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  #1  
Alt 14.06.2008, 20:39
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Standard Boot und Trailer anmelden

Hallo !

Werde mir demnächst ein Boot kaufen.
Was muss ich alles beachten beim Anmelden vom Trailer und vom Boot (Wasser-Schifffahrtsamt) etc. ?

Wie soll ich am besten vorgehen. An wen muss ich mich alles wenden. Wohne in Bayern - zwischen Würzburg und Aschaffenburg.

Vielen Dank schon mal für Eure Tipps.

Gruß

Klaus
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  #2  
Alt 14.06.2008, 23:38
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Standard

Hallo Klaus,

der Trailer wird bei der Kfz-Zulassungstelle angemeldet. Dazu brauchst die Betriebserlaubnis und falls schon vorhanden die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Da es ja ein Trailer ist, brauchst du keine Deckungskarte, da versicherungs und steuerfrei.


Das Boot kannst du zB beim ADAC oder WSA anmelden. Der Vorteil beim WSA ist, daß der Schein solange nichts am Boot verändert wird, unbefristet gültig ist.
Den ADAC-Schein ist in D auch unbefristet gültig, im Ausland aber nur 2 Jahre.

Zum Boot anmelden, mußt du das entsprechende Formular ausfüllen (gibts bei allen online) und zusammen mit dem Kaufvertrag einreichen.

Dann gibts das zugeteilte Kennzeichen, das du am Boot anbringen mußt.


Enpfehlenswert ist auf jeden Fall eine Bootshaftpflichtversicherung. Eine Pflichtversicherung gibts dafür nicht. Wird aber im Ausland verlangt.


Gruß Jürgen
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  #3  
Alt 15.06.2008, 06:49
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Boot anmelden beim WSA WÜ oder AB, je nachdem was für Dich näher ist:
WÜ: http://www.wsv.de/Wir_ueber_uns/Dien...ued/index.html

AB: http://www.wsv.de/Wir_ueber_uns/Dien...urg/index.html
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  #4  
Alt 15.06.2008, 06:53
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Hallo Klaus

Habe gerade ein Boot angemeldet in Aschaffenburg super Freundlich kann mann sogar per brief machen http://www.wsv.de/Wir_ueber_uns/Dien...urg/index.html
Auch fragen werden sofort beantwortet
Habe 15 Euro bezahlt für Ummeldung
Für mein neues 18 Euro
Soltest du die selben fragen haben wie ich am anfang wo ins Wasser was muß ich haben u s w

Scheibe mir gerne eine Nachricht Wohne im Raum Hanau und gehe im raum Hainburg ins Wasser

Klaus
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  #5  
Alt 15.06.2008, 07:00
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Wenn du ein gebrauchtes Boot kaufst such lieber einen der mit geht und anung hat
ich habe alleine gekauft und jetzt schon einige arbeit gehabt

z.b Sitze waren super beim kauf nach dem zweiten mal hat sich das Holz aufgelöst
Gaszug mit iso band rep hat gehalten bis zum ersten test auf Wasser

Klaus
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  #6  
Alt 15.06.2008, 13:30
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Standard Trailer - versicherungsfrei ?

Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Da es ja ein Trailer ist, brauchst du keine Deckungskarte, da versicherungs...frei.
versicherungsfrei ?
seit wann ?
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  #7  
Alt 15.06.2008, 13:43
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Hallo swath,
ein Bootstrailer ist ein "zweckgebundenes Fahrzeug", hat ein grünes Kennzeichen und ist steuer- und versicherungsfrei. Seit wann genau weiß ich nicht, aber seit mindestens 20 Jahren, solange haben wir zumindest einen Trailer.

Zweckgebundene Fahrzeuge dürfen auch nur für diesen Zweck benutzt werden, sollte man also mal auf einen 1000%igen treffen, könnte es mit Urlaubsgepäck im Boot schon Ärger geben.

Gruß Birgit
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  #8  
Alt 15.06.2008, 13:44
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Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
versicherungsfrei ?
seit wann ?
Schon immer, zumindest in D !

Meine Trailer sind allerdings über die Bootshaftpflicht mitversichert,
das greift, wenn mit dem Trailer ein Schaden verursacht wird, wenn er nicht angekuppelt ist. Solange er am Auto hängt, ist er über
das Zugfahrzeug haftpflichtversichert. Das gilt übrigens auch für jeden anderen Anhänger, auch wenn er haftpflichtversicherungspflichtig ist.
Die Anhängerhaftpflicht greift nur bei Schäden, die abgekuppelt verursacht werden.

Gruß
Martin
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Geändert von burmi (15.06.2008 um 13:52 Uhr) Grund: Erklärung hinzu
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  #9  
Alt 15.06.2008, 13:46
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@swath: Bootstrailer sind Sportanhänger und somit schon immer versicherungs- und steuerfrei.

Du kannst ihn natürlich auch als "normalen" Anhänger zulassen. Dann kostet es Steuer und Versicherung und du kannst dann aber auch mal Langholz aufladen
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  #10  
Alt 15.06.2008, 13:54
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Zitat:
Zitat von rabfanfamilie Beitrag anzeigen
ein Bootstrailer ist ... versicherungsfrei.
hmm, und wenn der (zugelassene) bereitsabgekuppelte Bootstrailer den Hang runter rollt (aus welchen Gruenden auch immer) und da unten einen Schaden verursacht, wer kommt dann bitte fuer den Schaden auf ?

Gruss,
swath
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  #11  
Alt 15.06.2008, 13:56
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Das liegt an dir, ob Versicherung oder nicht. Es gibt nur keine Pflichtversicherung wie beim Auto.

Wenn du eine Bootshaftpflicht abschließt (auch freiwillig) ist der Trailer für ein paar Eiuro mehr dabei.
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  #12  
Alt 15.06.2008, 14:13
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
...Trailer sind allerdings über die Bootshaftpflicht mitversichert, das greift, wenn mit dem Trailer ein Schaden verursacht wird, wenn er nicht angekuppelt ist.
Na das hoert sich doch schon mal ganz gut an, darf das Boot (v.a. ein Katamaran ) dann auch in Teilen transportiert werden (weil man z.B. die Teile erst am Wasser zusammenschrauben kann, wegen der Ueberbreite etc.) ?

Gruss,
swath
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  #13  
Alt 15.06.2008, 14:15
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Hallo swath,
falls du keine Bootshaftpflicht hast oder der Trailer dort nicht mit eingeschlossen ist bist du haftbar für die Schäden.

mfg Birgit
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  #14  
Alt 15.06.2008, 15:09
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Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
Na das hoert sich doch schon mal ganz gut an, darf das Boot (v.a. ein Katamaran ) dann auch in Teilen transportiert werden (weil man z.B. die Teile erst am Wasser zusammenschrauben kann, wegen der Ueberbreite etc.) ?

Gruss,
swath
Das geht bei einem Cat ja wohl gar nicht anders, wenn er zu breit ist
Und ein Sportboot isses dann ja wohl auch immer noch
Der Anhänger wird dann ja wohl dafür auch die passenden Aufnahmen haben.

Gruß
Martin
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