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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 14.06.2008, 21:30
Kami Kami ist offline
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Standard Wie viel Reserven hat ein Trailer eigentlich?

Hallo,

wieviel Reserven hat eigentlich so ein Bootstrailer...?
Ich meine jetzt das man ein 4t Boot auf einem 1,5t Trailer transportiert, aber gewisse Überladungen kann doch sein ein Trailer ab..?!?!?!?

Wird nun eigentlich die Stützlast vom tatsächlichen Gewicht abgezogen...????
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  #2  
Alt 14.06.2008, 21:50
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Zitat:
Zitat von Kami Beitrag anzeigen
Hallo,

wieviel Reserven hat eigentlich so ein Bootstrailer...?
Ich meine jetzt das man ein 4t Boot auf einem 1,5t Trailer transportiert, aber gewisse Überladungen kann doch sein ein Trailer ab..?!?!?!?

Wird nun eigentlich die Stützlast vom tatsächlichen Gewicht abgezogen...????
Hmm so 40-50% Reserve sind wohl da.....

Bei unserem Kastenanhänger siehst du erst bei 100% Überladung das er überhaupt "richtig" beladen ist....
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MFG René

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  #3  
Alt 14.06.2008, 21:59
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Dürfte auch vom Fabrikat abhängig sein.
Es gibt solche und solche....
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Gruß
Ewald
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  #4  
Alt 14.06.2008, 22:09
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Hallo Witold,
meinst du jetzt, was ein Trailer tragen darf oder was er technisch tragen könnte?

"Dürfen" darf er die höchst zulässige Nutzlast. Bei unserem Trailer sieht das so aus:
Leermasse 340 kg
Technisch zulässige Masse 1.575 kg die auf die Achse mit 1500 kg und auf die Stützlast mit 75 kg verteilt sind. Die Zuladung darf also nicht mehr als 1235 kg sein.

Birgit

Geändert von rabfanfamilie (14.06.2008 um 22:24 Uhr)
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  #5  
Alt 14.06.2008, 22:15
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Ein Trailer ist keine Eisenbahnbrücke....ein Trailer muss seinem Hersteller den maximalen Gewinn bringen....da ist nicht viel Raum für übermäßige Sicherheit.

Willy
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  #6  
Alt 14.06.2008, 22:23
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Zitat:
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...wieviel Reserven hat eigentlich so ein Bootstrailer...
Was meinst du mit Reserve?
Wieviel Gewicht man aufladen kann, bis er bricht?
Diese Reserve ist enorm hoch(bis zum 10fachen).
Aber: so ein Hänger muß im Straßenverkehr auch ertragen, wenn du mit vollen Russen übern Gehsteig oder durch ein Schlagloch bretterst.
Das heißt, diese Reserve wird im Betrieb unter Umständen auch abgerufen, um vertikale Beschleunigungen auszuhalten und dazu muß sie eben auch da sein.
Hast du mal beobachtet, wie hoch beim Autocross die Autos fliegen und das Fahrgestell hält das aus? Für den normale Betrieb auf der Autobahn wäre diese Festigkeit auch nicht erforderlich, aber zum Erhalt der Sicherheit ist sie eben notwendig und darf deshalb durch Überlast nicht verbraten werden.


Zitat:
Zitat von Kami Beitrag anzeigen
...Wird nun eigentlich die Stützlast vom tatsächlichen Gewicht abgezogen...????
wenn du das auf die zulässige Achslast beziehst, ja!

Gruß
Helle
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Den Download für "Juan Baader" findet Ihr hier:
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  #7  
Alt 14.06.2008, 22:25
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Zitat:
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Hallo,

wieviel Reserven hat eigentlich so ein Bootstrailer...?
Ich meine jetzt das man ein 4t Boot auf einem 1,5t Trailer transportiert, aber gewisse Überladungen kann doch sein ein Trailer ab..?!?!?!?

Wird nun eigentlich die Stützlast vom tatsächlichen Gewicht abgezogen...????
Ich sehe das unter einem anderen Aspekt.

Auch der Trailerbau kostest Geld. Stärkeres Profil als erforderlich, kostet mehr Geld, als erforderlich. Es geht darum, in der eigenen Kalkulation einen Trailer zu bauen, der den Ansprüchen gerecht wird.

Sicherlich gibt es Sicherheitsreserven, die ich aber nicht dahingehend überbewerten würde, sie durch mehr Auflast auszureizen.

Wenn Du einen Trailer stärker beladen willst, oder glaubst zu müssen, solltest Du Dich mit dem Hersteller in Verbindung setzen, der Dir eine Bescheinigung über seine Bauart gibt, die Grundvoraussetzung für eine mögliche Auflastung ist.

Dann kannst Du beim TÜV oder einer anderen zugelassenen Sachverständigenorganisation eine mögliche Auflastung prüfen lassen.

Wenn Du im guten Glauben, es wird schon gut gehen, einfach überlädst, hast Du mehrfach Probleme:

Überladung kostet bei Feststellung durch die Polizei, die Dein Fahrzeug über einer Waage zieht, Geld und Punkte in Flensburg.

Außerdem kannst Du Deinen Versicherungsschutz im Schadensfall nur begrenzt oder überhaupt nicht in Anspruch nehmen bzw. musst mit Regressforderungen des Versicherers in nicht unbeträchtlicher Höhe rechnen.

Ich würde das Risiko nicht eingehen.

Zu Deiner Frage nach der Stützlast.

Die kannst Du dem Umfang nach von der tatsächlichen Last abziehen. Damit schmälerst Du aber auch die Zuladung des PKW.

Praktisches Beispiel:

Dein Anhänger steht alleine auf der Wage und die zeigt 1575 Kg an.

Wenn die Stützlast jetzt 75 Kg betragen würde (kann man z.B. mit einer Fußwaage messen) und Deine Anhängerkupplung eine Stützlast von 75 Kg zulässt, hast Du faktisch nur eine Achslast am Anhänger von 1500 Kg.

Wenn nicht verstanden, nochmal nachfragen.

Gruß Walter
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  #8  
Alt 14.06.2008, 23:13
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Hallo,

wieviel Reserven hat eigentlich so ein Bootstrailer...?
Ich meine jetzt das man ein 4t Boot auf einem 1,5t Trailer transportiert, aber gewisse Überladungen kann doch sein ein Trailer ab..?!?!?!?

Wird nun eigentlich die Stützlast vom tatsächlichen Gewicht abgezogen...????

Bei 30% Überladung wird es haarig,
auch im Zugfahrzeug.

4 Tonne auf einen 1500 Kg Trailer geht gar nicht.
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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  #9  
Alt 14.06.2008, 23:49
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Die Tragfähigkeit der Reifen würde ich nicht außer acht lassen.

Servus

Paul
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  #10  
Alt 14.06.2008, 23:50
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Ich denke schon das viel Reserven da sind.
Man braucht ja nur mal die Materialdimensionen von einen 2t Tonner zu einem 2,5 Tonner vergleichen.
Wenn diese Trailer auf einer Messe neben oder übereinander stehen ist eigendlich alles identisch.

Das man mit einem überladenen Trailer nicht auf die Straße sollte ist sicher auch allen klar.

Auch wird ein 2 Tonner nicht zusammenbrechen wenn da 4 Tonnen draufstehen. Nur was beim ersten Schlagloch passieren würde ist eine andere Frage.
Ich erinnere mich da an einen 40 Tonner der mit gewogenen 86 Tonnen 150 Km unterwegs war. Das Gespann ist bis zur Entladestelle gekommen, dort gewogen worden und dann mit Rahmenrissen und Federschäden teilweise entsorgt worden.
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #11  
Alt 15.06.2008, 07:45
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Ich erinnere mich da an einen 40 Tonner der mit gewogenen 86 Tonnen 150 Km unterwegs war. Das Gespann ist bis zur Entladestelle gekommen, dort gewogen worden und dann mit Rahmenrissen und Federschäden teilweise entsorgt worden.
Das war dann aber kein Iveco....

Wir hatten hier einen Fuhrunternehmer der in der Rübenkampange regelmäßig über 70t/Zug kam!

Klar war der Verschlei extrem....

Aber die Fahrzeuge haben es trotzdem x-Jahre mit gemacht...
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MFG René

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  #12  
Alt 15.06.2008, 11:15
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Zitat:
Zitat von rabfanfamilie Beitrag anzeigen
Leermasse 340 kg
Technisch zulässige Masse 1.575 kg die auf die Achse mit 1500 kg und auf die Stützlast mit 75 kg verteilt sind. Die Zuladung darf also nicht mehr als 1235 kg sein.Birgit
Das stimmt leider nicht:

Du darfst zur zul. Anhängelast Deines Zugwagens die Stützlast hinzuaddieren.
Du darfst aber nicht das zulässige Gesamtgewicht Deines Trailers überschreiten. Und das wird mit allen Gewichten gewogen einschl. der Stützlast. Warum das so ist, konnte mir weder der TÜV noch jemand vom ADAC erklären. Aber ich habe ganz gezielt danach gefragt.
Die Auskunft habe ich aber schon 1999 erhalten, wenn sich da definitiv was geändert hat, bitte unbedingt posten.

Zu den Reserven des Trailers: Auf den Typenschildern von Achsen, Bremsen, Zugeinrichtungen, Kupplungen sind die einzelnen Maximalgewichte, für die diese Bauteile geprüft sind, eingetragen. Leider meistens schwer zu entziffern.
Beispiel: Kupplung max. 2500 kg, Auflaufvorrichtung max. 2000 kg, Achse max. 1500 kg, Bremsen max. 850 kg.
Dann darf der Trailer nur max. 1500 kg zul. Gesamtgewicht haben.
Ich kann aber den Achsenhersteller fragen, ob er mir eine Sondergenehmigung bis 1700 kg (2x Bremse) erteilt. Wird er möglicherweise tun, vielleicht auch nur bis 1600 kg.
Mit dieser Sondergenehmigung zum TÜV fahren und eintragen lassen.
Es wäre sicher sinnvoll vorher den Trailer beim TÜV vorzuführen und fragen, ob er denn da auch mitspielt.
Die Reifen muß man natürlich miteinbeziehen.
Wieviele Reserven ein Trailer wirklich hat, kann der TÜV gegen Gebühr berechnen, das ist aber aufwändig. Ich habe 1999 für einen Neubau etwa DM 400,- für die Berechnung bezahlt.
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  #13  
Alt 15.06.2008, 12:04
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Hallo Hübi,
danke für die Berichtigung, ich weiß nur nicht genau, wo ich jetzt meinen Denkfehler habe. Lt. Papieren hat unser Trailer eine technisch zulässige Gesamtmasse von 1575 kg. Bei einem Leergewicht von 340 kg dachte ich bisher, dass ich noch 1235 kg zuladen darf, wobei natürlich die höchstzulässige Achslast von 1500 kg und die Stützlast von 75 kg beachtet werden muss.

mfg Birgit
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  #14  
Alt 15.06.2008, 12:41
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Schau bitte nochmal genau nach. Wenn Du tatsächlich eine höchste zulässige Achslast von 1500 kg hast und eine höchste zulässige Gesamtmasse von 1575 kg, heißt das für mich, daß meine Angaben nicht mehr gültig sind. Da bei mir die gleichen Vorraussetzungen vorliegen, könnte ich diese 75 kg sehr gut brauchen.
Wenn es Dir möglich ist, die Typenschilder der Bremsen (sind meistens auf dem inneren Trägerblech angebracht) anzuschauen, wäre das auch interessant.
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  #15  
Alt 15.06.2008, 12:59
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Hallo Hübi,
ich habe noch mal in der Zulassungsbescheinigung und auf dem Typenschild vom Trailer nachgesehen, ist übrigens ein Trailer von Ruschmeier, auf beiden steht: zulässige Gesamtmasse 1575 kg, zulässige Achslast 1500 kg, Stützlast 75 kg.
Auf dem Typenschild der Bremse (Knott) steht: zul. Gesamtmasse 1300 - 1700 kg, zul. Stützlast 100 kg

mfg
Birgit
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  #16  
Alt 15.06.2008, 13:04
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huebi huebi ist offline
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Herzlichen Dank, mit dieser Aussage werde ich demnächst mal zum TÜV dackeln. Da muß ich sowieso hin. Kann natürlich sein, daß meine Bremsen das nicht mitmachen, die sind für 750 kg geprüft (Einachser) und da geht laut Bergische Achsen auch nicht mehr.
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  #17  
Alt 15.06.2008, 22:34
Skibbää Skibbää ist offline
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mein 3,5 to Trailer hat ein Leergewicht von geschätzten 550 bis 600 kg

mein Boot wiegt natürlich IMMER 2,9to.

in einem EXTREMEN Ausnahmefall hab ichs mal mit eingebauten Motoren und fast vollem Tank und normaler "Beladung" beim Kranen wiegen lassen..... da ists auf rund 3,7to gekommen......
Dem Trailer ist bis heute noch nichts anzusehen......

Aber wohl fühle ich mich bei einem Transport trotzdem nicht!
Deshalb reduziere ich diese auf ein absolutes Minimum.
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  #18  
Alt 15.06.2008, 22:46
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Das Material und die Achsen eines Trailers müssen 25% mehr aushalten als angegeben. Trotzdem würde ich das nicht ausreizen. Zur eigenen Sicherheit.

Gruß Uwe
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  #19  
Alt 16.06.2008, 11:34
Kami Kami ist offline
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WOW,

vielen Dank für eure Antworten...

War nach dem Umbau meines Bootes auf der Waage, habe mich auch ein bisschen erschreckt.. war ganz leixht über dem zgG des Trailers von 2t... allerdings war schon ein Schlauchboot und ein 1/3 voller Tank sowie Werkzeug und 2 90l blau Müllsäcke (mit Müll halt) an Bord..!


Wenn jetzt also die Stützlast vom tatsächlichen Gewicht abgezogen wird wäre das Prima...!
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  #20  
Alt 17.06.2008, 16:57
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Hagrid Hagrid ist offline
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und vergesst bitte auch nicht den Unterschied zwischen dynamischer und statischer Belastung.
Sicherlich kann ich ein 3 Tonnen Boot auf einen 1500kg Trailer setzen. Solange die ganze Sache sich nicht bewegt kann das funktionieren.
Aber wehe das Teil bewegt sich. Da kommen ganz schnell Impulse auf die Bauteile, die unheimliche Kräfte bewirken, z.B. bei Schlaglöchern.
Bei uns im Betrieb hat man damit schmerzliche Erfahrungen gesammelt weil ein latent halbwissender von 10facher Sicherheit bei einem Deckenkran ausgegangen war. Mag der Kran mal bei der Ersterstellung gehabt haben, aber zwischenzeitlich sind neue Komponenten verbaut worden, die nur noch einfache Sicherheit haben.
Es wird überall gespart und da die Kontrollmöglichkeiten wie elektronische Überwachung der zu hebenden Last, immer zuverlässiger werden, akzeptieren die Kontrollbehörden heute auch eine geringere Sicherheit als früher.
Nu kann sone Achse vor 15 Jahren mit 10facher Sicherheit konstruiert worden sein und hält, neu konstruierte vieleicht nicht.
Leider, oder Gott sei Dank, schreiben die Hersteller die Sicherheit nicht mit auf die Produkte.
Demnach sollte man sich an das halten was draufsteht, denn das zu schwere Boot fällt euch nicht auf die Füße, ihr sitzt ja im Auto und fahrt, aber vielleicht irgendeinem Unbeteiligten und das muss ja nicht sein

greeetz
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  #21  
Alt 17.06.2008, 17:02
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jaka-bubi jaka-bubi ist offline
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denke im fahrzeugbau wird auch mit schwingbeiwert 1.7 gerechnet, dazu 1.5 für verkehrslast und 1,1 für material, macht also 1,1 x 1,5 x 1,7 = 2,805 mal dem angegebenen Gewicht. würde ich aber nicht mehr mit FAHREN.
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  #22  
Alt 17.06.2008, 17:54
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Wenn jetzt also die Stützlast vom tatsächlichen Gewicht abgezogen wird wäre das Prima...!
Ich hoffe, wir reden jetzt nicht aneinander vorbei, aber die Stützlast wird nicht vom tatsächlichen Gewicht abgezogen.

Wenn ein Anhänger gewogen wird, wird er komplett auf die Waage gestellt und darf dann nicht mehr als sein zulässiges Gesamtgewicht (-masse) wiegen. Oder anders gesagt: zulässige Stützlast + zulässige Achslast = zulässiges Gesamtgewicht.

Mfg
Birgit
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