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  #1  
Alt 05.06.2008, 22:01
Benutzerbild von Fun_Sailor
Fun_Sailor Fun_Sailor ist offline
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Standard Gibt es eine Ausrüstungspflicht in Brandenburg ?

Hallo,
ich habe den Titel mal so spezifisch für das Bundesland Brandenburg gewählt, weil hier zu Pfingsten eine "Großkontrolle" der Wasserschutzpolizei stattgefunden hat,
siehe: http://www.internetwache.brandenburg....php?id=562164
...über 2.000 (!) Boote wurden kontrolliert...und Zitat:
Zitat:
Der Direktor Wasserschutzpolizei im Innenministerium, Hans-Joachim Werner, forderte Wassersportler, Freizeitkapitäne und Berufsschiffer auf, die einschlägigen Verkehrs- und Ausrüstungsvorschriften zu beachten und strikt einzuhalten.

Also:

Gibt es hier (BRB) eine offizielle Ausrüstungsliste, wenn man auf Brandenburger Bundes- und Landeswasserstraßen (z.B. Rheinsberger Gewässer) unterwegs ist und ggf. besonders penible Entenpolizisten keinen Grund zur Beanstandung (womöglich mit Owi-Geld) geben will ?

Btw: Die üblichen Ausrüstungsgegenstände (gem. Führerscheinfragen) haben wir (überwiegend) an Bord, aber man weiß ja nie....

Fun_Sailor
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  #2  
Alt 05.06.2008, 22:13
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Kuddel Kuddel ist offline
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Ich kenne keine! Auch wüßte ich nicht wo steht, dass Verbandskästen Pflicht sind. Auch Rettungsmittel werden sicher empfohlen aber es gibt wohl keine Vorschrift dazu.

Was die Journalisten schreiben, muss ja nicht der Wahrheit entsprechen. Schreibe eine Mail oder ruf bei der WaSchPo an, dann weißt Du es genau. Bei Antwort durch Mail hast Du es schriftlich. Vergiß uns nicht, wir wollen nicht dumm sterben...

Bernd.
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  #3  
Alt 05.06.2008, 22:21
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apiroma apiroma ist offline
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3.461 Danke in 2.415 Beiträgen
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Es gibt doch das Heft für Wassersportler vom Verkehrsministerium. Darin steht was von vorgeschlagener Mindestausstattung (Rettungsw., Anker, Leinen, Paddel, rote Flagge usw.)
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Grüße
Karl-Heinz
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Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #4  
Alt 05.06.2008, 22:21
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Zitat:
Zitat von Kuddel Beitrag anzeigen
Ich kenne keine! Auch wüßte ich nicht wo steht, dass Verbandskästen Pflicht sind.
Ich auch nicht...

Zitat:
Schreibe eine Mail
...habe noch nicht die genaue @addresse recherchiert...
Zitat:
oder ruf bei der WaSchPo an, dann weißt Du es genau. Bei Antwort durch Mail hast Du es schriftlich.
Jooo, besser ist so, denke ich auch....
Zitat:
Vergiß uns nicht, wir wollen nicht dumm sterben...
Oki, ich sag dann Euch "Bescheid!" (...wenn das Feedback vorliegt)

--> Aber vielleicht weiß ja doch jemand noch was Genaueres ?

Gruß Fun_Sailor
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  #5  
Alt 05.06.2008, 22:25
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Zitat:
Zitat von apiroma Beitrag anzeigen
Es gibt doch das Heft für Wassersportler vom Verkehrsministerium. Darin steht was von vorgeschlagener Mindestausstattung (Rettungsw., Anker, Leinen, Paddel, rote Flagge usw.)
Ja, die Broschüre habe ich auch, und die Liste ist auch sinnvoll, klar, aber "vorgeschlagen" heißt ja wohl noch nicht "vorgeschrieben" (im Fall einer Kontrolle)...?
Dejavouz: Irgendwo habe ich diese Fragen früher auch mal im BF (oder woanders) gelesen, meine ich....?

Fun_Sailor
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  #6  
Alt 05.06.2008, 23:07
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Diddi Diddi ist offline
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845 Danke in 222 Beiträgen
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Hallo.

Der Rheinsberger WaschPo hat mir letztens im Gespräch gesagt, dass in seinem Revier nichts an Rettungsmitteln etc. vorgeschrieben ist...

Diddi
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Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Baubericht der Fernweh
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Geändert von Diddi (06.06.2008 um 10:27 Uhr)
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  #7  
Alt 05.06.2008, 23:15
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nightforce nightforce ist offline
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Hallo zusammen,
ich hatte hier vor einiger Zeit nen Link zum Bußgeldkatalog von BRB gepostet, als es um eine Geschwindigungsüberschreitung ging.
Vlt war das gemeint.
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Gruß Frank
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  #8  
Alt 06.06.2008, 00:10
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Standard Abzocke als Kontrollbeweiß

Die wollten kein einziges meiner Ausrüsstungsgegenstände sehen. Die wollten !!! € !!!

Einer meiner Fender war verrutscht. Er verdeckte eine Ziffer vom Kennzeichen.

Papiere wurden geprüft, es wurde sich nett unterhalten, trotzdem wurde die Verwarnung in Euros ausgesprochen.




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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #9  
Alt 06.06.2008, 00:33
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Die wollten kein einziges meiner Ausrüsstungsgegenstände sehen. Die wollten !!! € !!!

Einer meiner Fender war verrutscht. Er verdeckte eine Ziffer vom Kennzeichen.

Papiere wurden geprüft, es wurde sich nett unterhalten, trotzdem wurde die Verwarnung in Euros ausgesprochen.




Was kostet denn ein verrutschter Fender?
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Gruß Frank
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  #10  
Alt 06.06.2008, 00:43
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Er wollte erst 20 €, hat sich aber auf 10 € runterhandeln lassen, kollegialer weise.




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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
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  #11  
Alt 06.06.2008, 07:17
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Er wollte erst 20 €, hat sich aber auf 10 € runterhandeln lassen, kollegialer weise.




Aha ihr seid Kollegen

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Gruß Uwe
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  #12  
Alt 06.06.2008, 08:56
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Zitat:
Zitat von Diddi Beitrag anzeigen
Hallo.

Der Rheinsberger WaschPo hat mir letzenz im Gespräch gesagt, dass in seinem Revier nichts an Rettungsmitteln etc. vorgeschrieben ist...

Diddi
Die Rheinsberger Gewässer sind Bundeswasserstraßen, auf denen die BinSchStrO gilt, und da ist die Aussage zutreffend.

Auf den Landeswasserstraßen gilt aber die Landesschifffahrtsverordnung - LSchiffV, mit von der BinSchStrO abweichenden Festlegungen.
Im Anhang 1 sind die schiffbaren Landesgewässer, u.a. Ruppiner Gewässer, Stienitzsee und Schwielochsee, aufgeführt.

Hier sind dann §35 Lichter, Feuerlöscher und Verbandskästen (Absatz 2), §36 Rettungsmittel (Absatz 5) und §38 Lenzgeräte interessant.

Ein Feuerlöscher ist bei fest eingebauter Verbrennungsmaschine, Heizung oder Kocheinrichtung vorgeschrieben.
Ein Verbandskasten ist für nicht gewerblich genutzte Kleinfahrzeuge nicht vorgeschrieben.
Auf Kleinfahrzeugen und Sportbooten mit Antriebsmaschine und Segelfahrzeugen müssen geeignete Rettungsmittel vorhanden sein.
Alle Fahrzeuge müssen mit einem geeigneten Lenzgerät ausgerüstet sein.

Gruß Lutz
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  #13  
Alt 06.06.2008, 09:01
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[quote=klastey;909046]Er wollte erst 20 €, hat sich aber auf 10 € runterhandeln lassen, kollegialer weise.




Hab in letzter Zeit oft gehört, dass "sie" mit sich "handeln" lassen.
Ob das an der Nähe zu Polen liegt.
Hab aber auch den Eindruck, dass der Kontrolldruck zugenommen hat.

@klastey: Wir sind uns in der Fischerhütte Blossin begegnet. Ich hab im letzten Moment den -Wimpel an Deinem Boot gesehen und mir den Bootsnamen gemerkt.
Ich bin dort seit ca. 15 Jahren Dauerlieger, im Moment mit unserer rot-weißen "Beluga 24 AK".
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Jörg
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  #14  
Alt 06.06.2008, 09:53
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Für welche Bundesländer in Deutschland gibt es denn noch spezielle "Landesschiffahrtsverordnungen" oder wie die auch immer heißen? Weiß das wer?
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  #15  
Alt 06.06.2008, 10:26
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Bayern hat eine Schifffahrtsordnung - SchO.
Mecklenburg-Vorpommern hat keine eigenen Vorschriften, dort gilt auch auf den Landesgewässern die BinSchStrO. Telefonisch hier erfragt.

Witere habe ich auch noch nicht gefunden.

Gruß Lutz
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  #16  
Alt 06.06.2008, 10:39
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Hier noch eine.

Sachsen hat die SächsSchiffVO. Welche Gewässer das Betriftt ist hier nachzulesen.

Gruß Lutz
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  #17  
Alt 06.06.2008, 10:49
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Und ergänzend zu Bayern die SchBek.

Gruß Lutz
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  #18  
Alt 06.06.2008, 10:56
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Hi,
Bundesrecht(BinSchStrO) bricht Landesrecht (LandesschVO) wichtiger Rechtsgrundsatz.
Wenn also in der BinSchStrokeine entsprechenden Bestimmungen enthalten sind, können die "verschärften" Bestimmungen der Landes VO nicht so einfach angewendet werden. In Brandenburg gilt die LandesSchVO putzigerweise auch auf Bundeswasserstraßen. Da aber Bundesrecht vorgeht......

20 Euronen für ein verdecktes Kennzeichen dürfte durch den VBKatBinSee nicht gedeckt sein. Ich hätte mir die Stelle im o.a. Katalog zeigen lassen und die Dienstnummer verlangt für eine Beschwerde oder Anzeige nach § 344 StGB
Gruss
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  #19  
Alt 06.06.2008, 13:10
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Zitat:
Zitat von katibert Beitrag anzeigen
Hi,
Bundesrecht(BinSchStrO) bricht Landesrecht (LandesschVO) wichtiger Rechtsgrundsatz.
...
Es sei denn, das Bundesrecht sieht ausdrücklich vor, dass die Länder weitergehende Bestimmungen erlassen können (z.B. §33 WHG) .


Zitat:
Zitat von katibert Beitrag anzeigen
Wenn also in der BinSchStrokeine entsprechenden Bestimmungen enthalten sind, können die "verschärften" Bestimmungen der Landes VO nicht so einfach angewendet werden. ...
Ist es Dir schon passiert, dass auf einer brandenburgischen Landeswasserstraße die BinSchStrO angewendet wurde/ werden sollte

Zitat:
Zitat von katibert Beitrag anzeigen
... In Brandenburg gilt die LandesSchVO putzigerweise auch auf Bundeswasserstraßen. Da aber Bundesrecht vorgeht......
...
Da irrst Du, putziger Weise, gewaltig
Der §1 (1) der brandenburgischen LSchiffV regelt den Geltungsbereich: "... alle schiffbaren Landesgewässer nach Anlage 1 dieser Verordnung."

In der Anlage 1 sind aber z.B. der Zeuthener See, der Oder-Spree-Kanal und der Oder-Havel-Kanal, um nur einige zu nennen, nicht aufgeführt, da Bundeswasserstraßen.

Zitat:
Zitat von katibert Beitrag anzeigen
...
20 Euronen für ein verdecktes Kennzeichen dürfte durch den VBKatBinSee nicht gedeckt sein. Ich hätte mir die Stelle im o.a. Katalog zeigen lassen und die Dienstnummer verlangt für eine Beschwerde oder Anzeige nach § 344 StGB
Gruss
Das sehe ich auch so.

Gruß Lutz
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  #20  
Alt 06.06.2008, 13:39
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Standard "angemessene" Lenzgefäße

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Auf den Landeswasserstraßen gilt aber die Landesschifffahrtsverordnung - LSchiffV, mit von der BinSchStrO abweichenden Festlegungen.
(....)
Ein Feuerlöscher ist bei fest eingebauter Verbrennungsmaschine, Heizung oder Kocheinrichtung vorgeschrieben.
Und das ist auch gut so. Das erinnert mich auch daran, dass ich jetzt mal sowieso den vorhandenen alten Feuerlöscher (mangels Druckanzeige) gegen einen neuen austauschen sollte. Zusätzlich werde ich für den geplanten Sommertörn eine Löschdecke mitnehemen.
Zitat:
Alle Fahrzeuge müssen mit einem geeigneten Lenzgerät ausgerüstet sein.
hmm...reicht da 'ne Pütz (10 l) auch aus oder noch zusätzlich eine Handlenzpumpe....? (Festeinbau einer Lenzpumpe im Binnenbereich ist ja wohl nicht vorgeschrieben, denke ich.)

Gruß Fun_Sailor
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  #21  
Alt 06.06.2008, 18:09
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Zitat:
Zitat von Fun_Sailor Beitrag anzeigen
hmm...reicht da 'ne Pütz (10 l) auch aus oder noch zusätzlich eine Handlenzpumpe....? (Festeinbau einer Lenzpumpe im Binnenbereich ist ja wohl nicht vorgeschrieben, denke ich.)

Gruß Fun_Sailor
Wir sollten auch nachdenken, wohin mit dem Lenzwasser. Das darf schon lange nicht mehr überall über Bord geleitet werden.
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  #22  
Alt 06.06.2008, 19:56
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Wir sollten auch nachdenken, wohin mit dem Lenzwasser. Das darf schon lange nicht mehr überall über Bord geleitet werden.
Tatsächlich ?

Ich dachte bisher, dass es gerade der Witz einer Lenzpumpe ist, das Schiff von Wasser zu befreien

"Käptn, wir haben Wassereinbruch im Vorschiff"
"Dann alle an die Lenzpumpen"
"Käptn, die Lenzwasserauffangbehälter nach DIN 0815 sind voll"

*gluck, gluck*

zum Thema : Interessant, vielen Dank.
Da ich allerdings nicht vorhabe, im Salon Aufkleber mit den Fundorten von Feuerlöschner anzubringen, werde ich wohl blechen müssen. Genauso für meine abgelaufene Gasprüfung und die sicher im Keller verwahrten Rettungsringe. Allerdings sind die betroffenen Gewässer so murkelig, dass ich wahrscheinlich nie in den Geltungsbereich von der Verordnung komme. Ich glaube, ich kannte in der Liste nur einen Fluß .

Gruß

Andreas
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  #23  
Alt 07.06.2008, 21:59
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Standard Lenzwasser ist nicht unbedingt Bilgenwasser

Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Wir sollten auch nachdenken, wohin mit dem Lenzwasser. Das darf schon lange nicht mehr überall über Bord geleitet werden.
...meinst Du da nicht eher das Bilgenwasser, das häufig (öl)verschmutzt ist und vielerorts gesetzlich vorgeschrieben entsorgt werden muss ?

Gruß Fun_Sailor
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  #24  
Alt 07.06.2008, 22:21
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Wenn ich mein Boot lenze, komme ich irgendwann zum Bilgenwasser, oder?
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  #25  
Alt 08.06.2008, 18:19
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Nein, nicht unbedingt. Die Bilge ist der tiefste Punkt im Boot (bspw. unter den Bodenbrettern in der Kajüte). Wenn man aber z.B. das durch einen Brecher oder zu starke Bootskrängung übergekommene Seewasser im Cockpit oben (mangels Lenzrohre) mit einer Pütz oder sonstwie schnellstmöglich wieder außenbords befördern muss, dann ist das kein Bilgenwasser.
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