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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 01.06.2008, 22:42
flipmooo flipmooo ist offline
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Standard Keine Papiere für den Trailer.

Hi, ich habe mir grade ein kleines Motorboot gekauft. Bei dem Boot war ein gebremster Trailer dabei. Allerdings wurde der Trailer nur als Hafentrailer verwendet. Es liegen also keine Papiere vor. Weiss jemand ob es ein grosses Problem ist neue Papiere zu bekommen oder ob man besser nen neuen Trailer kauft.
Ausserdem habe ich einen älteren Mercury Motor mit 50 PS. Kann mir jemand sagen wo ich den am besten mal in der Nähe von Düsseldorf durch checken lassen kann? Gibt es da Spezialisten?
Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe.
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  #2  
Alt 01.06.2008, 22:47
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dieter dieter ist offline
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am einfachsten geht es, wenn man die technischen Daten des Trailers hat,entweder vom Hersteller, oder eine Kopie der Betriebserlaubnis von jemanden, der den gleichen Trailer hat,

dann zum TÜV und eine Vollabnahme, ist kein Problem...
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #3  
Alt 01.06.2008, 23:23
flipmooo flipmooo ist offline
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Vielen Dank, dann werd ich mich mal schlau machen.
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  #4  
Alt 01.06.2008, 23:38
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Ich möchte Dieter da nicht unbedingt widersprechen, habe aber in meinem Bereich andere, oder ergänzende Erfahrungen. Je nachdem wo Du wohnst, wird das offensichtlich unterschiedlich gehandhabt.

Du solltest Dir die Fahrgestellnummer notieren und dann Deine örtliche Polizeidienststelle aufsuchen. Du nennst Dein Problem, dass Du keine Papiere hast und neue brauchst.

Die Polizei wird die Fahrgestellnummer über interne Fahndungssystem abfragen, und ich unterstelle jetzt einmal, dass ein Fahrzeug mit dieser Fahrgestellnummer "nicht einliegt".

Du erhälst dann eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung sinngemäß folgenden Inhalts:

"Sehr geehrter Herr...........

Hiermit bestätigen wir Ihnen auf Ihre Anfrage hin, dass ein Bootsanhänger mit der Fahrgestellnummer .............. nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist."

Mit dieser "Unbedenklichkeitsbescheinigung" wendest Du Dich an Trailerhersteller und lässt Dir eine neue Betriebserlaubnis ausstellen.

Mit dieser neuen Betriebserlaubnis, für die Du beim Hersteller etwa 20 Euro bezahlen musst, fährst Du zum TÜV und lässt den Trailer neu abnehmen nach § 29 StVZO.

Wenn Du die TÜV-Abnahme hast, gehst Du zu Deiner Zulassungstelle und lässt Dir ein Kennzeichen im Sinne einer Anmeldung zuweisen.

Gruß Walter

Geändert von Water (02.06.2008 um 07:03 Uhr)
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  #5  
Alt 01.06.2008, 23:44
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen

dann zum TÜV und eine Vollabnahme, ist kein Problem...
Ist überhaupt kein Problem. Hilfreich sind Typenschilder und Auflaufeinrichtung, Bremsen und der Elekdreck muß funktionieren.

Dann ab zum TÜV oder DEKRA, so wie Dieter schon schrieb. Dann gibts eine neue Betriebserlaubnis und damit bei der Zulassungsstelle ein grünes Kennzeichen.

Damit ist der Anhänger steuerfrei und über das Zugfahrzeug gleichzeitig haftpflichtversichert (solange er dranhängt- logisch).

Gruß Ecki
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  #6  
Alt 02.06.2008, 00:03
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Eckaat!

Auch Dir will ich ja grundsätzlich zustimmen.

Das Problem ist aber folgendes: Theoretisch könnte jemand einen Trailer geklaut haben, oder einer kauft ihn als Hehlerware und will ihn dann anmelden.

Stell Dir mal vor, irgendeiner klaut Dir Deiner Anhänger, kopiert sich bei einem Bekannten oder wem auch immer die technischen Daten aus der Betriebserlaubnis, lässt ihn vom TÜV abnehmen oder einer anderen Sachverständigenorganisation und meldet den dann an, oder versucht es zumindest.

Wenn der andere den angemeldet bekommt, wärst Du doch sicherlich frustriert, weil es doch Dein Anhänger ist.

Das Straßenverkehrsamt hat keine Möglichkeit, eine Fahndungsabfrage vorzunehmen, zumindest ist das in meinem Bundesland so gesetzlich geregelt.

Was machen die also?

Die verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die nur die Polizei ausstellen kann.

Gruß Walter
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  #7  
Alt 02.06.2008, 00:04
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Hallo

ich habe die letzte KBA Anfrage durch das Straßenverkehrsamt gemacht, unter Umständen wollen die noch einen Kaufvertrag sehen. Die Bescheinigung die du erhälst ist nur 4 oder 6 Wochen gültig.

Ganz-/ Neuabnahmen darf nur der TÜV machen, oder ist das in den letzten Jahren geändert worden ?

grüße Uwe
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  #8  
Alt 02.06.2008, 00:07
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Eckaat!

Auch Dir will ich ja grundsätzlich zustimmen.

Das Problem ist aber folgendes: Theoretisch könnte jemand einen Trailer geklaut haben, oder einer kauft ihn als Hehlerware und will ihn dann anmelden.

Stell Dir mal vor, irgendeiner klaut Dir Deiner Anhänger, kopiert sich bei einem Bekannten oder wem auch immer die technischen Daten aus der Betriebserlaubnis, lässt ihn vom TÜV abnehmen oder einer anderen Sachverständigenorganisation und meldet den dann an, oder versucht es zumindest.

Wenn der andere den angemeldet bekommt, wärst Du doch sicherlich frustriert, weil es doch Dein Anhänger ist.

Das Straßenverkehrsamt hat keine Möglichkeit, eine Fahndungsabfrage vorzunehmen, zumindest ist das in meinem Bundesland so gesetzlich geregelt.

Was machen die also?

Die verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die nur die Polizei ausstellen kann.

Gruß Walter
Das ist Geschichte. Früher musste man beim KBA eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kaufen. Gibts seit März 2007 nicht mehr.

Gruß Ecki (Anhängerfuchs)
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  #9  
Alt 02.06.2008, 00:08
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen

Die verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die nur die Polizei ausstellen kann.

Gruß Walter
Mag sein, daß es je nach Bundesland kleine Unterschiede gibt.
In Berlin macht die Zulassungsstelle eine schnelle Unbedenklichkeitsabfrage für 10€.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #10  
Alt 02.06.2008, 00:11
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Dann kenne ich das Spiel schon. Hatte mal ein altes Motorrad aus den 50ern. Da hatte ich auch keine Papiere und brauchte das schreiben von der Polizei.
Unser Dorfpolizist kennt das Spiel also auch schon.
Also nochmal vielen Dank. Hatte nur kurz überlegt ob ich nen neuen kauf oder den Vorhandenen eifach als eigenbau zum Tüv bringe. Aber ich glaube die Version mit den Papieren ist die beste. Werd bescheid sagen ob das alles so geklappt hat.
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  #11  
Alt 02.06.2008, 00:16
flipmooo flipmooo ist offline
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Und das mit dem KBA stimmt. Man muss das Fahrzeug nur bei der örtlichen Polizei vorführen und die checken die Nummer im Computer und stellen ein kostenloses schreiben für das Strassenverkehrsamt aus.
Ich wollte für den Trailer eine mobile lichtanlage kaufen. Müsste beim TÜV doch kein Problem sein, oder?
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  #12  
Alt 02.06.2008, 00:16
Water Water ist offline
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Abnahmen darf sicherlich jede zugelassene Sachverständigenorganisation oder jeder anerkannte Sachverständige machen. Die Abnahme ist kein Monopol des TÜV.

Mit der 4 bis 6-Wochenfrist hat es offensichtlich die Bewandtnis, dass das Fahrzeug aktuell fahndungsmäßig überprüft wurde.

Die Aktualität einer Überprüfung schwindet mit fortschreitendem Datum, deshalb 6 Wochen.

Ich sage es jetzt mal etwas überspitzt: Du hast die Bescheinigung und wartest 10 Jahre bis zur Neuanmeldung. Innerhalb dieser Zeit können sich soviele Dinge ergeben haben, die die Aktualität in Frage stellen.

Eine quasi Unbedenklichkeitsbescheinigung auf unbestimmte Zeit ist im Prinzip eigentlich nicht denkbar.

Gruß Walter
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  #13  
Alt 02.06.2008, 06:02
sunrunner_steffen sunrunner_steffen ist offline
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Moin zusammen,
ich wollte auch neue Papiere für meinen Trailer haben und habe, wie es sich gehört, beim KBA eine Anfrage hingeschickt. Ich habe nach ca. 4Tagen mein Formular zurückgeschickt bekommen mit einem Brief vom KBA zusammen, dort stand sinngemäß drinnen: Mit dem Trailer zum Tüv, danach zur Zulassungsstelle und die überprüfen online ob der Trailer gestohlen ist und danach bekommst du Papiere und Zulassung.
Einfacher geht es wirklich nicht.

Für alle die mir nicht glauben wollen ich kann das Schreiben vom KBA auch einscannen.

Gruß Steffen
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  #14  
Alt 02.06.2008, 06:04
sunrunner_steffen sunrunner_steffen ist offline
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Abnahmen darf sicherlich jede zugelassene Sachverständigenorganisation oder jeder anerkannte Sachverständige machen. Die Abnahme ist kein Monopol des TÜV.

Mit der 4 bis 6-Wochenfrist hat es offensichtlich die Bewandtnis, dass das Fahrzeug aktuell fahndungsmäßig überprüft wurde.

Die Aktualität einer Überprüfung schwindet mit fortschreitendem Datum, deshalb 6 Wochen.

Ich sage es jetzt mal etwas überspitzt: Du hast die Bescheinigung und wartest 10 Jahre bis zur Neuanmeldung. Innerhalb dieser Zeit können sich soviele Dinge ergeben haben, die die Aktualität in Frage stellen.

Eine quasi Unbedenklichkeitsbescheinigung auf unbestimmte Zeit ist im Prinzip eigentlich nicht denkbar.

Gruß Walter
Mensch Walter, wir sind im Computerzeitalter und sitzen nicht mehr grunzent auf dem Baum
Gruß Steffen
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  #15  
Alt 02.06.2008, 07:02
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Ihr werdet schon Recht haben, habe schon lange keine Papiere mehr verloren.

Gruß Walter
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  #16  
Alt 02.06.2008, 07:24
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Mit dieser "Unbedenklichkeitsbescheinigung" wendest Du Dich an Trailerhersteller und lässt Dir eine neue Betriebserlaubnis ausstellen.

Gruß Walter

vergiß es, bei Trailern, die älter als 10 Jahre sind gibt es keine Unterlagen mehr bei den herstellern.. ich spreche aus Erfahrung


und wenn der Trailer mit auf seinem Kaufvertrag steht, hat er (wie bei einem Boot) den Kaufnachweis.
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  #17  
Alt 02.06.2008, 07:27
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
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Und das mit dem KBA stimmt. Man muss das Fahrzeug nur bei der örtlichen Polizei vorführen und die checken die Nummer im Computer und stellen ein kostenloses schreiben für das Strassenverkehrsamt aus.
Ich wollte für den Trailer eine mobile lichtanlage kaufen. Müsste beim TÜV doch kein Problem sein, oder?
... bei mir hat diese Prüfung, dann die Zulassungsstelle mit einem Anruf erledigt...

mein Trailer war noch nie zugelasssen aber 15 Jahre am Gardasee als Hallentrailer genutzt worden....
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  #18  
Alt 02.06.2008, 08:15
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Ich habe gerade letzte Woche einen ca. 18J. alten Trailer ohne Papiere zugelassen. Kaufvertrag und Vollabnahme mit zur Zulassung und schwupps war das Teil zugelassen. Ging völlig ohne Bauchschmerzen.
Ach ja: zugelassen in Hessen (nur falls dies von Belang ist).

Gruss
Tom
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  #19  
Alt 02.06.2008, 08:26
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Doch, die Vollabnahme schon. Im Ossiland farf das neben dem TÜV noch die DEKRA.

Gruß Ecki
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  #20  
Alt 02.06.2008, 08:28
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Zitat:
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Für alle die mir nicht glauben wollen ich kann das Schreiben vom KBA auch einscannen.

Gruß Steffen
Brauchst du nicht, das war dann aber vor März 2007. Seitdem ist die KBA-Abfrage hinfällig! (wie oft denn noch?....)

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  #21  
Alt 02.06.2008, 09:05
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Ich hatte das Problem vor einigen Jahren, mit einem Anhänger (kein Bootstrailer), den ich geschenkt bekommen hatte. Der Anhänger war nie zugelassen, hatte überhaupt keine Papiere (außer "Kaufbeleg" über 0 DM), war vorher immer nur mit Überführungskennzeichen unterwegs.

Das war damals ein Riesenaufwand mit KBA-Anfrage usw. (war dort wenn ich mich richtig erinnere 6 Wochen ausgeschrieben).

Nach dieser langwierigen Prozedur habe ich erfahren, dass es wesentlich einfacher gewesen wäre, den Anhänger als Eigenbau zuzulassen.
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  #22  
Alt 02.06.2008, 10:23
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Das mit dem Kaufvertrag hört sich ja noch besser an. Ich muss am Dienstag eh nochmal da hin. Dann werd ich den Kaufvertag so vorbereiten das nichts offen bleibt.
Bei mir ist es auch der Fall das der Trailer noch nie zugelassen war.
Also nur noch neue Reifen und Bremsen und nen neuen Anstrich und dann ab zum TÜV. Finds echt cool so viele Tips zu bekommen.
Zum Thema KBA!!! Wenn man auf die Seite geht, wird man feststellen das es kein Formular mehr für die Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt.
Das ist 2007 abgeschafft wurden. Ein guter Schritt für weniger Bürokratie und ausserdem wird der Geldbeutel geschont. Falls Ihr ein Fahrzeug ohne Papiere habt, einfach zur Polizei gehen und sagen die sollen eure Fahrgestellnummer prüfen und ein schreiben fertig machen.
Allerdings müsst Ihr das Fahrzeug mitnehmen da der Polizist die Nummer am Fahrzeug ablesen muss.
Kostet nichts und ich kann nur sagen das der Polizist sehr freundlich und hilfsbereit war.
Viele Grüsse...
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