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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 19.07.2008, 01:40
Joker66 Joker66 ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 19.07.2008
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Standard Kennung des Bootes ohne Wissen des Skippers trotz Registrierung gelöscht

Guten Abend allerseits,

habe eine ketch, 18m ü.A. 54 Brt. Liege seit 11 Jahren in Brest, Frankreich.
Meine amtliche Registrierung wurde ohne mein Wissen einfach gelöscht und man hat vergessen mich zu benachrichtigen. Liege z.Z. an Land, der Liegeplatz ist neu verpachtet und wird zum 31. diesen Monats komplett geräumt, werde am Stichtag (31.07.) zu Wasser gelassen. Da das Boot momentan keine Nummer hat, verbietet mir die Registrierungsstelle in Köln mein Boot ins Wasser zu bringen. Ich muss damit rechnen, dass die Küstenwache längsseits kommt um die Papiere zu kontrollieren.

Das Schiff ist vermessen, registriert und im deutschen Seeschiffahrtsregister eingetragen.

Meine Frage: Ist es möglich eine Registrierung einfach zu streichen ?



Bitte um Hilfe,
wünsche Mast und Schotbruch
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  #2  
Alt 19.07.2008, 08:25
Benutzerbild von Karlsson
Karlsson Karlsson ist offline
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Boot: leider zur Zeit nur das vom Nachbarn..
Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
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Hallo und Herzlich willkommen erst einmal hier im Forum.

Leider habe ich von dieser Materie keine Ahnung..
denke aber das Dir bald geholfen wird.
__________________

By Karsten
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  #3  
Alt 19.07.2008, 16:53
Joker66 Joker66 ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 19.07.2008
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Hallo nochmal,

ich muss anfügen, dass ich über keinen festen Wohnsitz verfüge, ich wohne auf meinem Boot, da dieses soviel Platz bietet wie eine Wohnung (54qm) und mich nunmal keine Miete o.Ä. kostet.

Nun verlangt das Amt allerdings zur Neuregistrierung des Schiff`s einen festen Wohnsitz in DE.

Bis vor einem Jahr hatte ich noch einen festen Wohnsitz (Wohnung) in DE. Die Post lief dort auf und ich hatte keine Kenntniss davon und wurde rekresspflichtig gemacht.

Meine Frage wäre nun: kann ich mich auf meinem Boot fest anmelden, und auch meine Post dorthin zugestellt bekommen, sodass das Boot praktisch zu meinem festen Hauptwohnsitz würde ?



Bedanke mich im Voraus,
wünsche Mast und Schootbruch
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  #4  
Alt 19.07.2008, 18:00
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Joker66 Beitrag anzeigen
Meine Frage wäre nun: kann ich mich auf meinem Boot fest anmelden, und auch meine Post dorthin zugestellt bekommen, sodass das Boot praktisch zu meinem festen Hauptwohnsitz würde ?
Ich schätze mal, daß das auf deinen Liegeplatz ankommt.

Das Thema wurde hier schon mehrmals behandelt.
http://www.boote-forum.de/showthread...=wohnsitz+boot
http://www.boote-forum.de/showthread...=wohnsitz+boot
http://www.boote-forum.de/showthread...=wohnsitz+boot

Diese drei Themen habe ich auf Anhieb gefunden.
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  #5  
Alt 19.07.2008, 18:50
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo Joker, ich kann Dein Anliegen nicht nachvollziehen. Du schreibst, dass Dein Boot im Seeschiffsregister eingetragen ist. Was soll denn nun noch zusätzlich (in Köln) registriert werden???

Da Dein Boot doch offensichtlich ein Seeschiff ist, über 15 M lang ist, ist ein Eintrag ins Seeschiffsregister Pflicht. Damit hast Du aber doch alle erforderlichen Unterlagen. Was soll denn noch fehlen?
__________________
Charly
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  #6  
Alt 19.07.2008, 19:48
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Boot: Bis 07.2016 eine Rio Onda 500 (Suzuki DF70) dann aus Altersgründen verkauft
949 Danke in 544 Beiträgen
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Zitat:
Meine amtliche Registrierung wurde ohne mein Wissen einfach gelöscht und man hat vergessen mich zu benachrichtigen.
Was ist da nicht "nachzuvollziehen"?
__________________
Grüße Thomas
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  #7  
Alt 19.07.2008, 21:49
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von T.R. Beitrag anzeigen
Was ist da nicht "nachzuvollziehen"?
dieses:

Zitat:
Zitat von Joker66 Beitrag anzeigen
.....

Das Schiff ist vermessen, registriert und im deutschen Seeschiffahrtsregister eingetragen.

.....
wenn es (noch?) im Seeschiffsregister eingetragen ist, ist es auch registriert und hat eine Kennung.

Wer ist diese

Zitat:
Zitat von Joker66 Beitrag anzeigen
Da das Boot momentan keine Nummer hat, verbietet mir die Registrierungsstelle in Köln mein Boot ins Wasser zu bringen.


Eventuell das WSA Köln

Wenn ja, hat die vermutlich richtig gehandelt, denn ein Boot darf beim WSA nicht mehr registriert werden, wenn es in einem Schiffsregister eingetragen ist.
__________________
Charly
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  #8  
Alt 19.07.2008, 22:27
Benutzerbild von Liebertee
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Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen

Wer ist diese





Eventuell das WSA Köln
Scheint auf jeden Fall eine ungeheuer mächtige Behörde zu sein, wenn die schon von Köln aus jemandem vorschreiben können, was oder was nicht er mit seinem Boot im Ausland zu tun oder zu lassen hat.... ( oder hab ich da was falsch verstanden?)
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  #9  
Alt 20.07.2008, 00:30
Joker66 Joker66 ist offline
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Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen
Da Dein Boot doch offensichtlich ein Seeschiff ist, über 15 M lang ist, ist ein Eintrag ins Seeschiffsregister Pflicht. Damit hast Du aber doch alle erforderlichen Unterlagen. Was soll denn noch fehlen?

Danke schonmal für die schnellen Antworten,

Das Schiff "Joker" D.E.Y.O. ist in Duisburg registriert und der Heimathafen und somit Meldehafen ist Köln. Als ich mich auf meinem Schiff als Meldeadresse in Köln anmelden wollte, hat man mir mittgeteilt, dass die alte Kennung (D.E.Y.O) sich geändert hätte in Zahlen. Als ich mich mit dem WSA Köln auseinandersetzte, teilte man mir mit, dass vergessen(!) wurde, mir eine neue (Zahlen) Kennung zuzuweisen.

Man weigerte sich allerdings mir eine neue Kennung in Form von Zahlen zukommen zu lassen, da ich nunmehr über keinen festen Wohnsitz in DE verfüge, sondern auf meinem Schiff lebe, welches sich momentan in Brest, Frankreich befindet.

Ich bin mir keiner Schuld bewusst, habe allerdings die Befürchtung, dass ich ohne die neue Kennung mit der Küstenwache in Konflikt komme, sobald ich zu Wasser gelassen werde.

Ich werde allerdings zum 31. Juli diesen Jares, da diese Marina (Port de Plaisance, Brest - FR) geräumt und umgebaut wird, en Hafen verlassen müssen.

Darf ich das überhaupt ohne Gültige Kennung des WSA-Köln.


Mast und Schootbruch
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  #10  
Alt 20.07.2008, 00:50
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo,

ich versteh es immer noch nicht.

Wenn Dein Boot im Seeschiffsregister eingetragen ist (die Kennzeichnung DEYO (ohne Punkte) spricht dafür) müsste dann eigentlich ein deutscher Seehafen (Hamburg, Kiel usw) als Heimathafen eingetragen sein. Der Heimathafen hat nichts mit der Wohnadresse zu tun. Vom zuständigen Register führenden) Amtsgericht müsstest Du einen Registerauszug haben. Darin steht auch die Kennzeichnung.

Was das Ganze mit dem WSA Köln zu tun hat, ist mir nach wie vor unklar. Wenn Dein Boot vom Amtsgericht Duisburg eingetragen wurde, kannst Du auch dort nachfragen was mit Deinem Eintrag ist.

Richtig ist allerdings, dass keine deutsche Behörde für Dich oder Dein Boot eine Meldebescheinigung ausstellen kann, wenn Du auf Deinem Boot überwiegend im Ausland lebst. Du müsstest Dich und das Boot in Frankreich registrieren lassen.
__________________
Charly
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  #11  
Alt 20.07.2008, 00:58
Holger K. Holger K. ist offline
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Du brauchst zur Neueintragung entweder einen Wohnsitz (hast keine Verwandten in D wo du ne Briefkastenadresse bekommen könntest) oder einen in der BRD bestellten Vertreter. Wenn es doch eigentlich registriert ist ,hast du es hier schon mal versucht ?
__________________
Gruß Holger


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  #12  
Alt 20.07.2008, 09:57
Theo1945 Theo1945 ist offline
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Meines Erachtens hast WSA Duisburg überhaupt nichts mit Dir zu tun, wenn Dein Schiff wirklich im Schifffahrtsregister eingetragen ist. Dann gibt es nur das Amtsgericht für Dich als zuständige Stelle - das ist ähnlich einem Grundbuchamt bei Immobilien
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  #13  
Alt 20.07.2008, 10:30
almdudi almdudi ist offline
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Heimathafen kann allerdings jeder Hafen mit Zugang zur See sein, er muß nicht direkt am Meer liegen.
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  #14  
Alt 20.07.2008, 11:10
Benutzerbild von hartmut2801
hartmut2801 hartmut2801 ist offline
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moin,
ein boot (wohnmobil, etc.) kannst du prinzipiell nicht als wohnsitz angeben, da mobil. ist doch logisch oder ??? also höchstens den hafen, wenn der hafenmeister mitspielt.

bis denn
__________________
theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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