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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Signalpistole
Hallo,
ich will meine Signalpistole Kal. 4 (26,5 mm) verkaufen. Aus dem Grund, weil da bei mir in absehbarer Zeit kein Bedarf mehr für das Ding besteht und ich meine WBK dann auch zurückgeben will bzw. muß. Wie fange ich das am besten an? Wo offeriert man so etwas? Was muß ich dabei beachten, daß ich nicht noch wg. Waffenhandel in den Knast wandere? Freue mich auf Eure Hinweise und Tipps. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#2
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Ich denke mal, wenn Du die Signalpistole an einen verkaufst der eine WBK besitzt, sollte das keine Probleme geben.
Ich wüßte schon eine Abnehmer, aber der müßte sich erstmal eine WBK besorgen.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#3
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Hallo Klaus -Werner,
frag doch einfach mal bei der Polizei nach. Ich denke, dass die im Moment -auf Grund des neuen Waffenrechtes- genau Bescheid wissen, ob z.B. der Käufer registriert werden muß usw.
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Charly |
#4
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Hallo KWO,
ich denke anbieten kann man so was am besten in Wassersportforen, abgeben würde ich die Signalpistole nur an eine Person, die auch die nötige Sachkunde nachweisen kann, sonst könnte es Ärger geben. Ralf Schmidt |
#5
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der Verkauf geht so: Der Käufer braucht eine WBK in der die Genehmigung zum Kauf genau dieses Typs Waffe (Signal Cal 4) eingetragen ist, d.h. eine vorhandene WBK, z.B für eine vorhandene Waffe reicht nicht.
Hat der Käufer die Genehmigung kann der dann innerhalb 1 JAhr eine entsprechende Waffe kaufen. Neu oder gebraucht Hat er die Waffe gekauft wird ein Formular ausgefüllt und damit der Kauf beim KVR gemeldet. Dieses streicht die die Waffe beim Verkäufer und trägt sie mit Nr. ein beim beim Käufer. Ist eigentlich unkompliziert. Infos gibts beim KVR.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#6
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Moin,
in welchem Bundesland wohnst du?? Die "örtlichen Vorschriften" sind von Land zu Land verschieden (Auslegungssache). Meines Wissens hat der Waffenschein ein "Verfalldatum" (Verlängerung ist somit gleichzeitig Kontrolle). Die WBK (grün??) ist normalerweise immer gültig. Aber ich an deiner Stelle würde die WBK behalten (Vorschrift des jew. Bundeslandes beachten), da du im Rahmen des neuen Waffengesetzes noch schwerer an Waffen kommst, wenn du später einmal eine sportliche Tätigkeit mit Beinhaltung von Waffen vorhast. Die bereits ausgestellte WBK würde da vieles erleichtern (MPU,...). Oder wohnst du in den Bundesländern, wo die Waschpo halbjährlich nachfragt, ob man das Boot wirklich noch besitzt? Grüße K-H
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#7
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Die Sigpi kannst du als Inserent in den Waffenzeitschriften verkaufen, oder über euren lokalen "Dealer".
Ich meine hiermit die Verkaufsstelle für Seenotmunition (hat Waffenhandelsgenehmigung). Ansonsten das örtliche Ordnungsamt kontaktieren, einen Jäger oder Sportschützenverein für eventuelle weitergehende Tipps fragen.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#8
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Hallo Klaus-Werner,
wie schon geschrieben kannst Du die Waffe auch mittels Inserat (egal, in welcher Zeitung/Zeitschrift) anbieten. Dabei gibt es allerdings Besonderheiten zu beachten:
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#9
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Lebensweisheit
Zitat:
Ich weiß schon im Prinzip an wenn ich verkaufen kann (Voraussetzungen des Käufers). Nur halt nicht ob ich so ohne weiteres verkaufen darf, ob das nur Waffenhändler dürfen. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#10
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KVR?
Zitat:
Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#11
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WBK
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Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#12
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Biete sie Österreichern an - die brauchen keinen Schein bzw. Registrierungen.
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#13
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Super Antwort
Zitat:
Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#14
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hallo KWO, Du kannst Sie auch mir anbieten!! (kein Scherz)
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handbreit .... Rolf |
#15
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@ KWO: Anbieten? Mir auch!
@ KWO: Denke, man meint mit KVR das Kreisverwaltungs-Referat Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#16
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Re: Super Antwort
Zitat:
Über dieses wichtige Thema wurde aber auch kaum in Wassersportforen gesprochen. Es gibt da allerdings einige NG´s, aber die sind auch mit Vorsicht zu genießen! |
#17
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Hallo Freunde, als Sportschütze kenne ich mich einigermaßen mit dem Erwerb und der Lagerung von Waffen aus. Habe auch schon neue und gebrauchte gekauft. Leider wird zum Thema Waffen viel Unsinn verzapft.
Notwendig für eine Signalpistole in DL ist eine WBK, die auf Grund einer abgelegten Sachkundeprüfung und Nachweis des tatsächlichen Bedürfnisses wie z.B Segelbootbesitz, ausgestellt wird. In diese WBK wird zunächst nur der Typ und das Cal der Waffe eingetragen. Damit kann man eine Waffe erwerben und dann diese durch die Behörde (z.B. KVR) eintragen lassen. Das ist kein Waffenschein, den braucht man, wann man eine Waffe (mit sich) führen will, zugriffsbereit, wie z.B ein Wachdienst. Nebenbei bemerkt: Für Verwendung der Waffe im europöischen Ausland braucht man noch den Europ. Feuerwaffenpaß. Also hat der Käufer die o.g Vor. kann man ihm die Waffe verkaufen, muß das aber sofort bei der Behörde melden. Ist kein Problem
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#18
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Ich hab mal irgendetwas gehört - allerdings in Zusammenhang mit Gaspistolen - dass diese eine Nummer oder so eingraviert haben müssen, sonst kannman sie nicht eintragen lassen. ist das bei Signalpistolen ebenso?
Siehe auch: http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...t=6347&start=0 Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#19
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@Volker
da sind wir zu zweit, die das meinen. Also in meiner WBK steht die Nummer mit drin. Ansonsten hat´s Gerd1000 wohl exakt getroffen. (Meine natürlich inhaltlich, nicht durch nen Schuß aus der Signalpistole )
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#20
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@ Volker
Waffen werden geprüft und freigegeben. Entsprechende Zeichen werden auf die Waffe eingraviert. Pistolen (auch Gas) die diese Zeichen nicht tragen werden nicht genehmigt.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#21
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Damit schließt sich ja wohl automatisch die Frage an KWO an:
Hat diese Pistole das Zeichen eingraviert? Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#22
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Wenn es sich um ein Markenfabrikat handelt und die Waffe schon in einer WBK eingetragen war, kann man davon ausgehen, dass sie wieder genehmigt wird. Die Waffe als solche muss ja bei der Umtragung in eine andere WBK nicht vorgelegt werden.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#23
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Ich denke, Ventum hat alles und auch das Optimale zum Thema gesagt!
Das sollte reichen, IMHO |
#24
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SigPi
Zitat:
Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#25
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also dann mal genau:
auf einer Waffe muß stehen: Namen, die Firma oder ein eingetragenes Warenzeichen des Herstellers. die Bezeichnung der Munition eine fortlaufende Nummer (außer bei Waffen < 7,5 J Energie) Beschusszeichen als Prüfnachweis (einer der Buchstaben N,L,J,V, das Ortszeichen,das Jahreszeichen, den Bundesadler) so jetzt reichts aber wirklich
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Gerd, mit vielen Grüßen |
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