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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Leute habe am Wochenende die neue Boote-Zeitschrift gelesen, da ist mir ein Artikel über die abgeführten Mehrwertsteuer eines Bootes oder einer Yacht aufgefallen, der mich doch sehr betrübt hat.
Also nun hier die Frage. Wenn ich eine Yacht im europäischen Raum gekauft habe und führe die nach Deutschland ein, muss ich die Mehrwertsteuer von Deutschland zahlen. Wenn ich nun mit der gleichen Yacht ins Ausland fahre Europa oder sonstwo, muss ich dann wirklich einen Mehrwertsteuernachweis, Kaufvertrag, Rechnung etc. von meiner Yacht vorweisen können, ??? Gruss
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Dipl. Ing. (FH) Matthias Marx Gewerbepark 5 66583 Spiesen-Elversberg Handy 0171-631 63 99 http://www.barbarella-92241.de http://www.svgs-saarland.de |
#2
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hier ist schon etwas dazu: http://www.boote-forum.de/showthread...steuernachweis Gruß Axel |
#3
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Wenn das Boot vor dem 01.01.1985 hergestellt wurde, benötigst du den Nachweis nicht mehr. Ansonsten müsstest du rein theoretisch den Nachweis auch zu Hause führen können, auch wenn ich noch nie gehört habe, dass das jemals jemanden interessiert hätte.
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#4
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Bootsschein und Führerschein war denen egal. Sie wollten den Nachweis der bezahlten MwSt. in Form der Rechnung haben die ich natürlich nicht an Bord hatte. Ich sollte das dann beim Zollamt innerhalb einer Woche nachreichen. Am Abend hab ich mich dann hingesetzt mit den Ordner der Rechnungen über: Ankauf Boot, Verkauf Motor, Ankauf Antrieb (in Teilen), Ankauf Motor (in Teilen), Kleinkram, Kleinkram...... ![]() ![]() ![]() 38 Seiten mit Rechnungen habe ich Sonntag Abend ans Zollamt gefaxt mit der Erklärung das das Boot aus Teilen entstanden ist und ich keine Gesamtrechnung habe. ![]() Montag Morgen hab ich dann dort angerufen und gesagt das ich noch einer Rechnung über ein paar Schrauben vergessen hatte ![]() Oh man was war der Typ "pissig" Er meinte dann das es genug ist und ich würde ein Schreiben vom Zoll bekommen das die MwSt. bezahlt ist. DEn sollte ich dann immer dabei haben. Das ganze ist schon einige Jahre/Jahrzehnte her aber die Vorstellung seines Gesichtes morgens im Büro vor 12 - 13 mtr. Thermofax Papier das er Schneiden, Kopieren, Stempeln, Lochen und Abheften mußte werd ich nicht vergessen ![]()
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#5
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bei einem von privat gebraucht gekauften boot habe ich so was doch aber nicht - was dann ?
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#6
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Auch das war irgendwann mal neu und da gab es dann auch eine Rechnung. ![]()
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#7
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Gruß Birgit ![]()
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#8
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Ich habe einen riesen Streß gebaut, als ich feststellte, mein Boot ist 12 Jahre älter als im Kaufvertrag steht. Der Verkäufer hätte sich eine Betrugsanzeige ersparen können, wenn er anstatt Baujahr 1985 1984 geschrieben hätte, dann wäre mir das Baujahr egal gewesen. Aber ich brauchte das schriftlich von offizieller Seite, daß vor 1985. |
#9
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Aber bei einem Kauf im Inland beinhaltet der Kaufpreis doch sowieso die Mehrwertsteuer, wenn du nicht gerade Bootshändler bist.
Oder habe ich diesen Trööt missverstanden? ![]()
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Gruß Birgit ![]() |
#10
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WEITHINTERDENBERGENBEIDENSIEBENZWERGEN ihr Böötchen und führen es unverzollt ein paar Jährchen später nach D ein ![]() Bei den SIEBENZWERGEN mussten sie keine MwSt entrichten ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#11
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Lese mal hier auf Seite 5
Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. Übrigens, eine wirklich gute Informationsunterlage mit brauchbare Hinweise! ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
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#12
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Das wußte ich damals nicht und hatte auf den Zusatz im Kaufvertrag bestanden. Den echten Beleg, den der Verkäufer laut Vorbesitzer hatte, konnte er natürlich nicht rausrücken, da ich dann ja gewußt hätte, daß Baujahr 1973 anstatt 1985. ![]()
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#13
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uff ... das ist ein eigenbau .... woher das material umgelagert wurde ... weiss ja keiner ... |
#14
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Hallo Leute,
zu erst vielen Dank für die vielen guten Tipps. Leider bin ich noch nicht so richtig weiter. Der Tipp von Uwe mit dem Link Bundesverband Wassersportwirtschaft war sehr gut. Aus eueren Infos und den Hinweisen des Bundesverbandes kann ich entnehmen, dass es bei gebrauchten Booten erhebliche Probleme bzgl. Mwst. gibt und man hier erheblich aufpassen sollte. Aber bei mir ist das etwas anders gelagert. Also noch ein paar Infós Unser Boot wurde in den Niederlande 1996/97 abgebaut. Wir sind die Erstbesitzer. Natürlich habe ich eine Rechnung und habe die Mehrwertsteuer entsprechend den gesetzlichen Regelungen in Deutschland abgeführt. Muss ich dann trotzdem einen Mwst.-Nachweis auf der Yacht haben, bei evtl. Kontrollen. Mein Steuerberater konnte mir auch nicht weiterhelfen, da er so was noch nie gehört hat. Ich übrigens auch nicht. Deshalb hat mich der Bericht in der Zeitschrift "boote" ja auch so verwundert. Also vielleicht hat einer ein paar gute Antworten auf meine Fragen und kann mir auch sagen wo die gesetzlichen Grundlagen hierfür stehen. Gruss
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