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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 16.10.2003, 22:15
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KWO KWO ist offline
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Standard Signalpistole

Hallo,

ich will meine Signalpistole Kal. 4 (26,5 mm) verkaufen. Aus dem Grund, weil da bei mir in absehbarer Zeit kein Bedarf mehr für das Ding besteht und ich meine WBK dann auch zurückgeben will bzw. muß.

Wie fange ich das am besten an? Wo offeriert man so etwas? Was muß ich dabei beachten, daß ich nicht noch wg. Waffenhandel in den Knast wandere? Freue mich auf Eure Hinweise und Tipps.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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(Richard Wossidlo über die Seenotretter)
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  #2  
Alt 16.10.2003, 22:45
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Cyrus Cyrus ist offline
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Standard

Ich denke mal, wenn Du die Signalpistole an einen verkaufst der eine WBK besitzt, sollte das keine Probleme geben.

Ich wüßte schon eine Abnehmer, aber der müßte sich erstmal eine WBK besorgen.
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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  #3  
Alt 16.10.2003, 23:26
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo Klaus -Werner,

frag doch einfach mal bei der Polizei nach. Ich denke, dass die im Moment -auf Grund des neuen Waffenrechtes- genau Bescheid wissen, ob z.B. der Käufer registriert werden muß usw.
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Charly
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  #4  
Alt 17.10.2003, 03:36
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo KWO,
ich denke anbieten kann man so was am besten in Wassersportforen, abgeben würde ich die Signalpistole nur an eine Person, die auch die nötige Sachkunde nachweisen kann, sonst könnte es Ärger geben.

Ralf Schmidt
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  #5  
Alt 17.10.2003, 08:09
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Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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Standard

der Verkauf geht so: Der Käufer braucht eine WBK in der die Genehmigung zum Kauf genau dieses Typs Waffe (Signal Cal 4) eingetragen ist, d.h. eine vorhandene WBK, z.B für eine vorhandene Waffe reicht nicht.

Hat der Käufer die Genehmigung kann der dann innerhalb 1 JAhr eine entsprechende Waffe kaufen. Neu oder gebraucht Hat er die Waffe gekauft wird ein Formular ausgefüllt und damit der Kauf beim KVR gemeldet. Dieses streicht die die Waffe beim Verkäufer und trägt sie mit Nr. ein beim beim Käufer.

Ist eigentlich unkompliziert. Infos gibts beim KVR.
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #6  
Alt 17.10.2003, 08:36
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Moin,
in welchem Bundesland wohnst du??
Die "örtlichen Vorschriften" sind von Land zu Land verschieden (Auslegungssache).
Meines Wissens hat der Waffenschein ein "Verfalldatum" (Verlängerung ist somit gleichzeitig Kontrolle).
Die WBK (grün??) ist normalerweise immer gültig.
Aber ich an deiner Stelle würde die WBK behalten (Vorschrift des jew. Bundeslandes beachten), da du im Rahmen des neuen Waffengesetzes noch schwerer an Waffen kommst, wenn du später einmal eine sportliche Tätigkeit mit Beinhaltung von Waffen vorhast.
Die bereits ausgestellte WBK würde da vieles erleichtern (MPU,...).
Oder wohnst du in den Bundesländern, wo die Waschpo halbjährlich nachfragt, ob man das Boot wirklich noch besitzt?
Grüße
K-H
__________________
Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #7  
Alt 17.10.2003, 08:39
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apiroma apiroma ist offline
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Die Sigpi kannst du als Inserent in den Waffenzeitschriften verkaufen, oder über euren lokalen "Dealer".
Ich meine hiermit die Verkaufsstelle für Seenotmunition (hat Waffenhandelsgenehmigung).
Ansonsten das örtliche Ordnungsamt kontaktieren, einen Jäger oder Sportschützenverein für eventuelle weitergehende Tipps fragen.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
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  #8  
Alt 17.10.2003, 09:25
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Hallo Klaus-Werner,
wie schon geschrieben kannst Du die Waffe auch mittels Inserat (egal, in welcher Zeitung/Zeitschrift) anbieten.
Dabei gibt es allerdings Besonderheiten zu beachten:
  • -Du musst als Verkäufer der Waffe das Inserat mit vollem Namen und voller Anschrift veröffentlichen.
    -Du musst in dem Inserat ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich um eine erlaubnispflichtige Waffe handelt.
    -Du musst die Gültigkeit der WBK des Erwerbers überprüfen (und solltest dies eventuell auf dem schriftl. Kaufvertrag bestätigen lassen).
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Gruss,
Helmut

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  #9  
Alt 17.10.2003, 09:49
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KWO KWO ist offline
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Standard Lebensweisheit

Zitat:
Zitat von charlyvoss
...frag doch einfach mal bei der Polizei nach.
Du weißt doch: Gehe nie zum Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst (altes lippisches Sprichwort)!

Ich weiß schon im Prinzip an wenn ich verkaufen kann (Voraussetzungen des Käufers). Nur halt nicht ob ich so ohne weiteres verkaufen darf, ob das nur Waffenhändler dürfen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #10  
Alt 17.10.2003, 09:53
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Standard KVR?

Zitat:
Zitat von Gerd1000
Ist eigentlich unkompliziert. Infos gibts beim KVR.
Hilf mir bitte bei dem Kürzel KVR. Kollisionsverhütungsregeln für SigPi-Verkäufer?

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #11  
Alt 17.10.2003, 10:03
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Standard WBK

Zitat:
Zitat von apiroma
in welchem Bundesland wohnst du??
NRW

Zitat:
Zitat von apiroma
Die WBK (grün??) ist normalerweise immer gültig.
Die hab ich. Für SigPi gibt es kein Waffenschein. Nur WBK. Hab ich gestern noch irgendwo gelesen.

Zitat:
Zitat von apiroma
Aber ich an deiner Stelle würde die WBK behalten (Vorschrift des jew. Bundeslandes beachten), da du im Rahmen des neuen Waffengesetzes noch schwerer an Waffen kommst, wenn du später einmal eine sportliche Tätigkeit mit Beinhaltung von Waffen vorhast.
Das ist doch mal ein Tip. War in der Annahme: "Waffe weg, Schein auch weg."

Zitat:
Zitat von apiroma
Die bereits ausgestellte WBK würde da vieles erleichtern (MPU,...). Oder wohnst du in den Bundesländern, wo die Waschpo halbjährlich nachfragt, ob man das Boot wirklich noch besitzt?
Die Entenpolizei fragt da wohl nicht nach. Aber meines Wissens muß man jetzt von Zeit zu Zeit den bestehenden Bedarf der WBK-Ausstellungsbehörde nachweisen. In meinem Fall kann ich das jetzt noch. Kann aber jetzt schon den Zeitpunkt absehen wann ich das nicht mehr kann.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #12  
Alt 17.10.2003, 10:03
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Biete sie Österreichern an - die brauchen keinen Schein bzw. Registrierungen.
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  #13  
Alt 17.10.2003, 10:07
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KWO KWO ist offline
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Standard Super Antwort

Zitat:
Zitat von ventum
Hallo Klaus-Werner, ...
Das ist doch schon mal eine 3 Sterne Antwort. Ich denke auch, daß wenn ich so verfahre, ich mir keinen roten Hintern hole. Zumindest kann ich dann nachvollziehbar nachweisen, da keine "dunklen Geschäfte" machen zu wollen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #14  
Alt 17.10.2003, 11:51
FINNnix FINNnix ist offline
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hallo KWO, Du kannst Sie auch mir anbieten!! (kein Scherz)
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handbreit ....
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  #15  
Alt 17.10.2003, 12:53
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@ KWO: Anbieten? Mir auch!
@ KWO: Denke, man meint mit KVR das Kreisverwaltungs-Referat

Gruß

Volker
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  #16  
Alt 17.10.2003, 13:00
Wolf
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Standard Re: Super Antwort

Zitat:
Zitat von KWO
Zitat:
Zitat von ventum
Hallo Klaus-Werner, ...
Das ist doch schon mal eine 3 Sterne Antwort.
Sehe ich auch so, habe aber von Ventum nix anderes erwartet, er wohnt halt am Niederrhein.

Über dieses wichtige Thema wurde aber auch kaum in Wassersportforen gesprochen.
Es gibt da allerdings einige NG´s, aber die sind auch mit Vorsicht zu genießen!
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  #17  
Alt 17.10.2003, 15:45
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Hallo Freunde, als Sportschütze kenne ich mich einigermaßen mit dem Erwerb und der Lagerung von Waffen aus. Habe auch schon neue und gebrauchte gekauft. Leider wird zum Thema Waffen viel Unsinn verzapft.

Notwendig für eine Signalpistole in DL ist eine WBK, die auf Grund einer abgelegten Sachkundeprüfung und Nachweis des tatsächlichen Bedürfnisses wie z.B Segelbootbesitz, ausgestellt wird. In diese WBK wird zunächst nur der Typ und das Cal der Waffe eingetragen. Damit kann man eine Waffe erwerben und dann diese durch die Behörde (z.B. KVR) eintragen lassen.

Das ist kein Waffenschein, den braucht man, wann man eine Waffe (mit sich) führen will, zugriffsbereit, wie z.B ein Wachdienst.

Nebenbei bemerkt: Für Verwendung der Waffe im europöischen Ausland braucht man noch den Europ. Feuerwaffenpaß.

Also hat der Käufer die o.g Vor. kann man ihm die Waffe verkaufen, muß das aber sofort bei der Behörde melden.

Ist kein Problem
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #18  
Alt 17.10.2003, 17:19
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Ich hab mal irgendetwas gehört - allerdings in Zusammenhang mit Gaspistolen - dass diese eine Nummer oder so eingraviert haben müssen, sonst kannman sie nicht eintragen lassen. ist das bei Signalpistolen ebenso?

Siehe auch:
http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...t=6347&start=0


Gruß

Volker
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  #19  
Alt 17.10.2003, 17:24
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@Volker

da sind wir zu zweit, die das meinen.

Also in meiner WBK steht die Nummer mit drin.
Ansonsten hat´s Gerd1000 wohl exakt getroffen.

(Meine natürlich inhaltlich, nicht durch nen Schuß aus der Signalpistole )
__________________
Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #20  
Alt 17.10.2003, 17:28
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@ Volker

Waffen werden geprüft und freigegeben. Entsprechende Zeichen werden auf die Waffe eingraviert. Pistolen (auch Gas) die diese Zeichen nicht tragen werden nicht genehmigt.
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  #21  
Alt 17.10.2003, 17:31
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Damit schließt sich ja wohl automatisch die Frage an KWO an:
Hat diese Pistole das Zeichen eingraviert?

Gruß

Volker
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  #22  
Alt 17.10.2003, 17:39
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Wenn es sich um ein Markenfabrikat handelt und die Waffe schon in einer WBK eingetragen war, kann man davon ausgehen, dass sie wieder genehmigt wird. Die Waffe als solche muss ja bei der Umtragung in eine andere WBK nicht vorgelegt werden.
__________________
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  #23  
Alt 17.10.2003, 17:40
Wolf
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Ich denke, Ventum hat alles und auch das Optimale zum Thema gesagt!

Das sollte reichen,

IMHO
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  #24  
Alt 17.10.2003, 18:03
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Standard SigPi

Zitat:
Zitat von Volker
Damit schließt sich ja wohl automatisch die Frage an KWO an: Hat diese Pistole das Zeichen eingraviert?
"Das" Zeichen (welches?) weiß ich nicht. Es steht aber sehr wohl etwas auf der SigPi und zwar: "BZV 59421". Dann etwas kleines was wie ein Siegel oder Prüfzeichen aussieht und dann noch die Herstellungsangabe (Zulassungsjahr? Baujahr?) "12/83".

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #25  
Alt 17.10.2003, 18:15
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also dann mal genau:

auf einer Waffe muß stehen:

Namen, die Firma oder ein eingetragenes Warenzeichen des Herstellers.
die Bezeichnung der Munition
eine fortlaufende Nummer (außer bei Waffen < 7,5 J Energie)
Beschusszeichen als Prüfnachweis (einer der Buchstaben N,L,J,V, das Ortszeichen,das Jahreszeichen, den Bundesadler)

so jetzt reichts aber wirklich
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Gerd, mit vielen Grüßen
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