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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Was passiert OHNE Führerschein ? Erfahrungswerte ???
Hallo zusammen.
Ich habe mal eine kurze Frage. Ich bin im Besitz eines Sportbootführerscheins Binnen und See. Des weiteren fahre ich gerne Wasserski. Habe aber keinen im Freundeskreis der auch einen Bootsschein besitzt. Was würde denn passieren wenn ich jemanden instruiere mein Boot zu fahren, und ich mich hinten zum Wasserski laufen dranhängen würde..... ? Was wären die Konsequenzen für mich als Boots- und Bootsführerscheinbesitzer als auch für denjenigen der das Boot dann steuert? Hat jemand Erfahrungswerte oder Informationen oder ist jemand schon mal diesbezüglich in Konflikt mit den Gesetzeshütern gekommen? Über eine Antwort und Infos würde ich mich freuen. |
#2
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Was passiert, wenn du einen Kumpel, der keinen Führerschein hat, dein Auto fahren lässt und dich daneben setzt. Er fährt natürlich nach deinen Instruktionen...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#3
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Zitat:
Das wäre im Vergleich so, als würde er hinten auf dem Anhänger sitzen, während sein Kumpel im Auto sitzt und nach seinen Instruktionen fährt... Chrischan |
#4
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Sehe ich genauso
aber viel interessanter wäre was deine Haftpflicht sagt, wenn dein guter Freund dich über ne Krippe o.ä. zieht....
Ich würd´s lassen. Der Schiffsführer muß an Bord sein! (Frag mal den Beobachter, vielleicht hat der ja einen Schein )
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gregor |
#5
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Zitat:
Aber Recht hast!
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Gruß Micha
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#6
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Zitat:
Beim zweiten Mal wird's richtig teuer. KFZ Führerschein wird evtl. auch eingezogen... Gruß Lars
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#7
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Lass es sein !!
habe auch mal gehört das evtl. dein Auto Schein mit weg ist eine mitfahr gelegenheit bei Wasserski ergibt sich doch immer mal Gruß |
#8
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Auf den ausdrücklichen Wunsch hin hier mein Erfahrungsbericht vom Fahren ohne Führerschein. Hoffentlich findet Ihr ihn angemessen komisch.
Als ohnehin ständig lernender Student mit damals noch jugendlichem Hirn hatte ich ein paar Prüfungen mehr oder weniger kaum wahrgenommen und einfach alle möglichen gemacht – Segel- und Motorboot, Waffensachkunde und Funk (alles nahezu kostenlos über das Sportinstitut) natürlich eingeschlossen. Später mit eigenem Boot habe ich die Scheine dann oftmals diebessicher an Bord versteckt, um das vorgeschriebene Mitführen bei keinem Törn vergessen zu können. Irgendwann wurde ich dann mal gebeten, bei einer kleinen Überführung den Skipper zu machen. Das Boot war alt und klein, der museumsreife Innenborder wohl nur ein oder zwei PS über der Führerscheingrenze, und unser Weg führte uns langsam und angenehm leise durch ein wenig befahrenes Flüßchen, das aber doch eine Wasserstraße ist. Das einzige Boot, das uns nach einigen Stunden Fahrt dort begegnete, war auch alt und klein, aber besetzt mit zwei Wasserschutzpolizisten, die meinen Führerschein sehen wollten. Der aber steckte gerade im Versteck auf meinem eigenen Boot an der Ostsee. Wie der Zufall will, hatte ich gerade dann einen Rechtsanwalt an Bord, den erfahrenen und sehr seriös wirkenden Seniorpartner einer großen Kanzlei, die u.a. auch auf Verkehrsvergehen spezialisiert ist. Vergessene Führerscheine dürfte er wohl schon tausendmal verteidigt haben. Nun aber mußte er für mehr als eine halbe Stunde verhandeln, um schließlich zu erreichen, daß wir unsere Fahrt auch ohne Führerschein fortsetzen durften. Anderenfalls hätten wir wohl eine Wanderung über die Felder zur nächsten Landstraße antreten und dort per Anhalter zur nächsten Bushaltestelle fahren können (Das Mobiltelefon war noch nicht üblich). In den nächsten Wochen gab es dann noch einen für mich sehr lästigen Schriftwechsel mit irgendwelchen Behörden, und schließlich ein Bußgeld in der Größenordnung von einhundert Euro, an das ich mich aber nicht mehr ganz genau erinnere. Das war also die harmloseste aller denkbaren Varianten, denn ich habe ja tatsächlich den Schein, es gab keinen Unfall, auch keine sonstige Übertretung, niemand fühlte sich belästigt, und ich hatte die beste Unterstützung, die unser Rechtsstaat bieten kann. Trotzdem – eines meiner unangenehmsten Erlebnisse im Zusammenhang mit Booten. sea u in denmark
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#9
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Der Beitrag klingt konstruiert, aber gut...
Chrischan |
#10
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füherschein nicht haben und führerschein vergessen sind zwei verschiedene dinge.
Führerschein vergessen: gibt nur ne Verwarnung in Höhe von 10-35 € (ermessen des Beamten) Füherschein nicht haben: weiß ich nicht, weil noch hab ich einen 100€ für einen vergessenen glaube ich erstmal nicht, und daß du nicht weiterfahren darfst auch nicht. jedenfalls solange du dich ausweisen darfst
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour
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#11
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....bringt uns aber ein wenig vom Thema ab....
wie ists denn nun? Der Wasserskiläufer ist im Normalfall mit dem Boot verbunden, also irgendwo "teil des Boots"....wenn er als "Kapitän" einen Rudergänger bestimmt, hat er ja nachwie vor die Verantwortung inne, für das, was der bestimmte Steuermann richtig oder falsch macht. Steht denn im Gesetz irgendwo, das der Verantwortliche im Boot sein muß, bzw. kein Wasserski fahren darf? Logisch wäre es ja, aber von Logik in der Gesetzgebung und vorallem in der Anwendung habe ich mich schon lange verabschiedet |
#12
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Wir stehen vor dem gleichen Problem.
Ich fahr Wasserski und der Rest der Truppe hat keinen Schein. Ungutes Gefühl, und wahrscheinlich ganz schlechte Karten im Fall der Fälle. Wäre schonmal interssant genaueres drüber zu wissen. Am Bodensee gibt´s dann noch eine Auslegung, dass ein Boot ohne Segel und mit Motor aus auf dem See treibend (zu tief zum ankern!) immer noch als "in Fahrt" gilt und Ausweichpflichtig ist Gehe ich da jetzt baden ist ja auch keiner mit Patent an Bord.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (21.05.2008 um 09:00 Uhr) |
#13
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Zitat:
ciao Ralf
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Geht nicht gibt's nicht.
Von der Titanic hieß es auch, sie sei unsinkbar. Und dann ging's doch. |
#14
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Hier mal 2 Antworten aus den Prüfungsfragen. Ich glaube nicht, das sie eingehalten werden, wenn der Schiffsführer am Seil hängt.
16. Welche besonderen Pflichten hat der Schiffsführer zu beachten? Der Schiffsführer ist für die Befolgung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften verantwortlich und muss die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen gewährleisten. 19. Welche besondere Verpflichtung hat der Rudergänger eines Sportbootes? Er muss in der Lage sein, alle Informationen und Weisungen zu "empfangen" und zu geben. Insbesondere muss er die Schallzeichen wahrnehmen können und nach allen Seiten genügend freie Sicht haben. Welche besonderen Pflichten haben weitere an Bord eines Sportbootes befindliche Personen? Alle haben den Anweisungen des Schiffsführers Folge zu leisten. |
#15
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#16
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Zitat:
Mal ganz vom Bußgeld abgesehen, welches beim fahren ohne Führerschein verhängt wird. Was passiert, wenn der führerscheinlose einen Schwimmer über den Haufen fährt mit Todesfolge? Deshalb würde ich mir erstmal keine Gedanken um das Bußgeld machen Ich finde das Fahren ohne Schein schlichtweg verantwortungslos, auch wenn der reine Besitz eines Scheines nichts über die Fähigkeiten aussagt, aber zumindest sind notwendige Grundkenntnisse vorhanden
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Gruß Jörg |
#17
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Zitat:
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