfte wohl auch locker über 20km/h laufen, darum führerscheinpflichtig.
Dann kann ich meinen Schrittmacher ja wieder kleiner stellen
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Gruß Marc
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  #20  
Alt 14.04.2008, 14:19
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Zitat:
Der Sportbootführerschein-See, ausgestellt nach dem 1.1.1974, wird für die Fahrt mit
einem Sportboot auf allen Gewässern, einschließlich - Westerschelde,
Oosterschelde, Ijsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard -, anerkannt.
Das Sportschifferpatent für den Rhein und das Sportpatent werden anerkannt für die
Fahrt auf dem Rhein, Waal, Pannerdens Kanaal und Lek.
Charly, sehe ich das richtig, dass man in NL mit dem SBF-See also auch auf dem Rhein fahren darf ? Die obige Formulierung kann man so auslegen, oder auch so, dass ein Befahren nur mit dem Patent erlaubt ist... ??
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #21  
Alt 14.04.2008, 14:41
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Leider ist es wirklich so, das ein Deutescher im Ausland auf einem in Deutschland regestrierten Boot/Schiff die Führerscheine braucht, die auch in Deutschland vorgeschrieben sind. Nachlesen kann man das in der europäischen Vereinbarung ECE 40. Ob das nach deutschem Recht dann vorliegende Vergehen (führen eines Fahrzeuges ohne Befähigungsnachweis) dann auch in dem entsprechenden Land geahndet wird, ist eine andere Sache. Spätestens bei einem Unfall aber, wird die Versicherung sich sehr genau nach den entsprechenden
(und vorgeschriebenen) Führerscheinen erkundigen.

Nähere Informationen dazu gibt auch die Waschpo Duisburg Abt.3
Tel: 02066/228-0
Auch durch mehrfache Wiederholung wird dieser Unfug nicht richtiger.
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  #22  
Alt 14.04.2008, 14:42
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Charly, sehe ich das richtig, dass man in NL mit dem SBF-See also auch auf dem Rhein fahren darf ? Die obige Formulierung kann man so auslegen, oder auch so, dass ein Befahren nur mit dem Patent erlaubt ist... ??
mit Booten unter 15 m darf man mit dem SBF See auch auf dem Rhein fahren.

Über 15 m braucht man auf dem Rhein das Sportpatent (wohl auch in NL, gibt da eine internationale Vereinbarung der Rheinanlieger Staaten). Wenn man dieses hat kann man damit auf den bezeichneten Strecken fahren.
__________________
Charly
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  #23  
Alt 14.04.2008, 15:15
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Leider ist es wirklich so, das ein Deutescher im Ausland auf einem in Deutschland regestrierten Boot/Schiff die Führerscheine braucht, die auch in Deutschland vorgeschrieben sind. Nachlesen kann man das in der europäischen Vereinbarung ECE 40. Ob das nach deutschem Recht dann vorliegende Vergehen (führen eines Fahrzeuges ohne Befähigungsnachweis) dann auch in dem entsprechenden Land geahndet wird, ist eine andere Sache. Spätestens bei einem Unfall aber, wird die Versicherung sich sehr genau nach den entsprechenden
(und vorgeschriebenen) Führerscheinen erkundigen.

Nähere Informationen dazu gibt auch die Waschpo Duisburg Abt.3
Tel: 02066/228-0

Dazu sagt Jürgen Straßburger vom Boote Magazin:

Zitat:

Was soll man mit einem deutschen Führerschein in einem führerscheinfreien Land? Was soll man überhaupt mit einem Führerschein in einem führerscheinfreien Land? Da ist er natürlich überflüssig wie ein Kropf, wie beispielsweise auch in Großbritannien und den skandinavischen Ländern, die allesamt keinen amtlich vorgeschriebenen Führerschein kennen.


Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland müssen im führerscheinpflichtigen Ausland denjenigen Führerschein besitzen, der in Deutschland zum Befahren vergleichbarer Gewässer berechtigt. Kroatien akzeptiert auch bei Ausländern den in Kroatien erworbenen Motorbootführerschein.
Wegen des Wohnsitzprinzips beim Führerscheinrecht gilt außerdem:
Deutsche mit dauerhaftem Wohnsitz im führerscheinpflichtigen europäischen Ausland können die amtlichen Führerscheine des Landes erwerben, in dem sich ihr Wohnsitz befindet.
__________________
Charly
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  #24  
Alt 14.04.2008, 15:23
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Für alle die, die meinen es besser wissen zu müssen, oben steht die Telefonnummer. Ein kurzer Anruf und die Sache ist geklärt.

Die Gastklausel enthält eine Einschränkung dieses Grundsatzes, um das jeweilige Wohnsitzrecht zu berücksichtigen und eine unangemessene Benachteiligung von Personen mit inländischem Wohnsitz zu verhindern: Wenn in dem ausländischen Wohnsitzstaat für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist, gilt die vorübergehende Befreiung vom Besitz der deutschen Fahrerlaubnis nur, wenn die Person ihn besitzt und wenn umgekehrt dort auch ein Sportbootführer mit inländischem Wohnsitz unter den gleichen Voraussetzungen befreit wäre.
In dieses System wurde auch das Internationale Zertifikat einbezogen. Personen mit Wohnsitz in Staaten, die die Resolution 40 ECE anwenden, müssen über dieses Dokument verfügen, auch wenn es keine Regelungen über nationale Fahrerlaubnisse gibt.
Die ECE – Wirtschaftskommission für Europa –, eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, hat unter maßgeblicher deutscher, niederländischer, britischer und österreichischer Beteiligung einen Mindeststandard für Anforderungen an die Befähigung der Bootsführer entwickelt, der europa-, nicht nur EU-weit gilt. Dies ändert nichts daran, dass je nach den nationalen Verkehrsverhältnissen insbesondere für die theoretischen Kenntnisse höhere Anforderungen bestehen, wenn eine nationale Fahrerlaubnis erworben werden soll, die zu einer dauerhaften Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen führt.

Geändert von Lady An (14.04.2008 um 16:42 Uhr)
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  #25  
Alt 08.06.2008, 11:20
schonOK schonOK ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Auch durch mehrfache Wiederholung wird dieser Unfug nicht richtiger.
wird er doch.... es irrt der "Segelmatt" ganz deutlich.

Auf dem Ijsselmeer mit unserem, in Deutschland registriertem 7,20m-Segelschiff (übrigens auch ganz sicher nicht schneller als 20 km!) kontrolliert worden. Niederländische Wasserschutzpolizei aktzeptierte nur(!!) den SFB-See da das Schiff in Deuntschland registriert ist. Der SFB-Binnen (und auch keine Niederländischen Scheine) reicht auf Nachfrage für das Ijsselmeer defenitiv nicht.
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