#1
|
|||
|
|||
Buchstabengröße der Registierungsnummer
Hallo,
wir haben unser Boot bei der WSA in Duisburg registrieren lassen und eine entsprechende Nummer zugeteilt bekommen. Ich weiß, dass es für deutsche Gewässer eine vorgeschriebene Mindestgröße für die Aufklebebuchstaben und Zahlen gibt, aber wie sieht es damit in den Niederlanden aus? Da wir nie in Deutschland fahren, würde ich die in Deutschland vorgeschriebene Größe gerne unterschreiten (nur wegen der Ästhetik ! ) MfG Sabine |
#2
|
||||
|
||||
Hallo Sabine,
soweit ich das weiß, muß ein in Deutschland zugelassenes Boot auch den deutschen Bestimmungen gemäß beschriftet sein, auch wenn es nur im Ausland fährt. Außerdem war die niederländische Kennzeichnung (als man sie noch extra brauchte) viel größer. Gruß Birgit |
#3
|
||||
|
||||
Hallo Sabine
Wenn ich richtig bin muß die Schrifthöhe 10cm betragen. Die länge ergibt sich ja dann aus dem Namen bzw. der Nummer. Grüße Daniel
__________________
Alle reden vom Feinstaub, aber keiner kümmert sich um den groben Dreck!!
|
#4
|
||||
|
||||
Warum meldet ihr euer Boot nicht als Seeschiff an? Dann fällt die blöde Nummer weg und man braucht nur den Schiffsnamen und den Heimathafen.
Ein Seeschiff darf doch auch Binnen fahren.
__________________
Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten. |
#5
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Seeboot braucht man gar nicht anmelden, Binnenboot immer. Sonst hast du die Weißhemden ruckizucki auf der Pelle. 10 cm ist korrekt. Dunkel auf hellem Grund oder umgekehrt. Back- und Steuerbords oder gut sichtbar am Heck. So hab ich das und bin damit immer durchgekommen. Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
|
Themen-Optionen | |
|
|